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Anzeige wegen Beleidigung von Politesse - folgt eine MPU/Zweiflung Fahrtauglichkeit ?

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 11:54

Guten Mittag Forum,

bin hier neu, habe einen total dummen Fehler begangen, über den ich mich sehr aufrege.

Ich hatte letztes Jahr eine verlängerte Probezeit und Aufbauseminar angeordnet bekommen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

seit dem vorfall nichtsmehr zu schulden kommen lassen.

Also bisher 1 A Verstoß auf meinem Konto

Vor zwei Wochen dann:

Eine Politesse schleppt mein Auto wegen 45mins überziehen ab, ich habe mich tierisch aufgeregt, und in meiner Wut die Politesse als F**ze beleidigt.

Es war total dumm ich weiss.

Heute kam der Brief mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Die Strafe werde ich natürlich akzeptieren.

Oft wird in Zusammenhang mit Beleidigungen von einer MPU gesprochen.

Vorallem da ich ja noch in der verlängerten Probezeit bin.

GLAUBT IHR ICH HABE EINE MPU ZU ERWARTEN?

Im Internet ließt man Häufig das eine Bekleidung im Straßenverkehr auf eine ANZWEIFELUNG DER FAHREIGNUNG hinausläuft.

 

der bloße Gedanke an eine MPU lässt mich nichtmehr los.

Über jede Antwort würde ich mich freuen!!

Johannes

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70 Antworten

Eine MPU glaube ich weniger, aber ich hoffe andere strafrechtliche Maßnahmen werden den TE ereilen.

Es kann und darf einfach nicht sein, wie heutzutage mit Menschen die für Ordnung und Sicherheit, mit Menschen die helfen wollen, umgegangen wird.

Eine Beschimpfung der VTs untereinander, ok, von mir aus, aber nicht eine Beschimpfung von Politessen, Polizei, Rettungssanitätern, Feuerwehrmännern..., geht nicht, da muss der Staat hart durchgreifen.

Zitat:

@Johannes223 schrieb am 10. Januar 2021 um 15:45:10 Uhr:

 

Absolut richtig, ich würde auch gerne, falls es weitere Antworten gibt, zurück zum Thema der eventuellen Führerscheinkonsequenzen gehen.

Da aber viele User, zurecht, entrüstet waren über mein Verhalten wollte ich mit den letzten Posts klarstellen das ich an meiner Aktion garnichts schön reden will.

Die Folgen wurden dir bereits erläutert.

 

Wieso bist du hier so verständnisvoll über die Entrüstung von mir und Anderen?

 

Dass du hier nichts schönreden möchtest habe ich verstanden und glaube es dir auch.

 

Fakten schaffst du aber dazu nicht hier.

Ebenso kannst du uns jetzt hier nicht beweisen dass du daraus gelernt hast.

 

Vielleicht erkennst du dass es in einem Forum mit so vielen unterschiedlichen Personen und Meinungen zwangsläufig zu so etwas kommen muss.

Zitat:

@Johannes223 schrieb am 10. Januar 2021 um 15:45:10 Uhr:

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. Januar 2021 um 14:45:19 Uhr:

Nichtmal nicht in der Öffentlichkeit.

Das Schimpfwort „Fo**e“ lässt ziemlich tief blicken.

Hab für sowas absolut gar kein Verständnis und wenn ich die Dame wäre, hätte ich ebenso Anzeige erstattet.

Die Reue kommt immer hinterher. So ist das ja immer.

Aber man hat Angst vor den Folgen für sich selbst.

Was man den Anderen angetan hat wiegt also weniger?

Natürlich bekommt man dafür seine Standpauken. Und er kann noch so oft sagen dass es ihm leid tut.

Dass muss er aber nicht uns sagen !

Absolut richtig, ich würde auch gerne, falls es weitere Antworten gibt, zurück zum Thema der eventuellen Führerscheinkonsequenzen gehen.

Da aber viele User, zurecht, entrüstet waren über mein Verhalten wollte ich mit den letzten Posts klarstellen das ich an meiner Aktion garnichts schön reden will.

Mit Sicherheit wird dir das keiner beantworten können. Die Wahrscheinlichkeit halte ich aber erstmal für gering. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes müsste auch erstmal aktiv die Führerscheinstelle informieren.

Insofern kann eine ernstgemeinte Geste der Entschuldigung hilfreich sein.

Eine entsprechende Anzeige gegenüber dir wäre, zumindest mittlerweile bei uns in der Freiwilligen Feuerwehr zu 100% sicher und die würde auch nie und nimmer zurückgenommen, Entschuldigung hin oder her.. Das sind aber primär strafrechtliche Konsequenzen die wohl auf einen 4-Stelligen Geldbetraghinauslaufen dürften. (Der Letzte Fall bei uns war der berühmte Mittelfinger einer Beifahrerin gegenüber einem Kameraden der diese ca. 3500 EUR kostete).

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 15:10

Zitat:

 

Die Folgen wurden dir bereits erläutert.

Wieso bist du hier so verständnisvoll über die Entrüstung von mir und Anderen?

Dass du hier nichts schönreden möchtest habe ich verstanden und glaube es dir auch.

Fakten schaffst du aber dazu nicht hier.

Ebenso kannst du uns jetzt hier nicht beweisen dass du daraus gelernt hast.

Vielleicht erkennst du dass es in einem Forum mit so vielen unterschiedlichen Personen und Meinungen zwangsläufig zu so etwas kommen muss.

Auch keine Beweise oder Fakten möchte ich hier schaffen.

Ich möchte den Thread weiterhin am laufen halten, um von weiteren Usern ein Meinungsbild zur Situation zu bekommen.

Dazu gehört das ich auch auf scharfe Kritik von euch reagiere.

für die bisherigen, auf den Thread bezogenen, Meinungen wie es bei mir weitergehen könnte bin ich schon sehr dankbar.

Wie es weitergehen könnte ist hier nur spekulativ zu beantworten und hilft Dir nicht weiter.

Was wirklich passieren wird erkennst Du an der Post in Deinem Briefkasten.

Auf die wirst Du dann wohl warten müssen,bis dahin wird hier weiter fröhlich geraten und belehrt.

Es wird eine Anhörung als Beschuldigter in einem Strafverfahren geben. Dort kannst Du Deine Sicht der Dinge schildern - oder auch schweigen.

Meiner Meinung nach wäre hier anwaltliche Hilfe angebracht. Der ist zwar nicht billig, kann aber bei der Strafzumessung hilfreich sein. Eventell bekommt er den Vorwurf auch ganz vom Tisch.

Du allein hast schlechtere Karten als mit anwaltlicher Vertretung. Ich würde keine Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage (= Aussage der Politesse) machen.

Im Falle einer Strafe wird es Tagessätze geben. Das ist Dein Monatseinkommen geteilt durch 30. Du solltest also nicht dicke Hose machen und mehr angeben als Du wirklich verdienst.

Hallo, Johannes223,

zunächst stellt sich mal die Frage, ob die Politesse oder ihr Vorgesetzter überhaupt eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle geschrieben haben oder ob "nur" eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde.

Selbst, wenn die Fsst informiert wurde, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein ein einmaliger Vorfall dieser Art gleich eine MPU nach sich ziehen würde.

Eine ernstgemeinte und freundliche Entschuldigung (in Kopie an den zuständigen Staatsanwalt) kann durchaus helfen, das Strafmaß zu mindern.

Zitat:

@Johannes223 schrieb am 10. Januar 2021 um 12:54:22 Uhr:

Im Internet ließt man Häufig das eine Bekleidung im Straßenverkehr auf eine ANZWEIFELUNG DER FAHREIGNUNG hinausläuft.

Das wage ich zu bezweifeln. :cool::cool::cool:

Viele Grüße,

Uhu110

am 10. Januar 2021 um 15:47

Zitat:

@Rasanty schrieb am 10. Januar 2021 um 16:30:33 Uhr:

...

Meiner Meinung nach wäre hier anwaltliche Hilfe angebracht.

...

Du allein hast schlechtere Karten als mit anwaltlicher Vertretung. Ich würde keine Aussage ohne Kenntnis der Aktenlage (= Aussage der Politesse) machen.

...

Weiß nicht... warum? Was bringt es ihm den genauen Wortlaut in den Akten zu kennen? Was er der Politesse an den Kopf geworfen hat weiß er selbst am besten... das kann maximal etwas ausgeschmückt / aufgeblasen worden sein.

Vielleicht war da noch was, was irgendwie Richtung handgreiflich ausgelegt werden kann und so in den Akten auftaucht.

Ohne jegliche Erfahrung... würde ich sagen, Ball flach halten, kleinlaut zu beteuern, dass das ein ungewollter Ausrutscher war und sich zu entschuldigen... zu was anderem kann ein Rechtsanwalt auch nicht raten.

Als Richter oder auch als Opfer würde ich das martialische Auftreten... das Auffahren von Kanonen ala Rechtsanwalt eher einen negativ Eindruck machen... für echte Reue und ehrliche Entschuldigungen braucht man keinen Rechtsverdreher... den braucht man nur, wenn man entweder angreifen will oder sich durch ein Hintertürchen drücken will.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:41:45 Uhr:

...

Zitat:

@Johannes223 schrieb am 10. Januar 2021 um 12:54:22 Uhr:

Im Internet ließt man Häufig das eine Bekleidung im Straßenverkehr auf eine ANZWEIFELUNG DER FAHREIGNUNG hinausläuft.

Das wage ich zu bezweifeln. :cool::cool::cool:

...

Leider wohl wahr... sonst wären die Straßen nicht nur nicht so voll, sondern die Verhältnisse, das Verhalten gegenüber Ordnungs- & Rettungkräften und auch der VK untereinander wäre wohl ein anderes.

Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen,aber woher soll die Politesse deine Daten haben und dich anzeigen?

Ich als Halter würde mich dagegen wehren und abstreiten,dass ich vor Ort war und die Dame beleidigt zu haben.

Kann ja jeder andere gewesen sein.

Themenstarteram 10. Januar 2021 um 15:52

Zitat:

@uhu110 schrieb am 10. Januar 2021 um 16:41:45 Uhr:

Hallo, Johannes223,

zunächst stellt sich mal die Frage, ob die Politesse oder ihr Vorgesetzter überhaupt eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle geschrieben haben oder ob "nur" eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde.

Selbst, wenn die Fsst informiert wurde, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein ein einmaliger Vorfall dieser Art gleich eine MPU nach sich ziehen würde.

Eine ernstgemeinte und freundliche Entschuldigung (in Kopie an den zuständigen Staatsanwalt) kann durchaus helfen, das Strafmaß zu mindern.

Interessant, ich hätte gedacht das erst nach der Gerichtsverhandlung/Urteil der Richter oder die Staatsanwaltschaft die Führerscheinstelle informiert.

Vorallem da ich ja bereits schon einmal im Verkehr auffällig war.

am 10. Januar 2021 um 15:55

...eine MPU ist eine Sache / ein Werkzeug, das die Fahrerlaubnisbehörde in begründeten Fällen / bei Anzeichen jederzeit einsetzen kann um die Fahreignung zu prüfen... nur ein "blauen Auge" oder evtl. sogar ein Freispruch vor Gericht heißt noch lange nicht, dass keine MPU möglich ist.

Sollte mir z.B. jemand im Straßenverkehr durch irgendwleche Aktionen blöd kommen oder versuchen mir etwas anzuhängen, aber dabei selbst irgendwelche Sachen fabriziert haben, die nicht mit der Eignung ein Fahrzeug zu führen vereinbar sind, dann würde ich da ganz einfach einen formloses Schreiben mit einer entsprechenden Schilderung an die zuständige Führerscheinstelle senden... vielleicht liegen da schon weitere ältere Hinweise vor, dass man zum Schluß kommt da mal einen Blick drauf zu werfen... bevor Schlimmeres passiert. ;)

Der TE hat nun genug Schelte hier für seine Ausführungen der Dame gegenüber erhalten.

Somit können sich ab nun alle der gestellten Frage widmen.

Moorteufelchen

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 10. Januar 2021 um 16:52:15 Uhr:

Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen,aber woher soll die Politesse deine Daten haben und dich anzeigen?

Ich als Halter würde mich dagegen wehren und abstreiten,dass ich vor Ort war und die Dame beleidigt zu haben.

Kann ja jeder andere gewesen sein.

Für wie doof hältst Du die deutschen Behörden denn?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Januar 2021 um 16:57:18 Uhr:

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 10. Januar 2021 um 16:52:15 Uhr:

Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen,aber woher soll die Politesse deine Daten haben und dich anzeigen?

Ich als Halter würde mich dagegen wehren und abstreiten,dass ich vor Ort war und die Dame beleidigt zu haben.

Kann ja jeder andere gewesen sein.

Für wie doof hältst Du die deutschen Behörden denn?

Ich hätte das nicht geschrieben,wenn ich die Behörden nicht für blöd halten würde.

Es ist leider im Leben so „Dreist kommt weiter“.

Selbst schon oft genug erlebt.

am 10. Januar 2021 um 16:02

@windelexpress ...eben, das amtl. Kennzeichen ist bekannt... also auch der Halter... also guckt man mal beim Einwohnermeldeamt Passbilder an, wie bei jedem Blitzerknöllchen... gerade wenn es um einen Straftatbestand geht sollte das mehr als legitim sein.

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