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Anonymverfügung Österreich

Opel Vectra C

Hi,

ich benötige mal rechtliche Hilfe.

Ich habe eine "Anonymverfügung" aus Österreich bekommen,weil ich angeblich 13 km/h (Nachts um 3:40 Uhr) zu schnell gewesen sein soll.Soweit erstmal nichts Weltbewegendes.

Was mich ein bissl stört,es steht weder auf dem "Schrieb",wie gemessen wurde noch Zeuge.Auch gehen im Netz die Meinungen extrem auseinander.Von sofort bezahlen bis nichts machen,liest man so alles.

Wer weis genau,was zu tun ist? Und bitte erspart mir so lästige Kommentare ala Raser oder wer zu schnell fährt ist selber schuld...ect.

Danke

Bis denne...

Beste Antwort im Thema

Hallo Leute!

Ich bin a) aus Österreich und b) leider ein gebranntes Kind wenn es um Verkehrsdelikte/Verwaltungsübertretungen geht.
Da ich (einfach mal behaupte) die StVo und andere relevante Gesetzbücher "relativ" gut zu kennen, versuche ich mal zu erklären wies bei uns so läuft. Ob ich im Bezug auf Deutsche/Deutschland weiterhelfen kann weiß ich nicht.

Dass man bei uns eine Verwaltungsübertretung begeht kann auf verschiedenste Weise festgestellt werden. Da gibt es unsere gut funktionierenden Radarboxen die von hinten Blitzen, jetz neu extra für euch Deutsche die tollen "Disco-Radar-Anlagen" die von überall blitzen (und nicht gut funktionieren) sowie mobile Radarboxen (gerne auf den kleinen Autobahnparkplätzen), die klassische Lasermessung und soweit ich weis auch noch immer den "Kiwara" der dich schätzt.

Wenn die hiedurch festgestellte Verwaltungsübertretung abzüglich der Toleranz eine gewisse "Schmerz-"Grenze unterschreitet, kann diese entweder vor Ort beim Polizisten duch eine Organstrafverfügung gem §50 VStG bezahlt werden. Ist kein Polizist vor Ort (eben bei einem Radarkasten) bekommt man Post. Din diesem Fall eben eine Anonymverfügung. Da in Österreich prinzipiell der Fahrzeughalter haftbar ist (egal ob er gefahren ist oder nicht) bekommt sie auch dieser. (Wer auch sonst, mann weiß ja nicht wer gefahren ist) Dieser kann dann Zahlen und/oder sich das Geld ggfs. vom Fahrer holen. Diese Form hat für alle beteiligten Vorteile:
- Die Strafe ist geringer.
- eine Anonymverfügung scheint in amtlichen Ausküften nirgends auf.
- sie wirkt in anderen Verfahren nicht straferschwerdend.
- Alle Daten werden 6 Monate nach Einzahlung gelöscht.
- Es Stellt keine Verfolgungshandlung im sinne des VStG dar (wichtig für Verjährungsfristen)
- Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hat wenig bis keine Arbeit weil alles Vollautomatisch geht.
Bedingung ist dass innerhalb von 4 Wochen gezahlt wird, wobei das Eingangsdatum bei der Behörde gilt.

Wenn man eine der beiden o.g. Formen nicht zahlt/zahlen will/unschuldig ist/keine Ahnung hat oder das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze übersteigt, dann beginnt nach Ablauf der Zahlungsfrist/ mit dem Ablehnen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu laufen.
In der Praxis würde vermutlich bei dir eine Verfolgungshandlung in Form einer Lenkererhebung stattfinden. D.h. man bekommt einen behördlich zugestellten Brief mit einem Formular wo man angeben muss wer gefahren ist. Tut man das nicht/weiß man das nicht, ist man als Halter dran. Antwortet man, bekommt der angegebene Lenker dann eine Strafverfügung die dann schon empfindlich teurer ist. Antwortet man nicht wird man gem. § 103 KFG belangt (Nichtaussagen), was ebenfalls empfindlich teuer werden KANN (Strafrahmen glaub ich ca. von 80 -2400€).

Überschreitet das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze bekommt man von Anfang an eine Lenkererhebung.

Die Frage nach Zeugen/Fotos/ähnlichem Blödsinn stellt sich nach Österreichischem Recht nicht.

Was bedeutet das jetz für dich konkret:
Interessant wäre für dich als Deutscher WIE und WO du geblitzt wurdest, denn:
- ist es ein "von hinten Radar" ist es für dich als Deutscher egal, da man dir nachweißen muss dass DU es warst.
- ist es ein "von vorne-überall-Disco- Radar" wäre es auf Jeden fall schlau möglichst schnell zu bezahlen, da es sonst ganz einfach teuerer werden wird.

Das gerede von irgendwelchen EU-Strafabkommen ist völlig unangebracht und irrelevant da Österreich und Deutschland schon vieeel länger ein solches bilaterales Abkommen haben.

Da ich sehr viele Radaranlagen kenne schreib mir dochmal per PN Tatort und Tatzeit, vl kann ich dir behilflich sein.

ALLE GEMACHTEN ANGABEN SIND OHNE JEGLICHE GEWÄHR!!

Hoffe eventuell geholfen zu haben

grüße aus .at 😉

51 weitere Antworten
51 Antworten

Moin.......

Falls du ne Rechtschutz oder ADAC Mitgliedschaft hast würde ich mich da mal schlau machen........

Ich habe die letzten wochen auch das ein oder andere ticket von den holländern bekommen........

falsch parken und auch blitzen......Ich hätte zwar einspruch einlegen können aber das hätte auch nichts gebracht....auf den schreiben stand auch nichts wie gemessen etc.....nur wieviel zu schnell und bis wann ich zeit habe zu bezahlen .....

falsch parken 52 euro......

autobahn 6 kmh zu schnell 35 euro.....

autobahn 17 zu schnell 90 euro.......

wenn es nicht nen riesen betrag ist den die bazis wollen ...bezahl und fahr nächste mal aussen rumm 😁

1. 13 km/h drüber ist kein rasen, kann ja jedem mal passieren.

2. Ist jeder der dich der Geschwindigkeitsüberschritung bezichtigt verplichtet, dir "Beweise" vorzulegen.

Ich würde nichts einfach so bezahlen, nur weil man einen Brief bekommt, es gäbe was zu zahlen.
Um welchen Betrag geht es denn?

Anonymverfügung? Ich kenn mich mit den Österreicher Verkehrsüberwachungstechniken nicht aus, aber mich könnten die am A**** bis die sagen wer sie sind, und auf was sie die Anschuldigungen begründen.

Hoffe schon mal geholfen zu haben.

Richtig. Was kongretes sollte da schon vorgeworfen werden und bewiesen sein. Ansonsten mach ich mich gleich mal ans Strafzettel schreiben wenn so einfach geht.

an die Kollegen von D

bei uns in Österreich läuft das bisschen anders, bei uns dürfen die lieben Pullen sogar Geschwindigkeit schätzen !!!
Und Fotos der Blitzmaschine gibt es in Österreich nicht, dies bekommt man als Leihe nie zu Gesicht, nur per Anwalt vor Gericht.

Beispiel: Ortseinfahrt, ich hatte es bisschen eilig *ggg*
fuhr mit ca. 90 Sachen in die Ortschaft, Polizei hatte mich aufgehalten, hatten zwar kein Radar vor Ort, aber sie fragten mich wie schnell ich war (erfahrungswerte zeigen, mit ehrlichkeit zahlt man weniger)
ich sagte na so gut 80 Sachen, worauf er meinte, na bei dem wetter kann das schon mal passieren, 32 € und gut, erledigt.

Bei meinen Anonymverfügungen steht auch immer nur wie schnell ich war, und nicht wie gemessen wurde......

lG
Chris

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Zitat:

Original geschrieben von chris_u


an die Kollegen von D

bei uns in Österreich läuft das bisschen anders, bei uns dürfen die lieben Pullen sogar Geschwindigkeit schätzen !!!

Die Schweiz hat ein gleiches, für uns Deutsche fragwürdiges Verfahren.
Diese aber sind für Deutsche ohne Belang. Es gibt zwar ein Rechtshilfeabkommen zwischen A und D für Verkehrsdelikte. In Deutschland darf dies aber nur angewandt werden, wenn der Beschuldigte eindeutig identifiziert ist (z.B. Foto), -"anonym" also geht nicht, und "Geschwindigkeit schätzen" geht auch nicht, da ohne Beweiskraft. Zudem muß das Bußgeld mindestens € 70 betragen. Darunter erfolgt nichts.
Daher hat er auch die "Anonym"-Verfügung (- ein lächerlicher Begriff, verfügt wird hier gar nichts) direkt und nicht über deutsche Behörden bekommen, weil die Brüder in A wissen, daß es offiziell nicht laufen kann. Sie versuchen aber, trotzdem an Geld zu kommen. Anschließend bei Nichtzahlung bemühen sie oft ein deutsches Inkassobüro zum Geldeintreiben, -auch erfolglos, wenn man standhaft bleibt.
Meine Empfehlung:
Ungültiger Versuch! Daher ignorieren, auch wenn sie mit weiteren Schreiben nerven.
Übrigens sind alle Versuche anderer EU-Länder, Geld einzutreiben erfolglos, solange das EU-Abkommen dazu nicht in Kraft ist. Man darf sich nur nicht einschüchtern lassen. Man sollte auch hier an die allgemeingültige Regel denken: Dumm zahlt. 😉
MfG Walter
´

Zitat:

Original geschrieben von In-Stinkt


1. 13 km/h drüber ist kein rasen, kann ja jedem mal passieren.

2. Ist jeder der dich der Geschwindigkeitsüberschritung bezichtigt verplichtet, dir "Beweise" vorzulegen.

Ich würde nichts einfach so bezahlen, nur weil man einen Brief bekommt, es gäbe was zu zahlen.
Um welchen Betrag geht es denn?

Anonymverfügung? Ich kenn mich mit den Österreicher Verkehrsüberwachungstechniken nicht aus, aber mich könnten die am A**** bis die sagen wer sie sind, und auf was sie die Anschuldigungen begründen.

Hoffe schon mal geholfen zu haben.

Recht hast du !!!

Na warten halte ich als für die schlechteste taktik die du nehmen kannst.....wie bekannt ist dürfen und werden jetzt alle Eu Länder ihre bußgelder auch im ausland eintreiben......

entweder du suchst dir nen anwalt und legst erstmal einspruch ein......ansonsten wir der nächste brief bestimmt ne ganze menge mehr als geldbuße beinhalten........

Bei den holländern hast du 6 wochen zeit zu zahlen ...danach doppelte strafe plus bearbeitungsgebühren.....

um wieviel geld geht es denn überhaupt ?

Zitat:

Original geschrieben von chris_u


an die Kollegen von D

bei uns in Österreich läuft das bisschen anders, bei uns dürfen die lieben Pullen sogar Geschwindigkeit schätzen !!!

Soviel ich weiß, ist dieser

ausserordentliche schwachsinn

gott sei dank vorbei !!!

Beispiel:
bekannte fuhren mit ca. 10 Motorrädern durch Austria mittendrin ne Harley wie gesagt mittendrin konnte also nicht schneller fahreb als der Rest der Truppe.
Die Österreicher zogen nur die Harley raus mit der Begründung er wär erheblich zu schnell gefahren, wie bitte soll das gehen ??????
Nen Harleyfahrer muss man gleich was abnehmen der hat ja geld, ist wohl das motto.

Das genau ist es, was wg. "Willkür" bei uns rechtsunwirksam ist (-und bei jeder Klage vor einem EU-Gerichtshof kassiert würde).
MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von HighTime


Na warten halte ich als für die schlechteste Taktik die du nehmen kannst.....wie bekannt ist dürfen und werden jetzt alle EU Länder ihre Bußgelder auch im Ausland eintreiben......

...

Da bist Du falsch informiert. Das E-Abkommen ist noch nicht in Kraft, also rechtsgültig eingetrieben wird gar nichts, auch wenn's allgemein versucht wird. Und rückwirkend kann es dann ohnehin nicht sein (Rechtsgrundsatz), wenn es mal in Kraft sein wird.

MfG Walter

Was noch zu beachten wäre wenn man nicht bezahlt, ist, daß man dann tunlichst nicht in das betreffende Land fahren sollte, bis die Tat verjährt ist. Sonst können die Dich direkt vor Ort nachträglich zur Kasse bitten. Inklusive der höheren Strafen und Bearbeitungs- bzw. Gerichtsgebühr die durch das Nichtbezahlen angefallen sind.

Gruß
Achim

Hallo Leute!

Ich bin a) aus Österreich und b) leider ein gebranntes Kind wenn es um Verkehrsdelikte/Verwaltungsübertretungen geht.
Da ich (einfach mal behaupte) die StVo und andere relevante Gesetzbücher "relativ" gut zu kennen, versuche ich mal zu erklären wies bei uns so läuft. Ob ich im Bezug auf Deutsche/Deutschland weiterhelfen kann weiß ich nicht.

Dass man bei uns eine Verwaltungsübertretung begeht kann auf verschiedenste Weise festgestellt werden. Da gibt es unsere gut funktionierenden Radarboxen die von hinten Blitzen, jetz neu extra für euch Deutsche die tollen "Disco-Radar-Anlagen" die von überall blitzen (und nicht gut funktionieren) sowie mobile Radarboxen (gerne auf den kleinen Autobahnparkplätzen), die klassische Lasermessung und soweit ich weis auch noch immer den "Kiwara" der dich schätzt.

Wenn die hiedurch festgestellte Verwaltungsübertretung abzüglich der Toleranz eine gewisse "Schmerz-"Grenze unterschreitet, kann diese entweder vor Ort beim Polizisten duch eine Organstrafverfügung gem §50 VStG bezahlt werden. Ist kein Polizist vor Ort (eben bei einem Radarkasten) bekommt man Post. Din diesem Fall eben eine Anonymverfügung. Da in Österreich prinzipiell der Fahrzeughalter haftbar ist (egal ob er gefahren ist oder nicht) bekommt sie auch dieser. (Wer auch sonst, mann weiß ja nicht wer gefahren ist) Dieser kann dann Zahlen und/oder sich das Geld ggfs. vom Fahrer holen. Diese Form hat für alle beteiligten Vorteile:
- Die Strafe ist geringer.
- eine Anonymverfügung scheint in amtlichen Ausküften nirgends auf.
- sie wirkt in anderen Verfahren nicht straferschwerdend.
- Alle Daten werden 6 Monate nach Einzahlung gelöscht.
- Es Stellt keine Verfolgungshandlung im sinne des VStG dar (wichtig für Verjährungsfristen)
- Die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde hat wenig bis keine Arbeit weil alles Vollautomatisch geht.
Bedingung ist dass innerhalb von 4 Wochen gezahlt wird, wobei das Eingangsdatum bei der Behörde gilt.

Wenn man eine der beiden o.g. Formen nicht zahlt/zahlen will/unschuldig ist/keine Ahnung hat oder das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze übersteigt, dann beginnt nach Ablauf der Zahlungsfrist/ mit dem Ablehnen ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu laufen.
In der Praxis würde vermutlich bei dir eine Verfolgungshandlung in Form einer Lenkererhebung stattfinden. D.h. man bekommt einen behördlich zugestellten Brief mit einem Formular wo man angeben muss wer gefahren ist. Tut man das nicht/weiß man das nicht, ist man als Halter dran. Antwortet man, bekommt der angegebene Lenker dann eine Strafverfügung die dann schon empfindlich teurer ist. Antwortet man nicht wird man gem. § 103 KFG belangt (Nichtaussagen), was ebenfalls empfindlich teuer werden KANN (Strafrahmen glaub ich ca. von 80 -2400€).

Überschreitet das Tatausmaß die "Schmerz"Grenze bekommt man von Anfang an eine Lenkererhebung.

Die Frage nach Zeugen/Fotos/ähnlichem Blödsinn stellt sich nach Österreichischem Recht nicht.

Was bedeutet das jetz für dich konkret:
Interessant wäre für dich als Deutscher WIE und WO du geblitzt wurdest, denn:
- ist es ein "von hinten Radar" ist es für dich als Deutscher egal, da man dir nachweißen muss dass DU es warst.
- ist es ein "von vorne-überall-Disco- Radar" wäre es auf Jeden fall schlau möglichst schnell zu bezahlen, da es sonst ganz einfach teuerer werden wird.

Das gerede von irgendwelchen EU-Strafabkommen ist völlig unangebracht und irrelevant da Österreich und Deutschland schon vieeel länger ein solches bilaterales Abkommen haben.

Da ich sehr viele Radaranlagen kenne schreib mir dochmal per PN Tatort und Tatzeit, vl kann ich dir behilflich sein.

ALLE GEMACHTEN ANGABEN SIND OHNE JEGLICHE GEWÄHR!!

Hoffe eventuell geholfen zu haben

grüße aus .at 😉

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