Anhänger Lasten, GEsammtgewicht usw
Ich muss nun einfach mal fragen nicht das ich das falsch verstehe.
Ich habe einen Vento. Zul. Gesammtgewicht 1580KG
Ich habe normal Klasse B Also 750KG Hänger.
Ich will mir einen Hänger leihen. Kleine haben die aber nicht.
Nun die frage. Was darf ich dran hängen.
Also kommt es nur auf das Zul, Gesammtgewicht des Autos an?
Kann ja auch nicht oder?
Denn ich ziehe es ja es ist ja nicht im Auto das Gewicht.
Oder besteht ein unterschied dann noch zwischen gebremst oder nicht?
Also da sind 2 Hänger wovon ich aber das eingengewicht so nicht kenne. Da steht folgendes
Tieflader ohne Plane, 2 Achsen , Gebremst 2000KG Nutzlast 1600KG
Rückwertskipper 2 Achsen, Gebremst 2700KG Nutzlast 2000KG
Dürfte ich die beide dran hängen wenn ich die nur mit leichten sachen belade.
Sehe ich das denn richtig dass das eigengewicht das Rückwertskippers zB 700KG Beträgt?
EDIT: Ich sehe gerade die anhängelast hat einen extra eintrag im Schein.
Das wusste ich nicht, Da steht nun gebremst 1200 ohne 500.
Heißt ich dürfte beide fahren oder (leer)
16 Antworten
Zitat:
Heißt ich dürfte beide fahren oder (leer)
Bei Klasse 3 dürftest du das.
Soviel ich weiß, darf bei B das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 3,5 t nicht überschreiten.
Stell die Frage am besten nochmal im 'Vekehr & Sicherheit' Forum.
aha. Ist das denn sicher das der Anhänger immer als beladen gewertet wird und das der Wagen immer schwerer sein muss als das zGG des Hängers?
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Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs dürfen zusammen nicht mehr als 3500kg betragen.
Normalerweise müsste das der Vermieter aber auch wissen^^
die wissen gar nix. Die lassen einen einfach damit fahren.
der sagte mir gerade ja sogar nochmal , das es ja nur auf die Zuladung ankommt.
Ich habe ja auch Montag so einen Kipper gefahren . Der hat ein ZGG von 2,8 tonnen.
wusste ich ja nicht. Ich kann es mir auch immer noch nicht vorstellen.
Denn wenn das so wäre dann dürfte man ja mit normalen Autos ja nur diese 750KG Hänger fahren.
Denn welcher anhänger hat ausser diese kleinen hat denn schon weniger ZGG als die meißten Autos? Ich meine der Vento wiegt ja schon 1,2 T .
Ein Vectra, Audi A4 oder sonst was wiegt auch nicht mehr.
Und wenn ich dann sehe wieviele solcher Autos mit großen Hängern rum fahren.
Das kann doch alles nicht.
Die wissen das schon, nur ist es ihnen egal, was der Entleiher für einen Führerschein besitzt. Dieser ist dafür verantwortlich, was er befördert. Und gerade da kommt das Problem. In allen Klassen außer B darf man ohne E ausnahmslos Anhänger bis 750kg zGG befördern. Nur bei B machen sie es so kompliziert. Und jeder, der die alte Klasse 3 hatte, bekommt automatisch BE. Da ist dann dieser ganze Mumpitz egal. Warum das bei B ohne E so verkompliziert wurde, wird sich mir nie eröffnen.
Das erklärt natürlich wieder einiges. Also alle die den alten schein haben die haben eh BE oder was?
Aber wo ist der unterschied von B zu BE? soweit ich weiß ja nur dass das GG über 3,5 Tonnen wiegt.
Aber dann würden die ja trotzdem dem Problem unterliegen das dass ZGG des Hängers nicht höher sein darf wie der Leermasse der autos.
Und das ist etwas , was ich mir wie ich schon sagte nicht vorstellen kann.
Denn wen interessiert das ZGG wenn du den hänger z.B nur bis oben hin mit Plastik und Styropor voll machst und somit eh nicht über die 3,5 T kommst
Seit wann gibt es denn diese neuen klassen?
10 Jahre oder? Alter was für ein blödsinn, mit der alten klasse 3 darf man ja fast alles an hängern fahren
Bei BE darf die Masse des Anhängers die Leermasse des Zugfahreuges sehr wohl überschreiten. Im allgemeinen gilt, alle Kombinationen, die nicht unter B beschrieben sind, fallen unter BE. Alles ab 7,5to ist dann aber schon Klasse C1.
Die Klassen gibt es seit 1999. Jeder der den rosa Lappen gemacht hat bekommt beim Umschreiben C1E, was höherwertig als BE ist.
Hier nen Link dazu: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html
ja die seite hatte ich gelesen.
aber ich finde es echt ein unding.
Naja bleibt nur noch das eine Problem mit dem ZGG des hängers was ich im Post vorher fragte.
Was sagst du dazu? Ist das denn belegbar? Ich finde die STVO nicht im Netz.
Meinst du den Punkt der Beladung? Es ist egal, was du lädst, wichtig ist, was du an Masse laden könntest. Ist wie mit der GEZ. Da zählt auch nicht, ob du schaust, da zählt, das du schauen könntest. Leider klappt diese Auslegung das aber nicht mit dem Kindergeld... 🙁
Hier findest du StVO und StVZO: http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
Eine verarschung hoch 3.
Das ist doch echt Typisch Deutschland.
Dann bleibe ich aber bei meinem Satz das dann ja die meißten bestimmt auch ohne Fahrerlaubniss fahren.
Denn das gilt ja auch für die , die die alte klasse 3 haben oder?
Ich sage ja so ein Bebremster 2,5m bis 3m langer hänger mit 2 Achsen darf ja 2 T laden.
Welches normale Auto wiegt mehr 2 Tonnen?
Transporter, z.B. Und Geländewagen dürfen das 1,5 fache ihres Eigengewichtes ziehen. Aber das ist OT. Das ist übrigens eine EU-Verordnung, also wenn dann gleich groß meckern 😉