Anzeige wg. Mittelfinger zeigen beim Überholen
Hallo,
vorhin gab es folgende Situation:
Trecker fährt mit knapp 30kmh bei erlaubten 70.
Hinter dem Trecker fährt ein weißer SUV und dahinter ich.
Zum überholen ist frei. Der weiße SUV zögert allerdings zu lange, sodass ich zum Überholen ansetze.
Plötzlich entscheidet sich der weiße SUV Fahrer doch zu überholen und fährt auf die Gegenspur. Ich sehe das und bremse ab.
Doch anstatt dass der Fahrer des weißen SUV weiter beschleunigt, bremst er ab und fährt nur wenig schneller als der Trecker.
Um mich zu Ärgern, ist er selbst nach dem Trecker überholen auf der Gegenspur mit nur knapp über 30kmh weiter gefahren.
Irgendwann konnte ich dann endlich überholen und habe aus Wut den Mittelfinger gezeigt.
Seltsamerweise ist er mir danach ziemlich lange gefolgt und hat irgendwann gewendet? Weiß nicht was das für eine Aktion werden sollte.
Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass er mich wegen dem Mittelfinger anzeigt.
Was wird auf mich zukommen?
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MartinT1 schrieb am 9. Juni 2020 um 21:13:11 Uhr:
Warum machst du so was wenn du dich vor den Konsequenzen fürchtest?
Weil Marko kein emotionsloser Androide ist, sondern ein Mensch mit Gefühlen und so ein Mensch handelt nun mal spontan und manchmal halt auch falsch, aber genau das es eben menschlich.
Marko, da wird höchst wahrscheinlich nix mehr kommen.
Gruß
Uwe
99 Antworten
Zitat:
@AstraKFahrer schrieb am 12. Juni 2020 um 01:16:20 Uhr:
Woow. Also ich würde die Anzeige dann nur des Geldes wegen machen 😁 Falls man das bekommen sollte.
Natürlich bekommst du das Geld nicht
Wäre ja ein toller Geschäftsmodell.
2 Kollegen als Zeuge dabei haben, einen solventen Porschefahrer im Straßenverkehr finden, Kennzeichen merken und einfach anzeigen.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 06:34:01 Uhr:
Aber nur, wenn der Kläger zufällig Polizist ist. Dessen Wort zählt vor Gericht tatsächlich mehr, als das eines Normalbürgers (was dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht). Ansonsten stimmt deine Aussage nicht.
Du stellst gerne apodiktisch Behauptungen auf, die schlicht falsch sind. Der Gleichheitsgrundsatz spielt bei der Bewertung einer Zeugenaussage keine Rolle. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 06:34:01 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Juni 2020 um 09:55:14 Uhr:
Ganz so flott "sowieso" geht es dann doch nicht. Er könnte, wenn er Strafanzeige erstattete, dem Staatsanwalt und dem Richter mit seiner Zeugenaussage und damit als "Beweis" genügen.Grüße vom Ostelch
Aber nur, wenn der Kläger zufällig Polizist ist. Dessen Wort zählt vor Gericht tatsächlich mehr, als das eines Normalbürgers (was dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht). Ansonsten stimmt deine Aussage nicht.
(An)Kläger ist in einem Strafrechtsprozess der Staat, der Polizist (als Anzeigenerstatter/Geschädigter) ist da Zeuge, ggf. Betreiber eines Adhäsionsverfahrens oder bei einigen schwereren Tatbeständen Nebenkläger.
Und weder als Kläger in einem zivilrechtlichen Verfahren noch als Zeuge hat ein Polizist stets einen Vorteil, das ist so pauschal einfach falsch.
Strafrichter neigen mitunter aber dazu, Aussagen von nicht persönlich involvierten Polizeikräften recht ungefiltert als wahr anzunehmen, weil mangels Eigeninteresse kein Grund dafür erkennbar ist, weshalb der Polizist lügen sollte.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. Juni 2020 um 08:27:44 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 06:34:01 Uhr:
Aber nur, wenn der Kläger zufällig Polizist ist. Dessen Wort zählt vor Gericht tatsächlich mehr, als das eines Normalbürgers (was dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht). Ansonsten stimmt deine Aussage nicht.Du stellst gerne apodiktisch Behauptungen auf, die schlicht falsch sind. Der Gleichheitsgrundsatz spielt bei der Bewertung einer Zeugenaussage keine Rolle. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage.
Grüße vom Ostelch
Richter: Herr Ostelch, der Kläger Herr Verkehrshindernis behauptet, Sie hätten ihm den Mittelfinger gezeigt, stimmt das?
Ostelch: Nein
Richter: Herr Verkehrshindernis, hat ihnen Herr Ostelch den Mittelfinger gezeigt?
Verkehrshindernis: Ja
Richter: Herr Ostelch, ich verurteile sie ......
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 11:53:55 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. Juni 2020 um 08:27:44 Uhr:
Du stellst gerne apodiktisch Behauptungen auf, die schlicht falsch sind. Der Gleichheitsgrundsatz spielt bei der Bewertung einer Zeugenaussage keine Rolle. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage.
Grüße vom Ostelch
Richter: Herr Ostelch, der Kläger Herr Verkehrshindernis behauptet, Sie hätten ihm den Mittelfinger gezeigt, stimmt das?
Ostelch: Nein
Richter: Herr Verkehrshindernis, hat ihnen Herr Ostelch den Mittelfinger gezeigt?
Verkehrshindernis: Ja
Richter: Herr Ostelch, ich verurteile sie ......
Lass es lieber bleiben. Die Wirklichkeit im Gericht ist dann doch etwas differenzierter.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 12. Juni 2020 um 12:05:20 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 11:53:55 Uhr:
Richter: Herr Ostelch, der Kläger Herr Verkehrshindernis behauptet, Sie hätten ihm den Mittelfinger gezeigt, stimmt das?
Ostelch: Nein
Richter: Herr Verkehrshindernis, hat ihnen Herr Ostelch den Mittelfinger gezeigt?
Verkehrshindernis: Ja
Richter: Herr Ostelch, ich verurteile sie ......
Lass es lieber bleiben. Die Wirklichkeit im Gericht ist dann doch etwas differenzierter.
Grüße vom Ostelch
Da ich beim Thema Gericht leider nicht auf deinen offensichtlich umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, habe ich mich etwas weniger detailliert ausdrücken müssen.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 12:56:15 Uhr:
Da ich beim Thema Gericht leider nicht aufdeinenoffensichtlichumfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, habe ich michetwas weniger detailliertvollkommen ohne Bezug zu tatsächlichen Verfahrenspraxis ausdrücken müssen.
ich hab das mal schnell für dich korrigiert, ich glaube so ist es jetzt korrekt. 🙂
In der Realität wird das Gericht den Kläger (also offenbar gehst Du von einem zivilrechtlichen Anspruch aus) freundlich darauf hinweisen, dass er in der Beweislast ist, Schmerzensgeld bei einer ohne großen Öffentlichkeitsbezug in einer Stresssituation vorgenommenen Geste fraglich erscheint und ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Wiederholungsgefahr kippelt.
Dann wird gefragt, ob man die Klage nicht lieber zurücknimmt und dabei durchblicken lassen, dass man ohnehin angesichts dieser unsinnigen Klage nur bedingt wohlgesonnen sei und sich bereits kreativ Gedanken macht, ob und wie die Verfahrenskosten ggf. im Falle der Beharrlichkeit des Klägers etwas in die Höhe getrieben werden können (da brauche ich bestimmt noch ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der behaupteten psychischen Folgen...)
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 12:56:15 Uhr:
Da ich beim Thema Gericht leider nicht auf deinen offensichtlich umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann, habe ich mich etwas weniger detailliert ausdrücken müssen.
Da das offensichtlich so ist, hättest du lieber schweigen sollen. Man muss nicht alles wissen. Aber man muss auch nicht zu allem was sagen, von dem man nichts weiß.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Marko335 schrieb am 9. Juni 2020 um 20:58:00 Uhr:
Hallo,vorhin gab es folgende Situation:
Trecker fährt mit knapp 30kmh bei erlaubten 70.
Hinter dem Trecker fährt ein weißer SUV und dahinter ich.Zum überholen ist frei. Der weiße SUV zögert allerdings zu lange, sodass ich zum Überholen ansetze.
Plötzlich entscheidet sich der weiße SUV Fahrer doch zu überholen und fährt auf die Gegenspur. Ich sehe das und bremse ab.
Doch anstatt dass der Fahrer des weißen SUV weiter beschleunigt, bremst er ab und fährt nur wenig schneller als der Trecker.
Um mich zu Ärgern, ist er selbst nach dem Trecker überholen auf der Gegenspur mit nur knapp über 30kmh weiter gefahren.
Irgendwann konnte ich dann endlich überholen und habe aus Wut den Mittelfinger gezeigt.Seltsamerweise ist er mir danach ziemlich lange gefolgt und hat irgendwann gewendet? Weiß nicht was das für eine Aktion werden sollte.
Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass er mich wegen dem Mittelfinger anzeigt.
Was wird auf mich zukommen?Beste Grüße
Bist Du sicher, dass da ein Trecker im Spiel war? Seltsamerweise hatte ich am selben Tag eine sehr ähnliche Situation, aber umgekehrt. D.h. mir ist der Mittelfinger gezeigt worden von jemandem, der mit zuvor ohne zu blinken fast ins Auto gefahren wäre als ich ihn überholt habe, nachdem ich hinter ihm eingeschert bin und er langsam gefahren ist.
Warum man in so einem Fall hinterher fährt kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen: weil man a) das Nummernschild braucht und b) diese Verfahren im Sand verlaufen, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann (der Halter kann nicht belangt werden).
Und ja, mir ist meine Lebenszeit auch zu schade um aus Prinzip Anzeige zu erstatten - wenn ich aber den Eindruck habe, dass jemand im Straßenverkehr so rücksichtslos ist, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, dann erstatte ich auch Anzeige.
Ja, so wie beschrieben.
Ich nehme ganz stark an, dass ich für den SUV Fahrer zu voreilig gewesen bin.
Dadurch hat er sich angegriffen gefühlt und meinte mich auszubremsen und zu nötigen. Wieso wagt es auch jemand von der hinteren Reihe zu überholen..
Wie gesagt ich habe mehrere gute Momente abgewartet. Das habe aber ich so Bewertet, der SUV Fahrer hat das bestimmt anders gesehen, wodurch es zur genannten Situation kam.
An der Leistung hätte es dem SUV aber nicht gefehlt.
Übrigens fahre ich keinen BMW und auch kein Sportwagen.
Der letzte, den ich wegen mangelnden Schamgefühls, Langweile und meiner Eingeschränktheit wegen Mittelfingers angezeigt habe, hat 400 Euro an die Staatskasse abführen dürfen.
Seine Personalien konnte die Polizei feststellen und er hatte zudem zuerst massivst gedrängelt mitsamt Lichthupenkonzert, dann bei Gegenverkehr im Überholverbot mit Gefährdung überholt und dann den Finger gezeigt.
Ich hatte mich zuvor annähernd vorschriftskonform verhalten.
Ich konnte nicht anders als an der nächsten Wache vorzusprechen.
Richtig gehandelt.
Solche rowdys muss man aus dem Verkehr ziehen.
Zitat:
@Marko335 schrieb am 12. Juni 2020 um 22:59:03 Uhr:
An der Leistung hätte es dem SUV aber nicht gefehlt.Übrigens fahre ich keinen BMW und auch kein Sportwagen.
Hat es
dirda eventuell an der Leistung gefehlt, um den Überholvorgang schnell(er) abzuschließen?
Ich konnte den Überholvorgang ja nicht abschließen. Schon wo ich vollständig auf der Gegenspur war ist er rausgezogen und hat mich ausgebremst.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Juni 2020 um 10:29:04 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 12. Juni 2020 um 06:34:01 Uhr:
Aber nur, wenn der Kläger zufällig Polizist ist. Dessen Wort zählt vor Gericht tatsächlich mehr, als das eines Normalbürgers (was dem Gleichheitsgrundsatz massiv widerspricht). Ansonsten stimmt deine Aussage nicht.
Und weder als Kläger in einem zivilrechtlichen Verfahren noch als Zeuge hat ein Polizist stets einen Vorteil, das ist so pauschal einfach falsch.
Strafrichter neigen mitunter aber dazu, Aussagen von nicht persönlich involvierten Polizeikräften recht ungefiltert als wahr anzunehmen, weil mangels Eigeninteresse kein Grund dafür erkennbar ist, weshalb der Polizist lügen sollte.
...und genau dein letzter Absatz sagt wie es ist.
Mag sein, dass sich das nie bestätigen lässt, und nie so hingestellt wird, aber genau so ist es.
Ich habe schon einige Verfahren mitgemacht.
Sowohl als Angenagter, Kläger, wie auch Zeuge und Zuschauer.
Es spielt auch eine Rolle wie unbescholten du bist, welche soziale Stellung du hast, und wo du auf der Leiter stehst. Ich weiß, hört sich finster, ungerecht, und vor allem unkorrekt an, ist aber ein Fakt.
Gerichtsverhandlungen sind Massenware.
Das muss fix gehen. Wenn unter den Aussagenden gegen/für die Klage zB ein Cop ist, hat die andere Seite wenn es auf der Kippe stände, keine Chance...
Natürlich geht das einen Rechtssystemfanatiker jetzt etwas zu weit.
Verständlich. Ist aber leider oftmals so..
Gruß Jörg, der schon unschuldig bitter untergegangen ist, weil die andere Seite "sauber" war, und ich nicht....
"Sauber" = unbescholten, nie aufgefallen, keine Akte, nix..