Angebot Leasing
Habe ein Leasing angebot für einen neuen 330i bekommen
58k UVP
48 Monate
15TKM / Jahr
348€ monatlich
0 Anzahlung.
+ 1.300€ Winterreifen und Überführung
Ist das gut? Oder eher "so lala"
Beste Antwort im Thema
Ich finde es dennoch etwas befremdlich das du hier alle aufgeilst mit deinen so tollen Konditionen, dich Leute sogar ansprechen das dies ein Großkundenangebot sein muss und du es immer wieder verneinst und behauptest das es ein Privat Leasing ist. Um dich noch mehr in der Sonne zu wälzen und zu zeigen was du für ein toller Typ bist hast du dazu noch ein eigenen sinnfreien Fred dazu aufgemacht.
Am Ende kommt dann doch raus das es über ein GK Vertrag läuft, Privat Leasing hin oder her aber das würde hier keiner so erreichen. Finde ich frech und wäre ich Mod, hätte ich den Fred direkt ins Nirvana geschickt. Für solche Sachen gibt es ein extra Leasing Forum auf MT.
Tschau Kako.
154 Antworten
Oha, für mehr km und mit W&R? Ich werde wohl morgen mal einen anderen Händler konsultieren.
Wir haben von BMW noch einen 530xd und 540i. Zusätzlich bekommen wir noch einen 330i G21.
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 24. Juli 2019 um 17:39:21 Uhr:
Nochmal: es ist ein "KANN"; kein "MUSS"... also warum sollte es die guten Leasingbedingungen zunichte machen? Ich muss es ja nicht wahrnehmen...
Meine Aussage bezog sich nur auf den Fall, dass man es wahrnimmt. Und zwar in dem Fall, wenn der Leasingvertrag mit einem höher als üblichen Restwert subventioniert wurde.
Nehmen wir an ein Fahrzeug hat nach 3 Jahren einen Restwert von 55%.
Der Leasingvertrag rechnet nun aber mit 60% Restwert um gute Raten zu erzielen, was mehr oder weniger einem zusätzlichen Rabatt von 5% entspricht.
Hat ein solcher Vertrag ein risikoloses Andienungsrecht, so wird der darin enthaltene Kaufpreis eben 60% vom ehemaligen Listenpreis sein, obwohl das Auto dann nur noch 55% wert ist. Geht man darauf ein, macht man sich im Nachhinein die 5% Rabatt wieder kaputt.
Nur auf diesen Sachverhalt wollte ich hinweisen. 🙂
Oder aber der Restwert ist nach Leasingende höher als im Vertrag prognostiziert: Dann macht man ein Schnäppchen.
Zitat:
@Fastdriver-250 schrieb am 24. Juli 2019 um 22:55:52 Uhr:
Oder aber der Restwert ist nach Leasingende höher als im Vertrag prognostiziert: Dann macht man ein Schnäppchen.
Eigentlich auch dann nicht wirklich, denn dann hättest Du ja vorher höhere Leasingraten bezahlt als notwendig, da die auf einen höheren Wertverlust bezogen waren, als wirklich erfolgt ist. 🙂
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für die 5% habe ich aber wie schon von anderem hier geschrieben MEIN Auto und nicht irgendeines wo ich vom Vorbesitzer nicht weiß, wie er damit umgegangen ist! das darf jeder persönlich abwägen was es ihm wert ist...
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 25. Juli 2019 um 08:43:24 Uhr:
für die 5% habe ich aber wie schon von anderem hier geschrieben MEIN Auto und nicht irgendeines wo ich vom Vorbesitzer nicht weiß, wie er damit umgegangen ist! das darf jeder persönlich abwägen was es ihm wert ist...
Natürlich, jeder kann tun und lassen, was er will. Ich beschreibe ja nur, warum die BMW-Bank *nie* ein Problem damit haben wird ein risikoloses Andienungsrecht in den Vertrag zu schreiben, denn die können dabei eigentlich nicht verlieren. 😉
die nicht! aber der BMW Partner u.U. und deswegen dürfen es viele nicht anbieten...
Erkläre mir mal den Fall, wo ein Händler ein Problem damit haben sollte und warum.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 25. Juli 2019 um 07:38:41 Uhr:
Zitat:
@Fastdriver-250 schrieb am 24. Juli 2019 um 22:55:52 Uhr:
Oder aber der Restwert ist nach Leasingende höher als im Vertrag prognostiziert: Dann macht man ein Schnäppchen.Eigentlich auch dann nicht wirklich, denn dann hättest Du ja vorher höhere Leasingraten bezahlt als notwendig, da die auf einen höheren Wertverlust bezogen waren, als wirklich erfolgt ist. 🙂
Da ist dir ein kleiner Denkfehler unterlaufen: Wenn man einen sehr guten Rabatt erhält, ist sowohl der Leasingfaktor günstig und je nach Marktlage dann auch noch der Kauf am Ende der Leasingdauer. Es kann immer Schwankungen geben - nach oben oder unten.
Ein Beispiel sind die Benziner, die bedingt durch die Dieselkrise mitunter einen höheren Wiederverkaufswert erzielen als ursprünglich prognostiziert.
Zitat:
@Fastdriver-250 schrieb am 25. Juli 2019 um 17:18:46 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 25. Juli 2019 um 07:38:41 Uhr:
Eigentlich auch dann nicht wirklich, denn dann hättest Du ja vorher höhere Leasingraten bezahlt als notwendig, da die auf einen höheren Wertverlust bezogen waren, als wirklich erfolgt ist. 🙂
Da ist dir ein kleiner Denkfehler unterlaufen: Wenn man einen sehr guten Rabatt erhält, ist sowohl der Leasingfaktor günstig und je nach Marktlage dann auch noch der Kauf am Ende der Leasingdauer. Es kann immer Schwankungen geben - nach oben oder unten.
Und alles, was ich sage ist, dass es notwendig ist zu überprüfen, *wodurch* der Leasingfaktor gut ist. Der kann durch Rabatte, durch niedrige Zinsen oder durch einen hohen Restwert gut sein. Wenn er durch einen höheren Restwert gut ist, zahlst Du diesen künstlich hohen Restwert bei der Übernahme wider drauf.
Beispiel: ein 320d wird aktuell mit einem Restwert von 54% bei 36/10/0 kalkuliert. Ein X2 20d hingegen aber mit 57%. Es ist nicht anzunehmen, dass letzterer auch 57% wert sein wird, allerdings werden diese 57% eben als Übernahmepreis beim risikolosen Andienungsrecht im Vertrag stehen.
Zitat:
Ein Beispiel sind die Benziner, die bedingt durch die Dieselkrise mitunter einen höheren Wiederverkaufswert erzielen als ursprünglich prognostiziert.
Was zu beweisen wäre. Den einzigen Effekt, den es meines Wissens nach gibt ist der, dass nicht EU6-Diesel übermäßig an Wert verloren haben (was bei der Übernahme eines solchen Fahrzeugs ebenfalls zu einem Übernahmepreis über Restwert führen würde). Dass die Restwerte der Benziner dadurch aber gestiegen wären ist meines Erachtens Wunschdenken.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 26. Juli 2019 um 09:22:20 Uhr:
Zitat:
@Fastdriver-250 schrieb am 25. Juli 2019 um 17:18:46 Uhr:
Da ist dir ein kleiner Denkfehler unterlaufen: Wenn man einen sehr guten Rabatt erhält, ist sowohl der Leasingfaktor günstig und je nach Marktlage dann auch noch der Kauf am Ende der Leasingdauer. Es kann immer Schwankungen geben - nach oben oder unten.
Und alles, was ich sage ist, dass es notwendig ist zu überprüfen, *wodurch* der Leasingfaktor gut ist. Der kann durch Rabatte, durch niedrige Zinsen oder durch einen hohen Restwert gut sein. Wenn er durch einen höheren Restwert gut ist, zahlst Du diesen künstlich hohen Restwert bei der Übernahme wider drauf.
Beispiel: ein 320d wird aktuell mit einem Restwert von 54% bei 36/10/0 kalkuliert. Ein X2 20d hingegen aber mit 57%. Es ist nicht anzunehmen, dass letzterer auch 57% wert sein wird, allerdings werden diese 57% eben als Übernahmepreis beim risikolosen Andienungsrecht im Vertrag stehen.
Naja, das ist eben Spekulation: Ein M140i erzielt in der Praxis einen höheren Restwert als von der BMW Leasing ursprünglich kalkuliert. Wer ein Andienungsrecht (Vorkaufsrecht) zu einem im Voraus definierten Preis hat, profitiert also. Wer kein Andienungsrecht vereinbart hat und den Wagen dennoch gerne übernehmen würde, wird mehr bezahlen müssen, da der Kaufpreis nach Leasingende dann individuell je nach Marktsituation berechnet wird.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 25. Juli 2019 um 17:03:18 Uhr:
Erkläre mir mal den Fall, wo ein Händler ein Problem damit haben sollte und warum.
Weil es desöfteren auch Modelle gibt, die teurer verkauft werden können als der Restwert wäre!
Und dem Händler ist es auch lieber dem bisherigen Leasingnehmer ein weiteres Leasingfahrzeug zu liefern und für das bisherige Fahrzeug einen zusätzlichen Kunden zu gewinnen... auch für die Werkstattauslastung in der Zukunft.
Nun nachdem ich ein bisschen mehr im Netz recherchiert habe, bin ich etwas klar mit dem "risikolosen Andienungsrecht" gekommen. Das Risikolose ist nur ein Marketingswort, im wesentlichen geht es um das Andienungsrecht, das sich im wesentlichen für Leasinggeber bedient. Das Risikolose ist eine freiwillige Zusage des Leasinggebers dass der Leasingnehmer nach dem Ablauf des Vertrages das Leasingfahrzeug zu großer Wahrscheinlichkeit kaufen darf. Falls der Leasingnehmer keine Absicht hat, das Leasingobjekt zu kaufen, und der Leasinggeber von seinem Andienungsrecht Gebrauch machen wollte, und der tatsächliche Verkaufspreis unter dem Restwert fällt, muss der Leasingnehmer die Differenz, z.B. die hier gesprochene 5%, nachzahlen. Wenn aber höherer Verkaufspreis als der Restwert erzielt wird, hat der Leasingnehmer einen kleineren Anteil vom Gewinn, was aber generell heutzutage eher unwahrscheinlich ist.
Aber ich merke, anders als ich gedacht habe, dass viele potenziale Leasingnehmer die Absicht haben, eigenes Leasingfahrzeug zu kaufen. Für sie macht das risikolose Andienungsgsrecht schon Sinn. Für mich aber nur Nachteil, weil ich keine Absicht habe, das Leasingobjekt zu kaufen. Wenn ich die Kaufabsicht hätte, warum tue ich nicht jetzt.
Wie kommst du darauf, dass auch bei RISIKOLOSEM ANDIENUNGSRECHT der Leasingnehmer für den Mindererlös haftet? Das wird ja explizit ausgeschlossen. Es wäre nur der Fall ohne "risikolos" oder bei Restwertleasing.
Gerne nochmals Zitat aus Vertrag:
" ist risikoloses Andienungsrecht vereinbart KANN der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug am Leasingende vom Leasinggeber käuflich erwerben" und
"Macht der Leasingnehmer von einer Kaufandienung keinen Gebrauch, haftet er dem Leasinggeber gegenüber nicht für einen Minderverkaufserlös. Es findet dann lediglich eine Abrechnung der tatsächlich gefahrenen KM statt..."
Um mal Klarheit beim risikolosen BMW-Andienugsrecht zu schaffen, anbei ein Zitat aus meinem Vertrag:
"Ist risikoloses Andienungsrecht vereinbart, kann nach Ablauf der Leasingzeit der Leasingnehmer nach Andienung durch den Leasinggeber das geleaste Fahrzeug zum kalkulierten Restwert von xxx EUR inkl. MwSt. käuflich erwerben.
Macht der Leasingnehmer von einer Kaufandienung keinen Gebrauch, haftet er dem Leasinggeber nicht für einen Minderverkaufserlös. Es findet dann lediglich eine Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer gemäß...der Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt."
Meine Anmerkung:
Der Vorteil am BMW-Andienungsrecht ist, dass der Restwert bereits bei Vertragsabschluss definiert wird. Bei Mercedes- oder VW-Leasing wird er grundsätzlich am Vertragsende ermittelt und orientiert sich am aktuellen Marktwert. Jedoch bieten Mercedes und VW alternativ zum Leasing auch Wahl-Finanzierungen an (mit festgelegtem Kaufpreis zum Vertragsende), bei BMW hieß das früher mal "Select-Finanzierung".