Anonymverfügung Österreich

Opel Vectra C

Hi,

ich benötige mal rechtliche Hilfe.

Ich habe eine "Anonymverfügung" aus Österreich bekommen,weil ich angeblich 13 km/h (Nachts um 3:40 Uhr) zu schnell gewesen sein soll.Soweit erstmal nichts Weltbewegendes.

Was mich ein bissl stört,es steht weder auf dem "Schrieb",wie gemessen wurde noch Zeuge.Auch gehen im Netz die Meinungen extrem auseinander.Von sofort bezahlen bis nichts machen,liest man so alles.

Wer weis genau,was zu tun ist? Und bitte erspart mir so lästige Kommentare ala Raser oder wer zu schnell fährt ist selber schuld...ect.

Danke

Bis denne...

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute!

Ich bin a) aus Österreich und b) leider ein gebranntes Kind wenn es um Verkehrsdelikte/Verwaltungsübertretungen geht.
Da ich (einfach mal behaupte) die StVo und andere relevante Gesetzbücher "relativ" gut zu kennen, versuche ich mal zu erklären wies bei uns so läuft. Ob ich im Bezug auf Deutsche/Deutschland weiterhelfen kann weiß ich nicht.

Dass man bei uns eine Verwaltungsübertretung begeht kann auf verschiedenste Weise festgestellt werden. Da gibt es unsere gut funktionierenden Radarboxen die von hinten Blitzen, jetz neu extra für euch Deutsche die tollen "Disco-Radar-Anlagen" die von überall blitzen (und nicht gut funktionieren) sowie mobile Radarboxen (gerne auf den kleinen Autobahnparkplätzen), die klassische Lasermessung und soweit ich weis auch noch immer den "Kiwara" der dich schätzt.

Wenn die hiedurch festgestellte Verwaltungsübertretung abzüglich der Toleranz eine gewisse "Schmerz-"Grenze unterschreitet, kann diese entweder vor Ort beim Polizisten duch eine Organstrafverfügung gem §50 VStG bezahlt werden. Ist kein Polizist vor Ort (eben bei einem Radarkasten) bekommt man Post. Din diesem Fall eben eine Anonymverfügung. Da in Österreich prinzipiell der Fahrzeughalter haftbar ist (egal ob er gefahren ist oder nicht) bekommt sie auch dieser. (Wer auch sonst, mann weiß ja nicht wer gefahren ist) Dieser kann dann Zahlen und/oder sich das Geld ggfs. vom Fahrer holen. Diese Form hat für alle beteiligten Vorteile:
- Die Strafe ist geringer.
- eine Anonymverfügung scheint in amtlichen Ausküften nirgends auf.
- sie wirkt in anderen Verfahren nicht straferschwerdend.
- Alle Daten werden 6 Monate nach Einzahlung gelöscht.
- Es Stellt keine Verfolgungshandlung im sinne des VStG dar (wichtig für Verjährungsfristen)
- Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hat wenig bis keine Arbeit weil alles Vollautomatisch geht.
Bedingung ist dass innerhalb von 4 Wochen gezahlt wird, wobei das Eingangsdatum bei der Behörde gilt.

Wenn man eine der beiden o.g. Formen nicht zahlt/zahlen will/unschuldig ist/keine Ahnung hat oder das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze übersteigt, dann beginnt nach Ablauf der Zahlungsfrist/ mit dem Ablehnen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu laufen.
In der Praxis würde vermutlich bei dir eine Verfolgungshandlung in Form einer Lenkererhebung stattfinden. D.h. man bekommt einen behördlich zugestellten Brief mit einem Formular wo man angeben muss wer gefahren ist. Tut man das nicht/weiß man das nicht, ist man als Halter dran. Antwortet man, bekommt der angegebene Lenker dann eine Strafverfügung die dann schon empfindlich teurer ist. Antwortet man nicht wird man gem. § 103 KFG belangt (Nichtaussagen), was ebenfalls empfindlich teuer werden KANN (Strafrahmen glaub ich ca. von 80 -2400€).

Überschreitet das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze bekommt man von Anfang an eine Lenkererhebung.

Die Frage nach Zeugen/Fotos/ähnlichem Blödsinn stellt sich nach Österreichischem Recht nicht.

Was bedeutet das jetz für dich konkret:
Interessant wäre für dich als Deutscher WIE und WO du geblitzt wurdest, denn:
- ist es ein "von hinten Radar" ist es für dich als Deutscher egal, da man dir nachweißen muss dass DU es warst.
- ist es ein "von vorne-überall-Disco- Radar" wäre es auf Jeden fall schlau möglichst schnell zu bezahlen, da es sonst ganz einfach teuerer werden wird.

Das gerede von irgendwelchen EU-Strafabkommen ist völlig unangebracht und irrelevant da Österreich und Deutschland schon vieeel länger ein solches bilaterales Abkommen haben.

Da ich sehr viele Radaranlagen kenne schreib mir dochmal per PN Tatort und Tatzeit, vl kann ich dir behilflich sein.

ALLE GEMACHTEN ANGABEN SIND OHNE JEGLICHE GEWÄHR!!

Hoffe eventuell geholfen zu haben

grüße aus .at 😉

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Zitat:

Original geschrieben von vb879dr


Trotzdem darfst du gerne auch mal einen Abstecher ins schöne Österreich machen! 😉 Kann mir nicht vorstellen dass sie dir was tun

Die Österreicher sind ja auch überwiegend sehr nette Menschen.

Sascha

Hi,

ich will das Thema zum Ende führen und kurz den Stand der Dinge preisgeben.

Also,ich habe Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen,dass ich dt.Staatsbürger bin.Daraufhin folgte eine "Strafverfügung",natürlich ohne irgendeine Reaktion auf meinen Widerspruch.

Als letzten "Akt" hab ich erneut Widerspruch eingelegt,ebenfalls mit der Mitteilung,dass ich dt.Staatsbürger bin und bei uns keine Halterhaftung gilt.Sie könnten / dürften mir auch ruhig weiter Briefe per Einschreiben senden und damit weitere Kosten verursachen,nur ändere dies nichts an der Sache.

Seitdem ist Ruhe.

Übrigens hatte die AutoBild diese Thema in der Ausgabe 46 / 2010 (19.09.2010) auf Seite 57 behandelt.Titel war "Tickets aus dem Ausland..."

Auch da wurde der Sachverhalt genauso dargestellt.

Bis denne...

Solange du nicht wieder nach Österreich fährst ist ja alles ok.

Aber was ist wenn du wieder vor Ort bist und sie deine Personalien prüfen (durch nen Unfall oder ne Kontrolle)? Also wenn in Deutschland jemand Angehalten wird der Verstöße offen hat, der darf es direkt inkl. aller Unkosten entrichten.

Gruß Benny

Das sollte in Österreich auch so sein, also erstmal 3Jahre Östereichpause einlegen oder pokern 😁

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Ist es dann verjährt?

Gruß Benny

Wenn die eine Strafverfolgung/-fügung eingeleitet haben, verjährt der Spaß nach 3J; sonst nach 6Monaten. Innerhalb der Zeit kann man glaub ich noch belangt werden. Bin aber kein Ösi. Würds nicht riskieren da nen Batzen Kohle zu lassen...

Zitat:

Original geschrieben von Dikay87


Wenn die eine Strafverfolgung/-fügung eingeleitet haben, verjährt der Spaß nach 3J; sonst nach 6Monaten. Innerhalb der Zeit kann man glaub ich noch belangt werden. Bin aber kein Ösi. Würds nicht riskieren da nen Batzen Kohle zu lassen...

genau so is es!

lg

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