ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. andersrum geparkt = 15 € Strafe

andersrum geparkt = 15 € Strafe

Themenstarteram 28. November 2012 um 12:12

Hallo zusammen,

ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.

Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.

Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.

Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?

Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Polo183

Hallo zusammen,

ich habe letztens bei uns in der Straße auf einem regulären Parkplatz geparkt, allerdings entgegen der Fahrtrichtung.

Ich hatte sofort ein Knöllchen dran weil das wohl anscheinen verboten ist.

Ich fahre einen VW. Auf dem Knöllchen steht zwar mein Kennzeichen drauf, jedoch hat der Beamte bei Fahrzeughersteller anstatt VW, Volvo geschrieben.

Meine Frage ist jetzt, kann man das Knöllchen dann anfechten mit der Begründung, die Beamten haben anscheinend was verwechselt oder komme ich um das zahlen nicht herum? Und machen die Ordnungsbehörden Fotos zur Sicherheit oder verlassen die sich drauf, dass man schon zahlen wird?

Ich frage deshalb, weil es mich maßlos ärgert, das alle in meiner Straße parken wie die wilden, überall wird Parkraum verschwendet, es wird Tagelang im Haltverbot gestanden und nie kriegt jemand ein Knöllchen. Ich parke einmal verkehrt rum und muß gleich zahlen. Und diese 15 € gönne ich der Stadt einfach nicht.

Danke

Ich würds begrüssen, wenn man einfach zu seinen Fehler steht und das Knöllchen bezahlt. ( Bitte dabei lächeln )

Das nächste mal die StVo beachten und richtig parken

61 weitere Antworten
Ähnliche Themen
61 Antworten

Hi,

ein Einspruch wegen "Volvo" statt "VW" wird nicht fruchten, sofern das Auto sonst irgendwie zweifelsfrei identifiziert wurde (Kennzeichen). Ich hatte mal ein Ticket (ähnlich lächerlicher Anlass), dass auf einen falschen Tag ausgestellt war. Das ließ sich dann auch abwehren.

bye

Wenn die Automarke nicht stimmt, kann das ein Hinweis auf einen Irrtum sein. Aber viele Ämter machen auch Fotos, mit denen sich das Auto identifizieren lässt. Man könnte nun darauf spekulieren, dass kein Foto existiert oder es genauso fehlerhaft ist wie der Bescheid. Ist aber riskant und lohnt sich wohl nicht. Parke einfach ab sofort richtig herum.

Zitat:

po

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

 

Der Staat und die Kommunen sind halt pleite.........alles geht nach Griechenland oder sonstwohin7

am stammtisch gehört oder bild gelesen ?

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

Wenn die Automarke nicht stimmt, kann das ein Hinweis auf einen Irrtum sein.

Unsinn...die Fahrzeugmarke wird auf dem Zettel nur eingetragen, weil das Feld dafür vorhanden ist, hat aber ansonsten rein rechtlich absolut keine Relevanz.es könnte auch draufstehen, wie das Wetter an dem Tag war.

Wenn der Bescheid dann durch die Behörde weiter bearbeitet wird, erfolgt über das angegebene Kennzeichen (und nur darauf kommt es an!) eine Halterabfrage, diese spuckt dann neben allen relevanten Daten u.a. auch die korrekte Fahrzeugbezeichnung aus.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

 

Ja: Rückstrahler sind auf der falschen Seite und beim Losfahren kann asymmetrisches Licht den Gegenverkehr blenden.

Ich lebe in einem Land wo es so eine bescheuerte Reglung nicht gibt. Ich bin nicht ein einziges mal "geblendet" worden.

Mal abgesehen davon ist es sowieso Unsinn. Wenn jemand auf der Gegenfahrbahn in die Gegenrichtung ausparkt, dann steht er ebenfalls in einem Winkel, so dass der Gegenverkehr geblendet werden kann.

Weswegen aufregen, 15 Euro ist doch das untere Ende der Bußgeldskala... und sinnvoll ist diese Regelung auch, schließlich könnte ein Ortsunkundiger die Straße fälschlicherweise für eine zweispurige Einbahnstraße halten, wenn dort alle auf einer Seite entgegen der Fahrtrichtung parken.

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

ehrlich gesagt wusste ich bisher gar nicht, dass dies verboten ist, gut zu wissen.

Die Straßenverkehrsordnung ist dir ein Begriff :rolleyes: ?

§12 Abs. 4 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, .... , zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.

Gruß,

SUV-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars

Wenn die Automarke nicht stimmt, kann das ein Hinweis auf einen Irrtum sein.

Unsinn...die Fahrzeugmarke wird auf dem Zettel nur eingetragen, weil das Feld dafür vorhanden ist, hat aber ansonsten rein rechtlich absolut keine Relevanz.es könnte auch draufstehen, wie das Wetter an dem Tag war.

Wenn der Bescheid dann durch die Behörde weiter bearbeitet wird, erfolgt über das angegebene Kennzeichen (und nur darauf kommt es an!) eine Halterabfrage, diese spuckt dann neben allen relevanten Daten u.a. auch die korrekte Fahrzeugbezeichnung aus.

Also ich denke schon das da mal nachgefragt werden könnte.

Was hat die Dame der Verkehrsüberwachung den gesehen? Einen Volvo oder das Fahrzeug des TE?

Bei dieser immensen Strafsumme kann man doch einen vollständig korrekten Wisch erwarten.

Moorteufelchen

a) 15 € zahlen

b) Anhörungsbogen abwarten, Fahreigenschaft verneinen / nicht antworten, in 3 Monaten darf der Halter 18,50 € zahlen

c) auf dem Volvo im Anhörungsbogen rumreiten und

c1: eine neue korrgierte Verwarnung mit 15 € bekommen

c2: da gearbeitet werden mußte einen Bußgeldbescheid bekommen über 38,50 € (wenn Abstellen zugegeben aus Versehen)

[[[

c3: eine Einladung zur MPU bekommen

(falls TE "äy isch hab da mein VW abgestellt nisch nen Wolf-O. Und überhaupt ist das ganze nur Abzocke mit Millis für Grichis und die Inistituts-Leiter hat nix bekommen, überhaupt seh ich gar nix ein!)

]]]

 

Der Volvo ist ein heilbarer Mangel und sollte man aus Versehen zugeben dort parkiert zu haben - nunja dann kanns Gebühren kosten.

 

Tipp:

Willst du der Behörde Arbeit machen und dir ist es nicht um die 3,50 € für die Kostentragungspflicht des Halters

dann kombiniere b und c1

Das kostet die Behörde am meisten.

Allerdings ist das unser aller Geld. Die 18,50 € können nicht kostendeckend sein also zahlen wir mit unseren Steuern deine Spielereien mit.

 

Man parkt rechts, da man sonst

a) 2x die Gegenfahrbahn queren muß

b) schlechte Sicht beim Ausfahren aus der Lücke

c) wenn über Nacht sind die Rückstrahler in der falschen Richtung

In verkehrsberuhigten Bereichen darf auch auf der linken Seite in gekennzeichneten Flächen parken:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken06.php

@siseb:

uh Vorsicht, es gibt zwar keine Fahrbahn an die man sich halten kann im verkehrsberuhigten Bereich aber es wurden schon Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen als ok angesehen. (wobei man da dann auch wieder links parken dürfte).

Allerdings ist die Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich auch wieder sehr gering (sollte so sein), daher entfällt das Argument mit dem 2x Gegenfahrbahn kreuzen und gefährlich. Da wenig gefährlich und Gegenfahrbahn gibts nicht wirklich.

Insofern ein Urteil mit gesundem Menschenverstand.

(kann aber auch wieder anders gesehen werden von nem anderen Richter)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Unsinn...die Fahrzeugmarke wird auf dem Zettel nur eingetragen, weil das Feld dafür vorhanden ist, hat aber ansonsten rein rechtlich absolut keine Relevanz.

Ick hab letztens Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid wegen Falschparken genau mit der Begruendung eingelegt und hatte Erfolg.

Nummer stimmte, Marke nicht.

Dass ick zu dem Zeitpunkt nicht an angegebenen Ort gewesen sein kann, mein Auto auch nicht, hatte ick nicht erwaehnt.

Moeglich das die auch Fotos gemacht haben und diese erst nach dem Einspruch angesehen haben, oder warum auch immer, aber bei mir reichte die falsche Marke...

ich würde widerspruch einlegen, sollte dem nicht stattgegeben werden, nen anwalt einschalten.

diese ewige abzockerei in unseren städten muss endlich beendet werden.

nur weil du in der fahrschule nicht aufgepasst hast, is das noch lange kein grund dir nen knöllchen zu verpassen

@MacBundy:

Du warst aber überhaupt nicht dort entnehme ich deiner Schilderung?

Wenn du jetzt da gewesen wärst und es wäre nur die Marke falsch, dann wäre es eben doch das richtige Kennzeichen gewesen.

(ich gehe mal von irgendnem Zahlendreher aus, der gesehen wurde als du Einspruch eingelegt hattest)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Unsinn...

Kein Unsinn. Die Marke steht da, um die Beweiskraft zu steigern. Aber hier stimmt was nicht, der Bescheid ist falsch. Das Amt wird sagen: Das Kennzeichen stimmt. Der Beschuldigte wird sagen: Da stand ein Volvo entgegen der Fahrtrichtung, aber es wurde das falsche Kennzeichen aufgeschrieben. Wenn dann kein Foto existiert, ist kein zweifelsfreier Beweis möglich. Aber wie gesagt: Hier wird sich der Weg nicht lohnen.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. andersrum geparkt = 15 € Strafe