Anhängerstabilisierung im Schein eingetragen?
Moin!
Ich bin grad dabei den letzten unserer Anhänger mit ner 100er Plakette zu versehen.
Wer sich mit dem Thema auskennt:
Ich benötige Faktor 1,2. Diesen Berechnungsfaktor bekomme ich, wenn ich entweder dieses Anhängerstabilisierungsprogramm habe, oder sowas wie die AL-KO AKS3004.
So, nun zum eigentlichen Problem, mein Bock hat die AHK nachgerüstet. Folglich ist das ohnehin nicht im Schein eingetragen. Der W212 von meinem Vater hat den Mist ab Werk drin - steht aber auch nicht im Schein.
Tja, kommt man nun in eine Kontrolle, hat man die A.-Karte da man ja erstmal dem lieben Herren in Grün/Blau erklären muss, das Faktor 1,2 Zutrifft und nicht nur 1,1 - dieses 0,1 ist tatsächlich auschlaggebend, macht nämlich das entscheidende bissl aus.
Hat das irgendwer mit AHK von euch drin stehen?
67 Antworten
Der Wert stimmt von der höhe her in etwa einem mit gespannstabiliserung überein.
Aber der Praxistest: Taschenrechner 16384 auf aktuelle codierung addieren, der Wertebereichsollte dann vom Stg zurückgewiesen werden.
Wobei deine Argumentation das eigentlich auch schon sagt.
Also, habs einfach mal ausprobiert. Vorhin war ich da noch net so mutig...
Lt. Taschenrechner kommt da der Wert 46373 raus. Den eingespeichert, hat kurz bing gemacht und im KI hats geblinkt. Hab ich nur im Augenwinkel gesehen, da ich damit net gerechnet hab.
Gut, dann Testweise nochmal die 16384 drauf addiert, ging wieder. Noch paarmal drauf addiert und den Wert 0128293 gespeichert - wurde angenommen.
Also auf die Art komm ich net weiter um herauszufinden ob die Gespannstabilisierung aktv ist, scheinbar lässt sich da alles mögliche speichern.
Ahso, hab vom ersten Versuch nen Fehler im Fehlerspeicher:
02543 - Geber für Unterdrck Bremskraftverstärker (G483)
012 - elektrischer Fehler im Stromkreis
Uhrzeit und km-Stand von grad eben.
hmpf, die Standheizung ist auch grad einfach so wieder ausgegangen...
Nachtrag:
Standheizung ging laut Fehlerspeicher aus da die Flammenbildung gescheitert ist. Nach dem zweiten Versuch gings... Egal.
So, hab nochmal probiert. Also, ein erhöhter Wert als der bereits gespeicherte (also höher als 0029989) führt zu einem Eintrag im Fehlerspeicher der sich nicht mehr raus löschen lässt bzw. immer wieder kommt.
Habe die 16384 mal abgezogen. Danach geht die Prüfung (Stellglieddiagnose) nicht mehr mit dem Bremslicht los sondern gleich mit Hydraulikpumpe ABS. Lt. Anleitung von Westfalia soll nach der Aktivierung der Gespannstabilisierung über die Diagnose das Bremslicht angesteuert werden.
Somit käme ich insgesamt zu dem Schluss, dass die Gespannstabilisierung mit dem aktuellen Wert aktiviert ist. Ob das Autohaus das einprogrammiert hat oder vorher schon so war kann ich jetzt natürlich auch nicht feststellen...
So, damit das hier mal weiter geht 🙂
Erstmal die Zettel raus kramen, ist ja teilweise schon etwas länger her.
Zur Erinnerung:
Ende September war das Auto beim Autohaus. Da sollte geprüft werden, ob die Gespannstabilisierung aktiv ist und wenn nicht sollte diese aktiviert werden.
Ergebnis: Ist nicht aktiv und lässt sich nicht aktivieren.
Volkswagen-Kundenservice wollte zusammen mit dem Autohaus dann eine Lösung erarbeiten.
So weit so gut.
Dann kam die Zeit, zu der jeder seine Reifen gewechselt haben wollte usw. weshalb der Servicemitarbeiter nie dazu kam, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Ich war dann eh nochmal wegen den Problemen mit der Standheizung dort und am 10.12. wurde dann nochmal der einprogrammierte Wert vom Steuergerät ausgelesen und an VW geschickt. Die haben dann mitgeteilt, dass die Gespannstabilisierung aktiviert ist.
Mehr als zwei Monate warten, für etwas, das dann doch so schnell geht...
Jetzt aber zum Punkt in den Schein eintragen:
Keiner der Mitarbeiter beim Autohaus kennt das, dass im Fahrzeugschein eingetragen wird, dass mit dem Auto mit Anhänger auch 100 gefahren werden darf. Meine Papiere liegen jetzt schon fast nen Monat bei denen, die wollen das noch irgendwie klären 🙂
Ich gehe mal davon aus, dass das Autohaus Autos mit Werks - AHK hat. Dort können sie doch nachschauen, wie der Wortlaut ist. Mein Tipp, falls es nicht weitergeht:
- Von VW schriftlich bestätigen lassen, dass die Gespannstabilisierung verbaut ist
- Zur Zulassungsstelle, dort den entsprechenden Absatz in den Schein nachtragen lassen
Im Grunde sollte das so gehen. Falls doch nicht, dann kann die Zulassungsstelle weiterhelfen mit den nächsten notwendigen Schritten. Eine "Eintragung" bzw. Prüfung beim TÜV wird wohl nicht möglich/notwendig sein.
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OK, kann verstehen, dass du nicht nochmal alles durchlesen willst. 🙂
Das Auto das ich hab ist ein Firmen-Gebrauchtwagen mit werksseitig verbauter AHK. Vom Volkswagen-Kundendienst hab ich per Mail bekommen, dass das Auto werksseitig mit der Gespannstabilisierung ausgestattet ist, ich jedoch im Autohaus überprüfen lassen soll, ob diese auch aktiviert ist. Mit so einem Schreiben kann man nicht zur Zulassungsstelle und das eintragen lassen. Die wollen dann mindestens noch nen Schreiben vom Autohaus, dass überprüft wurde, dass die Gespannstabilisierung auch aktiv ist...
Ich hab ja wie geschrieben die Papiere beim Autohaus abgegeben. Da war dann (wie wohl fast jeden Tag) einer vom Landratsamt oder so dort (halt jemand der die Zulassungen macht), und der meinte, dass man mit dem Auto beim TÜV vorfahren müsse.
Wie geschrieben, sind die Mitarbeiter vom Autohaus dort ja mit der Thematik selbst überfragt.
Wollte nur mal bekannt geben, dass die doch noch herausgefunden haben, dass die Gespannstabilisierung verbaut und aktiviert ist. Nur am ins Papier übertragen haperts noch etwas.
Achso. Aber dann müsste VW eigentlich doch wissen, dass sie den Eintrag verpennt haben. Du hast recht, dass ich nicht alles gelesen hab, irgendwie hab ich übersehen, dass es schon 5 Seiten gibt. 🙂 Auf die Schnelle noch eine Vermutung, bevor ich hier alles lese kannst du meine Idee ja einfach verwerfen falls es schon mal zur Sprache kam. Meine Vermutung: Hast du nen Reimport? Vielleicht hatte das Auto ausländische Papiere, in denen natürlich nicht dasselbe steht wie in Deutschland. Beim Übertragen ist dann der Eintrag nicht gemacht worden, da die Info nirgendwo stand...
Also nochmal zum Baujahr und Eintragung im Schein.
Meiner hat EZ4/2006 und die Eintragung ist drin. Werksseitig abnehmbare AHK.
Zum Verhalten deiner Werkstatt: Das ist mal ziemlich peinlich. Was machen die wenn es ein wirkliches Problem gibt ??
Also, der TÜV-Prüfer der wöchentlich im Autohaus vorbei schaut wusste wohl auch nicht bescheid, er will bei sich im Stützpunkt nachfragen. Ist jetzt aber erstmal im Urlaub. Wenn er wieder da ist gehts weiter mit der Geschichte 🙂
@VentoRenner
Wäre doch egal ob es nen Reimport ist oder nicht, VW hat ja mittlerweile bestätigt, dass die Gespannstabilisierung verbaut ist.
Aber um die Frage dennoch zu beantworten: Nein, ist es nicht.