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Wann werden italienische Bußgeldverfahren gelöscht?

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 14:02

In 2012 bekam ich gleich zwei Verstöße in Italien vorgeworfen, die ich aufgrund der m. E. unverhältnismäßig hohen Forderungen (2x rund 100 € wegen Wenden auf einer Bushaltestelle u. ä.) nicht bezahlt habe. Damals ging das noch. In 2016 haben sie sich dann nochmals gemeldet, aber auch da bin ich nicht eingebrochen und mache nun wo anders Urlaub.

Die Frage ist nun, weiß jemand, wie lange die Italiener einen in der Fahndungsliste behalten? Beim Grenzübergang werden ja oft die Kennzeichen erfasst und ich habe immer noch dasselbe. Gehört habe ich von 5 Jahren, aber das kann stimmen oder auch nicht.

Danke!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 14:53

Es scheint auch schwer zu sein, auf Fragen zu antworten, wenn man was beizutragen hat und nicht sinnlose Kommentare abzugeben!

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Verstöße begehen ist immer einfach aber das Bezahlen scheint immer schwer zu sein.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 14:53

Es scheint auch schwer zu sein, auf Fragen zu antworten, wenn man was beizutragen hat und nicht sinnlose Kommentare abzugeben!

...mit den Italienern wäre ich vorsichtig, wenn man da z.B. so an den Haufen an beschlagnahmten Motorrädern und inhaftierten Motorradfahrern denkt - da reicht ein verbogenes Kennzeichen, einmal ohne Helm auf den Bock setzen oder mal eben während der Fahrt sich ein Insekt vom Visier wischen.

Man muß einfach bedenken, bei Fahrten ins Ausland begibt man sich entgegen der hier in D üblichen Rechts-Gewohnheiten in einen praktisch rechtsfreien Raum und ist den ausländischen Behörden schutzlos ausgeliefert... daher wäre ich in jedem Fall vorsichtig.

https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien/

Zitat:

Auch wenn Sie bereits wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, kommen Sie nicht darum herum, das Bußgeld aus Italien zu zahlen. Denn am 27. März 2016 ist für den Strafzettel aus Italien ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Damit wurde der seit 2004 geltende EU-weite „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ umgesetzt. Laut diesem Gesetz kann bei einem Bußgeld aus Italien die Vollstreckung in Deutschland erfolgen.Anwendung findet diese Regel allerdings nur auf Summen ab 70 Euro. Bei geringeren Beträgen entzieht sich der Strafzettel aus Italien einer Vollstreckung in Deutschland. In dem Fall haben Urlauber schlichtweg Glück.

Beachten Sie: Ist bei dem Strafzettel aus Italien die Verjährung noch nicht eingetreten, können auch länger zurückliegende Verstöße aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Bekommen Sie einen Bescheid über eine nicht verjährte Ordnungswidrigkeit aus der Vergangenheit, muss das Bußgeld bezahlt werden.

Für die Durchsetzung vom Strafzettel aus Italien ist hierzulande das Bundesamt für Justiz zuständig. Italienische oder deutsche Inkassofirmen haben hier keinerlei Befugnis, derartige Bußgelder einzutreiben. Anders ist das bei privaten Mautforderungen. Diese können durchaus von Inkassounternehmen, die im Ausland ansässig sind, vollstreckt werden.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 15:33

Danke! Habe gelesen, dass nach 5 Jahren die Verfahren verjährt sind. Bleibt trotzdem ein Restzweifel, ob die das dann auch vor Ort so sehen....

Zitat:

@gast356 schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:17:38 Uhr:

...mit den Italienern wäre ich vorsichtig, wenn man da z.B. so an den Haufen an beschlagnahmten und inhaftierten Motorradfahrer denkt - da reicht ein verbogenes Kennzeichen, einmal ohne Helm auf den Bock setzen oder mal eben während der Fahrt sich ein Insekt vom Visier wischen.

Man muß einfach bedenken, bei Fahrten ins Ausland begibt man sich entgegen der hier in D üblichen Rechts-Gewohnheiten in einen praktisch rechtsfreien Raum und ist den ausländischen Behörden schutzlos ausgeliefert... daher wäre ich in jedem Fall vorsichtig.

Mitten in Europa? In dem die Länder immer weiter zusammen wachsen?

Moorteufelchen

TE die Verstöße aus 2012 sind durch die Anmahnung in 2016 noch aktuell. Wenn die Italiener es weiter in der Fahndung halten wollen, dann bekommst du 2020 wieder Post und die Frist verlängert sich wieder.

Wenn du also jetzt nach IT mit dem Auto fährst nimm genug Geld mit. ;)

@Moorteufelchen ...ich hab Anfang letzten Jahres während der Modul-Schulungen mal ein wenig Kontakt zu ein paar Leuten von Speditionen und Busunternehmen gehabt - Disponenten, Verkehrsleiter, usw.

Das was die so erzählt haben, was im europäischen Ausland so abgeht... wie / mit welchen Maschen / Wild-West Methoden Ausländer dort wegen Lapalien abgezockt werden. Da würde ich tunlichst die Finger von Fahrten ins benachbarte Ausland lassen.

Unter anderem wurde ein Fall aufgezeigt, da wurde ein neuer / neuwertiger Reisebus in Wien wegen irgendeiner fehlenden Umweltplakette -reiner Formalkram- festgetzt, so dass der Unternehmer genötigt wurde ein österreichisches Unternehmen zu beauftragen die Reisegruppe wieder nach Hause zu bringen... allein dadurch kam es zu 1.600,- EUR Kosten und mit einem müden Lächeln kam der Hinweis, sie könnten ja den Rechtsweg bestreiten.

Oder die Franzosen... die haben es bis heute nicht gelernt wie das mit der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein funktioniert... aber die Fahrer werden abgezockt, wenn se z.B. einen neuen Führerschein beantragt haben (wg. Verlust oder Erweiterung um eine Klasse) und die Nummer um +1 von der auf der Fahrerkarte abweicht.

Das ist die tolle Reisefreiheit in diesem Europa... die europäischen Länder rundrum haben ganz schön dazugelernt, wie man abzockt.

Früher konnte man sich drauf einstellen, dass man an der Grenze mal ein wenig wartet oder man für den ein oder anderen Grenzer mal ein paar Dosen Cola oder Bier stehen gelassen hat... aber heut wird von der hohen Politik Reisefreiheit hinausposaunt, aber genau das Gegenteil ist der Fall... ein einziger Flíckenteppich von Gesetzen, Verordnungen, usw. wo sich kein Schwein mehr auskennt.

Schlimmer als im tiefsten Mittelalter mit Schlagbäumen von Fürstentum zu Fürstentum, soweit das Auge blickt... dabei war das gegenüber dem heutigen Europa, wo man mit Reisefreiheit gelockt in die Fallen rasselt noch transparent.

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 16:18

Zitat:

@Toscanini schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:48:48 Uhr:

TE die Verstöße aus 2012 sind durch die Anmahnung in 2016 noch aktuell. Wenn die Italiener es weiter in der Fahndung halten wollen, dann bekommst du 2020 wieder Post und die Frist verlängert sich wieder.

Wenn du also jetzt nach IT mit dem Auto fährst nimm genug Geld mit. ;)

Danke für den Hinweis. Italien mag ein schönes Land sein, aber mich hat damals auch gestört, dass man für jede Strecke auf der Autobahn zur Kasse gebeten wurde. Permanent war man am zahlen, wenn man mal schnell nach Florenz wollte etc. Aber das wäre noch ok, nur ich mag es nicht, wenn man grundlos abzockt. Und da sind die echt Spitze. Teilweise war es so, dass man (vermutlich) absichtlich die Touristen in Fallen lockt und dann hängt gleich die Kamera in der Nähe. Bei mir war es so, dass ich zum Wenden aus einem Parkplatz heraus über eine Fläche (Busbahnhof) fahren musste und schon war ich dabei. Und da war kein Mensch, kein Bus, nichts! Pure Abzocke also.

Naja, ein wenig Tricky kann es in manchen Ländern schon sein und in manchen Teilen in Italien aber auch in anderen Ländern werden ausländische Fahrzeuge eher zur Kasse gebeten. Ich fahre hier in IT nur mit italienischen Kennzeichen und habe keine Probleme. Da darf es auch ruhig eine durchgezogene Linie direkt unter den Augen der Streckenkontrolle sein. ;)

leider ist die frage des te immer noch nicht beantwortet worden.

peso

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 16:59

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 30. Dezember 2018 um 17:56:40 Uhr:

leider ist die frage des te immer noch nicht beantwortet worden.

peso

Dass das schwierig ist, war mir klar. Da müsste schon jemand wie ich nicht bezahlt haben und dann "erwischt" worden sein nach mehr als 5 Jahren. Dass da jemand hier dabei ist, ist eher unwahrscheinlich. Die meisten Leute zahlen ja, weil sie wieder ins Land wollen.

@tcsmoers ...hat @ Toscanini doch geschrieben... also @TE Finger weg von Italien und wenn doch, dann mit anderem Auto, angeklebtem Bart und Ausweispapieren ausm Darknet :D:D:D

Zitat:

@Toscanini schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:48:48 Uhr:

TE die Verstöße aus 2012 sind durch die Anmahnung in 2016 noch aktuell. Wenn die Italiener es weiter in der Fahndung halten wollen, dann bekommst du 2020 wieder Post und die Frist verlängert sich wieder.

Wenn du also jetzt nach IT mit dem Auto fährst nimm genug Geld mit. ;)

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