Anhängerstabilisierung im Schein eingetragen?
Moin!
Ich bin grad dabei den letzten unserer Anhänger mit ner 100er Plakette zu versehen.
Wer sich mit dem Thema auskennt:
Ich benötige Faktor 1,2. Diesen Berechnungsfaktor bekomme ich, wenn ich entweder dieses Anhängerstabilisierungsprogramm habe, oder sowas wie die AL-KO AKS3004.
So, nun zum eigentlichen Problem, mein Bock hat die AHK nachgerüstet. Folglich ist das ohnehin nicht im Schein eingetragen. Der W212 von meinem Vater hat den Mist ab Werk drin - steht aber auch nicht im Schein.
Tja, kommt man nun in eine Kontrolle, hat man die A.-Karte da man ja erstmal dem lieben Herren in Grün/Blau erklären muss, das Faktor 1,2 Zutrifft und nicht nur 1,1 - dieses 0,1 ist tatsächlich auschlaggebend, macht nämlich das entscheidende bissl aus.
Hat das irgendwer mit AHK von euch drin stehen?
67 Antworten
Wenns die anders nicht gibt, dann ist meine wohl ab werk dran und habe die nicht selber nachträglich angebaut.
Hi,
Ich hab jetzt endlich mal ne Antwort vom Händler erhalten (nachdem ich noch 2mal angerufen hab).
Aussage war, dass die Anhängerstabilisierung (genau gesagt Gespannstabilisierung) erst ab 2007 verbaut wurde und somit bei meinem Passat nicht verbaut ist (EZ 01/2006).
Hab gerade noch bisschen im Internet (und hier im Forum gesucht) aber nichts konkretes gefunden.
Hierheißt es
Zitat:
Neues ESP + Gespannstabilisierung: Perfektioniert wird die Fahrwerkstechnologie durch das ESP + Gespannstabilisierung, über das serienmäßig alle Fahrzeuge mit Anhängerkupplung verfügen.
Eine Einschränkung auf Modelljahre steht da nirgends dabei... Also müsste meiner eigentlich auch über die Gespannstabilisierung verfügen.
Weiß von euch einer mehr? Also wurde das überall verbaut oder erst ab einem bestimmen Modelljahr?
Gibts da vielleicht was schriftliches von VW zu? Dass ich das dem Händler dann auf den Tisch legen kann..
Ich trau dem Autohaus nicht mehr so ganz, aber da ich ja dort das Auto gekauft hab und die die Zulassung übernommen haben, wende ich mich bei solchen Angelegenheiten eben als erstes an die...
Danke.
MfG
Hallo Chris,
die Aussage Deines Händlers ist falsch. Habe hier sogar noch von Oktober 2005 eine Preisliste liegen, wo die Sonderausstattung "AHK mit Autohold und elektr. Gespannstabilisierung" drinsteht. Somit gab es das 2005 schon und ich möchte behaupten auch von Anfang an.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von Chris.E
Hi,Ich hab jetzt endlich mal ne Antwort vom Händler erhalten (nachdem ich noch 2mal angerufen hab).
Aussage war, dass die Anhängerstabilisierung (genau gesagt Gespannstabilisierung) erst ab 2007 verbaut wurde und somit bei meinem Passat nicht verbaut ist (EZ 01/2006).
Hab gerade noch bisschen im Internet (und hier im Forum gesucht) aber nichts konkretes gefunden. Hier heißt es
Zitat:
Original geschrieben von Chris.E
Eine Einschränkung auf Modelljahre steht da nirgends dabei... Also müsste meiner eigentlich auch über die Gespannstabilisierung verfügen.Zitat:
Neues ESP + Gespannstabilisierung: Perfektioniert wird die Fahrwerkstechnologie durch das ESP + Gespannstabilisierung, über das serienmäßig alle Fahrzeuge mit Anhängerkupplung verfügen.
Weiß von euch einer mehr? Also wurde das überall verbaut oder erst ab einem bestimmen Modelljahr?
Gibts da vielleicht was schriftliches von VW zu? Dass ich das dem Händler dann auf den Tisch legen kann..Ich trau dem Autohaus nicht mehr so ganz, aber da ich ja dort das Auto gekauft hab und die die Zulassung übernommen haben, wende ich mich bei solchen Angelegenheiten eben als erstes an die...
Danke.
MfG
Hallo,
die Codierung des ABS Steuergerätes um +16xxx irgendwas erhöhen (zeigt VCDS auch an und steht in jeder AHK Nachrüstanleitung so drin) gilt bis einschließlich MJ07.
Alex
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von cool-gang
schaut mal auf den anhangist für nen 125kw tdi von 11/06 mit ahk ab werk...
cu
cg
Ist ja interessant, genau das steht bei mir auch. Allerdings habe ich keine AHK ab Werk....
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Hast du Autohold ab Werk?
NA aber, nachdem damals überall behauptet würde " ist nicht nachrüstbar ohne ABS tausch", habe ich es mit rein genommen.
Warum? Meinst du das hängt damit zusammen?
Alex
Weiß nicht, das wäre zumindest ne Idee.
Noch jemand mit AutoHold ab Werk hier - der sowas im Schein stehen hat?
Mich kotzt mehr an, das ich die 2048 nicht auf die ABS codierung werfen kann....
Mich kotzt an, dass du mit dem "neuen LenksäulenSTg fürs CC Lenkrad" wohl recht haben könntest. 😉
So wie es ausschaut gibts nen "neuen Lin Bus" zwischen Lenkrad- und LenksäulenStg..
So und nu wieder OT
Zitat:
Original geschrieben von trikeflieger
Hallo Chris,die Aussage Deines Händlers ist falsch. Habe hier sogar noch von Oktober 2005 eine Preisliste liegen, wo die Sonderausstattung "AHK mit Autohold und elektr. Gespannstabilisierung" drinsteht. Somit gab es das 2005 schon und ich möchte behaupten auch von Anfang an.
Gruß Axel
Kannst du mir das mal einscannen und zukommen lassen? (oder jemand anderes, wenn die Möglichkeit besteht bitte per PN melden, Mail-Adresse schreib ich dann zurück. Bin aber übers WE auf der IAA)
Muss dem ja dann was schriftliches zeigen, dass es das schon gab...
Prospekt/Preisliste von "damals" hab ich ja nicht, da ich den Passat gebraucht gekauft hab.
Auto Hold hab ich und funktioniert auch.
Danke schon mal.
Zitat:
Original geschrieben von cool-gang
schaut mal auf den anhang
den eintrag habe ich auch drinne. bei mir steht nur´n anderes zug-gewicht.
aber was bedeutet das im einzelfall?
ich hatte noch nie was mit anhängern zu tun. kann ich nen hänger dranhängen und mit 100 über die piste brettern?
Habe ich das im Eröffnungspost nicht geschrieben?
Hier habe ich mich über unseren Benz ausgelassen, vielleicht sagt dir das was.
Gespannstabilisierung W212
Hast du Auto-Hold ab Werk?
Achja, ergänzend sei erwähnt, der Hänger muss entsprechend ausgerüstet sein. Auflaufbremse, Achsstoßdämpfer sind vorraussetzung, sowei mindestens L(120Km/h) Reifen
Bei meinem steht das mit der Anh.-Stabilisierung auch drin und die original-AHK wurde beim VW-Händler nachgerüstet.
Was ich noch gefunden habe: http://www.anhaengerhandel.de/tempo100.html
Dort steht ein Hinweis auf einen Eintrag im Schein drinnen, bzw. den Konsequenzen, falls es nicht drin steht 😉
Könnte es sein, dass die Änderung der Zulassungsbestimmungen im Hinblick auf Tempo 100 und der Wegfall der Zugfahrzeug-Bindung mit Plakettenpflicht für's Zugfahrzeug irgendwann 2005/2006 gewesen ist, und erst seitdem der Eintrag explizit drinnen steht, da davor ohnehin die Kombination vorgestellt werden musste?
Diese Seite liesse den Schluss zu:
http://www.motorradtransporter.com/Tempo100.htm
Ja, seitdem gibts es diesen Eintrag, da er vorher Sinnfrei war, denn wenn (!) das Fahrzeug dieses System hatte, wurde es von der alten Verordnung nicht beachtet.
Die Gespannstabilisierung bringt ja nur den Zuwachs von Faktor 1,1 auf 1,2 - bei entsprechend Ausgerüstetem Anhänger.
Jupp, bis Okt/Nov 2005 musste das Gespann auf seine Tauglichkeit geprüft werden, und war auch nur als Gespann für 100 zugelassen, diese Bescheinigung der Zulassungsbehörde musste bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.
Nun wird die Eignung des Anhängers eingetragen und, entsprechend der Ausrüstung des Anhängers, die entsprechenden Leergewichte die für die 100Km/h notwendig sind. - Das Reifenalter steht glaube ich auch noch drin.
Korrekt. So viel ich weiss sind das max. 6 Jahre alte Reifen - soviel zu der Theorie, dass auch 3Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen. Zumindest für Käufer von Anhängerbereifungen, die ja meist nicht den Tod durch Profilabnutzung sterben ist das dann schnell mal eine Halbierung der zulässigen Nutzungsdauer.