Anhänger Lasten, GEsammtgewicht usw

VW Golf 3 (1H)

Ich muss nun einfach mal fragen nicht das ich das falsch verstehe.

Ich habe einen Vento. Zul. Gesammtgewicht 1580KG
Ich habe normal Klasse B Also 750KG Hänger.

Ich will mir einen Hänger leihen. Kleine haben die aber nicht.
Nun die frage. Was darf ich dran hängen.

Also kommt es nur auf das Zul, Gesammtgewicht des Autos an?
Kann ja auch nicht oder?
Denn ich ziehe es ja es ist ja nicht im Auto das Gewicht.
Oder besteht ein unterschied dann noch zwischen gebremst oder nicht?

Also da sind 2 Hänger wovon ich aber das eingengewicht so nicht kenne. Da steht folgendes

Tieflader ohne Plane, 2 Achsen , Gebremst 2000KG Nutzlast 1600KG
Rückwertskipper 2 Achsen, Gebremst 2700KG Nutzlast 2000KG

Dürfte ich die beide dran hängen wenn ich die nur mit leichten sachen belade.
Sehe ich das denn richtig dass das eigengewicht das Rückwertskippers zB 700KG Beträgt?

EDIT: Ich sehe gerade die anhängelast hat einen extra eintrag im Schein.
Das wusste ich nicht, Da steht nun gebremst 1200 ohne 500.
Heißt ich dürfte beide fahren oder (leer)

16 Antworten

Die alte Klasse 3 galt/gilt bis 7,5 t.
Mit B bis 3,5 t und kleinem Anhänger.
Für großen Anhänger extra Prüfung.

große hänger bringt mir ja nix. also selbst wenn ich BE mache bringt mir das nix wenn das ZGG des Hängers kleiner sein muss als das Leergewicht des Autos.
Und das ändert sich ja auch bei BE nicht oder?

Das ist ja das was ich nicht versehen kann.
Denn dann darf man solche Hänger ja nur mit Transportern und Geländewagen fahren. Und jeden zweiten den ich mit nem hänger sehe hat so ein Teil hinterm Passat oder so

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