Anzeige wg. Mittelfinger zeigen beim Überholen
Hallo,
vorhin gab es folgende Situation:
Trecker fährt mit knapp 30kmh bei erlaubten 70.
Hinter dem Trecker fährt ein weißer SUV und dahinter ich.
Zum überholen ist frei. Der weiße SUV zögert allerdings zu lange, sodass ich zum Überholen ansetze.
Plötzlich entscheidet sich der weiße SUV Fahrer doch zu überholen und fährt auf die Gegenspur. Ich sehe das und bremse ab.
Doch anstatt dass der Fahrer des weißen SUV weiter beschleunigt, bremst er ab und fährt nur wenig schneller als der Trecker.
Um mich zu Ärgern, ist er selbst nach dem Trecker überholen auf der Gegenspur mit nur knapp über 30kmh weiter gefahren.
Irgendwann konnte ich dann endlich überholen und habe aus Wut den Mittelfinger gezeigt.
Seltsamerweise ist er mir danach ziemlich lange gefolgt und hat irgendwann gewendet? Weiß nicht was das für eine Aktion werden sollte.
Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass er mich wegen dem Mittelfinger anzeigt.
Was wird auf mich zukommen?
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MartinT1 schrieb am 9. Juni 2020 um 21:13:11 Uhr:
Warum machst du so was wenn du dich vor den Konsequenzen fürchtest?
Weil Marko kein emotionsloser Androide ist, sondern ein Mensch mit Gefühlen und so ein Mensch handelt nun mal spontan und manchmal halt auch falsch, aber genau das es eben menschlich.
Marko, da wird höchst wahrscheinlich nix mehr kommen.
Gruß
Uwe
99 Antworten
Zitat:
@Marko335 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:58:00 Uhr:
Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass er mich wegen dem Mittelfinger anzeigt.
Was wird auf mich zukommen?
Warum Angst? 😕
Das Einzige, was da auf dich zukommen kann ist eine Anzeige wegen Beleidigung.
Ich hatte vor ca. 10 Jahre das gleiche mit dem Mittelfinger gemacht.. Hat mich 2000 Euro gekostet.
Wurde angezeigt und ging vor Gericht. Zahlte an irgend ein Heim und die Sache wurde eingestellt. Seitdem nur noch faustlinge an meinen Hände 🙂
Zitat:
Komm vorbei ich schneide Dir den Mittelfinger ab, dann ist das Beweismittel nicht mehr da.
In einer solchen Situation überlässt man das Überholen stets den Ersten, der hinter dem langsamen Fahrzeug fährt. Wenn der vielleicht etwas vorsichtiger ist, dann wartet man mal kurz und versucht nicht aus zweiter und dritter Reihe den Überholvorgang. Das bringt oft nur unnötige Gefahren, die nicht sein müssen.
Aber leider gibt es immer wieder Helden die wollen es wissen.
Die Regelung den Ersten auch als erstes überholen zu lassen, gab es tatsächlich mal vor über 10 Jahren. Das glauben heute immer noch viele Autofahrer. Ähnlich wie mit der Lichthupe, die wieder erlaubt wurde.
Manchmal korrigieren sich Verkehrsbehörden, wenn zuviel Blödsinn geregelt wird.
Zurück zum "Ersten überholen lassen".
Sehr oft traut sich die Oma oder sonstiger ungeübte Autofahrer nicht das Hindernis (Traktor etc.) zu überholen.
Was war in der Vergangenheit passiert?
Klar, alle sind kilometerweit hinterher gekrochen.
Nun darf wieder von hinten überholt werden, natürlich unter Beachtung des Verkehrs.
Ein weiter vorne ausscherrender Wagen muss jedoch beachten, ob nicht ein Überholer von hinten bereits unterwegs ist.
Ein zu überholendes (zu langsam fahrendes) Fahrzeug, darf niemals während eines Überholvorgangs beschleunigen.
Wer das macht, greift in den Verkehr gefährlich ein, und kann deswegen im Gefängnis landen, da es eine Straftat und kein einfaches Vergehen ist.
Zitat:
@dettilein123 schrieb am 10. Juni 2020 um 21:44:03 Uhr:
Ich hatte vor ca. 10 Jahre das gleiche mit dem Mittelfinger gemacht.. Hat mich 2000 Euro gekostet.
Wurde angezeigt und ging vor Gericht. Zahlte an irgend ein Heim und die Sache wurde eingestellt. Seitdem nur noch faustlinge an meinen Hände 🙂
Wo gibt es denn in Deutschland noch Gerichte, die sowas ahnden?
Da müsste man jeden Tag tausende Autofahrer vor Gericht zerren...
Ist ja genauso wie die Handy-Filmer, die auf der linken AB Fahrbahn speziell langsam fahren, und dann die Autofahrer filmen, die rechts genervt überholen.
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Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 11. Juni 2020 um 03:30:11 Uhr:
Die Regelung den Ersten auch als erstes überholen zu lassen, gab es tatsächlich mal vor über 10 Jahren.
Es stellt sich dabei immer auch die Frage, wer "der Erste" tatsächlich ist. Ginge man nach der augenscheinlichen technisch möglichen Vmax, dürfte man PKW in so einer Situation gar nicht überholen.
Dabei ist letztlich nur interessant, ob man es durch den Überholvorgang schafft, sich innerhalb der freien Strecke vor die Schlange zu setzen.
Bevor man einen Überholvorgang startet ist entsprechend auch der rückwärtige Verkehr zu beachten, damit man niemanden, der schon überholt, unnötig verzögert.
Das gilt vergleichbar für Spurwechsel und ist insbesondere auf der Autobahn ein gerne ignorierter Punkt.
Und wie sieht die Praxis aus? Der, der überholt fährt oft weit in den Sicherheitsabstand, setzt den Blinker in nicht wenigen Fällen garnicht oder zeitgleich mit dem rausfahren und schert selbst recht knapp davor wieder ein ... mich würde wundern, wenn der TE das Blinken und den Sicherheitsabstand vorm überholen beides halbwegs eingehalten hätte. Das tun nämlich mindestens 95 % der Fälle auf Landstraßen in Deutschland nicht.
... bei den oft zwei Fällen wo überhaupt überholt gibt es einen, wo man damit rechnen muss, das der zu überholende beschleunigt.
Fall 1: Langsames Fahrzeug wie LKW, Moped, etc. Hier wird nicht beschleunigt, da selbiger nicht schneller kann/darf.
Fall 2: Ende eines Limits, Ortsausgang, Kurvenende ... dem ungeduldige geht es nicht schnell genug und er überholt den "Schleicher"/LKW/etc. mit den oben genannten Fehlern. Ich werde da in solchen Fällen auch weiterhin wie gewohnt beschleunigen ... die meisten Überholenden müssen halt etwas mehr beschleunigen oder brauchen etwas länger. Ich werde nicht anfangen, für den, der massiv gegen die Regeln verstößt auch noch mit bspw. den 50 weiterzufahren, die ich am Ortsende hatte. Weil ehe der erste den Überholvorgang abgeschlossen hat, ist hinter dem schon der nächste auf der Gegenfahrbahn ... einzige Ausnahme ist Gegenverkehr oder das ich einen, der schon fast vorbei ist, noch ausbeschleunige. Die meisten davon sind eh ungeduldige Zeitgenossen mit eher stärker motorisierten Fahrzeugen. Da fällt es kaum ins Gewicht, wenn man mit durchschnittlichen Werten schneller wird ...
Hab ich so mal vor 2 Jahren geschrieben, trifft auf locker 95 % der Threads mit dem Thema überholen zu.
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. Juni 2020 um 09:40:32 Uhr:
Und wie sieht die Praxis aus? Der, der überholt fährt oft weit in den Sicherheitsabstand, setzt den Blinker in nicht wenigen Fällen garnicht oder zeitgleich mit dem rausfahren und schert selbst recht knapp davor wieder ein ... mich würde wundern, wenn der TE das Blinken und den Sicherheitsabstand vorm überholen beides halbwegs eingehalten hätte.
Warum unterstellst du dem TE sowas? 🙁
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 11. Juni 2020 um 17:57:42 Uhr:
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. Juni 2020 um 09:40:32 Uhr:
Und wie sieht die Praxis aus? Der, der überholt fährt oft weit in den Sicherheitsabstand, setzt den Blinker in nicht wenigen Fällen garnicht oder zeitgleich mit dem rausfahren und schert selbst recht knapp davor wieder ein ... mich würde wundern, wenn der TE das Blinken und den Sicherheitsabstand vorm überholen beides halbwegs eingehalten hätte.
Warum unterstellst du dem TE sowas? 🙁Gruß
Uwe
Er hat es ja nicht dem TE unterstellt, aber so ist die Realität. Vieles was man hier liest Bringt man sofort mit realen Erlebnissen in Verbindung.
Gerade bei solchen einseitigen Berichten, wie böse doch der andere war, fehlt einfach der Bericht der anderen Seite, Da setzt man seine eigenen Erfahrungen ein, für die meisten Konflikte benötigt es es zwei Seiten, einer der Stress macht und der andere der sich den Stress machen lässt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2020 um 21:28:28 Uhr:
Er hat es ja nicht dem TE unterstellt, aber so ist die Realität. Vieles was man hier liest Bringt man sofort mit realen Erlebnissen in Verbindung.
Das ist mir schon klar, aber wenn Knergy nun schreibt, dass wenn er überholt wird, ihm das (kein Blinken und kein Sicherheitsabstand) zu 95% passiert, dies aber in der Realität nicht ein so hoher Prozentsatz ist, gibt einen das doch zu denken.
Anders ausgedrückt, warum projizieren die Leute ihre Probleme auf andere Situationen (wie die vom TE geschilderte), die wahrscheinlich nichts damit zu tun haben. Ich kann die Situation vom TE nachvollziehen (Klick mich, denn ich habe ähnliche Situationen auch schon erlebt) und ich blinke immer und halte immer einen großzügigen Sicherheitsabstand beim Hinterherfahren ein und schere auch nicht knapp vor dem Überholten ein.
Gruß
Uwe
Wenn die Situation so war wie geschildert würde ich mich als Beleidigter mal fragen was ich falsch gemacht haben könnte und welche Konsequenzen das haben könnte.
Denn das geschilderte Verhalten des Vorausfahrenden enthält auch anzeigungswürdiges Fehlverhalten.
Auch Du könntest in diesem Fall Anzeige erstatten,ist alles eine Frage der Einstellung.
Natürlich entschuldigt das nicht den Mittelfinger,der dazu noch bewiesen werden müsste.
Umgekehrt natürlich ebenfalls.
Den Mittelfinger zu zeigen geht gar nicht.
Ok, auch der TE ist nur ein Mensch und macht Fehler. Wenn er angezeigt wird, hat er aber ein Problem.
Ich persönlich würde ihn direkt anzeigen. Die 10 Minuten würde ich mir dafür nehmen.
Wer sein beruflichen Stress im Straßenverkehr abbaut, gehört m.M.n. bestraft. Der TE schrieb, er hätte einen langen Arbeitstag...
Die gegnerische Seite haben wir uns nicht angehört und es wird wie üblich so sein, dass die Sache zu extrem beschrieben wird von TE.
Jedenfalls ist Stinkefinger eines der heftigsten Strafen überhaupt.
Hier eine Liste im Überblick:
Woow. Also ich würde die Anzeige dann nur des Geldes wegen machen 😁 Falls man das bekommen sollte.
Was für einen Quatsch die Duzer Liste. Wenn ich auf englisch beleidige, kostet es gar nichts?
Schon süß diese Listen. Also wer sich über solche Sachen aufregt wie "Du Vogel" oder "Bei dir piept's wohl" muss echt ein persönliches Problem haben... Vielleicht bin ich durch meinen Job als Security aber einfach immun gegen Beleidigungen 😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Juni 2020 um 09:55:14 Uhr:
Ganz so flott "sowieso" geht es dann doch nicht. Er könnte, wenn er Strafanzeige erstattete, dem Staatsanwalt und dem Richter mit seiner Zeugenaussage und damit als "Beweis" genügen.Grüße vom Ostelch
Aber nur, wenn der Kläger zufällig Polizist ist. Dessen Wort zählt vor Gericht tatsächlich mehr, als das eines Normalbürgers (was dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht). Ansonsten stimmt deine Aussage nicht.