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andersrum geparkt = 15 € Strafe

Themenstarteram 28. November 2012 um 12:12

Hallo zusammen,

ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.

Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.

Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.

Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?

Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo183

Hallo zusammen,

ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.

Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.

Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.

Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?

Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.

Danke

Ich würds begrüssen, wenn man einfach zu seinen Fehler steht und das Knöllchen bezahlt. ( Bitte dabei lächeln )

Das nächste mal die StVo beachten und richtig parken

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Zitat:

Wenn's dann beim Ausparken krachen sollte, wird's jedenfalls erheblich teurer als 15 €.

Nun, ich bin auch in ungewöhnlichen Positionen in der Lage, den Verkehr zu beobachten, überblicken und entsprechend zu handeln.

Aber schön zu wissen, dass es in der Folge in Ordnung ist, beim Ausparken von rechts die Einfahrt unter Inkaufnahme von Schäden zu erzwingen.

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Zitat:

§12 Abs. 4 StVO:

 

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Nun, schön zu wissen, dass du die Straßenverkehrsordnung komplett und zu jeder Zeit auswendig kennst.

Ich hoffe zumindest, dass du dein Wissen incl. Paragraphenangabe nicht eben erst aus einer Suchmaschine zitiert hast, nur um warme Luft zu verbreiten :-)

Naja - den Inhalt zu wissen reicht schon aus. Ich beispielsweise kenne den. In welchem § das steht, lässt sich dann allein aus dem Inhaltsverzeichnis der StVO herleiten.

Seid froh das es so Spezialitäten nicht zu viel in Europa gibt.

Das man das nur aus der Fahrschule kennen muss zeigt doch den Widersinn der dahinter steckt. Ich bin mir ziemlich sicher das viele Fahrer die nicht in DE einen Führerschein gemacht haben auf die Idee kommen, dass das reglementiert ist. :D

@ichtyos:

Ist ja richtig, es war mir nunmal entfallen. Die meisten Dinge erklären sich auch von selbst nur durch Logik. Parkt einer vorm Fußgängerüberweg nimmt er die Sicht auf Überquerer u.s.w.

Eine logische Begründung für das hier besprochene Verbot kann ich bisher noch nicht erkennen, wenn man nach dem üblichem Gebot der Vorsicht fährt.

In Städten mag das vielleicht schon aus verkehrstechnischen Gründen kaum möglich sein, aber als ich das letzte Mal Abends durch ein Dorf fuhr und kurzfristig entschied an der eben erblickten Bank auf der linken Seite zu halten und dort entgegen der Fahrtrichtung den Parkstreifen zu nutzen war dies definitiv "sicherer", als erstmal auf der Straße zu wenden, einzuparken und dann beim Ausparken wieder zu wenden.

 

Denn so war es nur rein - raus - weiter. Wenn jetzt die bekannten Forenmoralprädiger meinen deshalb die Keule schwingen zu müssen - werde ich damit leben.

Ich sehe beinahe täglich auf der Straße wirklich gefährliche Dinge, die ich hingegen nie tun würde. Ich bin mir sicher, einige Keulenschwinger hier bewegen sich selbst im Straßenverkehr nicht annähernd so sauber, wie sie es glauben machen wollen.

Die Reaktion ist einfach übertrieben. Ein Hinweis, dass es verboten ist laut stvo so und so hätte gereicht, aber nein, es müssen ja noch die Kommentare mit rein, dass dies Grundwissen sei und man irgendwie zu dumm zum Auto fahren sei um es mal zu übersetzen.

Mir persönlich reichte schon die einmalige Information, dass es nicht erlaubt ist. Sicher hatte ich das auch mal gelesen oder gehört vor einigen Jahren. Werde in Zukunft also lieber 2x wenden, wenn es sich nochmal ergeben sollte und gut ist. Über jeden weiteren Beitrag und Keulenschwinger, der mir am Ende noch die Verkehrstauglichkeit absprechen will und mich womöglich zur MPU anmelden würde kann ich dann nur noch schmunzeln.

 

Ich habe übrigens noch keine Punkte und das liegt nicht am Glück, sondern an meiner Kenntnis und Einhaltung der Verkehrsregeln :-)

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Zitat:

Original geschrieben von BlauerFlitzer81

Die können auch nen weißen Zettel an die Scheibe heften. Das ist nur ne Benachrichtigung für dich, Post kriegst du so oder so.

Bei Parkvergehen braucht man nicht auf Post warten. Auf der Rückseite der Knöllchen steht direkt drauf was und wohin man überweisen muss.

Das ist aber nicht immer und überall so. Hatte bisher zwei Knölchen. Beim ersten Mal war gar kein Zettel an der Scheibe. sondern nach zwei Wochen Post im Kasten. Beim zweiten Mal nen Zettel, wo drauf stand das man Post bekommt (auf der Rückseite stand nix).

trolliges Kerlchen....

ja- endlcih wieder ein fred mit POTENTIAL....

Kennzeichen war wahrscheinlich auch von einem Volvo.....

Wichtiger wie ALLES- mach noch mal den Schein- da kannst du in einer der Ersten Stunden lesen - auf welcher Seite man fährt!!!

und jetzt noch viel Spaß beim .. trolligen Lachen!

Alex

Ganz schön kluger Spruch von jemandem, der nichtmal versteht, was er liest. Andernfalls könntest du zumindest die Leute hier auseinander halten und wüsstest, wer den Thread erstellt hat und wer nicht.

Für jemanden wie dich ist deine Signatur wirklich beschämend und der ursprüngliche Autor würde sich im Grabe umdrehen.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Seid froh das es so Spezialitäten nicht zu viel in Europa gibt.

Das man das nur aus der Fahrschule kennen muss zeigt doch den Widersinn der dahinter steckt. Ich bin mir ziemlich sicher das viele Fahrer die nicht in DE einen Führerschein gemacht haben auf die Idee kommen, dass das reglementiert ist. :D

Och - da gibt es viele Spezialfälle. Mir fällt da einer ein: In Österreich gibt es auch rechts vor links. Aber wer anhält, verliert seine Vorfahrt.

Und irgendwo anders bedeuten bunt bemalte Bordsteine Halte- oder Parkverbot.

Ich bin nur wenig im Ausland unterwegs, sonst würde mir sicher noch mehr einfallen.

Naja, auch in Deutschland gilt der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

weswegen ich auch anstandslos gezahlt hätte, selbst wenn auf dem Bogen nicht VW gestanden hätte. Einen Thread hätte ich dafür auch nicht gebraucht...

Ging mir eigentlich auch nur darum, zu erfahren, weshalb man es verbietet, was der Gedanke, die mögliche Gefahr dahinter ist. Aber ich kenne MT lange genug, ich hätte wissen müssen, dass mein beiläufiger Kommentar über meine Unkenntnis einen Riesen Rattenschwanz nach sich ziehen würde. Denn einfach nur antworten, ohne Wertung abzugeben, können hier nur wenige.

 

Schade ist nur, dass ich dich bisher eher positiv wahrgenommen habe

In Deutschland gilt aber auch:

"Zerstreutheit oder "Obrigkeit" schütz nicht vor Formfehlern."

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

@ichtyos:

Ist ja richtig, es war mir nunmal entfallen. Die meisten Dinge erklären sich auch von selbst nur durch Logik. Parkt einer vorm Fußgängerüberweg nimmt er die Sicht auf Überquerer u.s.w.

Eine logische Begründung für das hier besprochene Verbot kann ich bisher noch nicht erkennen, wenn man nach dem üblichem Gebot der Vorsicht fährt.

In Städten mag das vielleicht schon aus verkehrstechnischen Gründen kaum möglich sein, aber als ich das letzte Mal Abends durch ein Dorf fuhr und kurzfristig entschied an der eben erblickten Bank auf der linken Seite zu halten und dort entgegen der Fahrtrichtung den Parkstreifen zu nutzen war dies definitiv "sicherer", als erstmal auf der Straße zu wenden, einzuparken und dann beim Ausparken wieder zu wenden.

 

Denn so war es nur rein - raus - weiter. Wenn jetzt die bekannten Forenmoralprädiger meinen deshalb die Keule schwingen zu müssen - werde ich damit leben.

Hey, ist doch kein Drama. Meine Art ist es nicht, die große Keule auszupacken. Wenn jemand eine Regel nicht kennt, muss er halt im Falle des Erwischtwerdens mit den Konsequenzen leben. Ich krame dann eventuell noch den passenden § dazu raus.

Und ja: In Deinem konkreten Fall hast Du nichts wirklich schlimmes gemacht. Aber der Gesetzgeber hat - imho zu recht - entschieden, dass in der Mehrzahl der Fälle ein Parken auf der linken Seite gefährlich und deswegen verboten ist. Dein Fall liegt dann in dem Rest der Fälle - das auseinanderzusortieren hätte die StVO noch komplizierter gemacht.

ok, um dann mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukehren, meine Meinung:

 

Ich denke du (der TO) sollte es dabei belassen und bezahlen. Es macht nur Arbeit und produziert Kosten und am Ende wird es sicherlich doch ein Foto geben, außerdem hast du ja nunmal falsch gestanden (wie wir nun alle wissen :-)) und dein Kennzeichen stimmt ja.

Themenstarteram 28. November 2012 um 21:11

Gott ist das ekelhaft was für einen großkotzigen Ton manche hier drauf haben und ihren Müll hier ablassen ohne meinen Beitrag richtig gelesen zu haben.

Das gilt jetzt nicht für alle:

Wenn ihr richtig gelesen hättet, hättet ihr gelesen, dass ich es bisher nicht wußte, dass dies verboten ist also hört bitte auf mit so Sachen wie "Steh zu deinem Fehler"

Weil ihr ja auch alle Engel seid...

@SUV-Fahrer

Du willst mir was von zweispuriger Einbahnstr. erzählen weil ich gegen die Fahrtrichtung stehe? Schon mal was von Beschilderung gehört an die sich diese Ortsfremden halten müßten?

Und dann kommst du mir mit nem Auszug aus der StVO?

Boa, da kommt mir die Galle hoch wenn ich so einen Müll lesen muß.

Ganz ehrlich, ich werde es mir überlegen ob ich hier noch mal was schreibe.

An die Leute die sinnvolle und beitragsbezogene Sachen gepostet haben, danke.

Ich frag einfach mal wegen Fotos an. Haben die keine, dann lege ich mal Widerspruch ein und gucke was passiert.

Und dann mach ich mal den Beitrag hier zu weil schreiben werde ich hier nix mehr, also spart euch die Mühe mich weiter oberlehrerhaft belehren zu wollen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Polo183

Ich frag einfach mal wegen Fotos an. Haben die keine, dann lege ich mal Widerspruch ein und gucke was passiert.

Wie willst du den Widerspruch begründen? Doch nicht etwa mit den fehlenden Fotos?

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