Anhörung im Bußgeldverfahren, aber warum bekomm ich das????
Hallo zusammen
Vieleicht kann mir einer von Euch das erklären.
Ich bekahm Post vom Amt für Öffentliche Ordnung, habe denn Brief mal als Datei angehängt.
Als ich mein BMW 328i Cabrio am 01.08.2008 kaufte, holte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen für die dauer von 01.08. bis 05.08.2008
Jetzt soll ich aber ein Fahrzeug, was mir nicht gehört im öffentlichen Verkehrsraum stehen haben mit der gleichen Nummer wie meines, was ich erst am 01.08.2008 geholt habe,
die Nummer des anderen Kennzeichen stimmt mit meinem überein, nur das ablauf datum ist anderst. Meines war gültig vom 01.08.2008 bis 05.08.2008 und das des anderen Fahrzeuges lief am 29.06.2008 ab. Das Fahrzeug steht im übrigen heute noch am gleichem Platz wie es in der Anhörung steht.
Also irgendwas ist da doch gewaltig in die Hose gegangen, oder nicht ??????
Was meint Ihr so dazu ?????
Schon Danke für Eure Hilfe.
Hier der Brief von der Anhörung
Hier ist mein Roter Fahrzeugschein
Beste Antwort im Thema
Hi,
ich wuerde mich dabei nicht auf ein Telefonat verlassen, das kann man naemlich nicht "abheften" 🙁 - Es kann also gut ausgehen, muss es aber nicht.
Fuell den Anhoehrungsbogen aus, fuege eine Kopie Deines "roten" Fahrzeugscheins bei und dann sollte das Thema erledigt sein. Dafuer lohnen sich die 55 Cent fuer die Rueckantwort auf jeden Fall - bei den Fristen sind die Amtsmenschen im Allgemeinen gnadenlos und Du im Zweifelsfalle immer der "Dumme" ...
Der "Beschuldigte" ist ja dabei leider in der Pflicht, ein evtl. Missverstaendnis gegenueber der Behoerde aufzuklaeren 🙁
Was auch dann gilt, wenn man "nichts dafuer kann" - wehren sollte man sich aber auf jeden Fall gegen offensichtliche "Behoerden-Fehler", wie bei Dir geschehen!
Beste Gruesse, wbf325i
21 Antworten
Es ist zwar ärgerlich für dich als Unbeteiligten, aber was haben "die" falsch gemacht?
Die finden ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum, nicht zugelassen und nicht verkehrssicher.
Die stellen eine Anfrage an die Zula
Einer guckt nach und findet deinen Namen unter dem Kennzeichen.
Auf die Idee, dass es das Kennzeichen zweimal gibt, kommt doch keiner, weil das ja nicht möglich ist (normalerweise).
Also, Namen aufschreiben, Anhörungsbogen raus (in dem Fall an dich).
Du hast die Sache geklärt. Du bist jetzt raus (bleibt zu hoffen).
Intern wird das mit Sicherheit Ärger geben. Denn eine doppelte Vergabe von Kennzeichen darf nicht vorkommen.
Der Schuldige war sicher kein Angestellter in der Zula. Die Nummern werden vom Computersystem vorgegeben.
Das heißt, da liegt aller Wahrscheinlichkeit der Fehler. Es würde mich dann auch nicht wundern, wenn es mehrere Kennzeichen betroffen hat.
Ärgere dich nicht. Wo Menschen arbeiten (bzw Maschinen die von Menschen programmiert wurden) passieren Fehler.
Und du hast dadurch eine gute Geschichte zu erzählen...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Falsch!Zitat:
Original geschrieben von zauberede
Also die normalen Kennzeichen sind für 6 Monate gesperrt, wenn man das Fahrzeug Abgemeldet hat,
Normale Kennzeichen werden SOFORT bei Abmeldung wieder verfügbar.
Kurzzeitkennzeichen hingegen gibt es nur ein einziges mal, da es sich hierbei um eine fortlaufende nummerierung handelt.
Da du aj offensichtlich ein falsches/doppeltes Kurzzeitkennzeichen hattest, muss da also definitiv ein behördenfehler vorliegen.
Hi,
nö, die sind sechs Monate gesperrt, wollte damals mein Kennzeichen von meinem offiziell verschrotteten alten E21 323i auf meinen "neuen" E21 Facelift 323i übernehmen, bekam aber ein "neues" Kennzeichen zugeteilt - eben, wg. der sechsmonatigen Sperre des selben !!!
Und das die Kurzzeit-Kennzeichen nur "einmalig" verteilt werden koennen, ist hirnrissig, weil die bei uns max. vierstellig ausgestellt werden koennen und somit bei KA-9999 endgueltig Feierabend waere ...
Beste Gruesse, wbf325i
Beste Gruesse,
wbf325i
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Es ist zwar ärgerlich für dich als Unbeteiligten, aber was haben "die" falsch gemacht?
...
Hi,
was die falsch gemacht haben?
Mhh, wohl alles was geht:
1. Es waren wohl (sind noch) die abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen an dem bemaengelten Wagen, also Halter eindeutig ermittelbar ...
2. Zulassungszeitraum steht doch auf dem Kennzeichen!
3. Dann hat der TE mit der selben Nummer nur 5 Wochen spaeter das gleiche Kennzeichen erhalten 😰
4. Hat die Ordnungsbehoerde in sofern versagt, dass ein unbescholtener Buerger zumindest "belaestigt" wurde ...
5. Finde ich es ein Unding, das so etwas ueberhaupt passiert!
Beste Gruesse, wbf325i
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Hi,nö, die sind sechs Monate gesperrt,
Ach leute, das ist doch schnee von gestern!
Kennzeichen werden bereits seit einiger Zeit SOFORT wieder frei bei abmeldung. Die sperrfrist gibts schon ne ganze weile nicht mehr.
Theoretisch kann der hinter dir am schalter bereits dein gerade eben abgemeldetes kennzeichen sofort wieder haben.
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das es kurzzeitkennzeichen nur einmal gibt ist mir neu
ich hatte vor zig jahren selber sowas erlebt...
ich hatte n auto für 1tag abgestellt(kennzeichen waren abgelaufen) als ich angeschrieben wurde und ich hin bin, wurde mir gesgat das noch ein herr angeschrieben worden sei, und wir beide einen aufnd eckel bekommen, der aber beweisen konnte, in dem zeitraum nicht die kennzeichen gehabt zu haben...war also raus
nur..da hab ich gefragt, woher sie wissen wollen das ich sie gehabt hatte..und jetzt kommts: es gab gar keine auflistung mehr wer alles das kennzeichen hatte...und ich fragte wie sie das machen , wenn zb n mord passiert und die polzei nach den schildern fahndet?--und wie sie mich dann gefunden hatten, da sind plötzlich alle rumgesprungen und haben ne erklärung evrsucht abzugeben....aber hat nichts genutzt
übrigens...für das abstellen ohne zulassung gibt es 1 punkt...plus geldstrafe
es leigt gar kein fehler vor...in deiner sache
Hi, natürlich wird das Kurzzeitkennzeichen irgendwann wieder neu vergeben.
Da die Nummernfolge irgendwann zu Ende ist. Aber das ist normalerweise nicht in so kurzer Zeit der Fall wie hier ( die vergeben kaum 9999 Nummern in 3Monaten).
Stellt aber in der Regel kein Problem dar, da die Ziffernfolge immer mit dem entsprechenden Gültigkeitsdatum verbunden ist.
Da dieses in der Kombination nur einmal vergeben wird, läßt sich der Halter jederzeit zweifelsfrei feststellen (außer der Zeuge hat nicht aufs Ablaufdatum geachtet, sondern nennt nur die Ziffernfolge, dann kommen mehrere Personen in Betracht).
Moin,
Das iss noch ne HARMLOSE Kleinigkeit. Sowas passiert schonmal, wenn irgendwo mal ein falscher knopf gedrückt wird. Nicht nur in einer öffentlichen Verwaltung, sondern vermutlich in jedem größeren Unternehmen. Nicht umsonst gibt es da solche Abteilungen wie Revision und Controlling 😉
Mir ist beim Arbeitsamt folgendes passiert: Ich war arbeitslos gemeldet und bin verzogen, weil ich einen neuen Job angenommen habe. Zwischen Umzug und Start lagen aber 2 Monate, in denen ich also noch Arbeitslos gemeldet war und Geld von denen bekommen sollte. Für die ersten paar Tage des Monats bekam ich das Geld ganz problemlos überwiesen, unüblicherweise am 8. ... hab ich mir aber wegen Umzugs zum 22. des Vormonats nichts bei gedacht, weil ich vom vorherigen Arbeitsamt auch nicht alles bekommen habe. Dann kam von dem Verein NICHTS mehr ... bis kurz vor Ende des Monats, wo mit mitgeteilt wurde, dass sämtliche Leistungen für mich eingestellt wurden. Ich habe bei dem Verein angerufen und meine Verwunderung kund getan, weil man mir sagte, dass alles ohne mein Zutun weiterlaufen täte. Dabei kam HERAUS, dass ich anstatt VERZOGEN als VERSTORBEN geführt worden war. Und richtig: Verstorbene Arbeitslose haben kategorisch keinen Anspruch auf Leistung.
Es hat übrigens keine 3 Tage gedauert, bis die das unter X Entschuldigungen korrigiert hatten ...
Ich war erst ziemlich sauer, aber stellt euch mal bitte vor, SOWAS passiert euch beim Einwohnermeldeamt!!!
MFG Kester