Anhörung Bußgeldverfahren BRAUCHE DRINGEND EINEN RAT

Hallo Leute,
ich habe gestern einen Brief wegen einer Anhörung in einem Bußgeldverfahren bekommen.

Situation: Mein Sohn + 2 seiner Freunde fahren in einem Auto an einem Blitzer vorbei, welcher gerade aufgebaut wird und hupen. Die beiden Ordnungsbeamten merken sich das Kennzeichen und wollen nun ein Bußgeld erheben.
Ich bin der Halter des Fahrzeugs und mein Sohn ist gefahren.
Nun habe ich ein paar Fragen.
1. Was können die Kosequenzen der Geschichte für mich sein?
2. Sollen wir es zugeben oder nicht zu geben
3. Soll ich Ihn als Fahrer nennen?
4. Wie soll ich vorgehen damit er und ich keine Konsequenzen davon tragen?

VIELEN DANK AN ALLE DIE HELFEN

81 Antworten

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 17. Januar 2023 um 21:44:04 Uhr:


Denkbar wäre vorher eine Stillegung der Hupe als Bewährungsauflage.

Das wäre aber eine böse Falle:

TBNR 355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung
unzulässig/mangelhaft *) war. § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat

😁

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 17. Januar 2023 um 19:13:56 Uhr:


Mit dem Phurchen 😉
Eigentlich mit Doppel-ch

thwow him to ze floo' 🙂 im Original

Zitat:

@windelexpress schrieb am 17. Januar 2023 um 17:41:35 Uhr:


Die Fahrtenbuchauflage gibt's nicht wegen Hupens!

Richtig. Das wäre nämlich bei solchen Bagatellverstößen total unverhältnismäßig. Meines Wissens nach gibt es Fahrtenbuchauflagen generell nur bei Verstößen im Punktebereich.

Im konkreten Fall wird es eh keine Fahrtenbuchauflage geben, denn nach 2 Wochen ist man nicht mehr verpflichtet, sich erinnern zu können, wer der Fahrer war.

Von daher kannst Du auch aufhören, da ständig darauf herumzureiten.

Wenn Du Dich nicht erinnern kannst,ist das Fahrtenbuch für Dich doch die optimale Präventivmaßnahme. Denn nur das soll es sein und nicht das Bußgeld ersetzen.

Ob die Behörde bei diesem Verstoß eins erlässt, steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die Bußgeldstelle nicht zu lustlos ist, ermitteln sie den Sohn des TE auch ohne seine Mitwirkung.

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Könnte es sein, daß der Fahrer nicht nur "einfach" gehupt hat sondern es auch noch irgendwelche Handzeichen (z.B. Effenberg-Finger o.ä.) gab? Vielleicht auch noch ein paar aufmunternde Zurufe aus dem Auto in Richtung der Messstelle?

Und jetzt kocht der Amtsschimmel.

Ich sehe hier einen bewussten Fehlgriff hinsichtlich des ausgewählten Tatbestandes. Kommt in der Verkehrsüberwachungspraxis relativ oft vor, vor allem bei solchen „Kuriositäten“. Vermutlich haben sich die „Geschädigten“ nicht nur über das Gehupe geärgert, sondern vor allem über das lächerliche Verwarngeld. Also haben sie weitergesucht und etwas vermeintlich passendes gefunden. Ich halte das aber für sehr dünnes Eis.

Mich wundert ja, das nicht „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ im Raum steht.

Zitat:

@HelmutS60 schrieb am 22. Januar 2023 um 23:21:17 Uhr:


Könnte es sein, daß der Fahrer nicht nur "einfach" gehupt hat sondern es auch noch irgendwelche Handzeichen (z.B. Effenberg-Finger o.ä.) gab? Vielleicht auch noch ein paar aufmunternde Zurufe aus dem Auto in Richtung der Messstelle?

Und jetzt kocht der Amtsschimmel.

Eine der jung hat bestimmt die Hose runter gezogen und den Arsch aus dem Fenster gezeigt. So war es bestimmt....

Vielleicht saß aber auch ein Fliege auf den Lenkrad oder der Fahrer hat einen Fleck auf dem Lenkrad entdeckt und wollte den wegwischen. Dabei habe er ausversehen die Hupe betätigt.

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