1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Anhängerlast?

Anhängerlast?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Moin moin ...
Wollte mal fragen, wie viel Gewicht man mit dem Golf VI ziehen darf.
Fahre den 122Ps TSI.
Habe meine Papiere nicht hier, darum kann ich nicht selber nachgucken ;).
LG

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 343mps


wieso gilt das nur für den golf ?
es gibt doch nicht das golf-gesetz in der StVo ! ?

Jetzt haben wir uns missverstanden

:D

Sowas aber auch.

Nein, es gibt keinen Golf-Pharagaphen.

Aber ein Papier, Teil I oder auch die Übereinstimmungserklärung, welche eindeutig sagt, das der Golf als Zug nur 3120kg wiegen darf (122PS TSI)

Mit den gesetzlichen meine ich die Tatsache, das die Anhängelast das ZGG des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, wenn es darum geht, einen auflaufgebremsten Anhänger zu befördern. (ausser Geländewagen)

Ansonsten, bau auf 2Kreis - 2Leitungs Druckluftbremssystem um, da darfste dann mehr ziehen

:D

okay wie auch immer, 3500kg will ich ja nichtmal überschreiten ;-)
das wären ziemlich passend 2000kg, die ich noch mitziehen könnte bis zu dieser golf-spezialrichtline.
:-P

Zitat:

Original geschrieben von call0174



Zitat:

Original geschrieben von 343mps


wieso gilt das nur für den golf ?
es gibt doch nicht das golf-gesetz in der StVo ! ?

Jetzt haben wir uns missverstanden :D
Sowas aber auch.
Nein, es gibt keinen Golf-Pharagaphen.
Aber ein Papier, Teil I oder auch die Übereinstimmungserklärung, welche eindeutig sagt, das der Golf als Zug nur 3120kg wiegen darf (122PS TSI)
Mit den gesetzlichen meine ich die Tatsache, das die Anhängelast das ZGG des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, wenn es darum geht, einen auflaufgebremsten Anhänger zu befördern. (ausser Geländewagen)
Ansonsten, bau auf 2Kreis - 2Leitungs Druckluftbremssystem um, da darfste dann mehr ziehen :D

Kleiner Fehler in deiner Rechnung: Du hast offenbar mit dem 12%-Anhänger gerechnet. Mit 8%-Anhänger sind es laut Konfigurator nochmal 300kg mehr.

notting

Zitat:

Original geschrieben von call0174


Trotz eurer hübschen Rechnungen darf die Anhängelast nicht größer als das ZGG des Zugfahrzeuges sein ;)

Gibt aber eine Ausnahme (Wikipedia, Artikel Anhänger): "Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs."

Um Missverständnisse zu vermeiden das mit dem "Leergewicht des Fahrzeugs >= ZGG des Anhängers" ist eine führerscheinmäßige Einschränkung bei Klasse B.

notting

Zitat:

Original geschrieben von 343mps


definition geländewagen laut wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen
geländewagen müssen haben:
* Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
* Differentialsperre (mindestens eine)
beides erfüllt der golf, also will ich das als geländewagen eingetragen haben !!
(oder gelten elektrische differentialsperren nicht ? )

Dazu gehört aber noch mehr. Z.B. solche Dinge wie Böschungswinkel usw... Keine Ahnung wer sich sowas ausgedacht hat.

Fakt ist jedoch, dass z.B ein Tiguan mit 170PS TDI als Sport&Style "nur" 2200kg ziehen darf und der Track&Field mit gleichem Motor 2500kg. ZGG sind in beiden Fällen 2230kg.

Bei mir (Golf V TSI 122PS) steht: 1,3 t. bis 12% und 1,6 t. bis 8% Steigung.
Beide Werte gelten für gebremste Anhänger.
Bei ungebremsten Anhängern sind das max. 650 kg.
Je nachdem sollten die Bestimmungen, Verhältnis von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers mit der Leermasse der Zugfahrzeuges sowie die erlaubte Zuggesamtmasse und die Zahl der Achsen, des vorhandenen Führerscheins beachtet werden.
Wobei eine Überladung oder Überschreitung der Gewichte eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Das aber in Verbindung ohne den passenden Führerschein ist eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von tom-ohv


Bei mir (Golf V TSI 122PS) steht: 1,3 t. bis 12% und 1,6 t. bis 8% Steigung.
Beide Werte gelten für gebremste Anhänger.
Bei ungebremsten Anhängern sind das max. 650 kg.
Je nachdem sollten die Bestimmungen, Verhältnis von der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers mit der Leermasse der Zugfahrzeuges sowie die erlaubte Zuggesamtmasse und die Zahl der Achsen, des vorhandenen Führerscheins beachtet werden.
Wobei eine Überladung oder Überschreitung der Gewichte eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Das aber in Verbindung ohne den passenden Führerschein ist eine Straftat.

Zur Anzahl der Achsen habe ich in der St(Z)VO bzw./bzgl. Klasse B(E)/-Fahrzeuge nichts gefunden (hab mal danach gesucht, bevor du das zitierte Posting überhaupt gepostet hast), d.h. Quelle, bitte.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder



Zitat:

Original geschrieben von 343mps


definition geländewagen laut wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Gel%C3%A4ndewagen
geländewagen müssen haben:
* Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar)
* Differentialsperre (mindestens eine)
beides erfüllt der golf, also will ich das als geländewagen eingetragen haben !!
(oder gelten elektrische differentialsperren nicht ? )

Dazu gehört aber noch mehr. Z.B. solche Dinge wie Böschungswinkel usw... Keine Ahnung wer sich sowas ausgedacht hat.
Fakt ist jedoch, dass z.B ein Tiguan mit 170PS TDI als Sport&Style "nur" 2200kg ziehen darf und der Track&Field mit gleichem Motor 2500kg. ZGG sind in beiden Fällen 2230kg.

Hier einmal die kompletten Vorraussetzungen, damit Du Deinen Golf zum Geländewagen umgebauen kannst:

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal

das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende

Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

bei wikipedia stehen nur die punkte allrad und sperrdiff
macht meiner meinung nach auch sinn, denn : wozu brauch ich 20cm bodenfreiheit, um nen anhänger zu bewegen ?
hm
noch eine frage:
1a)
wie ist das eigentlich mit den 8 % bzw 12 % steigung geregelt, wenn einen die polizei anhält
angenommen ich darf 1,6 bei 12% und 1,8 bei 8% und ich hab 1,8t dran, fragt die polizei dann, wo ich langgefahren bin und guckt, ob da iwo >8% steigung sind ?
1b)gelten die %-angaben nur für steigung/gefälle oder beides ?
ist DIESE TABELLE noch aktuell?

Zitat:

Original geschrieben von 343mps


bei wikipedia stehen nur die punkte allrad und sperrdiff
macht meiner meinung nach auch sinn, denn : wozu brauch ich 20cm bodenfreiheit, um nen anhänger zu bewegen ?
hm
[...]

Die Bodenfreiheit hat nichts mit Anhängern zu tun, gehört zu den Bedingungen für die Zulassung eines KFZ als Geländewagen.

Und die dürfen nun mal schwerere Anhänger ziehen, wieso auch immer.

Und zum Thema "

Anzahl der Achsen

":

Mit Klasse B/BE/3 darf man bei Autos drei Achsen fahren, Zugfahrzeug inklusive Anhänger. Eine Tamdemachse mit einem Achsabstand < 1000mm (ist das noch so?) zählt dabei als eine Achse.

Zitat:

Original geschrieben von notting


Zur Anzahl der Achsen habe ich in der St(Z)VO bzw./bzgl. Klasse B(E)/-Fahrzeuge nichts gefunden - d.h. Quelle, bitte.

Sollte eigentlich jeder in der Fahrschule gelernt haben.

;)

PKW Führerschein = max. 3 Achsen. Ob es die alte Regelung mit der Tandemachse <1,0m noch gibt weiß ich nicht.

Wobei ich mich mit den neuen Richtlinien bzw. Fahrerlaubnisklassen (B + BE) auch nicht wirklich auskenne.

Muss ich ja mit meinen alten Führerscheinklassen 1, 2, 3 und 4 auch nicht!

:D:p

Zitat:

Original geschrieben von seppelceh



Zitat:

Original geschrieben von 343mps


bei wikipedia stehen nur die punkte allrad und sperrdiff
macht meiner meinung nach auch sinn, denn : wozu brauch ich 20cm bodenfreiheit, um nen anhänger zu bewegen ?
hm
[...]

Die Bodenfreiheit hat nichts mit Anhängern zu tun, gehört zu den Bedingungen für die Zulassung eines KFZ als Geländewagen.
Und die dürfen nun mal schwerere Anhänger ziehen, wieso auch immer.
Und zum Thema "Anzahl der Achsen":
Mit Klasse B/BE/3 darf man bei Autos drei Achsen fahren, Zugfahrzeug inklusive Anhänger. Eine Tamdemachse mit einem Achsabstand < 1000mm (ist das noch so?) zählt dabei als eine Achse.

Ich muss mich leider wiederholen (war aber ein anderer Poster): Zur Anzahl der Achsen habe ich in der St(Z)VO bzw./bzgl. Klasse B(E)/-Fahrzeuge nichts gefunden, d.h. Quelle, bitte.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Ich muss mich leider wiederholen (war aber ein anderer Poster): Zur Anzahl der Achsen habe ich in der St(Z)VO bzw./bzgl. Klasse B(E)/-Fahrzeuge nichts gefunden, d.h. Quelle, bitte.
notting

Ok, ich gebe mich geschlagen:

Was den aktuellen Führerschein inkl. Anhänger angeht konnte ich leider auch keine genauen Angaben finden. Ich kann mich nur noch grob an die Vorträge von meinem Fahrlehrer erinnern, der hat es in praktisch jeder Stunde wiederholt.

Und in meinen neuen, schicken EU-Führerhschein ist die Anzahl der Achsen nur im Zusatz zur Klasse CE zu finden, Spalte 12:

79(C1E>12000kg,L<=3).

Heißt soviel wie 18.500 kg Gesamtgewicht und maximal 3 Achsen. Das würde ich allerdings auch nicht mehr direkt Auto nennen...

Es gibt keine Achsbeschränkung für die Klassen B oder BE.
Die einzige Achsbeschränkung, die es gibt, ist die Tatsache, das die alte Klasse 3 nur Einachsanhänger mitführen dürfen (Tandemachsen zählen als Einachser).

Auch alle anderen Achsbeschränktungen resultieren aus den früheren Klassen 2 und 3.

Zitat:

Original geschrieben von seppelceh



Zitat:

Original geschrieben von notting



Ich muss mich leider wiederholen (war aber ein anderer Poster): Zur Anzahl der Achsen habe ich in der St(Z)VO bzw./bzgl. Klasse B(E)/-Fahrzeuge nichts gefunden, d.h. Quelle, bitte.
notting

Ok, ich gebe mich geschlagen:
Was den aktuellen Führerschein inkl. Anhänger angeht konnte ich leider auch keine genauen Angaben finden. Ich kann mich nur noch grob an die Vorträge von meinem Fahrlehrer erinnern, der hat es in praktisch jeder Stunde wiederholt.
Und in meinen neuen, schicken EU-Führerhschein ist die Anzahl der Achsen nur im Zusatz zur Klasse CE zu finden, Spalte 12:
79(C1E>12000kg,L<=3).
Heißt soviel wie 18.500 kg Gesamtgewicht und maximal 3 Achsen. Das würde ich allerdings auch nicht mehr direkt Auto nennen...

Eben, die Frage bezog sich aber auf Fahrzeuge bis 3,5t ZGG.

notting

Deine Antwort