Arglistige Täuschung - auch nach über einem Jahr?
Liebe Gemeinde,
nun ist es bei mir soweit, das „heilige Blechle“ zeigt die üblichen Rostprobleme an den Türen.
Das ist aber nicht das Hauptproblem, bei der Antragstellung auf Kulanz wurde festgestellt, dass ein Serviceeintrag fehlt. Ich habe den Vorbesitzer angeschrieben und der teilte mir nun mit, dass dieses Fahrzeug einen Totalschaden hatte (2 Unfälle in einer Woche). Der Wagen wurde mit ca. 75000 km verschrottet! Ich kaufte ihn voriges Jahr im Mai mit 82000 km. Irgendein Service war in dieser Zeit fällig. Der wurde dann wahrscheinlich auch illegal zurückgestellt, wie auch die gesamte Reparatur durchgeführt wurde. Der Wagen wurde mir als unfallfrei verkauft, steht zwar nicht ausdrücklich im Kaufvertrag, aber es steht auch nicht drin dass er einen hatte.
Wie verhält es sich nun mit Kaufvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Zurückgeben will ihn nicht unbedingt, habe inzwischen auch schon 2125,-€ Reparaturkosten reingesteckt. Wie wären die Aussichten auf Wertminderung bei Kauf? Hat jemand Erfahrung mir solch einem Fall?
MfG Aligorran
15 Antworten
Im vertrag steht doch NICHT UNFALLREI,
Und vor Gericht sagt der Händler: Klar hab ich den Käüfer auf den Schweren Unfallschaden hingewiesen und findet auch noch ganz schnell
5 oder 6 Zeugen, die das bestätigen können.
Ähnliche Fälle kenne ich.
Gruß