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Anhörung Bußgeldverfahren BRAUCHE DRINGEND EINEN RAT

Themenstarteram 16. Januar 2023 um 15:29

Hallo Leute,

ich habe gestern einen Brief wegen einer Anhörung in einem Bußgeldverfahren bekommen.

Situation: Mein Sohn + 2 seiner Freunde fahren in einem Auto an einem Blitzer vorbei, welcher gerade aufgebaut wird und hupen. Die beiden Ordnungsbeamten merken sich das Kennzeichen und wollen nun ein Bußgeld erheben.

Ich bin der Halter des Fahrzeugs und mein Sohn ist gefahren.

Nun habe ich ein paar Fragen.

1. Was können die Kosequenzen der Geschichte für mich sein?

2. Sollen wir es zugeben oder nicht zu geben

3. Soll ich Ihn als Fahrer nennen?

4. Wie soll ich vorgehen damit er und ich keine Konsequenzen davon tragen?

VIELEN DANK AN ALLE DIE HELFEN

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81 Antworten

Zitat:

@dw1901 schrieb am 16. Januar 2023 um 16:29:25 Uhr:

 

4. Wie soll ich vorgehen damit er und ich keine Konsequenzen davon tragen?

Hat er gehupt?

Ja.

Also auch die Konseqenzen tragen, damit es ihm eine Lehre ist.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Hupen:

Tatbestand

Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. Verwarnungs­geld 5 €

Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere. Verwarnungs­geld 10 €

Zugeben, zahlen, fertig.

Themenstarteram 16. Januar 2023 um 16:16

Der Tatbestand lautet aber:

ANHÖRUNG IM BUßGELDVERFAHREN

Sehr geehrter Herr ...,

Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als Führer des PKW mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ortnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges unnötigen Lärm.

§30 Abs. 1, § 49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat

eine Ordnungswidrigkeit wir ja nicht mit einem Verwarngeld belegt...

Mach doch die persönlichen Daten unkenntlich und stell einfach ein Bild von dem Schriebs ein .

Da brauchst du nicht ewig erklären und nachfragen .

Meist hängt doch bei so pillepalle der Zahlschein direkt mit dran .

Fahrtenbuch - Auflage könnte auch eine mögliche Konsequenz sein.

Zitat:

@dw1901 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:16:08 Uhr:

Der Tatbestand lautet aber:

ANHÖRUNG IM BUßGELDVERFAHREN

Sehr geehrter Herr ...,

Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als Führer des PKW mit dem Kfz-Kennzeichen ... folgende Ortnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges unnötigen Lärm.

§30 Abs. 1, § 49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat

eine Ordnungswidrigkeit wir ja nicht mit einem Verwarngeld belegt...

130612

Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. 0 Punkte 80,00 Euro

§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 117 BKat

Da haben die Jungs sich aber das teuerste rausgesucht, obwohl es hier einen billigeren, speziellen Tatbestand für mißbräuchliche Schallzeichen gibt. Siehe Beitrag von A346.

116100

Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. 0 Punkte 10,00 Euro

§ 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;

70 BKat; § 19 OWiG

Würde ich so nicht akzeptieren. Wenn schon, dann sollen sie auch den richtigen Tatbestand aufführen.

Um auf die Frage zu antworten. Er soll es zugeben, aber auf den speziell geregelten Tatbestand hinweisen.

Edit:

Ich meinte natürlich zugeben, dass er gehupt, aber eben nicht, wie vorgeworfen, unnötigen Lärm im Sinne des § 30 StVO verursacht hat und dementsprechend den Vorwurf nicht zugeben

Wenn der Brief tatsächlich so formuliert ist wie er vom TE hier wiedergegeben wird, dann wird ja vor allem die Ordnungswidrigkeit ihm selbst vorgeworfen.

Da kann er wahrheitsgemäß antworten, dass er es nicht war.

Ob die Beamten wohl den tatsächlichen Fahrer wirklich gesehen haben, oder ob sie nur nach dem ertönen der Hupe dem Fahrzeug hinterher geschaut und das hintere Kennzeichen abgelesen haben?

(und: doch, natürlich kann es für Ordnungswidrigkeiten auch ein Verwarngeld geben. Wofür denn sonst?!)

Zitat:

@hk_do schrieb am 16. Januar 2023 um 17:38:37 Uhr:

Wenn der Brief tatsächlich so formuliert ist wie er vom TE hier wiedergegeben wird, dann wird ja vor allem die Ordnungswidrigkeit ihm selbst vorgeworfen.

Da kann er wahrheitsgemäß antworten, dass er es nicht war.

Ob die Beamten wohl den tatsächlichen Fahrer wirklich gesehen haben, oder ob sie nur nach dem ertönen der Hupe dem Fahrzeug hinterher geschaut und das hintere Kennzeichen abgelesen haben?

(und: doch, natürlich kann es für Ordnungswidrigkeiten auch ein Verwarngeld geben. Wofür denn sonst?!)

Das kann man natürlich auch versuchen.

Hatte er nicht gehupt weil er den Eindruck hatte, daß einer der Ordnungsamt-Mitarbeiter beim Aufbau gleich auf die Straße treten würde ?

Haben die Beamten etwa den Hasen (außerorts) oder den Hund (innerorts) der gerade im Begriff war auf die Straße zu rennen denn nicht wahrgenommen. Durch das hupen hat der kehrt gemacht und ein Unfall konnte gerade noch verhindert werden.

alternativ

Gedächtnisschwund

alternativ

Schelle austeilen und wenn er fragt warum gleich noch eine. :D

80,- weniger Taschengeld.

Gruß Metalhead

Oder er hat gedacht das Ordnungsamtsauto könnte losfahren und hat - sofern außerorts - vorschriftsmäßig seinen Überholvorgang mit der Hupe angekündigt.

Zitat:

@dw1901 schrieb am 16. Januar 2023 um 16:29:25 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe gestern einen Brief wegen einer Anhörung in einem Bußgeldverfahren bekommen.

Situation: Mein Sohn + 2 seiner Freunde fahren in einem Auto an einem Blitzer vorbei, welcher gerade aufgebaut wird und hupen. Die beiden Ordnungsbeamten merken sich das Kennzeichen und wollen nun ein Bußgeld erheben.

Ich bin der Halter des Fahrzeugs und mein Sohn ist gefahren.

Nun habe ich ein paar Fragen.

1. Was können die Kosequenzen der Geschichte für mich sein?

2. Sollen wir es zugeben oder nicht zu geben

3. Soll ich Ihn als Fahrer nennen?

4. Wie soll ich vorgehen damit er und ich keine Konsequenzen davon tragen?

VIELEN DANK AN ALLE DIE HELFEN

Zu 4. Das wird nicht klappen, im ungünstigsten Falle bekommst Du ein Fahrtenbuch für das Auto aufgedrückt. Das gute dabei ist,Du brauchst in Zukunft nicht überlegen,wer Gefahren ist und ob Du ihn angibst. Du hast ja dann jede Fahrt schön dokumentiert und keinen Stress den Fahrer benennen zu können.

Zu 3 und 2.

Wenn Du keinen Fahrer angibst, kann es vorkommen, dass die Bußgeldstelle Ermittlungen anstellen lässt, je nachdem wie genau die beiden den Fahrer erkannt haben. Ist es nicht möglich den Fahrer zu ermitteln, kann wieder das Fahrtenbuch kommen, je nachdem wieviel Bock die Bußgeldstelle hat.

Zu 1

Wie schon aufgeführt 80 Euro, keine Punkte.

 

Und fand Junior die Aktion wenigstens cool oder schwitzt er schon.

Ich hab ja auch viel Blödsinn gemacht, aber um Polizei und OA Mitarbeiter immer lieber einen Bogen gemacht und die nicht noch auf mich aufmerksam gemacht. Denn biste erst mal auf deren Radar, nervt das schon,wenn man regelmäßig rausgezogen wird. Hat Jahre gedauert,bis die mich wieder in Ruhe gelassen haben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Januar 2023 um 17:32:37 Uhr:

Ich meinte natürlich zugeben, dass er gehupt, aber eben nicht, wie vorgeworfen, unnötigen Lärm im Sinne des § 30 StVO verursacht hat

Und was soll es denn dann sein? :confused: :rolleyes:

Frag Ihn doch einfach mal warum er gehupt hat. Nur Imponiergehabe vor den Freunden oder war vielleicht wirklich nur die Absicht zu warnen. Vorsicht, hier komme ich.

Fände ich nicht einmal unrealistisch, wenn da Leute am Straßenrand rumhantieren und dann kommt (lautlos ein E-Auto?) von hinten angeschlichen…

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