andersrum geparkt = 15 € Strafe
Hallo zusammen,
ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.
Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.
Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.
Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?
Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Polo183
Hallo zusammen,ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.
Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.
Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?
Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.
Danke
Ich würds begrüssen, wenn man einfach zu seinen Fehler steht und das Knöllchen bezahlt. ( Bitte dabei lächeln )
Das nächste mal die StVo beachten und richtig parken
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Polo183
Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.
manch einer kanns eben net unterscheiden. in wilden jungen jahren hatte ich eine etwas sehr aufgebrezelte kiste und eben einmal rundrum gecleant. damals waren diese "vw shanghai" embleme noch garnicht so zu haben. so ein ding hatte ich mir dann aus china besorgt. auf den tickets wurden dann diese schriftzeichen abgemalt 😉
Zitat:
Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.
naja das is halt dumm gelaufen. andere vorzuschieben ist schonmal komplett falsch. ich kann da nur einen kollegen zitieren: "ich fahr jetzt 40 jahre unfallfrei und ohne ticket, meine frau bekommt einmal die wochen ein ticket wegen falsch fahren, die kann nicht einparken und hat einmal im jahr einen unfall. und trotzdem darf die noch autofahren...ICH fahr dann einmal in 40 jahren bei rot über eine ampel und muss zu fuss gehen..." das ist zwar auch dumm gelaufen. in deinem fall hast DU halt an dem tag die a karte gezogen. nächstes mal isses halt jemand anders.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Kein Unsinn. Die Marke steht da, um die Beweiskraft zu steigern. Aber hier stimmt was nicht, der Bescheid ist falsch.
Du Held...es ist doch noch gar kein Bescheid an ihn raus.
Er hat bisher lediglich den Wisch, der unterm Scheibenwischer hing. Und ob da die Dame vom Ordnungsamt nun "grüner Käfer" oder "gelber Ferrari" draufschreibt ist mal sowas von herzlich egal....
Oh, ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen Bescheid handelt. Aber dennoch kein Grund für frechen Tonfall, Du Held.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
@MacBundy:
Du warst aber überhaupt nicht dort entnehme ich deiner Schilderung?Wenn du jetzt da gewesen wärst und es wäre nur die Marke falsch, dann wäre es eben doch das richtige Kennzeichen gewesen.
(ich gehe mal von irgendnem Zahlendreher aus, der gesehen wurde als du Einspruch eingelegt hattest)
Richtig, ick war nicht dort.
Da die Autonummer aber meine war, kannte man meine Adresse, nur das dazu genannte Fahrzeug war nicht meines...
Aus irgendeinem Grund muss die Sache ja eingestellt worden sein?
Vermutlich war das ein Zahlendreher, aber wo wollen die Beamten das gesehen haben?
Ähnliche Themen
auf dem Foto das sie sich nochmal angesehen haben? 😉
Und bei manchen Fahrzeugen wirds schwierig. Jetzt vor allem mit neuestem Fußgängerschutz (wozu brauch ich den im Auto, warum ist der im NCAP Test drin?) dann noch und manche Autos sehen von hinten sehr gleich aus...
Dazu noch die "cleanen" Fahrzeuge bei denen man manchmal nicht weiß was es denn sein soll mit den obligatorischen Ebay Angel Eyes und ATU Felgen. Könnte alles sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Dazu noch die "cleanen" Fahrzeuge bei denen man manchmal nicht weiß was es denn sein soll mit den obligatorischen Ebay Angel Eyes und ATU Felgen. Könnte alles sein. 😁
Die "M3-Spiegel" haste noch vergessen.... (warum gibt es hier keinen Kotz-Smiley?)😁
Zitat:
Original geschrieben von Polo183
Hallo zusammen,ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.
Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.
Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?
Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.
Danke
Die können auch nen weißen Zettel an die Scheibe heften. Das ist nur ne Benachrichtigung für dich, Post kriegst du so oder so.
Zitat:
§12 Abs. 4 StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Nun, schön zu wissen, dass du die Straßenverkehrsordnung komplett und zu jeder Zeit auswendig kennst.
Ich hoffe zumindest, dass du dein Wissen incl. Paragraphenangabe nicht eben erst aus einer Suchmaschine zitiert hast, nur um warme Luft zu verbreiten :-)
Zitat:
Original geschrieben von BlauerFlitzer81
Die können auch nen weißen Zettel an die Scheibe heften. Das ist nur ne Benachrichtigung für dich, Post kriegst du so oder so.
Bei Parkvergehen braucht man nicht auf Post warten. Auf der Rückseite der Knöllchen steht direkt drauf was und wohin man überweisen muss.
@svendrae:
Also wenn du was lernen willst:
http://www.motor-talk.de/forum/parkrecht-t3202635.html?page=11
Beantworte die Fragen die ich hier zum Parken gestellt habe.
Die Verwendung der StVO ist erlaubt.
Der §12 allerdings keine große Hilfe. (aber grundsätzlich lesenswert)
Und ich würde das Parken am rechten Straßenrand als wirkliches Basiswissen bezeichnen.
In jeder Stadt und jedem Dorf und jeder Straße.
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Ich hoffe zumindest, dass du dein Wissen incl. Paragraphenangabe nicht eben erst aus einer Suchmaschine zitiert hast...
Die Regelung wird im theoretischen Teil der Fahrschulausbildung gelehrt.
Tja, habs wohl vergessen. Bin mir sicher, dass ihr nichts vergesst und die Prüfung auf Anhieb fehlerfrei bestehen würdet, zu jeder Zeit. Beweisen ja auch div. Umfragen und Test's, dass niemand etwas vergisst. Außer mir natürlich.
Gibt eben nichts schlimmeres als mal (hat sich jetzt in 8 Jahren 2x ergeben) auf der linken Seite zu parken.
Ich weiß übrigens, dass man 5m vor einem Fußgängerüberweg nicht parken darf. Oder nicht im Bereich von 5m vor dem Kurvenradius. Und nicht auf "Behindertenparkplätzen",... ich kenne auch den Abstand den man zur Straßenmitte lassen muss. Alles Dinge, bei denen mir auch täglich, wenn sich mal wieder jemand nicht dran hält klar ist, warum es verboten ist, denn es stellt eine echte Gefährdung / Behinderung dar.
Diese sehe ich beim links parken allerdings noch nicht logisch begründet. Nichts desto trotz werde ich es in Zukunft nicht mehr machen, jetzt, wo ich (wieder) weiß, dass es verboten ist.
So, wer will nochmal die Keule schwingen von euch tadellosen?
Zitat:
Original geschrieben von svendrae
Gibt eben nichts schlimmeres als mal (hat sich jetzt in 8 Jahren 2x ergeben) auf der linken Seite zu parken.
Wenn's dann beim Ausparken krachen sollte, wird's jedenfalls erheblich teurer als 15 €.
Rechts hingegen ist das völlig ok. Kannste ausparken wie du willst. 😁
@Felyxorez
Das war deine Interpretation...😁