Anhängerkupplung nachrüsten noch sinnvoll bei älterem Auto?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

mein Vw Golf 6 ist mittlerweile fast 11 Jahre alt und hat 213.000 km runter. Nun will ich mir gerne eine Anhängerkupplung nachrüsten, aber von vielen Seiten (Freunde, Arbeitskollegen,...) höre ich, daß sich das nicht lohnen würde.

Ein Kollege meinte, daß ein Kupplungswechsel sehr teuer werden kann (er meinte, daß ein neues Auto sich eher lohnen würde). Ich habe noch die erste Kupplung drin und bis jetzt auch keine Probleme. Die einzig größere Reparatur war der Austausch des Klimakondensators vor kurzem.

Ist so eine Nachrüstung einer Anhängerkupplung bei solch einem Auto noch sinnvoll oder doch lieber ein neues Auto kaufen?

Viele Grüße 🙂

38 Antworten

Frage; geht es um eine starre oder eine abnehmbare AHK?

Zitat:

@Arnimon schrieb am 7. Oktober 2021 um 21:17:59 Uhr:


Frage; geht es um eine starre oder eine abnehmbare AHK?

Wenn möglich, hätte ich gerne beide OE-Nummern, um die Preise besser vergleichen zu können. Also starre und abnehmbare AHK.

Wenn du schon bedenken wegen der Rentabilität hast, rate ich zur starren Kupplung.

https://www.motointegrator.de/.../...gerkupplung-acps-oris-027-802?...

Dann muss dir noch um den E Satz Gedanken machen.

Zum Bleistift:
https://www.ebay.de/p/635264561

Zitat:

@vw_golf_oel schrieb am 7. Oktober 2021 um 14:15:12 Uhr:


Danke für die vielen Rückmeldungen. Meine Werkstatt hatte mir schon ein Angebot gemacht und wollte 1000 Euro dafür haben. Das war mir natürlich zuviel. Wenn ich dann noch den Wert meines Autos gegenrechne, dann war ich schon am überlegen ob sich vielleicht ein neues Auto eher lohnt.

Ich glaub du hast da irgendwie nen Logikfehler bei deinen Überlegungen.
Warum sollte sich ein neues Auto lohnen?
Kostet das mit Anhängerkupplung denn weniger als 1000 Euro?

Allein der Wertverlust wird dich schon ein Vielfaches dessen kosten.

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Ob es sich lohnt, hängt hauptsächlich davon ab, ob, wie oft und in welcher Weise man die AHK braucht.
Zusätzlich stellt sich die Frage, wie lange man den alten Wagen noch fahren will oder kann.

Wenn man damit nur 3 mal im Jahr seine Fahrräder transportieren will und das Auto im nächsten Jahr verkauft werden soll oder eventuell verkauft werden muss, lohnt es sich eher nicht....

Das kann man daher nur selbst klären.

Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 7. Oktober 2021 um 16:57:26 Uhr:


Habe mir gestern eine ahk einbauen lassen . Meiner 9 Jahre alt und hat 167 t km drauf . Warum nicht ? Möchte ein Sportboot gerne nach Italien bringen im Urlaub . Kostenpunkt ( westfalia abnehmbar 435 Euro , Einbau 150 Euro ) das ist ok für mich . Vw hat das Stabilisierungssystem an Board wo die 100 km/h Zulassung kein Problem darstellt . Duerfte faktor 1,1 oder 1,3 sein. Ohne wären es 0,3 zum fahrzeugleergewicht. Ein anderes Fahrzeug zu kaufen nur wegen ahk kam nicht In Frage .

Solche Desinformationen sollte man nicht verbreiten.....

Die Anhängerstabilisierung, die der Golf standardmässig an Bord hat, muss von dem bei der Nachrüstung neu verbauten Anhängersteuergerät aktiviert werden können und das wiederum, muss in einer offiziellen Bescheinigung oder in den Fz-Papieren eingetragen sein, damit es für die deutsche 100km/h-Regelung eine Bedeutung hat.
Die ABE der Anhängerkupplung selbst (also die Mechanik), reicht dafür i.d.R. nicht.

Zudem ist die Fz-Anhängertabilisierung für die deutsche 100km/h Regelung generell absolut nicht notwendig.

Sie verändert den Gewichtsfaktor bei normalen Anhänger (ohne WoWa) lediglich von 1,1 auf 1,2, sofern diese gebremst sind, Stoßdämpfer haben und natürlich für die deutsche 100km/h-Regelung (9. Ausnahmeverordnung der STVO) anerkannt sind.
Das Gleiche kann man durch Verwendung einer Antischlingerkupplung am Anhänger erreichen.

Den Gewichtsfaktor von ungebremsten Anhängern, der generell 0,3 beträgt, verändert sie dagegen nicht.

Also:
Wenn man mit einem normalen, gebremsten Anhänger mit Stoßdämpfern fährt und dieser gem. der deutschen 100km/h-Regelung zugelassen ist, gilt in D immer mindestens der Gwichtsfaktor 1,1.

Wenn man mit einem ungebremsten Anhänger fährt, der für in D für 100km/h gem. der 9. Ausnahmeverordnung der STVO zugelassen ist, gilt immer der Faktor 0,3.

Danke für deine ausführliche Info . Jetzt bleibt nur noch für mich das Gespann anzulasten um die 100 km h Genehmigung zu erhalten

Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 12. Oktober 2021 um 11:25:31 Uhr:


Danke für deine ausführliche Info . Jetzt bleibt nur noch für mich das Gespann anzulasten um die 100 km h Genehmigung zu erhalten

Was willst du den "an"lasten?

Wenn du einen ungebremsten Trailer haben solltest, wird es mit den 100km/h in D häufig schwierig.
Den müsstest du ablasten, um auf das passende zul Anhängergewicht zu kommen und das wiederum darf danach real zu keiner Überladung führen, wenn das Boot auf dem Trailer ist.

Meines Wissens nach müssen Anhänger über 750 kg in Deutschland immer gebremst ausgeführt sein. Ich meine, daß das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Oder irre ich mich?

Das dürfte so stimmen . Bei Faktor 0,3 zum Leergewicht müsste das Fahrzeug ja 3 to wiegen um 900 kg dann ungebremst zu ziehen . Gibt fast kein Fahrzeug das soviel Leergewicht hat.
Habe jetzt einen Termin beim Tuev zum ablasten.( sorry wegen Fehlerteufel )

Gespann kommt auf die Waage , dann wird das haengergewicht ermittelt , stütztest zu meinen Gunsten , so wie ich den tuev verstanden habe.

man braucht ein neues Typenschild ( hat der tuev vorraetig) und dann zur Zulassungsstelle für den Fhzschein.
Werde das maximalgewicht ausnutzen ( ca. 530 kg ) dann kann ich noch paar kilo Gepäck ins Boot laden .das duerfte komplett 400 haben .

Meines Wissens kann man 5 Prozent ohne Strafe Zuviel haben , ab 20 Prozent wird es unangenehm mit Punkten . Zwischen 6 und 20 Prozent kostet es Euronen.

Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 13. Oktober 2021 um 15:28:23 Uhr:


Das dürfte so stimmen . Bei Faktor 0,3 zum Leergewicht müsste das Fahrzeug ja 3 to wiegen um 900 kg dann ungebremst zu ziehen . Gibt fast kein Fahrzeug das soviel Leergewicht hat.
Habe jetzt einen Termin beim Tuev zum ablasten.( sorry wegen Fehlerteufel )

Gespann kommt auf die Waage , dann wird das haengergewicht ermittelt , stütztest zu meinen Gunsten , so wie ich den tuev verstanden habe.

man braucht ein neues Typenschild ( hat der tuev vorraetig) und dann zur Zulassungsstelle für den Fhzschein.
Werde das maximalgewicht ausnutzen ( ca. 530 kg ) dann kann ich noch paar kilo Gepäck ins Boot laden .das duerfte komplett 400 haben .

Meines Wissens kann man 5 Prozent ohne Strafe Zuviel haben , ab 20 Prozent wird es unangenehm mit Punkten . Zwischen 6 und 20 Prozent kostet es Euronen.

900 kg darf man in D schon mal nicht ungebremst ziehen....
Beträgt das in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragene Leergewicht deinen Autos mehr als 1766kg?
Soviel müsste es nämlich schon sein, wenn der Anhänger auf ein zul GG von 530kg abgelastet werden würde. Die stützlast spielt dabei, wenn der TÜV'ler alles richtig macht keine Rolle, denn die ist dann in den 530kg enthalten.

Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2021 um 15:52:29 Uhr:



Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 13. Oktober 2021 um 15:28:23 Uhr:


Das dürfte so stimmen . Bei Faktor 0,3 zum Leergewicht müsste das Fahrzeug ja 3 to wiegen um 900 kg dann ungebremst zu ziehen . Gibt fast kein Fahrzeug das soviel Leergewicht hat.
Habe jetzt einen Termin beim Tuev zum ablasten.( sorry wegen Fehlerteufel )

Gespann kommt auf die Waage , dann wird das haengergewicht ermittelt , stütztest zu meinen Gunsten , so wie ich den tuev verstanden habe.

man braucht ein neues Typenschild ( hat der tuev vorraetig) und dann zur Zulassungsstelle für den Fhzschein.
Werde das maximalgewicht ausnutzen ( ca. 530 kg ) dann kann ich noch paar kilo Gepäck ins Boot laden .das duerfte komplett 400 haben .

Meines Wissens kann man 5 Prozent ohne Strafe Zuviel haben , ab 20 Prozent wird es unangenehm mit Punkten . Zwischen 6 und 20 Prozent kostet es Euronen.

900 kg darf man in D schon mal nicht ungebremst ziehen....
Beträgt das in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragene Leergewicht deinen Autos mehr als 1766kg?
Soviel müsste es nämlich schon sein, wenn der Anhänger auf ein zul GG von 530kg abgelastet werden würde. Die stützlast spielt dabei, wenn der TÜV'ler alles richtig macht keine Rolle, denn die ist dann in den 530kg enthalten.

Hat mir der tuev aber anders erklärt . Am Freitag bin ich dort , dann kann ich es genau berichten . Laut tuev wird nicht der Anhänger separat vom Leergewicht gemessen sondern wenn er auf der AHK aufliegt. Sollte das auflagegewicht z.b. 50 kg sein , würde das on top kommen .
Am Freitag dann mehr .

Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 13. Oktober 2021 um 16:56:37 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2021 um 15:52:29 Uhr:


900 kg darf man in D schon mal nicht ungebremst ziehen....
Beträgt das in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragene Leergewicht deinen Autos mehr als 1766kg?
Soviel müsste es nämlich schon sein, wenn der Anhänger auf ein zul GG von 530kg abgelastet werden würde. Die stützlast spielt dabei, wenn der TÜV'ler alles richtig macht keine Rolle, denn die ist dann in den 530kg enthalten.

Hat mir der tuev aber anders erklärt . Am Freitag bin ich dort , dann kann ich es genau berichten . Laut tuev wird nicht der Anhänger separat vom Leergewicht gemessen sondern wenn er auf der AHK aufliegt. Sollte das auflagegewicht z.b. 50 kg sein , würde das on top kommen .
Am Freitag dann mehr .

Ich schrieb ja auch extra: wenn der TÜV'ler alles richtig macht....
Das zul GG des Anhängers bezieht sich auf alles, also die Achslast und die Stützlast.

Mit der Stützlast kann man bei der zul Anhängelast deines Autos etwas machen, aber darum geht es bei der 9. Ausnahmeverordung der STVO (100km/h-Regelung in D) nicht.
Da geht es beim Anhänger immer nur um die zulässige Gesamtmasse und Gesamtmasse beinhaltet, wie der Name schon sagt.....

Welches Leergewicht ist denn bei deinem Fz im Schein eingetragen?

Selbst wenn nur 480kg als zul Gesamtmasse für den Anhänger eingetragen wären, müsste dein Auto mehr als 1600kg Leergewicht in den Papieren stehen haben.

Beim mir im Schein steht 1545 kg als Leergewicht . ( dürfte dann inkl 75 kg Fahrer sein und 90 Prozent vollgetankt )

Zitat:

@Dirtyharry1968 schrieb am 14. Oktober 2021 um 09:36:20 Uhr:


Beim mir im Schein steht 1545 kg als Leergewicht . ( dürfte dann inkl 75 kg Fahrer sein und 90 Prozent vollgetankt )

Die Eintragung im Schein zählt.....danach, wie die zustande kommt, fragt bei einer Kontrolle niemand.

Daher muss dein Anhänger bezüglich des zul GG auf mindestens 463kg abgelastet werden, falls du damit in D 100km/h legal fahren willst.

Damit dürfte der Anhänger dann, inkl. Boot (so wie ich es verstanden habe: ca 530kg), deutlich überladen unterwegs sein.....und das auch noch völlig unabhängig vom Land, in dem du damit gerade unterwegs bist und völlig unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit.

Musst du kalkulieren, wie hoch das Risiko in den einzelnen Ländern ist, wenn du mit deutlich überladenem Anhänger unterwegs bist.

Dann vielleicht lieber gar nicht oder auf realistische 530kg ablasten lassen und den Anhänger damit für die 100km/h-Regelung zulassen.
Dann hast du immerhin das 100km/h-Schild legal und für jeden Kontrolleur sichtbar (meist entscheidend) am Anhänger kleben und man muss dann eben mit dem Risiko leben, dass man mit deinem Zugwagen zu schnell unterwegs ist....wenn man 100km/h auf deutschen AB fährt.
Dazu müsste dann aber deine Geschwindigkeit während der Fahrt zweifelsfrei festgestellt werden und die Papiere müssten danach überprüft werden, denn ob du mit 100km/h dann tatsächlich zu schnell bist, lässt sich in dem Fall von außen nicht prüfen.

Wenn du dich aber an die normale Gespann-Höchstgeschwindigkeit von 80km/h hältst, gibt es an dem Gespann diesbezüglich nichts zu bemängeln:
Die Geschwindigkeit ist dann legal und überladen ist der Anhänger auch nicht.

Das Risiko betrifft dann eben ausschließlich deutsche AB und Schnellstraßen, wenn du zu schnell fährst.

In Österreich oder der Schweiz darfst du mit dem Gespann sowieso 100km/h auf der AB fahren. Italien weiß ich nicht; wahrscheinlich weniger.

Der Anhänger ist dann aber in keinem Land überladen und das ist doch schon mal eine gute Ausgangslage....

Eine weitere Möglichkeit gibt es vielleicht noch:
Der TÜV'ler könnte dir das erhöhte Leergewicht, welches wahrscheinlich in deiner CoC (EU-Übereinstimmungserklärung) zu finden ist, eintragen lassen.
Die Frage ist, ob er das denn tatsächlich macht (er soll ja laut deiner Aussage relativ locker drauf sein...) und vor allem, ob es dir ernsthaft etwas bringt, denn auf 1766kg Leergewicht, die für einen Anhänger mit 530kg nötig werden, kommst du dann vermutlich trotzdem nicht.
Zudem kostet diese zusätzliche Eintragung nochmals extra.

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