Anonymverfügung Österreich

Opel Vectra C

Hi,

ich benötige mal rechtliche Hilfe.

Ich habe eine "Anonymverfügung" aus Österreich bekommen,weil ich angeblich 13 km/h (Nachts um 3:40 Uhr) zu schnell gewesen sein soll.Soweit erstmal nichts Weltbewegendes.

Was mich ein bissl stört,es steht weder auf dem "Schrieb",wie gemessen wurde noch Zeuge.Auch gehen im Netz die Meinungen extrem auseinander.Von sofort bezahlen bis nichts machen,liest man so alles.

Wer weis genau,was zu tun ist? Und bitte erspart mir so lästige Kommentare ala Raser oder wer zu schnell fährt ist selber schuld...ect.

Danke

Bis denne...

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute!

Ich bin a) aus Österreich und b) leider ein gebranntes Kind wenn es um Verkehrsdelikte/Verwaltungsübertretungen geht.
Da ich (einfach mal behaupte) die StVo und andere relevante Gesetzbücher "relativ" gut zu kennen, versuche ich mal zu erklären wies bei uns so läuft. Ob ich im Bezug auf Deutsche/Deutschland weiterhelfen kann weiß ich nicht.

Dass man bei uns eine Verwaltungsübertretung begeht kann auf verschiedenste Weise festgestellt werden. Da gibt es unsere gut funktionierenden Radarboxen die von hinten Blitzen, jetz neu extra für euch Deutsche die tollen "Disco-Radar-Anlagen" die von überall blitzen (und nicht gut funktionieren) sowie mobile Radarboxen (gerne auf den kleinen Autobahnparkplätzen), die klassische Lasermessung und soweit ich weis auch noch immer den "Kiwara" der dich schätzt.

Wenn die hiedurch festgestellte Verwaltungsübertretung abzüglich der Toleranz eine gewisse "Schmerz-"Grenze unterschreitet, kann diese entweder vor Ort beim Polizisten duch eine Organstrafverfügung gem §50 VStG bezahlt werden. Ist kein Polizist vor Ort (eben bei einem Radarkasten) bekommt man Post. Din diesem Fall eben eine Anonymverfügung. Da in Österreich prinzipiell der Fahrzeughalter haftbar ist (egal ob er gefahren ist oder nicht) bekommt sie auch dieser. (Wer auch sonst, mann weiß ja nicht wer gefahren ist) Dieser kann dann Zahlen und/oder sich das Geld ggfs. vom Fahrer holen. Diese Form hat für alle beteiligten Vorteile:
- Die Strafe ist geringer.
- eine Anonymverfügung scheint in amtlichen Ausküften nirgends auf.
- sie wirkt in anderen Verfahren nicht straferschwerdend.
- Alle Daten werden 6 Monate nach Einzahlung gelöscht.
- Es Stellt keine Verfolgungshandlung im sinne des VStG dar (wichtig für Verjährungsfristen)
- Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hat wenig bis keine Arbeit weil alles Vollautomatisch geht.
Bedingung ist dass innerhalb von 4 Wochen gezahlt wird, wobei das Eingangsdatum bei der Behörde gilt.

Wenn man eine der beiden o.g. Formen nicht zahlt/zahlen will/unschuldig ist/keine Ahnung hat oder das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze übersteigt, dann beginnt nach Ablauf der Zahlungsfrist/ mit dem Ablehnen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu laufen.
In der Praxis würde vermutlich bei dir eine Verfolgungshandlung in Form einer Lenkererhebung stattfinden. D.h. man bekommt einen behördlich zugestellten Brief mit einem Formular wo man angeben muss wer gefahren ist. Tut man das nicht/weiß man das nicht, ist man als Halter dran. Antwortet man, bekommt der angegebene Lenker dann eine Strafverfügung die dann schon empfindlich teurer ist. Antwortet man nicht wird man gem. § 103 KFG belangt (Nichtaussagen), was ebenfalls empfindlich teuer werden KANN (Strafrahmen glaub ich ca. von 80 -2400€).

Überschreitet das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze bekommt man von Anfang an eine Lenkererhebung.

Die Frage nach Zeugen/Fotos/ähnlichem Blödsinn stellt sich nach Österreichischem Recht nicht.

Was bedeutet das jetz für dich konkret:
Interessant wäre für dich als Deutscher WIE und WO du geblitzt wurdest, denn:
- ist es ein "von hinten Radar" ist es für dich als Deutscher egal, da man dir nachweißen muss dass DU es warst.
- ist es ein "von vorne-überall-Disco- Radar" wäre es auf Jeden fall schlau möglichst schnell zu bezahlen, da es sonst ganz einfach teuerer werden wird.

Das gerede von irgendwelchen EU-Strafabkommen ist völlig unangebracht und irrelevant da Österreich und Deutschland schon vieeel länger ein solches bilaterales Abkommen haben.

Da ich sehr viele Radaranlagen kenne schreib mir dochmal per PN Tatort und Tatzeit, vl kann ich dir behilflich sein.

ALLE GEMACHTEN ANGABEN SIND OHNE JEGLICHE GEWÄHR!!

Hoffe eventuell geholfen zu haben

grüße aus .at 😉

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@ Benzy2,6
Danke für die Fotos, sowas wollte ich schon immer mal sehen! 🙂 Der vor dir zitierte Brief bestätigt mich. Radarfotos gibts bei uns nur bei einem richtigen Verfahren. Mit einer Anonymverfügung läuft da einfach nix.
Was auch mich auch in der Vorgangsweise bestätigt: Einfach nix tun und warten, bis ein Verfahren draus wird und sich dann als Deutscher freuen, dass man eh nur von hinten geblitzt wurde und einem nichts getan werden kann! 😉

Thx und Lg nach GM aus VB!

Zitat:

Original geschrieben von vb879dr


zum Thema mit den 70€: Bin mir nicht sicher ob das nicht nur für die (noch nicht in Kraft getretene) EU-Regelung gilt?! Ich glaub bei dem gesondertem Österreich-Deutschland-Abkommen gehen auch kleinere Beträge

Österreich ist eine Ausnahme. Da kann bereits seit geraumer Zeit auch bei weniger als 70 Euro vollstreckt werden.

Für die anderen europäischen Länder gilt 70 Euro.

Zu berücksichtigen ist dass in vielen Ländern eine so genannte Halter-Haftung gilt, d.h. der Halter haftet für Verstöße, der Fahrer nur dann wenn er auf frischer Tat ertappt wird.

Daher blitzen viele Länder auch von hinten (z.B. Belgien, England).

Die Bußgeldbescheide sind in Deutschland nicht eintreibbar aber wenn man im entsprechenden Ausland angehalten wird durchaus.

Im Grunde ist es einfach: wenn man weiß dass man etwas falsch gemacht hat, dann sollte man zahlen.
Wenn man sich seiner Unschuld absolut sicher ist dann sollte man anfechten.

Sascha

Im Grunde ist es einfach: wenn man weiß dass man etwas falsch gemacht hat, dann sollte man zahlen.

Wenn man sich seiner Unschuld absolut sicher ist dann sollte man anfechten.

So sehe ich das auch! mfg.

Hi,

so einfach ist eben nicht!

Woher weis man (ich) denn,dass die Forderung berechtigt ist?!?Beweise werden ja keine vorgelegt und wie ich geschrieben hatte,wurde keinerlei Blitz bemerkt!

Abgesehen davon möchte ich den jenigen sehen,der freiwillig was zahlt obwohl sich evtl rausstellt,dass wir dt. nicht müssen!

Aber Danke fürs "Gespräch".

Bis denne...

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Zitat:

Original geschrieben von Asgard71


Woher weis man (ich) denn,dass die Forderung berechtigt ist?!?Beweise werden ja keine vorgelegt und wie ich geschrieben hatte,wurde keinerlei Blitz bemerkt!

Naja gut, es wird sich wohl keiner den Spass machen und dir einfach so einen Brief schicken. Und man muss ja auch nicht zahlen wenn man's nicht glaubt. Wobei man als Österreicher in 98% der Fälle vermutlich dumm wäre nicht zu zahlen.

Wie gesagt, kann mich nur wiederholen, für Deutsche is es ein Glücksspiel.

Entweder kleinen Betrag zahlen und Ruhe haben, oder kleinen Betrag nicht zahlen und warten bis sich herausstellt, ob es für euch überhaupt berechtigt ist oder nicht. D.h. einen größeren Betrag riskieren.

Es ist nun mal ein österreichisches Gesetz gemacht von Österreichern für Österreicher! 😉

Da ich mir ziemlich sicher bin, dass das besagte Radar in Zederhaus von hinten "blitzt" (auch wenn es dabei nicht mehr wahrnehmbar ist) und man dir dank deutscher Rechtslage dadurch sowieso nichts anhängen kann (weil man ja DICH erkennen müsste), würde ICH and deiner Stelle gar nichts tun. Es läuft dann auf ein Verfahren hinaus in dem vermutlich aufkommen wird, dass man dir nichts tun kann und die Sache ist erledigt.

Aber nicht dann mir die Schuld geben, falls doch alles anders ausgeht! 😉

So long, LG

PS: Anwalt nehmen, wie manche schreiben, bringt gar nichts, denn gegen eine Anonymverfügung ist KEIN Rechtsmittel zulässig (müsste auch draufstehen). Man kann sie nur einfach nicht zahlen. Aber ein Anwalt kostet trotzdem (meistens) Geld.

Zitat:

Original geschrieben von vb879dr



Zitat:

Original geschrieben von Asgard71


Woher weis man (ich) denn,dass die Forderung berechtigt ist?!?Beweise werden ja keine vorgelegt und wie ich geschrieben hatte,wurde keinerlei Blitz bemerkt!
Naja gut, es wird sich wohl keiner den Spass machen und dir einfach so einen Brief schicken. Und man muss ja auch nicht zahlen wenn man's nicht glaubt. Wobei man als Österreicher in 98% der Fälle vermutlich dumm wäre nicht zu zahlen.

Wie gesagt, kann mich nur wiederholen, für Deutsche is es ein Glücksspiel.

Entweder kleinen Betrag zahlen und Ruhe haben, oder kleinen Betrag nicht zahlen und warten bis sich herausstellt, ob es für euch überhaupt berechtigt ist oder nicht. D.h. einen größeren Betrag riskieren.

Es ist nun mal ein österreichisches Gesetz gemacht von Österreichern für Österreicher! 😉

Da ich mir ziemlich sicher bin, dass das besagte Radar in Zederhaus von hinten "blitzt" (auch wenn es dabei nicht mehr wahrnehmbar ist) und man dir dank deutscher Rechtslage dadurch sowieso nichts anhängen kann (weil man ja DICH erkennen müsste), würde ICH and deiner Stelle gar nichts tun. Es läuft dann auf ein Verfahren hinaus in dem vermutlich aufkommen wird, dass man dir nichts tun kann und die Sache ist erledigt.

Aber nicht dann mir die Schuld geben, falls doch alles anders ausgeht! 😉

So long, LG

PS: Anwalt nehmen, wie manche schreiben, bringt gar nichts, denn gegen eine Anonymverfügung ist KEIN Rechtsmittel zulässig (müsste auch draufstehen). Man kann sie nur einfach nicht zahlen. Aber ein Anwalt kostet trotzdem (meistens) Geld.

Hallo !!

Anonymverfügungen sind aber auch sehr heimtückisch,wenn Fahrzeughalter einen Führerschein hat,und 10 Anonymverfügungen innerhalb eines Jahres kassiert ,gibt es richtig viel Stress für ihn

Gruß
Tieger21

Zitat:

Original geschrieben von Tieger21


Hallo !!
Anonymverfügungen sind aber auch sehr heimtückisch,wenn Fahrzeughalter einen Führerschein hat,und 10 Anonymverfügungen innerhalb eines Jahres kassiert ,gibt es richtig viel Stress für ihn

Gruß
Tieger21

Inwieweit gibts da stress?

lg

Zitat:

Original geschrieben von Asgard71


Abgesehen davon möchte ich den jenigen sehen,der freiwillig was zahlt obwohl sich evtl rausstellt,dass wir dt. nicht müssen!

Es ist doch vollkommen unerheblich ob Du von Deutschland aus zahlen musst oder nicht, spätestens wenn Du in Österreich gestoppt wirst kriegst Du Ärger denn dort gelten für Deutsche keine anderen Gesetze als für Österreicher.

Wenn Du Dir also sicher bist dass Du im Recht bist dann kannst Du ja anfechten und wenn Du gewinnst bist Du auf der sicheren Seite. Ansonsten ist Zahlen die sinnvollere Alternative.

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Es ist doch vollkommen unerheblich ob Du von Deutschland aus zahlen musst oder nicht, spätestens wenn Du in Österreich gestoppt wirst kriegst Du Ärger denn dort gelten für Deutsche keine anderen Gesetze als für Österreicher.
Wenn Du Dir also sicher bist dass Du im Recht bist dann kannst Du ja anfechten und wenn Du gewinnst bist Du auf der sicheren Seite. Ansonsten ist Zahlen die sinnvollere Alternative.

Sascha

So kann mans natürlich auch sehen! Wäre echt mal interessant wie hier die heimische Exekutive reagiert. Bei Österreichern fragen sie bei Kontrollen in den seltensten Fällen in der Dienstelle nach, ob im Bezug auf das Kennzeichen was vorliegt. Kann natürlich aber durchaus sein, dass sie es bei deutschen Kennzeichen ganz gezielt tun. Andererseits wenn man rein duch Österreich durchfährt, dürfte die Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden gegen Null tednieren.

Wen es interessiert noch was zur Verjährung in Österreich:
Verfolgungsverjährung liegt (in diesem Fall) bei 6 Monaten ab dem Tatzeitpunkt. Eine Anonymverfügung gilt nicht als Verfolgungshandlung, eine Lenkererhebung oder Strafverfügung schon. Nach einer getätigten Verfolgungshandlung tritt die Strafverjährung von 3 Jahren in Kraft. Die Fristen sind nachzulesen im § 31 Abs. 2 ff. VStG wer mag! 😉

lg

Zitat:

Original geschrieben von vb879dr


Wäre echt mal interessant wie hier die heimische Exekutive reagiert. Bei Österreichern fragen sie bei Kontrollen in den seltensten Fällen in der Dienstelle nach, ob im Bezug auf das Kennzeichen was vorliegt. Kann natürlich aber durchaus sein, dass sie es bei deutschen Kennzeichen ganz gezielt tun.

Das liegt daran dass die deutschen Polizei-Fahrzeuge nicht vernetzt sind.

In anderen Ländern haben die alles an Bord was man für diverse Auskünfte braucht.

Da muss nicht zwecks Wohnsitzfeststellung oder Halterauskünften bei der Dienststellen "angerufen" werden sondern die können das am Bord PC alles abrufen.

In der Hinsicht leben wir in Deutschland wirklich in der Steinzeit (tlw. noch mit Analogfunk)

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von SaBoMotor


Das liegt daran dass die deutschen Polizei-Fahrzeuge nicht vernetzt sind.
In anderen Ländern haben die alles an Bord was man für diverse Auskünfte braucht.
Da muss nicht zwecks Wohnsitzfeststellung oder Halterauskünften bei der Dienststellen "angerufen" werden sondern die können das am Bord PC alles abrufen.
In der Hinsicht leben wir in Deutschland wirklich in der Steinzeit (tlw. noch mit Analogfunk)

Sascha

Achso, ich meinte die Österreichischen. Bin ja aus Österreich! 😉 Aber ich glaub bei uns schauts eh nicht viel anders aus. Werd mal meinen Stammtischkollegen fragen, der ist eh bei der Rennleitung und sollte es wissen! 😁

lg

Mit der sch... EU wird das immer unübersichtlicher. Nur mal eines, wenn du an Ort und Stelle angehalten wirst, ist es dem Polizisten in Österreich egal von wo du bist. Auch wenn du von hinten oder sonst wo geblitzt wirst. Und egal ob du von Deutschland Serbien oder sonst wo kommst.
Fakt ist das sie dich von vorne blitzen müssen, nach deutschem Recht. Die Chance für dich nicht bezahlen zu müssen ist sehr hoch. Wirf das Ding in den Mistkübel. Die Frontradar liefern bei uns in Österreich noch keine scharfen Bilder, die zu verwerten wären.
In Zukunft wird es aber so sein, das bei ausländischen Fahrern bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung, das Auto beschlagnahmt wird, wenn du an Ort und Stelle angehalten wirst.

Zitat:

Original geschrieben von Driftmaster25


Fakt ist das sie dich von vorne blitzen müssen, nach deutschem Recht.

In Österreich gilt aber kein deutsches Recht sonder österreichisches.

Zur Vollstreckung in Deutschland dann zwar deutsches, nur hilft das nicht wenn man erneut in Österreich angehalten wird.

Sascha

Hi,

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,wenn man (ich) mich nie in Österreich aufhalte und wenn,dann nur ca.1 1/2 h auf der A 10 durchfahre?!?

Da ist viel mehr die ASFINAG aktiv.Damit verdienen die viel mehr!

Bis denne...

Zitat:

Original geschrieben von Asgard71


Hi,

wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit,wenn man (ich) mich nie in Österreich aufhalte und wenn,dann nur ca.1 1/2 h auf der A 10 durchfahre?!?

Da ist viel mehr die ASFINAG aktiv.Damit verdienen die viel mehr!

Bis denne...

Wenn du keine Zivilstreife erwischst weil du mit 150 Sachen durch den I-GL 100er presst oder dich sonst irgendwie krass auffällig verhältst und brav deine Vignette klebst wirst du mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit nicht aufgehalten. Höchstens es war grade wiedermal irgendwo ein Banküberfall und sie machen die Grenzen dicht. Aber selbst dann werden sie glaub ich eher auf andere Dinge schauen! 😁

Und die verrückten Vögel von der ASFINAG können dich sowieso gleich mal Kreuzweise, denn die dürfen dich Anhalten und die Vignette kontrollieren. Sonst NICHTS! Auch wenn manche das angeblich gerne tun.

hierzu: http://www.asfinag.at/maut/mautaufsicht
leider steht da nur was sie dürfen, nicht was nicht (zB. Fahrzeugpapiere, Führerschein verlangen)

lg

PS: Trotzdem darfst du gerne auch mal einen Abstecher ins schöne Österreich machen! 😉 Kann mir nicht vorstellen dass sie dir was tun außer schlimmstenfalls ein bisschen Geld abknöpfen. Wir sind ja hier nicht in Italien, wo dir gleich dein Auto enteigent wird! Da müsstest du bei uns wahrscheinlich schon wen umbringen oder so! Das bisschen Werbung musste jetz mal sein. 😉

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