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Anhörung Bußgeldverfahren BRAUCHE DRINGEND EINEN RAT

Themenstarteram 16. Januar 2023 um 15:29

Hallo Leute,

ich habe gestern einen Brief wegen einer Anhörung in einem Bußgeldverfahren bekommen.

Situation: Mein Sohn + 2 seiner Freunde fahren in einem Auto an einem Blitzer vorbei, welcher gerade aufgebaut wird und hupen. Die beiden Ordnungsbeamten merken sich das Kennzeichen und wollen nun ein Bußgeld erheben.

Ich bin der Halter des Fahrzeugs und mein Sohn ist gefahren.

Nun habe ich ein paar Fragen.

1. Was können die Kosequenzen der Geschichte für mich sein?

2. Sollen wir es zugeben oder nicht zu geben

3. Soll ich Ihn als Fahrer nennen?

4. Wie soll ich vorgehen damit er und ich keine Konsequenzen davon tragen?

VIELEN DANK AN ALLE DIE HELFEN

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81 Antworten

Zitat:

@Moers75 schrieb am 16. Januar 2023 um 18:02:45 Uhr:

Oder er hat gedacht das Ordnungsamtsauto könnte losfahren und hat - sofern außerorts - vorschriftsmäßig seinen Überholvorgang mit der Hupe angekündigt.

Der ist gut ! Dann hätte der blödsinnigste Paragraph in der StVO einmal genützt ;). Ob da ein Auto vor einem gefahren ist, kann keiner beweisen. Sollte natürlich keine durchgezogene Linie etc. sein :D.

Zitat:

@A346 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:09:13 Uhr:

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen:

Tatbestand

Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. Verwarnungs­geld 5 €

Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere. Verwarnungs­geld 10 €

Zugeben, zahlen, fertig.

100 % d'accord ! Aber € 80 wegen Lämbelästigung - nee, irgendwann ist auch mal gut.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:32:37 Uhr:

Zitat:

@dw1901 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:16:08 Uhr:

Der Tatbestand lautet aber:

...

Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges unnötigen Lärm.

§30 Abs. 1, § 49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat

...

...

Da haben die Jungs sich aber das teuerste rausgesucht, obwohl es hier einen billigeren, speziellen Tatbestand für mißbräuchliche Schallzeichen gibt. Siehe Beitrag von A346.

...

Würde ich so nicht akzeptieren. Wenn schon, dann sollen sie auch den richtigen Tatbestand aufführen.

...

Um auf die Frage zu antworten. Er soll es zugeben, aber auf den speziell geregelten Tatbestand hinweisen.

Edit:

Ich meinte natürlich zugeben, dass er gehupt, aber eben nicht, wie vorgeworfen, unnötigen Lärm im Sinne des § 30 StVO verursacht hat und dementsprechend den Vorwurf nicht zugeben

Bin bei Dir, aber auf ein geringeres Delikt plädieren ? Keine Ahnung, vielleicht hat jemand Erfahrung damit. M.E. nach dann eher ganz abstreiten, unnötig gehupt zu haben.

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 16. Januar 2023 um 18:48:49 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:32:37 Uhr:

Ich meinte natürlich zugeben, dass er gehupt, aber eben nicht, wie vorgeworfen, unnötigen Lärm im Sinne des § 30 StVO verursacht hat

Und was soll es denn dann sein? :confused: :rolleyes:

Unnötig Lärm wäre z.B. :

Mehrfaches Zuschlagen von Türen

Überlaute Musik im Stand

Minutenlanges Laufenlassen des Motors , auch im Stand.

Oder diese Hochzeits Hupkomzerte

Aber 1 x im Voebeifahren gehupt, dafür ist einwandfrei der 10 € Tatbestand zuständig.

Würde ich mich auch dagegen wehren, ganz ehrlich.

Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten, insbesondere:

Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,

unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften,

unnötiges Beschleunigen der Fahrzeuge.

Ich sehe am Horizont eine MPU.

:p

Dass einer der Polizisten den Fahrer in ein paar Monaten vor Gericht zweifelsfrei (!) identifizieren kann halte ich für ausgeschlossen. Ich würde es drauf ankommen lassen.

Nur deswegen, weil es höchst alberner Quatsch ist wegen Huperei so ein Fass aufzumachen.

Probleme hat die Weltgeschichte !

Wie wurde überhaupt gehupt, lang, kurz, mehrfach....hat die Geschichte vielleicht noch ein Teil den Sohnemann Papi nicht erzählt hat ?

Also ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das ein Beamter wegen einer kurzen Hupe sich solch einen Stress macht.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 16. Januar 2023 um 18:57:29 Uhr:

Ich sehe am Horizont eine MPU.

:p

Dass einer der Polizisten den Fahrer in ein paar Monaten vor Gericht zweifelsfrei (!) identifizieren kann halte ich für ausgeschlossen. Ich würde es drauf ankommen lassen.

Nur deswegen, weil es höchst alberner Quatsch ist wegen Huperei so ein Fass aufzumachen.

Der TE hat nichts von Polizisten geschrieben.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 16. Januar 2023 um 18:53:42 Uhr:

Aber 1 x im Voebeifahren gehupt, ...

Würde ich mich auch dagegen wehren, ganz ehrlich.

Vielleicht führst du dir bei Gelegenheit auch einmal § 16 Abs. 1 StVO zu Gemüte ...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Januar 2023 um 19:01:25 UhrDer TE hat nichts von Polizisten geschrieben.

 

Stimmt, mein Fehler.

Dann waren es eben Anzeigende oder Zeugende, möglicherweise auch Zeug:Innen.

Irgendjemand wird´s schon gewesen sein.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 16. Januar 2023 um 18:57:29 Uhr:

Ich sehe am Horizont eine MPU.

:p

Dass einer der Polizisten den Fahrer in ein paar Monaten vor Gericht zweifelsfrei (!) identifizieren kann halte ich für ausgeschlossen. Ich würde es drauf ankommen lassen.

...

Ja einen halben Tag verbraten, um sich mal ein Gerichtsgebäude von innen anzuschauen, das sollte man sich nicht entgehen lassen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Januar 2023 um 19:00:21 Uhr:

... Also ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das ein Beamter wegen einer kurzen Hupe sich solch einen Stress macht.

Ein Hupe aus kürzester Entfernung, bei der man gerade selbst nicht durch seine eigene Blechdose abgeschirmt ist, kann schon unnötigen Stress auslösen.

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 16. Januar 2023 um 19:08:59 Uhr:

Zitat:

@Pauliese schrieb am 16. Januar 2023 um 18:53:42 Uhr:

Aber 1 x im Voebeifahren gehupt, ...

Würde ich mich auch dagegen wehren, ganz ehrlich.

Vielleicht führst du dir bei Gelegenheit auch einmal § 16 Abs. 1 StVO zu Gemüte ...

§ 16 Warnzeichen

§ 16 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1.

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2.

wer sich oder andere gefährdet sieht.

Ja und?

1.) Der TE hat nichts von außerorts geschrieben.

2.) Passt doch, er hat den Aufsteller des Blitzers gefährdet gesehen.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 16. Januar 2023 um 19:53:50 Uhr:

2.) Passt doch, er hat den Aufsteller des Blitzers gefährdet gesehen.

Genau. Und zwar akut aufgrund seiner deutlich überhöhten Geschindigkeit.

So könnte man es auch in den Anhörungsbogen schreiben.

:p

Schöner Thread.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Januar 2023 um 19:00:21 Uhr:

Also ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, das ein Beamter wegen einer kurzen Hupe sich solch einen Stress macht.

Der Beamte fängt eben nicht an zu zittern, nur weil der Sohn des Halters sich respektlos verhalten hat.

Themenstarteram 16. Januar 2023 um 19:21

Ich bedanke mich herzlich bei allen Ratgebern!!! Bin euch wirklich dankbar!

Zitat:

@Pauliese schrieb am 16. Januar 2023 um 19:53:50 Uhr:

Ja und?

Du scheinst nichts verstanden zu haben.

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