Anhängerstabilisierung im Schein eingetragen?
Moin!
Ich bin grad dabei den letzten unserer Anhänger mit ner 100er Plakette zu versehen.
Wer sich mit dem Thema auskennt:
Ich benötige Faktor 1,2. Diesen Berechnungsfaktor bekomme ich, wenn ich entweder dieses Anhängerstabilisierungsprogramm habe, oder sowas wie die AL-KO AKS3004.
So, nun zum eigentlichen Problem, mein Bock hat die AHK nachgerüstet. Folglich ist das ohnehin nicht im Schein eingetragen. Der W212 von meinem Vater hat den Mist ab Werk drin - steht aber auch nicht im Schein.
Tja, kommt man nun in eine Kontrolle, hat man die A.-Karte da man ja erstmal dem lieben Herren in Grün/Blau erklären muss, das Faktor 1,2 Zutrifft und nicht nur 1,1 - dieses 0,1 ist tatsächlich auschlaggebend, macht nämlich das entscheidende bissl aus.
Hat das irgendwer mit AHK von euch drin stehen?
67 Antworten
OK, also zusammengefasst heißt das, dass bei den Passats, bei denen die Anhängerkupplung werksseitig montiert ist, die Gespannstabilisierung verbaut ist.
Wurde das Fahrzeug jedoch vor einem bestimmten Datum zugelassen, ist diese nicht in den Papieren vermerkt worden, da dies nichts geändert hätte (wann StVOAusnV 9 (Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung) in Kraft trat, kann ich grad nicht finden. Es heißt nur "Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."😉.
Mit der Annahme, dass die StVOAusnV 9 am Tag der Erstzulassung meines Passats noch nicht galt (wie bereits geschrieben war die EZ 01.2006), wurde die Gespannstabilisierung nicht in die Papiere aufgenommen. Allerdings gehe ich davon aus, dass zu dem Zeitpunkt, als ich das Fahrzeug als Gebrauchtwagen im Dezember 08 erworben habe, die StVOAusnV 9 bereits galt. Somit müsste bei der erneuten Zulassung die Gespannstabilisierung mit in die Kraftfahrzeugpapiere aufgenommen werden.
Die alten Preislisten habe ich gerade nicht auf der VW-Seite gefunden. Hat die jemand zur Hand?
Würde das gerne nachtragen lassen...
Hallo Chris,
ich würde mir da nicht so einen haufen Arbeit und Kosten machen. Geh' zum Händler, der soll Dir eine Bestätigung ausdrucken, dass Dein Auto mit einer elektr. Gespannstabilisierung ausgerüstet ist. Fertig. Und das kannst Du dann vorzeigen, wenn man Dich wegen 100er-Gespannfahrt anhalten sollte, was eh sogut wie nie vorkommt, wenn Dein Anhänger das 100er-Schild hat.
Gruß Axel
Mein Problem ist aber gerade, dass der Händler der Meinung ist, dass mein Passat diese nicht hat. Und die Begründung die er genannt hat, war, dass die Gespannstabilisierung erst ab 2007 verbaut wurde.
Nun muss ich ihm ja irgendwie klar machen, dass die schon vorher verbaut wurde (was ja anscheinend gemacht wurde). Was anderes wäre, wenn er gesagt hätte, dass die Anhängerkupplung nachträglich eingebaut wurde, was aber nicht der Fall ist.
Also brauch ich jetzt irgendwas, das ich meinem Händler (der auch die Zulassung übernommen hat und der Partikelfilter vergessen wurde, von daher sehr wahrscheinlich, dass die Gespannstabilisierung auch vergessen wurde) auf den Tisch leg, um ihm zu zeigen, dass mein Passat die Gespannstabilisierung hat. Danach kann er mir ja immernoch einfach ne A4-Seite ausdrucken auf der steht, dass mein Fahrzeug die Gespannstabilisierung hat, das unterschreiben und abstempeln. Aber ich muss meinen Händler erstmal dazu bekommen, dass er einsieht, dass mein Fahrzeug eine Gespannstabilisierung hat.
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Hier die techn. Daten vom Mai 2006. Auf Seite 6 unter dem Punkt Sicherheit steht alles mit "freundlichen " Grüßen an Deinen Händler.
Gruß Axel
Danke schonmal. Aber hat vielleicht einer eine Version, die bisschen älter ist?
Schließlich ist das Dingen herausgegeben worden, nachdem mein Passat schon produziert wurde. Da kann sich der Händler ja immernoch raus reden...
Was humpelst du den Händler da immer an? Schreib mal direkt an die VW-Kundendienstleute, gib deine FIN an und warte auf Antwort
Ne Bestätigung vom Händler, dass der Wagen diese Stabilisiserung hat, ist so viel Wert, wie das Papier auf dem sie gedruckt isat - es sei denn, der Händler druckt die was original vom Hersteller rausgegebenes aus.
Hallo, ich hab Auto Hold ab Werk ohne AHK, bei mir steht nix drin!
Hab aber die Stabilisierung codiert, ne original AHK nachgerüstet.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Ne Bestätigung vom Händler, dass der Wagen diese Stabilisiserung hat, ist so viel Wert, wie das Papier auf dem sie gedruckt isat - es sei denn, der Händler druckt die was original vom Hersteller rausgegebenes aus.
Zumindest hat er eine Bestätigung dabei, fertig. Wenn die Polizei ihn anhält, dann muss diese nachweisen, dass er diese Stabilisierung nicht hat und somit nicht 100km/h fahren darf. Mit der Bestätigung, ob vom VW-Händler oder von VW selber hat er aber etwas vorzuzeigen. Im Prinzip braucht er gar nichts, eine Bestätigung über ABS oder im Schein einen Eintrag, dass das Auto ABS hat, gibt es auch nicht und dies ist genauso erforderlich für die 100er-Zulassung.
Gruß Axel
ABS kann man über die ABS-Kontrolleuchte sehen, die beim Einschalten der Zündung aufleuchtet.
Ohne Eintrag im Schein ( bei entsprechenden Gewichtsverhältnissen) gilt nur der Faktor 1,1! Mit Eintrag 1,2!
Da kannst du die Gesamten Programmierungsunterlagen des ESP-Steuergerätes mitschleppen, das Bringt dir auch nur so viel wie ... nichts.
Alternative zum Eintrag durch VW-Bestätigung und dann ur Zulassungstelle, wäre der Gang zum TÜV, denen liegen die ABEs der Fahrzeuge vor, dort steht es auch drin.
So, grad bei VW angerufen (0800-VOLKSWAGEN).
Also, die Gespannstabilisierung ist wohl verbaut, allerdings wäre dem Mitarbeiter neu, dass diese im Fahrzeugschein vermerkt wird. Er versucht das herauszufinden und meldet sich dann nochmal.
Ich schreib dann mal was bei raus gekommen ist 🙂
Nachtrag vom 21.09. 15:22 Uhr:
VW hat grad zurück gerufen. Anhängerstabilisierung war serienmäßig verbaut. Bescheinigung bekomm ich zugeschickt (per Mail), wahrscheinlich aber erst morgen.
Es kann aber laut dem VW-Mitarbeiter sein, dass die Gespannstabilisierung erst im Autohaus aktiviert werden muss.
Aber gut, reicht mir ja dann erstmal. Hab dann was, was ich dem im Autohaus auf den Tisch legen kann 🙂
Die Nummer von der aus angerufen wurde ist auch nett, 08001234(und noch drei Ziffern) 🙂
Hm, kann meinen Beitrag nicht mehr bearbeiten....
Also, habe um 0:35 Uhr eine Antwort von VW erhalten (müssen die armen Kerle echt um die Uhrzeit noch arbeiten?).
Zitat:
Gespannstabilisierung
Fahrgestellnummer: WVWZZZ3CZ6EXXXXXXSehr geehrter Herr .........,
vielen Dank fuer Ihren Anruf in unserer Kundenbetreuung und das angenehme Telefonat.
Gerne bestaetigen wir Ihnen, dass Ihr Passat Variant mit der oben genannten Fahrgestellnummer und der werkseitig angebrachten,
abnehmbaren Anhaengevorrichtung ueber das Elektronische Stabilitaetsprogramm ESP inklusive der Gespannstabilisierung verfuegt.Die Gespannstabilisierung ist eine Teilfunktion des ESP. Durch gezieltes Abbremsen der Raeder wird ein instabiles Gespann stabilisiert.
Bitte lassen Sie bei einem Volkswagen Haendler Ihrer Wahl ueberpruefen, ob diese Funktion bei Ihrem Fahrzeug aktiviert ist. Ihr Ansprechpartner im Autohaus informiert Sie in einem persoenlichen Gespraech auch ueber die eventuell anfallenden Kosten.
Fuer weitere Fragen, Wuensche oder Anregungen stehen wir Ihnen selbstverstaendlich gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Jetzt druck ich mir mal die Mail und das Bild vom Fahrzeugschein von cool-gang aus und schau mal beim Händler vorbei. Mal sehen was ich als Reaktion bekomm...
Zitat:
Original geschrieben von Chris.E
Die Nummer von der aus angerufen wurde ist auch nett, 08001234(und noch drei Ziffern) 🙂
Nett im Sinne von Nett und Zuvorkommend....oder Nett im Sinne von Nette Stimme 😁😁😁
Nett im Sinne von "lustig" oder "schön" oder sowas.
So, also erst bei dem gewesen, der mir das Auto verkauft hat und der mir gesagt hatte, dass es die Gespannstabilisierung erst ab 2007 gab. Ihm die Mail gezeigt, hat er sich bisschen durchgelesen und hat dann nen Kollegen angerufen. Zu dem sollte ich dann auch, um nachschauen zu lassen, ob die aktiviert ist usw. und die dann im Schein nachtragen zu lassen. Bin dann also zum Service.
Der Kollege vom Service kam dann gleich mit Verstärkung (einer im Blaumann, wohl aus der Werkstatt). Der aus der Werkstatt meinte, dass es Fahrzeuge gibt, bei denen die Verbaut ist, es aber auch welche gibt, bei denen die nicht Verbaut ist. Man müsse das dann eben nachschauen (deshalb war ich ja da 🙂 ). Das dauert aber so 30 bis 45 Minuten, da er über diesen und jenen Weg ins System müsse... Es kann aber sein, dass ein Steuergerät verbaut ist, das eben keine Gespannstabilisierung unterstützt (er hat zu keinem Zeitpunkt gefragt um was für ein Fahrzeug es sich überhaupt handelt, als ich gesagt habe, dass ich einen Passat 3C habe, und in Vorabberichten (erschienen, bevor das Auto in die Serienproduktion ging) geschrieben wurde, dass wenn AHK werksseitig verbaut ist, auch die Gespannstabilisierung verbaut ist, blieb er dennoch dabei - es gibt Fahrzeuge, die habens, es gibt welche, die habens nicht....).
Nun ja, hab dann für morgen einen Termin vereinbart - aus den 30 bis 45 Minuten sind dann übrigens "rund eine Stunde" geworden die als Arbeitszeit angesetzt wurden. Bin mal gespannt ob ich am Schluss noch was zahlen soll...
Weiß eigentlich spontan jemand, wie das ist, wenn ein Auto in einer bestimmten Konfiguration bestellt wurde, aber erst nach 3 Jahren festgestellt wird, dass das falsche Steuergerät verbaut wurde? Also in meinem Fall eins, das keine Gespannstabilisierung unterstützt? Muss dann das passende Steuergerät auf Kosten von VW (die haben ja im Werk das falsche verbaut) nachgerüstet werden? Oder ist die Frist für die Reklamation abgelaufen?
Und wie verhält sich das mit der Frist, wenn man das Auto als Gebrauchtwagen gekauft hat (zum Zeitpunkt des Erwerbs nocht nicht ganz 3 Jahre alt) und nach mehr als einem halben Jahr dies erst bemerkt? Dennoch auf Kosten von VW das Steuergerät nachrüsten (wie gesagt, VW hat ja falsch zusammen gebaut) oder in diesem Fall der Händler (Gebrauchtwagen nicht so verkauft, wie es vom Neuwagen zu erwarten gewesen wäre)?
Wobei ich natürlich hoff, dass alles passt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Chris.E
[...]
Weiß eigentlich spontan jemand, wie das ist, wenn ein Auto in einer bestimmten Konfiguration bestellt wurde, aber erst nach 3 Jahren festgestellt wird, dass das falsche Steuergerät verbaut wurde? Also in meinem Fall eins, das keine Gespannstabilisierung unterstützt? Muss dann das passende Steuergerät auf Kosten von VW (die haben ja im Werk das falsche verbaut) nachgerüstet werden? Oder ist die Frist für die Reklamation abgelaufen?[...]
Meiner Meinung nach ein Fall von Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung.
Frist: 2 Jahre nach Übernahme.
Beweislast eigentlich irrelevant, denn im Falle dass das Stg. die Stabilisierung NICHT unterstützt und laut Prospekt bzw. Bestellunterlagen dies zugesichert war ist der Beweis für den Mangel durch dich ja erbracht.