Antriebswelle nach Tieferlegung defekt ?
Hi,
Ich habe seit Dezember ein V1 von KW verbaut. Ich bin in dieser Woche 1200 km innerhalb von zwei Tagen gefahren, hauptsächlich über 200kmh auf der Autbahn. Einen Tage später vernahm ich ein leichtes Klappern und jetzt ist es ziemlich laut. Ich dachte zuerst der Dom sei lose, geht das ?
Jetzt habe ich mich heute unters Auto gelegt und mal alles abgerüttelt. Leider hat die linke Antriebswelle Spiel, was eventuell auf das Klappern zurück zu führen ist. Ich habe das Klappern aber nur bei unebenen Fahrbahn, nicht beim beschleunigen, lenken oder sonstiges. Hat jemand Erfahrung damit ? Man liest ja leider bei Google einiges von wegen aufgrund der Tieferlegung sind die Antriebswelle zu lang oder kurz... keine Ahnung.
Ich habe alles in einer Fachwerkstatt einbauen vermessen lassen ect. Meint Ihr ich könnte mich auf einen Montagefehler berufen oder sogar bei VW zwecks Garantie vorstellig werden ???
Bj 8/23
Vielen Dank
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19 Antworten
Garantie bzw. Gewährleistung von VW wenn nicht originale Fahrwerksteile verbaut wurden? Echt jetzt?
Zitat:
@Matador 8 schrieb am 11. Mai 2025 um 14:20:09 Uhr:
Garantie bzw. Gewährleistung von VW wenn nicht originale Fahrwerksteile verbaut wurden? Echt jetzt?
genau das wird VW dir vorwerfen – und nicht einen Cent zahlen - Fachwerkstatt bedeutet bei VW einbauen lassen, oder bei Hinz und Kunz?
Nein, bei einem KW Performance Partner.
Aber die hießen nicht Hinz oder Kunz.
Was ist das Für eine Antwort auf meine Frage?
Die Antwort ist, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass VW im beschriebenen Fall Garantie übernehmen wird. Ist diese Formulierung verständlich?
Was aber nicht bedeutet, dass man nicht vorsorglich dennoch anfragen kann. 😉.
Wenn die einbauende Werkstatt korrekt gearbeitet hat und kein Verschulden trifft, dann werden die die Welle auch nicht zahlen. Wenn es denn der Mangel ist. Warum auch.
Aber dann schiebt es der eine auf den anderen und am Ende zahlt weder VW noch die einbauende Werkstatt
Bei Fahrwerksänderungen gibt's nix von VW auf Garantie, auch wenn in der Fachwerkstatt eingebaut.
Die behaupten, dass aufgrund der Fahrwerksänderung das Problem erst entstanden ist.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, dann darf er auch die Bedingungen diktieren
Garantie mag eine Freiwillige Leistung sein, aber ich denke er meint hier Gewährleistung und die ist nunmal Gesetzlich vorgeschrieben! Das Fahrzeug ist lt. seiner Aussage von 08/23 somit bestände noch Gewährleistung bis 08/25
Dennoch legt der Hersteller die Vorgaben fest! und wie richtig erwähnt, siehts in diesem Falle ziemlich schlecht aus was das betrifft.
Wie wäre es denn erst mal mit einer Diagnose? Das Fahrwerk wurde schon im Dezember eingebaut, jetzt 6 Monate später gibt ein nicht näher identifiziertes Klappergeräusch, bei dem überhaupt nicht klar ist, ob es von der Antriebswelle kommt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung und deren Umfang gesetzlich nicht festgelegt. Voraussetzung ist natürlich eine unverbastelte Kiste. KULANZ ist völlig freiwillig und man hat keinen Rechtsanspruch darauf
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Im Endeffekt ist die Inanspruchnahme von Gewährleistung immer besser.
Garantie ist im inhaltlich Gewährleistung mit etwas oben drauf, aber immer an Bedingungen gebunden.
sorry.... ich meinte natürlich EINE...nicht keine.. habe es verbessert
Zitat:
@yellwork schrieb am 12. Mai 2025 um 07:07:00 Uhr:
Garantie ist eine freiwillige Leistung und deren Umfang gesetzlich nicht festgelegt. Voraussetzung ist natürlich eine unverbastelte Kiste. KULANZ ist völlig freiwillig und man hat keinen Rechtsanspruch darauf
Ich habe über Gewährleistung gesprochen, und nicht über Garantie - das sind zwei Paar Schuhe…
Nochmal, das Auto ist so oder so innerhalb der 2 Jährigen, in seinem Fall wahrscheinlich die Neuwagengarantie. Und ja durch den Umbau des Fahrwerkes, sofern die „Klapper“ Geräusche daher resultieren wird diese wahrscheinlich nicht greifen.
Zitat :
- Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, zu übergeben.
- Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie. Erstere ist gesetzlich festgelegt, Letztere ist freiwillig.
- Hat ein gekaufter Gegenstand einen Mangel, müssen Sie zunächst die so genannte Nacherfüllung verlangen. Lassen Sie sich Zusicherungen durch den Händler schriftlich geben.
https://www.verbraucherzentrale.de/.../...stung-und-schadenersatz-5057
Ohne Diagnose des Schadens werden wir hier nicht weiterkommen.