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Unfallbeteiligter zahlt 35.-€ Bußgeld nicht

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 5:16

Hallo,

ich fasse mal das gestrige Ereignis zusammen,

Fahrzeugführer X ist auf einer zweispurigen Strasse auf der linken Spur unterwegs und kollidiert mit dem Fahrzeugführer Y auf der rechten Spur.

Beide geben sich gegenseitig die Schuld, die Spur gewechselt zu haben, rufen die Polizei und diese teilt nach einem Aufnahme des Vorgangs den Schuldigen mit, in diesem Fall Fahrzeugführer X.

Zeugen sind nicht vorhanden, ebenso wenig wurden Foto´s von der Unfallstelle gemacht, auch die Unfallskizze auf dem Bericht fehlt vollständig.

Dieser verweigert die Zahlung des Bußgeldes in Höhe von 35.-€ und übergibt diese Sache nun dem Anwalt.

Die beiden Beamten waren daraufhin not amused und meinten, es wird eine Anzeige auf Sie zukommen und weitere Kosten, sollten das Bußgeld nicht Vor Ort entrichtet werden.

Fahrzeugführer X ist dabei geblieben, nicht die Spur gewechselt zu haben !!

++++

Weiß jemand aus Erfahrung, wie der weitere Werdegang ist ?

Viele Grüße.

Beste Antwort im Thema

Dem Fahrzeugführer X wurde kein " Bußgeld " sondern kulanterweise eine Verwarnung angeboten. Da er diese ablehnt, wird der Fall zum Bußgeld. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann X innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen. Entweder stellt die Bußgeldstelle den Fall ein oder es kommt zur Gerichtsverhandlung, deren Ausgang ungewiß ist. Alles andere ist eine zivilrechtliche Klamotte, deren Ausgang ebenfalls ungewiß ist. Fazit: Die Beteiligung eines VERNÜNFTIGEN Anwaltes ist dringend geboten.

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Dem Fahrzeugführer X wurde kein " Bußgeld " sondern kulanterweise eine Verwarnung angeboten. Da er diese ablehnt, wird der Fall zum Bußgeld. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann X innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen. Entweder stellt die Bußgeldstelle den Fall ein oder es kommt zur Gerichtsverhandlung, deren Ausgang ungewiß ist. Alles andere ist eine zivilrechtliche Klamotte, deren Ausgang ebenfalls ungewiß ist. Fazit: Die Beteiligung eines VERNÜNFTIGEN Anwaltes ist dringend geboten.

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 5:48

Stimmt mein Fehler, es wurde ja tatsächlich von einem - Verwarngeld - gesprochen, steht ja oben drauf.

Zum besseren Verständnis für mich, wie wollen die Beamten den Unfallhergang denn klären wollen, da keine Skizze keine Foto´s vorliegen, sondern Aussagen von 2 Unfalbeteiligten, die sich gegenseitig beschuldigen. :(

Personen wurden nicht verletzt, es handelt sich nur um einen Blechschaden, dahingehend meine Frage, ob dieses zwangsläufig vor Gericht behandelt wird, oder aber eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden kann in Bezug auf die Übernahm des Schadens.

Nach meinen Erfahrungen wird die gegnerische Versicherung mit Sicherheit Stunk machen. Eine formelle Unfallaufnahme ist bei Bagatellschäden nicht erforderlich. Trotzdem würde ich durch einen Anwalt mal klären lassen, wie die beiden auf den Fahrer X gekonmmen sind. Wenn denn der Verlauf so war kann ich dieses Verhalten nur als überaus mutig bezeichnen. Im übrigen ist es immer schlecht, in solchen Fällen keinen neutralen Zeugen zu haben. Im günstigsten Falle kann das zur 50 - 50 Regelung führen. Aber sicher ist das auch nicht. Fazit: Es wird wohl alles auf einen Prozeß hinauslaufen.

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 6:10

Fahrer X war meine Frau auf ihrem Roller auf der linken Spur, auf der rechten Spur der Unfallgegner in einem CLK.

Die Nachfrage bei den Beamten weshalb nun der Rollerfahrer Schuld sei blieb ergebnislos, Anhaltspunkte oder ähnliches gab es nicht, hier stehen nur Aussagen des jeweiligen Unfallgegners im Raum.

Zeugen sind nicht vorhanden, bedauerlicherweise...

Einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht haben wir schon mit der Sache beauftrag.

Randbemerkung :

Als der Polizist auf meine Frau zuging in Sie nach Ihrem Fahrzeug fragte, zeigte Sie auf den Roller.

Der nachfolgende Kommentar des Staatangestellten möchte ich jetzt nicht veröffentlichen nur soviel, das er gewisse Vorurteile gegebüber diesen Verkehrsteilnehmern besitzt.

am 16. Juni 2009 um 6:23

Vorerst kann man sich nur R 129 anschließen!

Hapabla kannst du hier mal eventuell das Schadensbild der beteiligten Fahrzeuge einstellen (ev. habt ihr ja Fotos gemacht; sollte man auf alle Fälle wenn die Polizei keine macht - was absolut reglungskonform ist).

PS: Die Polizei ist Ländersache, somit reden wir hier nicht von Staatsdienern sondern von Landesdiener (blödes Wort, aber wahr)!

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 7:31

Bilder sind gemacht worden, möchte ich aber etwas später erst einstellen.

Der Schaden am Roller ist hinten rechts an der Verkleidung, am CLK hingegen vorne links, angefangen als Kratzspur vom Stoßfänger bis hin zum Kotflügel, wo Beulen zu erkennen sind.

Nicht unerwähnt bleiben sollte die Tatsache, das es im zähfliessenden Verkehr stattgefunden hat, also nicht in voller Fahrt ab 50km/h, dann wären die Knochen meiner Frau wohl nicht mehr an einem Stück.

Persönlich gehe ich davon aus, das es auf eine 50 : 50 Regelung hinausläuft, aber etwas unsicher bin ich halt doch.

Hauptsache meiner Frau geht´s gut, was die Unfallgegnerin überhaupt nicht interessierte, sie verlangte mit Nachdruck immer wieder die Versicherungsdaten mehr Frau, selbst nach dem die Polizei ihr mitteilte, das Versicherungskennzeichen reicht aus.

am 16. Juni 2009 um 7:40

Was hat denn deine Frau als Beteiligte X denn zum Hergang dir gesagt? Auf welcher Fahrspur erfolgte die Kollision konkret? Ich nehme an, auf der Spur von X.

Dass deine Frau als X das Verwarnungsgeld nicht gezahlt hat, ist vollkommen richtig gewesen. Es wäre ein Schuldeingeständnis, gerade auch im Hinblick auf die Schadenregulierung der Versicherung. Wenn sie sich nicht schuldig fühlt, gibt es auch keinen Grund zum Zahlen des Verwarnungsgeldes.

Warum sie jetzt als 01 geführt wird, kann ich dir auch nicht sagen, hat aber nicht so die entscheidende Bedeutung, wie du wahrscheinlich befürchtest. Gerade bei unklarem Verlauf müssten beide als 01 geführt werden, das geht aber nicht.

Gruß

traumzauber

edit: Korrektur, weil ich X und Y vertauscht hatte.

am 16. Juni 2009 um 7:44

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Was hat denn deine Frau als Beteiligte X denn zum Hergang dir gesagt? Beide Fahrzeugführer werden sich doch nicht gleichzeitig aufeinanderzu bewegt haben. Auf welcher Fahrspur erfolgte die Kollision konkret?

Was ich nicht verstehe, sollte sich deine Frau nicht schuldig fühlen, weil Y die Spur gewechselt hat, warum hat sie dann das Verwarnungsgeld gezahlt. Y hat sich m. E. total clever verhalten, in dem sie das Verwarnungsgeld nicht bezahlt hat, im Hinblick darauf, dass ohnehin keine Zeugen vorhanden sind.

Gruß

traumzauber

Falls ich mich nicht verlesen habe hat X (seine Frau) nicht bezahlt.

Gruß

Frank

am 16. Juni 2009 um 7:51

Ein Verwarnungsgeld muß auch nicht bezahlt werden. Das ist eine Art Anerkennung der Schuld.

Nun müssen die Jungs eine Anzeige schreiben und das ist mehr Arbeit.

Diese darf aber nicht höher ausfallen als das Verwarnungsgeld plus Gebühren.

am 16. Juni 2009 um 7:52

Danke Frank, wenn ich dich nicht hätte...

Sorry, hatte mich verlesen, ich editiere deshalb mal meinen obigen Beitrag.

am 16. Juni 2009 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Danke Frank, wenn ich dich nicht hätte...

Sorry, hatte mich verlesen, ich editiere deshalb mal meinen obigen Beitrag.

.... dann hättest du einen anderen. :D

Gemeinsam lesen wir schon das Richtige. ;)

Bin gespannt wie die Sache ausgeht.

Vom Gefühl her 50:50. Aber was Gefühle angeht. Da kann man sich schwer täuschen.

Gruß

Frank, der auch nicht immer alles richtig macht. ;)

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 8:01

Richtig, meine Frau hat das Verwarngeld nicht gezahlt.

Auf welcher Fahrspur die Kollision zustande kam, konnte aufgrund der Aufgregung beider Parteien nicht geklärt werden.

Aber als Zweiradfahrer überlegt es man sich zweimal eine Spur zu wechseln , um halt brenzliche Situationen zu verhindern.

Daher ist ja die Schuldfrage von unserer Seite aus zweifelhaft.

Würde eine schlüssige Argumentation der Polizei oder aber eine Skizze des Situation vorliegen, würde ich auch ins Grübeln kommen, aber so ?!

Aus Erfahrung als Autofahrer weiß ich aber, das man immer nach Links möchte, da es ein Rückstau mit den Rechtsabbiegern gibt, nur Vermutungen helfen ja nicht weiter.

Worauf ich aber einen Gedanken verschwendet habe ich die Tatsache, das die Unfallgegnerin einfach nur unachtsam war und auf die linke Spur wollte, jedoch den Roller übersehen hatte und nun halt behauptet, der Roller habe ich die Spur gewechselt.

am 16. Juni 2009 um 8:10

Vor Gericht zählt nur das, was bewiesen werden kann.

Zitat:

Aber als Zweiradfahrer überlegt es man sich zweimal eine Spur zu wechseln , um halt brenzliche Situationen zu verhindern.

Da ist schon etwas Wahres dran. Ebenso gibt es natürlich genügend Beispiele, wo sich gerade Zweiradfahrer häufig in gefährliche Situationen begeben. Beispielsweise im stauenden/zähfließenden Verkehr zwischen den Fahrzeug von einer Lücke zur nächsten zu springen oder direkt einmal zwischen beiden Spuren in der Mitte lang fahren. Das könnte man deiner Frau jetzt unterstellen, aber das reicht natürlich nicht. Es muss bewiesen werden.

Absoluter Mist für euch ist, dass es keine Zeugen gibt. Das verstehe ich sowieso nicht: Deine Frau wird mit dem Moped ja umgefallen sein, oder? Wieso hält da keiner an? Bei zähfließendem Verkehr auf zwei Fahrspuren muss es doch genügend Leute geben, die das gesehen haben.

am 16. Juni 2009 um 8:10

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Aber als Zweiradfahrer überlegt es man sich zweimal eine Spur zu wechseln , um halt brenzliche Situationen zu verhindern.

Daher ist ja die Schuldfrage von unserer Seite aus zweifelhaft.

Sorry, aber das kann ich nicht so pauschal unterschreiben.

Was sich hier bei uns "manche" Zweiradfahrer leisten das lässt einem die Haare zu Berge stehen.

Rechts überholen, Spurwechsel ohne Blinker oder zu Schauen.

Wie gesagt "manche".

Gut dass deiner Frau nichts passiert ist.

Gruß

Frank, selber Zweiradfahrer, früher Motorrad jetzt Mountainbike. ;)

 

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