ForumE46
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Anhalten im Haltverbot!

Anhalten im Haltverbot!

Themenstarteram 11. August 2004 um 8:58

Hi Leute!

Es geht um volgendes:

Letzten Montag um 11 Uhr abends musste ich neben einer Sparkasse kurz halten um Geld abzuheben, das dumme ist aber das da ein absolues Halteverbot wahr. Und wie es der Zufall will hat mich einer von den Einwohnern gesehen, und natürlich angezeigt.

Jetzt habe ich eine Privatanzeige am Halz für 30sec. halten. Was meint ihr dazu? Kann ich mich da noch rausreden?

Gruß an alle!

24 Antworten
am 11. August 2004 um 9:16

Wie? Hat der Fotos gemacht?

Ansonsten warst du da nie!!! Niemals!! Da warst du sowieso noch nie mit dem Auto, stimmts?

Da muss der sich doch verguckt haben...

Re: Anhalten im Haltverbot!

 

Zitat:

Original geschrieben von Snake46

Hi Leute!

Es geht um volgendes:

Letzten Montag um 11 Uhr abends musste ich neben einer Sparkasse kurz halten um Geld abzuheben, das dumme ist aber das da ein absolues Halteverbot wahr. Und wie es der Zufall will hat mich einer von den Einwohnern gesehen, und natürlich angezeigt.

Jetzt habe ich eine Privatanzeige am Halz für 30sec. halten. Was meint ihr dazu? Kann ich mich da noch rausreden?

Gruß an alle!

Es ist schon faszinierend ,auf welche Ideen manche Leute kommen und woran sie sich stören.Sie sollten vielleicht mal darüber nachdenken,was die wirklich wichtigen Dinge im Leben sind.Langeweile?

Wer hat Dich denn angeschrieben,das Ordnungsamt,die Polizei,Staatsanwaltschaft, oder er selbst?

Welche Beweise liegen vor?

Vielleicht hattest Du ja nur eine kurze Panne und etwas nachgeschaut,also ohne handfeste Beweise geht da gar nichts,denn sonst könnte ich ja jeden,der mir nicht paßt,einfach so mal anzeigen.

Grummel....

@ Snake46

Du hast also zugegebenermassen an einer Stelle gehalten an der Du nicht hättest halten dürfen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine geringe Geldstrafe in Form einer Ordnungswidrigkeit vor, die würde ich zahlen und gut ist's.

Nach meiner Meinung muss jeder die Konsequenzen seines tuns tragen und sich nicht, wenn es herauskommt, versuchen da herauszuwinden...

Deine Beine sind sicherlich auch noch jung genug, so dass Du die vielleicht 500m hättest laufen können, um vom regulären Parkplatz zum Automaten zu gehen und wieder zurück, oder ???

@ Pappie & Gerhard12

tja und wenn die Polizei entsprechende Ermittlungen anstellt und sich dafür das Protokoll des Geldautomaten beschafft an dem genau zur angegebenen Zeit vom Konto des Fahrzeughalters Geld abgehoben wurde, dann muss das aber schon ein großer Zufall sein oder wie??

Koppschüttel

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Grummel....

@ Snake46

Du hast also zugegebenermassen an einer Stelle gehalten an der Du nicht hättest halten dürfen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine geringe Geldstrafe in Form einer Ordnungswidrigkeit vor, die würde ich zahlen und gut ist's.

Nach meiner Meinung muss jeder die Konsequenzen seines tuns tragen und sich nicht, wenn es herauskommt, versuchen da herauszuwinden...

Deine Beine sind sicherlich auch noch jung genug, so dass Du die vielleicht 500m hättest laufen können, um vom regulären Parkplatz zum Automaten zu gehen und wieder zurück, oder ???

@ Pappie & Gerhard12

tja und wenn die Polizei entsprechende Ermittlungen anstellt und sich dafür das Protokoll des Geldautomaten beschafft an dem genau zur angegebenen Zeit vom Konto des Fahrzeughalters Geld abgehoben wurde, dann muss das aber schon ein großer Zufall sein oder wie??

Koppschüttel

Ich denke mal ,Du mußt hier keinen Moralapostel spielen.Was ist schon dabei,solange ich niemanden behindere oder irgend etwas versperre und ich noch dazu nur 1 Minute,wobei man ja meistens immer das Auto im Blickfeld hat.Ich finde Leute,die so etwas anzeigen zum Kotzen und habe dafür überhaupt kein Verständnis.

Solche Menschen haben bestimmt noch nie in ihrem Leben etwas "Verbotenes" getan.Außerdem sind das genau die,die dann versuchen,sich mit allen Mittel gegen solche Vorwürfe zu wehren.

Und Deine Bemerkung mit dem "Kopfschüttel",naja,übertreib´s mal nicht,wir sind ja keine Verbrecher.

Also jetzt haltet mal die Luft an... ;) :eek:

@Snake: Ein echtes Problem bekommst du nur, wenn du den Vorwurf bestreitest - und er wird dir dann nachgewiesen (Automatenprotokoll oder Kamera).

Ich würde es zugeben, und für die Ordnungswidrigkeit bezahlen. Wenn man dort mal hält (und wer tut das nicht), dann rechnet man mit diesem Risiko. Meistens geht's ja gut...

Aber was hat es mit der "Privatanzeige" auf sich?! :rolleyes:

Was soll das überhaupt sein (Hausfriedensbruch?)?

Hast du vor der Einfahrt des Anwohners gehalten?

Oder evtl. den Anwohner beleidigt (bzw. verkloppt)? ;)

Allein wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es m.E. keine "Privatanzeige" geben. Wegen was auch?

Viele Grüße, Timo

@ Gerhard12

Ich verstehe Deine Aufregung hinsichtlich des anzeigenden Anwohners, sowas finde ich auch nicht o.k. aber: ich kann es gar nicht leiden, wenn jemand einen Fehler macht, dabei erwischt wird und dann mit lauter Scheinheiligkeiten versucht sich herauszureden.

Sofern ICH etwas falsch mache und dabei erwischt werde, dann stehe ICH für die Sache gerade. Ich versuch mich nicht wie ein Aal hinauszuwinden und sage bewusst zu diesem Zweck die Unwahrheit.

Das Ganze kostet max. 15,- EUR und dafür würde ich keine weitergehenden kostensteigernde Massnahmen seitens der Behörden provozieren.

am 11. August 2004 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Grummel....

@ Snake46

Du hast also zugegebenermassen an einer Stelle gehalten an der Du nicht hättest halten dürfen. Dafür sieht der Gesetzgeber eine geringe Geldstrafe in Form einer Ordnungswidrigkeit vor, die würde ich zahlen und gut ist's.

Nach meiner Meinung muss jeder die Konsequenzen seines tuns tragen und sich nicht, wenn es herauskommt, versuchen da herauszuwinden...

Deine Beine sind sicherlich auch noch jung genug, so dass Du die vielleicht 500m hättest laufen können, um vom regulären Parkplatz zum Automaten zu gehen und wieder zurück, oder ???

@ Pappie & Gerhard12

tja und wenn die Polizei entsprechende Ermittlungen anstellt und sich dafür das Protokoll des Geldautomaten beschafft an dem genau zur angegebenen Zeit vom Konto des Fahrzeughalters Geld abgehoben wurde, dann muss das aber schon ein großer Zufall sein oder wie??

Koppschüttel

Ja ne ist klar! Und GSG 9 neun wird auch angefordert!!!

Jetzt atme mal tief durch und überlege dir, ob die Polizei wirklich was unternimmt. Die fragt höchstens nach. Das ist alles.

Und selbst wenn es ein Verfahren gibt, wird es eingestellt. Wegen Geringfügigkeit.

Ich würde nichts bezahlen und mir den Spaß machen!

@Pappie: Diese Einstellung ist schlichtweg asozial.

Da man die Leute hier ja nicht persönlich kennt, muss man sie nach dem beurteilen, was sie schreiben.

-> IGNORE. :(

Und tschüss.

Timo

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

@ Gerhard12

Ich verstehe Deine Aufregung hinsichtlich des anzeigenden Anwohners, sowas finde ich auch nicht o.k. aber: ich kann es gar nicht leiden, wenn jemand einen Fehler macht, dabei erwischt wird und dann mit lauter Scheinheiligkeiten versucht sich herauszureden.

Sofern ICH etwas falsch mache und dabei erwischt werde, dann stehe ICH für die Sache gerade. Ich versuch mich nicht wie ein Aal hinauszuwinden und sage bewusst zu diesem Zweck die Unwahrheit.

Das Ganze kostet max. 15,- EUR und dafür würde ich keine weitergehenden kostensteigernde Massnahmen seitens der Behörden provozieren.

Naja,wie oben schon geschrieben,man kann auch päpstlicher sein wie der Papst.Schon in der Bibel steht,wer keine Sünde hat,möge den ersten Stein werfen.Und mir geht es nicht nur darum,daß ihn jemand angezeigt hat,sondern auch darum,daß ich selbstverständlich dazu stehe,was ich falsch gemacht habe,aber bitte nicht bei solchen Lappalien,die wirklich niemandem einen Schaden oder Umstände zugefügt haben.

Es geht auch nicht um die 15,- Euro oder um irgendwelche Ausreden,es geht einfach auch darum,daß bei uns in Deutschland für jeden Mist ein Gesetz,ein Erlaß oder sonstiges geben muß,wo der normale Menschenverstand einfach sagt,solange niemand geschädigt oder behindert wird,warum muß man das überhaupt bestrafen.Es geht ja schließlich um kein Verbrechen,die im Gegensatz zu den Ordnungwidrigkeiten dann oftmals mit lächerlichen Strafen geahndet werden.

Mir würde es im Leben nicht einfallen,jemanden anzuzeigen,der weder mir ,noch jemandem anderen einen Schaden zugefügt hat,nur,weil es mich stört,daß sich nicht jeder an alle Vorschriften ,die ja manchmal auch völlig sinnlos sind,hält.Dann gäbe es täglich abertausende von nutzlosen Anzeigen,die nur wieder Kosten in unserem Verwaltungstrakt verursachen.Denn alleine das Verfahren kostet ein Vielfaches mehr als 15,- Euro,wenn ich nur die Zeit des Sachbearbeiters berechne.

Leute,die so etwas anzeigen,sind keine Gnade für uns,sondern belasten nur unnötig unseren Haushalt.

am 11. August 2004 um 12:01

Ich sehe das ganz genauso wie Roland.

Mal etwas Verbotswidriges machen steht da doch nicht zur Debatte, oder? Aber wenn man dann erwischt wird, dann ist das sehr ärgerlich aber man ist nun mal erwischt.

Wäre die Polizei zufällig vorbeigekommen, dann müsstest du doch auch löhnen.

Und nur weil es eben jetzt ein schlafgestörter Nachbar ist macht das für mich keinen Unterschied.

Hätte er beobachtet, wie dein ach so geliebtes Fahrzeug von irgendwelchen Vandalen verkratzt worden wäre und wären diese aufgrund seine Aussage überführt worden und dir dein Schaden ersetzt worden – wie glücklich wärst du gewesen, dass so ein schlafwandelnder Trottel aufgepasst hat. Im gleichen Atemzug hätten der Lackverkratzer im wahrscheinlich den Tod gewünscht.

Man kann es eh niemanden recht machen.

Fakt bleibt für mich, ihr könnt anstellen was ihr wollt, aber steht dazu wenn ihr erwischt werdet. Auch wenn es bei dir dumm gelaufen ist.

Gruß Lomax

am 11. August 2004 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Gerhard12

...Es geht auch nicht um die 15,- Euro oder um irgendwelche Ausreden,es geht einfach auch darum,daß bei uns in Deutschland für jeden Mist ein Gesetz,ein Erlaß oder sonstiges geben muß,wo der normale Menschenverstand einfach sagt,solange niemand geschädigt oder behindert wird,warum muß man das überhaupt bestrafen.

Ob ein Gesetzt sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, ist eine subjektive Entscheidungsfindung und kann niemals durch einen einzelnen Menschen getroffen werden.

Ich kenne natürlich nicht die Umgebung des präferierten Geldautomaten von Snake46. Somit erlaube ich mir dahingehen auch kein Urteil über die Sinnhaftigkeit seiner Ordnungswidrigkeit. Irgendeinen Grund wird das absolute Halteverbot schon haben, sonst wäre ja nur ein Parkverbotsschild gewesen und er hätte jetzt keine Ordnungswidrigkeit zu löhnen.

Weiß übrigens den Zusammen zwischen Menschenverstand - im Halteverbot parkt – erwischt werden – und sich darüber beschweren und nach Ausflüchten zu suchen.

Ist nämlich Menschenverstand – nicht im Halteverbot parken – nicht erwischt werden – sich nicht beschweren und keine Ausflüchte suchen müssen und lieber die Kohle für was Angenehmes ausgeben.

Viele Grüße von Lomax (der auch schon im Parkverbot stand deswegen keinen Thread eröffnet hat – aber auch nette Nachbarn hat)

Zitat:

Original geschrieben von Lomax007

Wäre die Polizei zufällig vorbeigekommen, dann müsstest du doch auch löhnen.

Hätte er beobachtet, wie dein ach so geliebtes Fahrzeug von irgendwelchen Vandalen verkratzt worden wäre und wären diese aufgrund seine Aussage überführt worden und dir dein Schaden ersetzt worden – wie glücklich wärst du gewesen, dass so ein schlafwandelnder Trottel aufgepasst hat. Im gleichen Atemzug hätten der Lackverkratzer im wahrscheinlich den Tod gewünscht.

Gruß Lomax

Weder das Eine noch das Andere steht aber hier zur Debatte,ich habe ja extra betont,es ist ja weder jemand behindert oder etwas beschädigt worden.

Und das mit dem Verkratzen,das vergiß mal ganz schnell wieder,denn,wenn es um so etwas geht,wo ev. ein gewisser Hang zur Gewaltbereitschaft besteht,verschließen sich die Augen derer ganz schnell wieder oder das Erinnerungsvermögen ist auf einmal eingeschränkt.Das sind für mich absolut keine Argumente,um so etwas zu gerechtfertigen.

Wenn er denn wirklich in seiner Nachtruhe gestört worden sein sollte,kann ich es ev. noch nachvollziehen,wobei ich nicht glaube,daß es einen großen Unterschied macht,ob ich meinen Beifahrer aussteigen lasse,um Geld abzuheben,was ja erlaubt ist,oder ,ob ich das Auto dazu selber verlasse.

Irgend wie habe das Gefühl,daß es nur OK ist,da ihr selber nicht die Ertappten seid.

Denn auch,wenn man dazu steht,was man macht,ist es doch abslout überflüssig und ärgerlich,wenn man dann selbst der Betroffene ist.

Es ist und bleibt eine übertriebene Reaktion für etwas,was man selber für geringfügige Abweichung vom achso noblen Moralapostel Leben hält.

am 11. August 2004 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von Gerhard12

...wobei ich nicht glaube,daß es einen großen Unterschied macht,ob ich meinen Beifahrer aussteigen lasse,um Geld abzuheben,was ja erlaubt ist,oder ,ob ich das Auto dazu selber verlasse....

Im absoluten Halteverbot????

Denke das irrst du dich!

Ich stehe zu meinem Wort. Wäre mir das passiert hätte ich mich geschäm und hätte gezählt. Ich hätte hier aber bestimmt keine Absolution gesucht.

Gruß Lomax

Vielleicht sollte hier mal wieder jemand zur Fahrschule gehen und den Unterschied zwischen absolutem Halterverbot und eingeschränktem Halteverbot lernen.....

Wenn du hilfe brauchst, ich helfe immer gern *g*

Bin gerade dabei A nach zu machen, daher kann ich dir wenn du willst auch den Wortlaut aus dem Buch abschreiben.

Steh doch einfach zu dem Fehler... sind nichtmal Punkte oder so

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E46
  7. Anhalten im Haltverbot!