Assistenzpaket Tour
Moin!
Ich hab ja in meinem e-tron ein Assistenzpaket Tour, aber von dem versprochenen "möglichst komfortables Fahren" kommt bei mir irgendwie nix an. Ich habe da Fragen:
- Einen echten Stauassitenten wie im A7 und teilweise auch schon A4 gibt es nicht, oder? Das mit den drei kleinen Autos in der Anzeige. Im Stau macht der e-tron nur das, was er auch im 130-er Bereich macht. Hab ich da vergessen, was einzuschalten oder dazuzukaufen?
- Die grünen Vorschau-Verkehrszeichen sind zu 60% falsch und zu 10% gefährlich. Wenn's wirklich auf eine 70 zugeht, ist es ja okay, wenn er etwas früher vom "Gas" geht, aber zu 60% glaubt das Auto an Schilder, die da seit Jahren nicht mehr stehen, oder meines Wissens nach nicht gestanden haben. Höhe Beiersdorf zum beispiel immernoch die 100, seit einem Jahr keine Baustelle mehr. Das Auto lernt auch nix. 100 Mal dort vorbeigefahren, da könnte es sich das doch merken, daß das Schild nicht mehr kommt. Und wenn's ganz gut wäre, auch den anderen Autos melden. Und auf dem Berliner Ring kürzlich auf der linken Spur fast eine Vollbremsung, weil im Tacho plötzlich 'ne 40 stand. Das ist kreuzgefährlich! Ich würde das "grüne" Feature gerne ausschalten und dem Auto sagen: fahre nur nach Schildern, die Du auch wirklich siehst.
- Muß ich wirklich alle 5 Sekunden die Hände ans Lenkrad pressen? Das ist keine Erholung, daß ist mehr Streß, als mein alter S-MAX gemacht hat. Und nur die Daumen einhängen hilft nicht, das Lenkrand will "streng" angefaßt werden. Draufhauen hilft auch. Hätte ich mal lieber die Lenkradheizung genommen.
- Die Fahrbahnerkennung ist grottenschlecht. Wenn es nicht trockener Asphalt in schwarz mit neuen weißen Linien ist, wird's eng. Jeder Dreijährige kann eine Asphaltstrecke vom Maisfeld unterscheiden. Der Audi gibt auf, selbst wenn Begrenzungspfähle am Dutzend verteilt sind. Kurven am Hügel oder Nieselregen und das Feature wirft hin. Da verstehe ich schon fast den vorherigen Punkt.
- Selbst beim kürzesten Einstellung läßt der Aud soviel Abstand, daß sich LKW eingeladen fühlen, auszuscheren. Das bremst einen nach hinten durch. Ich kann "manuell" locker die Hälfte des Abstands eindampfen, ohne daß die Kollisionswarnung angeht.
Benutze ich das Feature falsch? Habe ich zu hohe Erwartungen an ein Premiumauto im Jahr 2020 oder was läuft da falsch?
Danke, Carsten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ladefreack schrieb am 3. März 2020 um 18:41:36 Uhr:
Nur weil es anderswo schlimmer ist, sollte das die Qualität hierzulande nicht schmälern oder ne Entschuldigung sein.
Korrekt. Mein Vater sagt immer: orientiere Dich an den Besten, nicht an den Schlechtesten. Und de Werbespruch von Audi ist ja "Vorsprung durch Technik" und nicht "Stand von gestern zum Preis von morgen."
69 Antworten
Zitat:
@A5-Fan schrieb am 19. Februar 2020 um 18:00:43 Uhr:
Ab dem Sommer soll das MMI ja täglich Updates über eben Verkehrszeichen etc. bekommen. Bin mir aber gerade nicht sicher, ob das auch für Bestandsfahrzeuge gilt.
Sind wir jetzt schon wieder beim Sommer angekommen. Zuletzt hieß es doch noch Frühjahr 2020 😉
Ja ist wie FOD. Ob’s kommt weiß man ja nicht. Ich hoffe noch bevor die Leasingzeit abgelaufen ist Andernfalls muss ich halt überlegen ob’s. Ein Audi wird.
Die Hoffnung nach Verbesserung der Daten für die Kennzeichen würde ich ziemlich rasch begraben. Ich habe da in 3 Jahren kostenlosen Updates des Kartenmaterials keinerlei Verbesserungen feststellen können. Sogar aktiv gemeldete Fehler wurden nie korrigiert. Wer gelegentlich in der Schweiz unterwegs ist wird bemerken, dass auf Autobahnen um / in Städten Das Fahrzeug gerne auf 120 km/h beschleunigt, obwohl 80 km/h signalisiert sind (dies sogar mehrfach). Die Kiste nimmt wenige Meter nach dem letzten wiederholten Schild an Fahrt auf, was in der Schweiz recht schnell sehr teuer werden kann. Natürlich kann man - und muss man - hier als Fahrer eingreifen, das ist nicht der Punkt, ich will euch nur etwas die Hoffnung und den Glauben nehmen, dass Audi hier sinnvolle Updates nachreicht.
Ich habe bei Audi mal nachgefragt, wann es das Kartenupdate 2020.2 für D oder EU zum Download gibt.... Noch keine Antwort. Bei mir ist nur D. West aktuell.
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Zitat:
@Etronista schrieb am 19. Februar 2020 um 11:04:57 Uhr:
Da gibt es doch eine Option im MMI, wo man einstellen kann, wie der Spurhalteassistent reagieren soll.
Gibt's eigentlich eine Möglichkeit, die gesamten Einstellungen auszulesen, um sie hier zu posten? Da sind bestimmt 500 Menüpunkte insgesamt, da kann man immer ausversehen was verstellt haben.
Zitat:
@Velar schrieb am 19. Februar 2020 um 13:50:58 Uhr:
ich kann das überhaupt nicht bestätigen. Ca. 95-98 % der Schilder die erkannt werden sind richtig.
Die Erkennung ist super. Ich kenne nur zwei Schilder, die regemäßig fehlinterpretiert werden und da liegt es IMHO am Alter der Schilder, die schon arg verblaßt sind. Mir geht es um die grün dargestellten Schilder, von denen der Audi glaubt, daß sie kommen.
Zitat:
Ich muss mich nach ca. 30 Sekunden am Lenkrad bemerkbar machen, da reicht es schon den Lautstärkeregler oder was anderes zu betätigen.
Gemessene 5 Sekunden sind's bei mir. Audi vertraut Dir mehr als mir, oder was? 😕
Zitat:
@A5-Fan schrieb am 19. Februar 2020 um 18:00:43 Uhr:
Aktuelles Kartenmaterial installiert?
Der installiert sich jeden zweiten Tag irgendwas neues. Meist morgens beim Losfahren (Roll-in: Kartenmaterial wird aktualisiert, dauert meist so zwischen 5-20 Sekunden). Besser wird's dadurch nicht. Obwohl, halt, eine falsche 70 zwischen Hilpoltstein und Eckersmühlen wurde entsorgt.
Zitat:
...so steht es leider in den EU-Vorschriften. 🙁
Sagt jeder, aber keiner kann mir das Gesetz zeigen. 🙄 Ich tippe eher auf übervorsichtige Risk Manager, der Angst hat, verklagt zu werden.
#Carsten
Zitat:
@Carsti29 schrieb am 20. Februar 2020 um 09:08:21 Uhr:
Zitat:
...so steht es leider in den EU-Vorschriften. 🙁
Sagt jeder, aber keiner kann mir das Gesetz zeigen. 🙄 Ich tippe eher auf übervorsichtige Risk Manager, der Angst hat, verklagt zu werden.
#Carsten
Hier kannst Du Dich etwas einlesen. 🙂
https://www.uni-koblenz-landau.de/.../A1
Zitat:
@madmax29 schrieb am 20. Februar 2020 um 11:17:33 Uhr:
Alle Gesetze sind übrigends öffentlich. Es gibt kein "geheimes" Gesetz.
Die Antwort darauf ist ein ganz klares „Ja, aber ...“.
Gesetze und (EU-)Verordnungen sind natürlich öffentlich. ABER: Manchmal (gerade im Bereich technischer Zulassung) beziehen sich Gesetze explizit auf Normen (DIN/ISO/etc.). Diese sind zwar theoretisch auch öffentlich, praktisch aber nur entweder gegen Geld zu bekommen oder in bestimmten Bibliotheken einsehbar.
Zitat:
@Carsti29 schrieb am 20. Februar 2020 um 09:08:21 Uhr:
Zitat:
...so steht es leider in den EU-Vorschriften. 🙁
Sagt jeder, aber keiner kann mir das Gesetz zeigen. 🙄 Ich tippe eher auf übervorsichtige Risk Manager, der Angst hat, verklagt zu werden.
Da muss ich dich leider enttäuschen - Infos wurden ja bereits verlinkt und in den USA sind die Fahrzeuge auch länger ohne Eingriff unterwegs, da es dort andere Vorschriften gibt. Dafür sind die Behörden dort lahm, was die VAS angeht. So gibt's hüben wie drüben Vor- und Nachteile.
Zitat:
@norbertk571 schrieb am 20. Februar 2020 um 10:41:41 Uhr:
Zitat:
@Carsti29 schrieb am 20. Februar 2020 um 09:08:21 Uhr:
Sagt jeder, aber keiner kann mir das Gesetz zeigen. 🙄 Ich tippe eher auf übervorsichtige Risk Manager, der Angst hat, verklagt zu werden.
#Carsten
Hier kannst Du Dich etwas einlesen. 🙂
https://www.uni-koblenz-landau.de/.../A1
Hab das Ganze jetzt mal durchgelesen und bitte um Infos, falls ich etwas überlesen habe 😉
Meiner Meinung nach finden sich Infos bezüglich der Benachrichtigung des Fahrers bei der Beendigung des automatischen Lenkeingriffs auf Seite 12. Hier steht aber nichts von den erwähnten 15 Sekunden...
Ist dies in einer anderen Regelung festgehalten?
ECE-Regelung 79 Abs. 5.1.6.1:
”Sobald die automatische Lenkfunktion einsatzbereit ist, muss dies dem Fahrzeugführer angezeigt werden, und die Steuerung muss automatisch ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit den eingestellten Grenzwert von 10 km/h um mehr als 20% überschreitet oder die auszuwertenden Signale nicht mehr empfangen werden. Bei Beendigung der Steuerung muss der Fahrzeugführer jedes Mal durch ein kurzes, aber charakteristisches optisches Signal und entweder ein akustisches oder ein fühlbares Signal an der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage gewarnt werden.“
Dem stimme ich zu. Es ist ein komplexes Thema aber m.E. maßgeblich getrieben durch die Definitionen des SAE Standard J3016 - Stufen des autonomen Fahrens. Stufen 0-2 erfordern die kontinuierliche Überwachung des Fahrens durch den Fahrzeugführer. Alles ab Stufe 3 ist derzeit nicht rechtskonform umzusetzen. Um also eine Typzulassung zu bekommen, müssen die Hersteller bei der automatischen Lenkfunktion nachweisen, dass die Assistenzfunktion in die Stufe 2 fällt und keinesfalls der Stufe 3 zugeordnet werden kann. Da liegt es Nahe, dass man ein Eingreifen des Fahrzeugführers erzwingt, weil ansonsten die Abtrennung zur Stufe 3 nicht deutlich wäre.
Dieses Eingreifen des Fahrzeugführers ist wohl als "internes" Signal (gemäß der ECE Regelung) zu sehen, wonach die automatische Lenkfunktion ausgeschaltet werden muss, wenn die auszuwertenden Signale nicht mehr empfangen werden (siehe Beitrag zuvor - Abs. 5.1.6.1. ECE 79).
Ich denke, die Hersteller haben dabei einen gewissen Spielraum bzgl. der Dauer bis die Definition des "Wegfalls" der auszuwertenden Signale erfüllt werden. Eine Kamera wird ja auch als ein solches auszuwertendes Signal gewertet und kann auch bei der Bilderzeugung kurzweilige Ausfälle haben (Blatt, Regentropfen, etc.), die jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit wieder beseitigt bzw. korrigiert werden müssen. Diese "erlaubte" Ausfallzeit muss zur Typzulassung durch den Hersteller festgelegt und die Risikolage plausibel erklärt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Das diese erlaubte Ausfallzeit eher im Bereich von Sekunden als von Minuten liegt, liegt wohl nahe. Die erlaubte Ausfallzeit gilt demnach für alle relevanten Signale, einschließlich des "Signals" (berühren des Lenkrads) durch den Fahrzeugführer. Da dies Typzulassungsabhängig ist, kann ich mir auch vorstellen, dass diese Zeit unterschiedlich ist für verschiedene Fahrzeuge, auch innerhalb eines Herstellers.
Zitat:
@B2nerd schrieb am 20. Februar 2020 um 23:47:42 Uhr:
...Ich denke, die Hersteller haben dabei einen gewissen Spielraum bzgl. der Dauer bis die Definition des "Wegfalls" der auszuwertenden Signale erfüllt werden. Eine Kamera wird ja auch als ein solches auszuwertendes Signal gewertet und kann auch bei der Bilderzeugung kurzweilige Ausfälle haben (Blatt, Regentropfen, etc.), die jedoch innerhalb einer angemessenen Zeit wieder beseitigt bzw. korrigiert werden müssen. Diese "erlaubte" Ausfallzeit muss zur Typzulassung durch den Hersteller festgelegt und die Risikolage plausibel erklärt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Das diese erlaubte Ausfallzeit eher im Bereich von Sekunden als von Minuten liegt, liegt wohl nahe. Die erlaubte Ausfallzeit gilt demnach für alle relevanten Signale, einschließlich des "Signals" (berühren des Lenkrads) durch den Fahrzeugführer. Da dies Typzulassungsabhängig ist, kann ich mir auch vorstellen, dass diese Zeit unterschiedlich ist für verschiedene Fahrzeuge, auch innerhalb eines Herstellers.
Danke für deine ausführliche Nachricht und die grundsätzliche Zustimmung 🙂.
Sollte niemand ein Papier posten, auf dem die erwähnten 15 Sekunden stehen, wären diese ein willkürlich von den Entwicklern gewählter Zeitraum. Natürlich sicherlich nur in guter Absicht, aber in der Praxis doch etwas nervig.
Audi (und nach meinem Kenntnisstand der ganze VW-Konzern) hat sich bis dato dafür entschieden nur eine Frontkamera in der Windschutzscheibe zu verbauen (weitere Frontkameras im Kühler o.Ä. außen vor gelassen). Dies hat IMHO gerade im Hinblick auf die Ausfallzeiten dieses Video-Signals einen großen Einfluss. Wären Dual-Kamera-Systeme verbaut, hätte das zFAS im Fall von Regentropfen oder Blättern immer noch ein Videosignal. Bei nur einer Kamera ist dieses Signal sofort unbrauchbar und interne Ausfallzeiten beginnen zu laufen... Wie immer bitte um Korrektur, falls ich hier einer Falschannahme unterliege 😉.
Weiß jemand, ob es auch im VW-Konzern Bestrebungen gibt zukünftig auf Dual-Kamera-Systeme umzustellen und würde dies die Zeiten bis zur Benachrichtigung des Fahrers deutlich erhöhen?
Gut, das wäre eventuell eine Lösung für die Zukunft, hilft den aktuellen Fahrern aber nicht weiter...
Gäbe es im Gesetz tatsächlich keine eindeutige Regelung und das aktuelle System verlangt standardmäßig - auch ohne Abbruch eines Sensorsignals - bei guter Sicht und trockener Straße jeweils nach 15 Sekunden den manuellen Eingriff, wäre zu Überlegen, ob Audi hier nicht nachbessern könnte und unproblematisch im Rahmen der Gesetzgebung bleiben würde.
Es gibt beispielsweise bei den MY2019 e-trons zusätzlich noch einen Laserscanner und natürlich noch den Radarsensor. Es wird also nicht nur die Kamera herangezogen und es sollte möglich sein, hier eine kurze Ausfallzeit des Videosignals zu kompensieren.
Zitat:
@xasgardx schrieb am 21. Februar 2020 um 10:44:48 Uhr:
Es gibt beispielsweise bei den MY2019 e-trons zusätzlich noch einen Laserscanner und natürlich noch den Radarsensor. Es wird also nicht nur die Kamera herangezogen und es sollte möglich sein, hier eine kurze Ausfallzeit des Videosignals zu kompensieren.
Wo ich das gerade mit Laser und Radar lese: weiß einer von euch, ob das im e-tron SB auch so bleibt oder wieder eingespart und nur auf Kamera gesetzt wird, wenn beide Pakete, also Stadt und Tour, an Bord sind?
Also hat mein Etron der im Mai kommt keinen Radarsensor oder anderes, sondern nur Kameras, wenn Stadt und Tourpaket dabei sind??
Ist ja dann unsicherer als ohne, oder?