Anhängerlast?
Moin moin ...
Wollte mal fragen, wie viel Gewicht man mit dem Golf VI ziehen darf.
Fahre den 122Ps TSI.
Habe meine Papiere nicht hier, darum kann ich nicht selber nachgucken 😉.
LG
35 Antworten
Seit längerem beschäftige ich mich auch mit der Thematik, da ich demnächst mit meinem Auto Feuerholz fahren möchte.
Ich habe mal eben meinen Fahrzeugschein studiert.
Mein GTD darf laut Schein 1700 Kg ziehen (gebremst, bis max. 8% Steigung) der Golf wiegt leer 1431 Kg.
Technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 1910 KG.
Also kann ich theoretisch hinter meinen GTD einen Anhänger hängen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1430 Kg?! Sagen wir mal der Anhänger selber wiegt 230 Kg also dürfte ich 1200 KG zuladen?! Oder wieviel darf ich nun ziehen, mit meinem B Schein?
P.S. und wozu man BE braucht, wenn man eh schon T hat, verstehe ich sowieso nicht. 🙄🙄
Wenn du nur B hast (ohne BE), dann darf das maximal zulässige Gesamtgewicht deines Anhängers 1431 kg betragen, korrekt. Wenn es dein eigener Hänger ist kannst du die Eintragung vermutlich entsprechend anpassen - ansonsten wirst du kaum einen solchen Hänger finden - die sind dann oft für 1,5t oder mehr zugelassen, die darfst du aber nicht fahren (auch nicht leer).
Du wirst es also in der Praxis nicht ganz ausnutzen können.
Wer einen BE-Schein hat ist fein raus - der darf auch einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t nehmen, darf aber dann nur soviel aufladen dass das tatsächliche Gesamtgewicht nur 1700kg beträgt.
vg, Johannes
Habe mich nun stundenlang im Internet schlau gemacht.. es gibt seit dem 19.01.2013 wieder ein paar neue Gesetze.
- mit B darf man nun Zuggespanne die die 3,5t nicht überschreiten, fahren. Also das Leergewicht des Zugfahrzeugs spielt nun keine Rolle mehr. Die zulässige Gesamtmasse vom Auto + Anhänger werden zusammen gerechnet und dürfen halt die 3,5t nicht überschreiten. Das heißt also ich dürfte hinter meinem Golf einen Anhänger mit einem zGG von 1500 KG hängen und trotzdem das ganze noch mit B ganz legal fahren.
Es gibt nun auch B96. Kostet nicht so viel wie BE und man muss keine Prüfung beim Tüv ablegen. Mit B96 darf man Gespanne bis 4,25t. fahren.
Ich werde dann wohl demnächst mal B96 machen, ich denke das dürfte auch in Zukunft reichen. Und wenn ich größere Gespanne fahren will, nehme ich halt den Schlepper. T habe ich ja 🙂
Bei der Fa. humbaur habe ich gelesen, dass diese Regelung (zGG des Anhängers > Leermasse ZugFz) nur für Führerschein B "Altbesitzer" (Erwerb von B bis zum 18.01.2013) gelten soll (das scheint aber eine falsche Info zu sein...) und nur die dürfen mit B auch weiterhin dreirädrige Fz (z.B. Trikes) fahren.
Einen Wohnwagen mit einem zGG von 1500kg dürfte man mit deinem Wagen nicht im Rahmen der 100km/h-Ausnahmeverordnung auf den entsprechenden Straßen bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Bei der Fa. humbaur habe ich gelesen, dass diese Regelung (zGG des Anhängers > Leermasse ZugFz) nur für Führerschein B "Altbesitzer" (Erwerb von B bis zum 18.01.2013) gelten soll (das scheint aber eine falsche Info zu sein...) und nur die dürfen mit B auch weiterhin dreirädrige Fz (z.B. Trikes) fahren.
Der ADAC sagt da was anderes (Kurzfassung siehe vorheriges Posting von Urquattro91):
http://www.adac.de/.../default.aspx?...Zitat:
Einen Wohnwagen mit einem zGG von 1500kg dürfte man mit deinem Wagen nicht im Rahmen der 100km/h-Ausnahmeverordnung auf den entsprechenden Straßen bewegen.
Warum? Die Ausstellung der 100km/h-Plakette ist AFAIK nur an techn. Bedingungen bzw. PKW und AH geknüpft (und man muss natürlich einen Antrag stellen).
notting
@notting:
Zitat:
Der ADAC sagt da was anderes (Kurzfassung siehe vorheriges Posting von Urquattro91): http://www.adac.de/.../default.aspx?...
...hatte ich ja bereits relativiert. Die Aussage der Fa. Humbaur zu den Anhängelasten ist mit Sicherheit Unsinn. Nur die Aussage zu den Trikes stimmt.
Zitat:
Warum? Die Ausstellung der 100km/h-Plakette ist AFAIK nur an techn. Bedingungen bzw. PKW und AH geknüpft (und man muss natürlich einen Antrag stellen).
Eben.
Diese techn. Bedingungen erfüllt der Wagen von @Urquattro91, dem ich direkt geantwortet hatte, nicht.
Um einen WoWa mit 1500kg zGG mit 100km/h ziehen zu dürfen, müsste das Leergewicht des ZugFz mindestens 1500kg betragen.