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Anhängelasten

Opel Insignia B

Warum darf der 210PS Diesel 400 Kg weniger!! ziehen als der 170PS Diesel??

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bermonto09 schrieb am 12. Januar 2018 um 11:15:02 Uhr:


Oder eben es wird das eigene Bedürfnis irrtümlich als ein Universales angesehen

Stimmt. Und wenn es das wäre, hätte der Insignia sicher die entsprechende Anhängelast.
Da wir Bauarbeiten grundsätzlich an Handwerker vergeben, das Boot für einen Anhänger zu groß ist und im Mittelmeer liegt, ist die Hauptanforderung an den insignia, dass vier Hartschalenkoffer nebeneinander in den Kofferraum passen. Das habe ich getestet, mit unseren Koffern funktioniert es. Der A4 kann das übrigens nicht 😉

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Zitat:

@Opeljena schrieb am 3. November 2019 um 09:25:03 Uhr:



Zitat:

@Radikoeln schrieb am 3. November 2019 um 08:26:44 Uhr:


Das ist mir neu. Ich habe auch im Netz nichts dazu gefunden. Hast du eine Quelle dafür?

Da gab es doch die Geschichte, wo ein A6 keine Anhängerkupplung anbauen durfte, weil er dadurch die Abgasnorm übersteigt. Und die Werte werden ja heute auch für die Steuer mit einberechnet.

@ Haubenzug
Das ist ne Abzocke der kleinen Autofahrer, das hat nichts mit Messwerten zu tun. Das wird nur berechnet.

Woher kommen denn sonst die verschiedenen Steuerrechnungen bei gleicher Motorisierung und Getriebe?
Gleiches Alter vom Insignia nur unterschiedliche Ausstattung.

Das ist eh ein Witz und nicht wirklich sinnvoll erklärbar...

Zitat:

@Opeljena schrieb am 03. Nov. 2019 um 03:10:07 Uhr:


Bringt das Auflasten heute nicht auch eine Erhöhung der KFZ Steuer mit sich?
Je mehr man anhängen kann, desto mehr CO2 kann produziert werden. Damit steigt auch die Steuer.

Der Insignia mit AHK zahlt ja auch schon mehr als der ohne.

Nein eigentlich nicht, da das Gespann ja immer gleich viel wiegen darf. Du darfst nicht die 4,1to übersteigen. Wenn AHK auflastest wird Zuladung gesenkt wenn AHK ausgereizt!

Meist steht dann dort als Beispiel:
Leergewicht 1,8to + 550kg + 1,850to = 4,2to
Gespanngewicht von 4,1to darf nicht überschritten werden.

Bei einer Auflastung zB.
Leergewicht 1,8to + 300kg + 2,1to = 4,2to
Gespanngewicht von 4,1to darf nicht überschritten werden.

Bei meiner Auflastung am GSI ist auch das Gespann Gewicht gestiegen!

Ich will den Threat nochmal für das Facelift aus der Versenkung holen.

Es scheint ja bei dem Facelift leider wieder enorme Einschränkungen in Sachen Anhängelast zu geben.

Besonders ärgerlich ist, dass der Diesel mit Automatik und Allrad so wenig ziehen darf. Rein von den Eigenschaften wäre er ja am besten geeignet.

Da ich mich mit der Thematik nicht so gut auskenne: Im Internet gibt es einige Anbieter, die Nachrüstlösungen für die AHK angeboten. Gibt man dort das korrekte Modell ein kann man teilweise Modell mit einer Anhängelast von mehr als 2t auswählen.

Ist das zulässig und korrekt? Oder stimmt diese Aussage nicht und man wird immer auf die niedrige Last laut Werk limitiert sein?

Schreib einfach mal die Firma Scholz fahrzeugauflastung an und die sagen dir dann was wirklich geht!

Laut ein Händler kann man bei der Nachrüstung wohl von 950Kg auf 1300kg auflasten. Das betrifft den Insignia Sportstourer 2WD Automatik mit 174PS. Keine Ahnung ob noch mehr geht.

VG Jan

Das sind dann die zulässigen Werte für nachgerüstete AHK beim Schaltet als ST. Der GS hat 50kg mehr.
Wenn eine AHK nachgerüstet wird, wird man wohl nicht über die von Opel angegebenen Werte kommen, da ja ansonsten die Herstellerfreigabe fehlt.

Eine Frage wäre ja auch, was am Insignia anders ist, wenn der eine AHK ab Werk verbaut hat? Anderer Kühler? Andere Bremsanlage? ... ? Oder liegt das nur an den Abgaswerten, die ja ohne AHK gemessen wurden und man darf halt über einen gewissen Bereich dann nicht mehr kommen. Wäre ja auch eine Möglichkeit in der heutigen Zeit.
Und Probleme kann es dann vielleicht auch mit der Garantie geben.

@Convento: Die über 2 Tonnen die da stehen beziehen sich auf die AHK und nicht auf dein eigenes Fahrzeug. Was du max. ziehen darfst steht in deinen Papieren. Und das ändert sich auch nicht, selbst wenn die AHK bis 5 Tonnen bei deinem Modell zugelassen ist.

Wenn ich richtig informiert bin hat der Insignia mit AHK ab Werk, einen größeren Kühler, könnte also Thermische Gründe haben. mfg.

Ja habe ich auch gehört. War auch schon bei den "älteren" Modellen so. Aber dort war der Unterschied trotzdem nicht so krass.
Je mehr ich darüber nachdenke, je mehr komme ich zu dem Entschluss, dass es mit dem neuen Messverfahren beim Abgas zu tun hat. Wäre deswegen mal interessant zu Wissen, welche Werte zwei (fast) gleiche Wagen haben, wo halt bei dem einen eine AHK ab Werk und bei dem anderen keine AHK ab Werk verbaut ist. Wenn da wirklich ein großer Unterschied vorhanden ist, könnte man sich ja einen ohne AHK bestellen, um Steuern zu sparen, und dann diese AHK bei Opel nachrüsten lassen. Durch diesen krassen Unterschied der Anhängelast jetzt, wird das halt keiner mehr machen der eine AHK außer für Fahrräder und leichte Anhänger benötigt. Nur so ein Gedanke

Erstmal danke an alle für die Infos. Ich werde mich jetzt mal mit dem Thema Auslastung beschäftigen.
Falls das nicht klappt ist der Insignia dann leider raus.

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