andere Reifen Größe als im Fahrzeug Schein

BMW 3er E46

Hallo zusammen hab eine Frage unzwars im Fahrzeug Schein sind 205er/55/r16 t91 v eingetragen jedoch hab ich mir nun Zubehör Felgen gekauft und in der abe steht das ich dort 205er/50/r17 t93 Fahren kann meine Frage ist nun muss ich die Felgen jetzt eintragen lassen oder so ? MfG

Beste Antwort im Thema

Ich versuche das mal zu Schlichten.
Die ABE ist für viele Fahrzeuge ausgestellt, und deren Auflagen sind, wie von Oetteken beschrieben folge zu leisten.
Am Beispiel der von Oetteken geposteten ABE gilt für die Bereifung 205 50 r17 unter Hinweisen zu Tragfähigkeit und den zu verwendenden Schrauben freie Fahrt, so wie RHM3 es so behauptet.
Es ist laut ABE auch möglich für den e46 die Bereifung 225 45 r17 zu fahren, hier gilt zusätzlich die Auflage A01. Diese sagt aus, das Fahrzeug mit der ABE einer unabhängigen Prüforganisation vorzuzeigen.
Also immer schön Lesen was drin steht!

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Zitat:

@axels0482 schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:47:04 Uhr:


Ja, wenn die ABE z.B. sagt Heckschürze muss von Mitte oben bis 30° hinten ausgestellt werden, dann muss das in der Regel auch gemacht werden, bzw. auf andere Art ne Abdeckung des Reifens erzielt werden.

Es muß genau so gemacht werden, wie es in der ABE steht.

Wenn es auf eine andere Art gemacht wird (oder die Räder auch so ins Radhaus passen), dann muß es vom TÜV abgenommen werden weil die Auflage sonst nicht erfüllt wird.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2018 um 16:41:42 Uhr:


Ich bin der festen Überzeugung, dass an einem serienmäßigen Fahrzeug, erst nach Erfüllung der jeweiligen Auflagen und Hinweise, so wie diese in der ABE aufgelistet sind, das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Deine Ansicht, dass diese Auflagen bereits bei einem Serienfahrzeugen erfüllt seien, kann ich leider nicht nachvollziehen und widerspreche daher.

Es ist nicht meine Ansicht - sondern das ist einfach so Fakt - auch wenn du es nicht verstehen willst. Eine Gutachten wird an einem PKW geprüft und gilt dann für alle - daher ABE - sonst wäre der Sinn einer ABE ja gar nicht erfüllt.

Nicht böse sein, aber entweder reden wir aneinander vorbei, oder du verstehst den Sinn der Hinweise und Auflagen in der ABE nicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. Dezember 2018 um 18:30:59 Uhr:


Nicht böse sein, aber entweder reden wir aneinander vorbei, oder du verstehst den Sinn der Hinweise und Auflagen in der ABE nicht.

sorry - und auch nicht böse sein. Wie ich bereits geschrieben habe, hat das Prüfungsfahrzeug alle Auflagen erfüllt und die Prüfung bestanden.. Eine erneute Prüfung am baugleichen PKW ist daher nicht notwendig - was ist denn daran so schwer zu verstehen?

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Um es noch deutlicher zu beschreiben. Ein PKW Hersteller bekommt für einen PKW eine ABE und es dürfen aufgrund dieser ABE alle anderen baugleichen PKW zugelassen werden ohne vom TÜV nochmals geprüft zu werden. Sonst müsste ja jeder neue PKW erst mal zum TÜV und könnte erst dann zugelassen werden. Diese ABE Nummer steht in jedem Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung

Natürlich muss jedes Fahrzeug eine ABE haben, die aber das gesamte Fahrzeug umfasst, also nicht nur die Räder, sonst würde es nicht zum Straßenverkehr zugelassen.
In dieser ABE ist auch festgelegt, welche Räder ohne Änderungen montiert werden dürfen.
Früher konnte man die diversen Möglichkeiten im Kfz-Brief nachlesen.
Heute wird in den Zulassungsbescheinigungen aber nur noch eine Räderabmessung eingetragen. Weitere ohne Änderungen auch zu verwendenden Größen kann man heute dem COC entnehmen, sofern man das besitzt, was eigentlich so sein sollte.

In diesem Thread handelt es sich aber um Räder, die nicht werkseitig freigegeben wurden.
Die benötigen daher eine ABE oder, wenn keine ABE vorläge, eine Einzelabnahme.
In der ABE sind Auflagen und Hinweise zu den jeweiligen Fahrzeugen und Radabmessungen aufgeführt.
Bevor man die Räder im öffentlichen Straßenverkehr benutzen darf, sind diese Auflagen und Hinweise zu beachten.

ich gebe jetzt auf - die ABE für die Räder wird an einem Serienfahrzeug geprüft und dann in Form einer ABE für alle - wie auch der PKW - frei gegeben. Der einzelne geprüfte PKW und dessen Sonderräder erfüllt alle Auflagen des Gutachtens - und bekommt daher auch eine ABE - noch mehr Erklärung ist nicht möglich - es ist eine Sache des Verstehens

Vielleicht sagt mal jemand anderes etwas dazu, wer von uns nun irrt und wer nicht.

Ich versuche das mal zu Schlichten.
Die ABE ist für viele Fahrzeuge ausgestellt, und deren Auflagen sind, wie von Oetteken beschrieben folge zu leisten.
Am Beispiel der von Oetteken geposteten ABE gilt für die Bereifung 205 50 r17 unter Hinweisen zu Tragfähigkeit und den zu verwendenden Schrauben freie Fahrt, so wie RHM3 es so behauptet.
Es ist laut ABE auch möglich für den e46 die Bereifung 225 45 r17 zu fahren, hier gilt zusätzlich die Auflage A01. Diese sagt aus, das Fahrzeug mit der ABE einer unabhängigen Prüforganisation vorzuzeigen.
Also immer schön Lesen was drin steht!

Danke, Schlichtung ist nicht nötig, nur Klärung.

Die Diskussion begann, nachdem der TE folgendes schrieb:
"... in der abe stehen andere Größen drinne als im Fahrzeug Schein und deswegen frag ich mich ob ich sie eintragen lassen muss also die Reifen plus Felgen"

Die Antwort war RHM3 war:
"Wenn die Felgen / Reifen in der ABE stehen und auch dein E46 dann musst du nur die ABE im Fahrzeug immer dabei haben. Eine Eintragung ist beim Serienzustand des PKW nicht erforderlich. Hast ihn aber z.B. tiefer gelegt musst du die Räder eintragen lassen."

Das die ABE Auflagen und Hinweise beinhaltet, die je nach Reifengröße zu beachten sind, wollte ich klarstellen.
Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit.

Genau, die Prüforganisationen schreiben die Hinweise und Auflagen ja nicht, weil die Spaß daran haben komplizierte Zettel zu erstellen...

Habt ihr euch die ABE mal genau angeschaut ?

In der ABE stehen 205/50er 2 x ( Sommer und M+S ) Das ist neben den 16-zöllern auch eine der Standardbereifungen, wie die Autos werksseitig ausgeliefert wurden.

weiterhin:
215/45
225/45
235/40
245/40
255/40

Und unten im Gutachten zur ABE sind gelistet:

215/45
225/45
235/40
245/40
.........
.........

Für diese Dimensionen sind besondere Auflagen / Hinweise zu beachten !

Wenn diese Auflagen / Hinweise beachtet werden, hat auch für diese gelisteten Raddimensionen die ABE ihre Gültigkeit.

Bei den 205/50 R17 ist nichts zu beachten - diese Dimension darf ohne wenn und aber auf einem serienmäßigen Fahrzeug mit dieser ABE betrieben werden.
Um´s noch einfacher zu erklären: Für diese Größe gibt´s keinerlei Auflagen und Hinweise 😉

Gruß,
Thomas

Die Diskussion geht darum, dass RHM3 der Meinung ist, dass Auflagen und Hinweise gemäß ABE bei einem serienmäßigen Fahrzeug nicht zu beachten seien und diese Ansicht vehement vertritt.

Selbstverständlich habe ich mir die ABE angeschaut und auch kein Problem damit.

Gemäß ABE sind beim 346L zu allen Rad-Reifen-Kombinationen Auflagen und Hinweise einzuhalten.
Mit der ABE werden Räder der Größe 8 J x 17 EH2 mit einer Einpresstiefe von 35 mm freigegeben.

Diese Größe ist meines Wissens keine Standardabmessung beim E46, zumindest finde ich die bei meinem 325XI Touring (Prod. 12/2000) nicht, denn für den sind folgende Bereifungen im COC aufgeführt:

Serienbereifung: vorne / hinten 205/55R16 91W auf 7Jx16/ET47/ET46
Alternative 1: vorne / hinten 205/50R17 93W(XL) auf 7Jx17RH2/ET47
Alternative 2: vorne / hinten 225/45R17 91W auf 8Jx17/ET47
Alternative 3: vorne 225/45ZR17 91W auf 7 1/2Jx17/ET41 - hinten 245/40ZR17 auf 8 1/2Jx17/ET50
Alternative 4: vorne 225/40ZR18 91W auf 8Jx18/ET47 - hinten 255/35ZR18 auf 8 1/2Jx18/ET50

Ich weiß aber nicht, welche Eintragungen bei der Limousine im COC stehen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Dezember 2018 um 19:26:27 Uhr:


Die Diskussion geht darum, dass RHM3 der Meinung ist, dass Auflagen und Hinweise gemäß ABE bei einem serienmäßigen Fahrzeug nicht zu beachten seien und diese Ansicht vehement vertritt.

So habe ich das nicht geschrieben. Das Prüfungsfahrzeug hat diese Auflagen erfüllt und beachtet. Somit brauchen nicht noch mal die Auflagen geprüft werden - weil sie schon geprüft wurden. Alle Serienfahrzeuge erfüllen die Auflagen und Hinweise. Daher wird eine ABE erteilt. Wenn das nicht verstanden wird kann man ja mal die Internetseite vom Kraftfahrtbundesamt aufrufen und das nachlesen

Auch so wird da kein Schuh draus.

Geprüft wird ein Fahrzeug und aus der Prüfung ergeben sich Auflagen und Hinweise, die später ein Fahrzeug zu erfüllen hat, also nicht unbedingt schon bei der Prüfung erfüllt hat.
Konkret heißt das, dass das Fahrzeug nötigenfalls verändert werden muss.

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