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Yamaha Aerox 50

Hallo ,am 4.9.ist mein Sohnemann samt kollegen angehalten worden von einem Motorradcop.Er überprüfte den aerox ,in dem er ihn auf den Hauptstäner stellete ,anmachte und Gas gegeben hat und meinte sofort da wäre keine Drossel drin.Somit Anzeige wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis.Im schreiben stand das durch technische Manipulation (Entfernung de Drosselringe) das Zweirad eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen würde.Somit wäre die Betriebserlaubnis erloschen.Am Roller ist alles original,Drosselung durch CDi ind den erforderlichen Drosselringen.Ein Gasschieberdrosel hat der aeros ja nicht.Der Cop hat weder eine Messung gemacht bezüglich der Geschwindigkeit ,auch nicht hat er in die Vario geschaut ob die Drosselringe da sind oder nicht..Alles nur auf Vermutung.Jetzt bin ich natürlich am überlegen was man machen kann.Es kann doch nicht sein das man beschuldigt wird ohne jeglichen Beweis.Vorallem der grösste Witz ist ja das die kollegen alle ungedrosselt gefahren sind und alle über 40 km/h fahren.Bei der Prüfung hat der cop das nicht gemerkt und die durften weiterfahren,und bei meinem Sohn der ein gedrosselten hat kriegt ne Anzeige.Wird die Anzeige am ende fallen gelassen oder was hat man zu erwarten

Beste Antwort im Thema

ok dann ein bissel mehr infos.Ja der Roller war im normalen Zustand,also vorschriftsmässig gedrosselt.Da der Cop es nicht veranlasst hat den Roller sicherzustellen um somit einen eindeutigen Verstoss nachzuweisen ,gab es laut Staatsanwalt keinen Anhaltspunkt das dies so wie vom cop geschildert wurde auch wirklich dem entspricht.Kurz um der Cop hat quasi total lasch gehandelt und nicht bedacht das er in der beweispflicht stand.

Der kumpel der es zugegeben hat ,hat kein Anwalt eingeschaltet und da es nicht sein erstes Vergehen war,wurde er jetzt zu Sozialstunden verdonnert.Manchmal lohnt es sich doch ein Anwalt einzuschalten.

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Also ich kann nur sagen er hat bei der Anhörung JA gesagt. ......Zitat: "Wohl ja gesagt"...... Somit wird das als Beweismittel addiert.
Und das ist der Punkt warum von der Beschlagnahme bzw Sicherstellung und TÜV Gutachten abgesehen wurde.
Bei Jugendlichen geht's halt um die Kosten.
Also bleibt nur übrig Einspruch einzulegen und das Verfahren abzuwarten .
Alle anderen Diskussionen laufen vorbei.

ja haste rcht,jetzt kann man nur abwarten was bei rum kommt.

Sei so gut und schreib halt rein was rausgekommen ist auch wenn es erst in ein paar Wochen ist. Ich lege es mir mal auf .......Beobachten ........ok?

Zitat:

Also ich kann nur sagen er hat bei der Anhörung JA gesagt. ......Zitat: "Wohl ja gesagt"...... Somit wird das als Beweismittel addiert.

Und das ist der Punkt warum von der Beschlagnahme bzw Sicherstellung und TÜV Gutachten abgesehen wurde.

Es gab schon viele "Beschuldigte", welche in einem Verhör etwas zugaben was sie nicht begangen hatten, nur um dem Verhör rauszukommen. So kann man es auch in dieser Sache sehen. Der Junge wollte nicht, daß sein Roller beschlagnahmt wird und hat zugegeben was nicht ist. Diese Aussage kann man widerrufen. Die Anschuldigung beruht nur auf Indizien und keiner fahrzeugtechnischen Untersuchung durch einen Gutachter. Ein fachkundiger Anwalt haut euch da raus!

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ja das kann schon sein aber es ging um die Frage warum nicht beschlagnahmt wurde.
Ich sage dir Einspruch einlegen und ich bin gespannt ob nachberichtet wird.

Und selbst wenn er widerruft macht die Beschlagnahme im Nachhinein ja kein Sinn mehr

Zitat:

@Dr.Maisenkaiser schrieb am 17. September 2019 um 11:39:53 Uhr:


ja das kann schon sein aber es ging um die Frage warum nicht beschlagnahmt wurde.
Ich sage dir Einspruch einlegen und ich bin gespannt ob nachberichtet wird.

Und selbst wenn er widerruft macht die Beschlagnahme im Nachhinein ja kein Sinn mehr

aber eines macht es garantiert...
der Junge Mann steht in Zukunft auf dem Zettel!

Das habe ich schon weit zurück geschrieben das er unbescholten da raus muss.
Es geht nicht darum was er an Strafe bekommt,er muss da ganz raus ,sonst steht es in den Papieren.
Ich glaube eine Sperre oder sonst was will er bestimmt nicht haben.

Zitat:

@Dr.Maisenkaiser schrieb am 14. September 2019 um 17:35:42 Uhr:


Also ich kann nur sagen er hat bei der Anhörung JA gesagt. ......Zitat: "Wohl ja gesagt"...... Somit wird das als Beweismittel addiert.

Eine Anhörung eines Minderjährigen ohne Belehrung und vor allem ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten? Schon mal höchst zweifelhaft.

Die Beschlagnahme bei einem Jugendlichen aus Kostengründen unterlassen, weil er es eingeräumt hat? Höchst unwahrscheinlich, schon weil es für die Strafe ja auch den Verstoß ankommt, spricht, wie schnell fährt der Ofen tatsächlich.

Und ich glaube immer noch nicht, dass ein Polizist nach Feststellung einer solchen Tat den Beschuldigten die gleiche Tat noch einmal begehen lässt, indem er die Weiterfahrt gestattet.

Wenn aus diesem Verfahren eine Strafe wird, hat entweder die Hälfte der Geschichte gefehlt, oder der Verteidiger sollte sich einen anderen Job suchen.

Genau!

Das wäre auch mein erstes Argument gewesen. Warum lässt man den dann illegal weiterfahren. Das wäre ein großer Verstoß vom Polizisten gewesen. Das alles passt eigentlich hinten und vorne nicht

Ja ich denke ja wir werden es ja bald erfahren.

Jetzt könnte schon ne info kommen? 4 Wochen?

Doch net... sowieso ist das ganze etwas nebulös

Neugierig bin ich jetzt aber auch...

Naja am 14.09 war letzter Beitrag des TE

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