Anhängerstabilisierung im Schein eingetragen?
Moin!
Ich bin grad dabei den letzten unserer Anhänger mit ner 100er Plakette zu versehen.
Wer sich mit dem Thema auskennt:
Ich benötige Faktor 1,2. Diesen Berechnungsfaktor bekomme ich, wenn ich entweder dieses Anhängerstabilisierungsprogramm habe, oder sowas wie die AL-KO AKS3004.
So, nun zum eigentlichen Problem, mein Bock hat die AHK nachgerüstet. Folglich ist das ohnehin nicht im Schein eingetragen. Der W212 von meinem Vater hat den Mist ab Werk drin - steht aber auch nicht im Schein.
Tja, kommt man nun in eine Kontrolle, hat man die A.-Karte da man ja erstmal dem lieben Herren in Grün/Blau erklären muss, das Faktor 1,2 Zutrifft und nicht nur 1,1 - dieses 0,1 ist tatsächlich auschlaggebend, macht nämlich das entscheidende bissl aus.
Hat das irgendwer mit AHK von euch drin stehen?
67 Antworten
Versteckter Mangel, da gelten die 2 Jahre nicht, schliesslich hat niocht jeder VCDS und kann die Codierung überprüfen, bzw, weiß das es eine Codierungssache des Stg ist.
habe bei meinem letzten 3c (leasing) die ahk nachträglich eingebaut und in der werkstatt die funktion freischalten lassen.
bei der zulassung des wohnwagens baujahr 1995 mit alko 3000 habe ich bei der zulassungsstelle die 100er plakette bekommen.
das die passat anhänger-esp funzt habe wir letztes jahr auf der A45 unfreiwillig testen können.
# Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein (dies ist ab EZ. 01.01.1990 gesetzlich vorgeschrieben). Bei älteren Fahrzeugen ist eine Herstellerfreigabe nötig.
# Der Reifen am Anhänger muss für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex L).
# Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (siehe DOT-Nr.; weitere Informationen im Reifen-Informativ 09-1/2005).
# Der Anhänger muss am Heck mit einer gesiegelten Tempo 100 Plakette gekennzeichnet sein, die vom Straßenverkehrsamt ausgegeben wird.
# Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren. Als Obergrenze gilt in jedem Fall der kleinere Wert.
# Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeugs multipliziert mit dem X-Faktor (Ermittlung der X-Faktoren siehe Innenseite) sein. Die Massenfaktoren zwischen Zugfahrzeug und Anhänger werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen auf 1,0 (bei Wohnwagen) und 1,2 (bei andere Anhänger) angehoben
Weitere Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zGAnh = X x m Zugfzg. leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Die zulässige Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) Ihrs Anhängers darf - abhängig von seiner technischen Ausrüstung - folgende Prozentsätze der Leermasse (früher: Leergewicht) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:
30 % Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
80 % Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
110 % andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Verfügt der Anhänger zusätzlich über
* eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder
* ein anderes Bauteil bzw. eine selbständigen technischen Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
* hat das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt,
gelten folgende Werte:
100 % für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
120 % für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.
Nächstes Update:
Hab gestern um 11 Uhr das Auto im Autohaus abgegeben. Um ca. 17 Uhr hab ich dann einen Anruf erhalten, dass die Gespannstabilisierung nicht aktiviert ist und nicht aktiviert werden kann, da das Steuergerät diese nicht unterstützt. Hab dann gestern nach 18 Uhr noch das Auto abgeholt, da hatten die aber schon zu.
Als ich dann heut nochmal dort war um den Schlüssel zu holen konnte der mir vom Service nichts zusätzliches sagen - hat ja alles am Vortag schon am Telefon erwähnt.
Hab dann grad nochmal 0800-VOLKSWAGEN angerufen, hatte wieder den Mitarbeiter dran, den ich schon das letzte Mal am Telefon hatte. Verbinden die immer mit dem gleichen oder war das Zufall?
Egal, auf jeden Fall frägt der nochmal im Autohaus nach und meldet sich dann nochmal. Er muss das aber dann abklären wie es weiter geht.
To be continued... 😉
Was für ein MJ hast du?
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Modelljahr 06, EZ 01/06.
Dürfte meines Wissens mit einer der ersten Passat Variant gewesen sein (vom Typ 3C) (seit August 05 gibts den Variant, müsste ja schon Modelljahr 06 gewesen sein).
Wobei in einem vorherigen Post nen Teil der FIN steht, da wäre das Modelljahr auch ersichtlich gewesen 🙂
Hatte keine Lust das nochmal zu lesen.
Druck mal dass hier ab Seite 9 unten deinem Freundlichen aus. Wenn er das dann immer noch nicht hinbekommt, nimm jemanden mit VCDS.
Alex
Ich schätze Mal du meinst Punkt 45 aus der Anleitung.
Zitat:
Golf V, Golf Plus, Jetta, Touran, Tiguan, Octavia, Leon, Superb: Bei Fahrzeugen ab
Produktionsdatum 06.06.2005, die werksseitig mit einem Steuergerät ausgestattet sind,
welches die Gespannstabilisierung unterstützt, muss diese Funktion zwingend aktiviert
werden.
Naja, da gibts zwei Punkte, die net passen.
1. Passat ist nicht aufgelistet
2. Lt. Autohaus hat das Fahrzeug kein Steuergerät, das die Gespannstabilisierung unterstützt.
Ich warte mal auf den Rückruf von VW. Kenne keinen, der VCDS hat...
Nein ich meine Punkt:
Zitat:
48. 47. – 51. Nur Passat B6 bis einschließlich MY2007:
Seite 9 ganz unten.
die beiden firmenfahrzeuge die ich hatte (10/05 und 10/08) wurden alle mit einer ahk nachgerüstet und freigeschaltet.
daher kann ich diese problem nicht nachvollziehen.
Würdest du nicht soweit weg wohnen, würde ich samt VCDS anreisen und deinem 🙂 das mal kurz demonstrieren.
Was allerdings sein kein, das die schon codiert ist und deshalb nicht nochmal codiert werden kann...... aber wenn der soooooo blöd ist, dann weiß ich auch nicht weiter.
Also, bin vom Volkswagen-Kudenservice nochmal angerufen worden (diesmal auf der anderen Festnetznummer, die hab ich weder dem Autohaus gegeben noch dem Kundenservice, steht aber im Telefonbuch...).
Der Kundenservice erarbeitet jetzt zusammen mit dem Autohaus eine Lösung und ich werde dann benachrichtigt. Kann aber bisschen dauern.
Werd mal nebenbei suchen ob ich jemanden mit VCDS hier im Umkreis finde, dann kann man das ja mal ausprobieren, theoretisch sollte es ja klappen...
Meinst du die aktuelle? Ne, woher auch, kann die ja net auslesen.
Ich weiß nur aus der Anleitung von Westfalia und von diversen Seiten im Internet, dass die Codierzahl um 16384 erhöht werden soll (also das 15. Bit setzen wenn ich mich grad nicht verrechnet/verzählt hab) um die Gespannstabilisierung zu aktivieren.
Richtig, so siehts aus und da die Leute bei VW zu 90% nicht wissen was sie tun, würd mich mal interessieren ob das Bit schon gesetzt ist. Denn, 2mal setzten geht nicht, da meckert der Tester.
Kannst du die Leute mal narufen und nachhaken?
Hi,
So, über paar Ecken konnt ich nen VAGCOM-Kabel auftreiben. Hab das bis morgen.
Also, grad mal mit VCDS bei der Bremselektronik die aktuelle Kodierung raus gelesen. Da steht aktuell der Wert 0029989. Binär gibt das 111010100100101.
Um die Gespannstabilisierung zu aktivieren müsste man zu der alten Codierzahl 16384 addieren. Binär wäre die 16384 die 0100000000000000.
Also zusammengerechnet gibt das:
0111010100100101
0100000000000000
--------------------------
1011010100100101
So, meine Frage ist jetzt: Da das eine Bit, welches der 16384 entspricht, schon gesetzt ist, kann ich davon ausgeehen, dass die Gespannstabilisierung schon aktiv ist? Oder müsste man das Bit deaktivieren und das nächste aktivieren, also so wie es als Ergebnis raus käme.
Angenommen sie wäre bereits aktiviert, dann würde ich ja durch die Neukodierung mit dem neuen Wert sie wieder deaktivieren und irgendwas anderes noch verstellen.
Kann mir einer helfen?
Danke.