Anonymverfügung Österreich
Hi,
ich benötige mal rechtliche Hilfe.
Ich habe eine "Anonymverfügung" aus Österreich bekommen,weil ich angeblich 13 km/h (Nachts um 3:40 Uhr) zu schnell gewesen sein soll.Soweit erstmal nichts Weltbewegendes.
Was mich ein bissl stört,es steht weder auf dem "Schrieb",wie gemessen wurde noch Zeuge.Auch gehen im Netz die Meinungen extrem auseinander.Von sofort bezahlen bis nichts machen,liest man so alles.
Wer weis genau,was zu tun ist? Und bitte erspart mir so lästige Kommentare ala Raser oder wer zu schnell fährt ist selber schuld...ect.
Danke
Bis denne...
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute!
Ich bin a) aus Österreich und b) leider ein gebranntes Kind wenn es um Verkehrsdelikte/Verwaltungsübertretungen geht.
Da ich (einfach mal behaupte) die StVo und andere relevante Gesetzbücher "relativ" gut zu kennen, versuche ich mal zu erklären wies bei uns so läuft. Ob ich im Bezug auf Deutsche/Deutschland weiterhelfen kann weiß ich nicht.
Dass man bei uns eine Verwaltungsübertretung begeht kann auf verschiedenste Weise festgestellt werden. Da gibt es unsere gut funktionierenden Radarboxen die von hinten Blitzen, jetz neu extra für euch Deutsche die tollen "Disco-Radar-Anlagen" die von überall blitzen (und nicht gut funktionieren) sowie mobile Radarboxen (gerne auf den kleinen Autobahnparkplätzen), die klassische Lasermessung und soweit ich weis auch noch immer den "Kiwara" der dich schätzt.
Wenn die hiedurch festgestellte Verwaltungsübertretung abzüglich der Toleranz eine gewisse "Schmerz-"Grenze unterschreitet, kann diese entweder vor Ort beim Polizisten duch eine Organstrafverfügung gem §50 VStG bezahlt werden. Ist kein Polizist vor Ort (eben bei einem Radarkasten) bekommt man Post. Din diesem Fall eben eine Anonymverfügung. Da in Österreich prinzipiell der Fahrzeughalter haftbar ist (egal ob er gefahren ist oder nicht) bekommt sie auch dieser. (Wer auch sonst, mann weiß ja nicht wer gefahren ist) Dieser kann dann Zahlen und/oder sich das Geld ggfs. vom Fahrer holen. Diese Form hat für alle beteiligten Vorteile:
- Die Strafe ist geringer.
- eine Anonymverfügung scheint in amtlichen Ausküften nirgends auf.
- sie wirkt in anderen Verfahren nicht straferschwerdend.
- Alle Daten werden 6 Monate nach Einzahlung gelöscht.
- Es Stellt keine Verfolgungshandlung im sinne des VStG dar (wichtig für Verjährungsfristen)
- Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hat wenig bis keine Arbeit weil alles Vollautomatisch geht.
Bedingung ist dass innerhalb von 4 Wochen gezahlt wird, wobei das Eingangsdatum bei der Behörde gilt.
Wenn man eine der beiden o.g. Formen nicht zahlt/zahlen will/unschuldig ist/keine Ahnung hat oder das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze übersteigt, dann beginnt nach Ablauf der Zahlungsfrist/ mit dem Ablehnen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu laufen.
In der Praxis würde vermutlich bei dir eine Verfolgungshandlung in Form einer Lenkererhebung stattfinden. D.h. man bekommt einen behördlich zugestellten Brief mit einem Formular wo man angeben muss wer gefahren ist. Tut man das nicht/weiß man das nicht, ist man als Halter dran. Antwortet man, bekommt der angegebene Lenker dann eine Strafverfügung die dann schon empfindlich teurer ist. Antwortet man nicht wird man gem. § 103 KFG belangt (Nichtaussagen), was ebenfalls empfindlich teuer werden KANN (Strafrahmen glaub ich ca. von 80 -2400€).
Überschreitet das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze bekommt man von Anfang an eine Lenkererhebung.
Die Frage nach Zeugen/Fotos/ähnlichem Blödsinn stellt sich nach Österreichischem Recht nicht.
Was bedeutet das jetz für dich konkret:
Interessant wäre für dich als Deutscher WIE und WO du geblitzt wurdest, denn:
- ist es ein "von hinten Radar" ist es für dich als Deutscher egal, da man dir nachweißen muss dass DU es warst.
- ist es ein "von vorne-überall-Disco- Radar" wäre es auf Jeden fall schlau möglichst schnell zu bezahlen, da es sonst ganz einfach teuerer werden wird.
Das gerede von irgendwelchen EU-Strafabkommen ist völlig unangebracht und irrelevant da Österreich und Deutschland schon vieeel länger ein solches bilaterales Abkommen haben.
Da ich sehr viele Radaranlagen kenne schreib mir dochmal per PN Tatort und Tatzeit, vl kann ich dir behilflich sein.
ALLE GEMACHTEN ANGABEN SIND OHNE JEGLICHE GEWÄHR!!
Hoffe eventuell geholfen zu haben
grüße aus .at 😉
51 Antworten
Entscheidend ist doch wohl, um welchen Betrag es sich handelt.
Wenn diese A-Verfügung von einer Östereichischen Behörde stammt, dann werden die wohl auch einen Grund haben.
Bei nem kleinen Betrag ist es wohl am sinnvolslten zu bezahlen, aber als Deutscher erwarte ich eigentlich Beweise für das angebliche vergehen.
Wie da aktuell die Rechtslage ist, kann ich auch nicht sagen.
Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
Bei nem kleinen Betrag ist es wohl am sinnvolslten zu bezahlen, aber als Deutscher erwarte ich eigentlich Beweise für das angebliche vergehen.
Da hast du vielleicht prinzipiell recht, nur bekommst du als Österreicher den Beweis eigentlich fast nie zu sehen.
Sämtliche (verkehrsrechtlich relevante) Radaranlagen in Österreich werden (galub ich) von den zuständigen Behörden direkt (außer z.B. im Stadtgebiet glaub ich von den jeweiligen Kommunen) betrieben. Diese werden natürlich auch regelmäßig geeicht und gewartet. Insofern erbringt ja eh das Radargerät den Beweis, den die Verfolgungsbehörde dann direkt erhält. Aufgrund dieses Beweises und der daraus resultirenden Taterkenntnis entscheidet sich dann eben der Verfahrensweg. Wenn man als Beschuldigter ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren anstrebt, bekommt man mit Sicherheit auch den Beweis zu sehen. Das ist natürlich nur sinnvoll wenn man sich vorher sicher ist im Recht zu sein, denn sonst wirds einfach teuer da man die "richtige" Strafe bekommt. Dies kommt allerdings innerösterreichisch praktisch nie vor, da man ja sonst nicht geblitzt worden wäre.
Vielfach werden die Anonymverfügungen v.a. in Deutschland aber auch in tlw. Österreich als Abzocke angesehen, was eigentlich nicht stimmt. In Wirklichkeit sind sie ein Entgegenkommen an die Autofahrer ist, um sie bei Dingen die "eben mal passieren können, v.a. wenn man viel fährt" nicht mit der vollen härte des Gesetztes zu strafen, sondern mit einem "herabgesetzten Strafmaß".
Da man euch Deutschen nachweisen muss dass wirklich ihr gefahren seit, denke ich dass es seit Einführung des Frontradars für euch allerdings ein bisschen zum rätselraten wird, ob man denn nun bezahlen soll oder nicht. Da man den "Beweis" (der ja für euch etwas ganz anderes beweisen muss als für uns, nämlich euch in person und uns nur das auto) ja erst bei einem ordentlichen Verfahren sieht kann es meiner meinung nach gut gehen nicht zu zahlen, muss es aber nicht.
Am besten wäre für euch man merkt sich einfach wenn es blitzt, ob es von vorne oder von hinten war!
Betragsmäßig denke ich man sich bei +13km/h weit unter 100, höchstwahrscheinlich auch unter 50 € befindet. Ist aber abhängig vom Bundesland.
Dass man im nachhinein belangt wird wenn man wieder mal nach Österreich kommt, kann zwar sicher sein, ich halte es aber für eher unrealistisch. Da sind andere Länder definitiv härter (z.B. Italien).
lg
Zitat:
Da hast du vielleicht prinzipiell recht, nur bekommst du als Österreicher den Beweis eigentlich fast nie zu sehen.
Daher ja das Problem mit der Rechtslage, kann ja sein, dass die Östereicher einem Deutschen Beweise liefer müssen...
Wenn die Deutschen Behörden die Strafe vollstrecken, ist das denke ich sogar sicher der Fall. Da könnte ja jedes Land X daherkommen ohne Beweise! 😁 Nur wenn soweit kommt dann is es halt mit der reduzierten Strafe schon vorbei. Und falls dann eine kommt, kommt die Teuere. Wiegesagt meiner Meinung is es en Glücksspiel für euch! 😉
Ich VERMUTE folgende Vorgangsweise unserer Behörden:
1. Auto fährt ins Radar
2. Bezirkshauptmannschaft (BH) schickt Anonymverfügung (niedrige Strafe)
3. -Wird bezahlt: Fall erledigt.
.Wird nicht bezahlt: BH eröffnet das ordentliche Strafverfahren (hohe Strafe) und leitet es an die zuständige deutsche Behörde weiter. Natürlich samt Beweismaterial (Fotos).
4. Deutsche Behörde entscheidet:
- Beweismaterial ausreichend: Strafe wird vollstreckt.
- Beweismaterial nich ausreichend: Fall erledigt.
Aber wiegesagt...alles Vermutungen! 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von vb879dr
Da man euch Deutschen nachweisen muss dass wirklich ihr gefahren seit, denke ich dass es seit Einführung des Frontradars für euch allerdings ein bisschen zum rätselraten wird, ob man denn nun bezahlen soll oder nicht. Da man den "Beweis" (der ja für euch etwas ganz anderes beweisen muss als für uns, nämlich euch in person und uns nur das auto) ja erst bei einem ordentlichen Verfahren sieht kann es meiner meinung nach gut gehen nicht zu zahlen, muss es aber nicht.
Normalerweise bekommt man den Bildausschnitt, auf dem der Fahrer zu sehen ist, auf den Bescheid gleich mit draufgedruckt.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von general1977
Normalerweise bekommt man den Bildausschnitt, auf dem der Fahrer zu sehen ist, auf den Bescheid gleich mit draufgedruckt.Gruß
Achim
Meinst du österreichische Bescheide oder deutsche?
Also bei uns bekommt man das Bild definitiv nicht. Ich hab vom einfachen Organmandat bist zum Entzug der Lenkberechtigung schon alles (tlw. mehrmals) hinter mir, aber ein Radarfoto von mir hab ich in meinem Leben noch NIE gesehen. Bei uns braucht man es einfach nicht, gibt man eine Tat als Lenker zu ist man als Lenker dran, sonst als eben als Fahrzeughalter. Irgendwer zahlt immer! 😉
lg
Zitat:
Original geschrieben von vb879dr
Meinst du österreichische Bescheide oder deutsche?
Du hast Recht. Ich habe nicht richtig gelesen. Ich meinte die deutschen Bescheide (mit Foto), Du die österreichischen.
Gruß
Achim
Hi und Danke erstmal für die Antworten.
@vb879dr,
ich kann das hier ganz öffentlich mitteilen,muss also nix per PN machen.Evtl. hilft es ja auch anderen.
Also was mich an der ganzen Sache stört,sind folgende Dinge:
-Ich bin Nachts von D nach HR gefahren und war demzufolge um 3:40 Uhr an besagter Stelle.ich habe keinerlei Blitz gesehen und das obwohl es dunkel war.Auch keinen Blitz von hinten.
-Keinerlei Beweise werden mir vorgelegt
-Amtssprache = Einschüchterung
Sprich zahl schnell oder es wird wesentlich teurer
Ich schreib Euch mal hier,wie es bei mir auf dem Schreibtisch liegt:
"Es liegt eine Anzeige über dienstliche Wahrnehmung eines Strassenaufsichtsorgans oder einer automatischen Überwachung vor:
Angaben zur Tat:
Tag: 18.07.2010,03:40Uhr
Ort: Zederhaus,A10, bei Str.-Km 97.166
Krottendorf,Richtung Villach
Fahrzeug: PKW, KS-XX XX
Übertretene Gesetzesbestimmung:
§ 52 lit. a Ziffer 10a StVO
Der Lenker/die Lenkerin hat die durch Strassenverkehrszeichen in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 13 km/h überschritten.Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen.
Für diese Übertretung ist durch Verordnung vom 27.08.2009 die Festsetzung einer reduzierten Geldstrafe durch Anonymverfügung zulässig.Diese Anonymverfügung wird Ihnen als Zulassungsbesitzer/in zugestellt.
Geldstrafe gemäß §99(3) lit. a StVO
Euro: 45,-€ "
Zahlbar bis 15.10.2010
Jetzt liest man im Netz u.a.,dass unter 70,-€ kein Geld in D von den Behörden mittels Amtshilfe eingeholt wird und man eigentlich nicht bezahlen soll / kann / brauch...
Andererseits liest man aber an anderer Stelle,dass es auch noch wesentlich teurer werden kann,wenn man nicht bezahlt.
Jetzt ist es ja so,das mich die 45,-€ nicht in den Ruin treiben aber so ganz ohne jeden Beweis bezahlen,widerstrebt mir dann doch.Da könnte ja jeder irgendwas behaupten.
Ich bin also auf der Suche nach einer richtigen fundierten Aussage,wie und / oder was genau zu tun ist.
Es ist jetzt leider etwas lang gewurden.Danke fürs lesen.
Bis denne...
Ok, das Radar in Zederhaus kenn ich. Meines wissens nach blitzt es noch immer von hinten und es befindet sich hinter einem Wellblechverschlag. Ist m.M. nach das bestgetarnte Radar auf der gesamten A10 😉
Mich hat es dort das letzte Mal am 28.02.2008 erwischt. Damals hat es noch sehr deutlich sichtbar geblitzt. Da aber im gesamten Verlauf der A10 im Bundesland Salzburg letztes Jahr die Radarkästen auf Digitale umgerüstet wurden, und man munkelt, dass die neuen nicht mehr sichtbar blitzen (Infrarot), ist mir deine Aussage durchaus nachvollziehbar.
Falls es wirklich noch von hinten blitzt (gehe davon aus, werd mich trotzdem mal umhören in den nächsten Tagen) bist du eigentlich eh fein raus, da man dich nicht erkennen kann und du somit in Dtl. nicht belangbar bist.
Ich will das aber nicht als Ratschlag meinerseits verstehen, weil wenn dann noch irgendwas ist, dann heißts nachher ich hab dich da reingehetzt! 😉
zum Thema mit den 70€: Bin mir nicht sicher ob das nicht nur für die (noch nicht in Kraft getretene) EU-Regelung gilt?! Ich glaub bei dem gesondertem Österreich-Deutschland-Abkommen gehen auch kleinere Beträge, aber wie gesagt sicher bin ich mit net. Außerdem würde bei einem ordentlichem Verfahren der Betrag sowieso €70 übersteigen.
zum Thema Beweis: siehe die vorherigen Posts von mir. Den Beweis gibt es. Nur du kriegst ihn erst bei einem ordentlichem Verwaltungsstrafverfahren. Liegt irgendwo gut geschützt auf einem Bundesrechner! 😉 Die Anonymverfügung ist eben kein ordentliches Verfahren sondern nur ein Entgegenkommen für uns Österreicher um Geld und für die Bezirkshauptmannschaften um Arbeit zu sparen. Für den Österreicher quasi eine Win-Win Situation, für den Deutschen ein Ratespiel! 😉
lg
Gibts wohl nur 2 Sinnvolle Varianten, entweder bezahlen, oder Anwalt aufsuchen.
Ich glaube nicht, dass du in irgendwelchen Foren EINDEUTIGE Aussagen diesbezüglich bekommst...
1.) Zum Thema Blitz: Mittlerweile gibt es die neuen Radarboxen, die fast nicht mehr erkennbar blitzen.
2.) In Österreich kommt es immer wieder in den Medien, dass die Radargeräte von hinten blitzen und somit eine Nachverfolgung im Ausland sehr schwierig wird. Achtung: Mittlerweile gibt es Radarboxen in Österreich, die auch von vorne blitzen!
3.) Schaut euch mal diesen Link an:
Verfolgung Raser aus dem Ausland
sogar in Österreich müssen sie dir einen Beweis vorlegen können und geschätzt darf nichtmehr werden!
beweis zB siehe Anhang
Zitat:
Original geschrieben von Benzy2,6
sogar in Österreich müssen sie dir einen Beweis vorlegen können und geschätzt darf nichtmehr werden!
beweis zB siehe Anhang
Auszug Mail an Polizei:
Sehr geehrter Herr Wolfsgruber!
Zu Ihrem Mail vom 17.3.2008 betreffend Anonymverfügung teile ich Ihnen mit, dass das Radarfoto im Verwaltungsstrafverfahren, von Seiten der Polizei der Verwaltungsbehörde vorgelegt wird. An eine betroffene Privatperson wird das Radarfoto nicht ausgehändigt.
Sie müssten daher bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden einen Einspruch gegen die Strafverfügung machen und von dieser wird dann das Radarfoto als Beweismittel bei uns angefordert. Als Beteiligter können Sie dann bei der Bezirkshauptmannschaft Akteneinsicht nehmen.
mit freundlichen Grüßen
Günther Bauer, ChefInsp
Fachbereich LVA 2.1 (Geschwindigkeitsüberwachung)
Landespolizeikommando Oberösterreich
Landesverkehrsabteilung
Adresse: A-4021 Linz, Liebigstraße 30, Postfach 199
Telefon: +43-(0)59133-40-4700
Fax: +43-(0)59133-40-4009
E-Mail: guenther.bauer@polizei.gv.at
Zitat:
Original geschrieben von Benzy2,6
Auszug Mail an Polizei:Zitat:
Original geschrieben von Benzy2,6
sogar in Österreich müssen sie dir einen Beweis vorlegen können und geschätzt darf nichtmehr werden!
beweis zB siehe Anhang
Sehr geehrter Herr Wolfsgruber!Zu Ihrem Mail vom 17.3.2008 betreffend Anonymverfügung teile ich Ihnen mit, dass das Radarfoto im Verwaltungsstrafverfahren, von Seiten der Polizei der Verwaltungsbehörde vorgelegt wird. An eine betroffene Privatperson wird das Radarfoto nicht ausgehändigt.
Sie müssten daher bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden einen Einspruch gegen die Strafverfügung machen und von dieser wird dann das Radarfoto als Beweismittel bei uns angefordert. Als Beteiligter können Sie dann bei der Bezirkshauptmannschaft Akteneinsicht nehmen.
mit freundlichen Grüßen
Günther Bauer, ChefInsp
Fachbereich LVA 2.1 (Geschwindigkeitsüberwachung)Landespolizeikommando Oberösterreich
Landesverkehrsabteilung
Adresse: A-4021 Linz, Liebigstraße 30, Postfach 199
Telefon: +43-(0)59133-40-4700
Fax: +43-(0)59133-40-4009
E-Mail: guenther.bauer@polizei.gv.at
da hab ich sogar noch was gefunden:
Zitat:
Original geschrieben von vb879dr
...Ich VERMUTE folgende Vorgangsweise unserer Behörden:
1. Auto fährt ins Radar
2. Bezirkshauptmannschaft (BH) schickt Anonymverfügung (niedrige Strafe)
3. -Wird bezahlt: Fall erledigt.
.Wird nicht bezahlt: BH eröffnet das ordentliche Strafverfahren (hohe Strafe) und leitet es an die zuständige deutsche Behörde weiter. Natürlich samt Beweismaterial (Fotos).
4. Deutsche Behörde entscheidet:
- Beweismaterial ausreichend: Strafe wird vollstreckt.
- Beweismaterial nich ausreichend: Fall erledigt.Aber wiegesagt...alles Vermutungen! 😉
Alles Vermutungen (auch bei anderen Beiträgen) und alle falsch.
Es ist mir rätselhaft, was hier alles "vermutet" wird, obschon doch einwandfrei klar ist, daß es bei uns keine "anonymen" Strafverfügungen gibt und auch nach Inkrafttreten des EU-Abkommens (vermutlich 2011) nie geben wird. Auch eine sogenannte "Lenkererhebung" ist für Deutsche in Deutschland völlig unerheblich. Beides ist nach dem Grundgesetz nicht zulässig. Niemand braucht irgendwas auszusagen, außer seinem Namen und Adresse.
Im vorliegenden Fall -ich wiederhole mich- liegt das Bußgeld unterhalb der €70-Grenze und wird daher bei uns nicht verfolgt, steht auch so in dem bilateralem D-A-Vertrag.
Was die Bezirkshauptmannschaft da an Drohbriefen abläßt, braucht nicht zu interessieren. Alles Drohgebärden, um an Geld zu kommen.
Ic hatte übrigens so was Ähnliches mit der Schweiz. Es ging um 70 Franken wg. 11 kmh. Was die sich für Mühe gegeben haben, um an das Geld zu kommen! Natürlich völlig witzlos, wenn man sich nicht einschüchtern läßt.
MfG Walter