An alle Österreicher!!!!!! WICHTIG WEGEN FELGEN!!!!

Audi A3 8P

Hallo!

Gute Nachricht für alle Ösis. Wenn ihr nachweisen könnt Räder und Reifen schon mal bei einem anderen A3 typisiert worden sind, braucht ihr nicht mehr extra typisieren fahren.

z.B. Ich bekomm bald meine 19x8 Zoll Felgen mit 235/35/19.

Ich brauch die nicht mehr typisieren weil ein Freund mir die Kopie von seinem Typenschein gibt. Das reicht als Nachweis.

Ich hoffe das hilft euch.

hier das aktuelle österr. Gesetz:

§ 33 KFG Änderungen am Fahrzeug

(1) Änderungen am einzelnen zum Verkehr zugel. Fzg einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebsicherheit beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer des Fzg unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen.

§ 22a KDV Änderungen am einzelnen Fahrzeugen

(1) Als Änderung nicht angezeigt werden muss (§ 33 Abs. 1 KFG)
1. das Austauschen

b) von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein od. im Bescheid über die Einzelgenehmigung angegebene Dimension oder Art, wenn der Zulbes über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension od. Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach § 32 od. § 33 KFG als für die Type u Ausführung des Fzg geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden u. dabei keine Änderungen am Fzg beim Anbringen der Räder u. Reifen erforderlich sind.

47 Antworten

Äähhm, immer mal langsam 😁

Das ist absolut nichts neues, diese Regelung gab es schon vor über 10 Jahren, als ich noch mit meinem IIer Golf beim TÜV vorstellig wurde.

- Änderungen, die an einem typengleichen Fahrzeug bereits einmal typisiert wurden, konnten auch schon vorher problemlos eingetragen werden (damals speziell interessant für die VR6-Umbauten in den Golf II). Eingetragen werden musste aber trotzdem.

Die einzige - falls korrekt zitierte - Änderung wäre der Entfall einer Eintragung.

- Natürlich ist die Motorisierung absolut NICHT egal, und eine pauschale Aussage wie "nur die Karosserie zählt" ist gerade von einem Mitglied der Exekutive mehr als verwunderlich 😠

Schonmal was von Traglast gehört ?
Eine 1,6er Felge soll auch automatisch das Gewicht eines 3,2ers tragen ?

Auch die Aussage "die Bremse hat nichts mit dem Motor zu tun" finde ich mehr als fragwürdig. Wäre mir neu, dass ich einen 3,2er auf die TDI Bremse downgraden darf nur um kleinere Felgen zu montieren.....

Auch Deine Behauptung, dass man "sicher kleinere Reifen als im Typenschein angegeben" montieren darf würde ich mal unter Kollegen ansprechen 😉

Sorry, aber bevor hier solche Halbwahrheiten gepostet werden sollte man doch etwas genauer recherchieren.

Außerdem besagt der Gesetzestext nicht, dass man die Kopie eines Typenscheines mit den eingetragenen Wunschfelgen mitführen muss. Theoretisch genügt auch das Gutachten des Felgenherstellers wenn darin vermerkt ist, dass die Begutachtung nach den weiter vorne genannten Paragraphen erfolgte und für die Montage keine Änderungen notwendig sind.

@ Fanbert

Grundsätzlich gilt diese Regelung für alle Umbauten - was einmal bei einem baugleichen Fahrzeug eingetragen wurde kann Dir nicht verweigert werden, es sei denn es haben sich inzwischen gravierende gesetzliche Änderungen ergeben (so wie bei den berüchtigten und gefährlichen "Jausenbrettern" als Heckflügel), in so einem Fall kann auch eine bestehende Genehmigung bei der nächsten §57A Überprüfung beanstandet, und nach erneuter Begutachtung entzogen werden.

LG

TFFY

Morgen,
könnten bitte alle mal schreiben was für Rad/Reifen Kombination ihr in Österreich schon eintragen habt lassen ?

so können wir uns sicher gegenseitig helfen.

Zitat:

Die einzige - falls korrekt zitierte - Änderung wäre der Entfall einer Eintragung.

BINGO!!! ;-) Da kann jemand lesen.

Zitat:

Schonmal was von Traglast gehört ?
Eine 1,6er Felge soll auch automatisch das Gewicht eines 3,2ers tragen ?

Ja genau *lol* Und jeder Bulle hat ein Felgentraglastgerät im Auto womit er das messen kann. ;-)

Nochmal für die langsamen unter uns. Es geht um die Felgendimension. Es gibt auch 17 oder 16 Zoll Felgen, die die Traglast des 3,2 erfüllen. Das du keine 16 Zoll Felge von einem 1,6 auf den 3,2 raufknallst hoff ich doch sehr.
Es geht um die Dimension!!!!!!!! Traglast und ET müssen NATÜRLICH stimmen. Oder denkst es reicht wenn du 19x8 eingetragen hast, aber ET20 und die stehen 2cm raus??

Zitat:

Wäre mir neu, dass ich einen 3,2er auf die TDI Bremse downgraden darf nur um kleinere Felgen zu montieren.....

Wer hat was von Bremsenänderung gesagt???? Es geht um Felgen. Nicht um Bremsen downgraden. *lol*

Zitat:

Außerdem besagt der Gesetzestext nicht, dass man die Kopie eines Typenscheines mit den eingetragenen Wunschfelgen mitführen muss. Theoretisch genügt auch das Gutachten des Felgenherstellers wenn darin vermerkt ist, dass die Begutachtung nach den weiter vorne genannten Paragraphen erfolgte und für die Montage keine Änderungen notwendig sind.

Wieder BINGO. Hat auch keiner was anderes behauptet. Es steht NACHWEISEN kann im Gesetz, nicht Kopie vom Typenschein. Nur ist wohl für alle der Typenschein der beste Nachweis.

So und nun mal für alle. Ich hab das Gesetz hier Online gestellt, um eine Hilfestellung zu geben grössere Felgen nicht mehr typisieren lassen zu müssen.

Und wenn jetzt hier Aussagen kommen wie Bremsendowngraden um 16 Zoll zu montieren etc kommt mir das Frühstück hoch.

Ich bin auch kein Rechtsexperte wie schon auf Seite 1 und 2 gesagt, für solche Dinge wendet euch an die Fachmänner beim TÜV.

Ich hab einen 2.0 Liter 8P und ein Freund von mir auch. Er hat 19 Zoll Felgen, ich bekomm die exakt gleichen, mir reicht seine Typenscheinkopie. DAFÜR IST DAS GESETZ GEDACHT!!!

und wenn ihr jetzt einen 3,2 Liter oder einen AS3R oder sonst was habt, dann lest mal im Typenschein nach ob andere Dinge eingetragen sind, weil ich hab das Auto nicht und woher soll ich das wissen????? Bin mir aber sicher das der 3,2 Liter nicht Typengleich mit dem A3 1,6-2.0 Liter ist. Daher ist diese Diskussion schon wieder unnötig.

Wem das Gesetz hilft freut es mich. Alle anderen die Bremsen Downgraden oder 12 Zoll am 3,2 montieren wollen, viel Spass dabei. *lol*

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Hallo!

Also, für die, die es interessiert hab ich die Antwort der MA 46 in Wien auf die Frage, ob man da nur eine Kopie mitführen muß und was ein gleiches Model ist: Zitat: "Kommen sie bitte mit Ihrem Typenschein vorbei, dann können wir weiteres Vorgehen besprechen" LOL - na das mach ich doch sicher, hab ja sonst nix zu tun :-)
....also zumindet in Wien ist das mit der Kopie wohl nicht sehr eindeutig. Eine Kopie einer bereits genehmigten Sache ist sicher hilfreich beim Eintragen, aber nur mit der Fahren ist bisserl riskant, würd ich sagen - ist aber nur meine Meinung - da ich auch keine Connections zur Polizei hab die mir im Fall der Fälle hilft :-)

zu dem Statement: " Weil weniger als im Typenschein kannst ja bekanntlich immer raufgeben ohne Probleme zu bekommen" das ist definitiv FALSCH und ein SCHWERER Mangel. mein Bruder war vor kurzem mit 155er statt 165 Reifen dort bei der MA (gleicher Umfang, Felge, etc) und war ein schwerer Mangel!!!! Also nix mit kleiner paßt schon :-) Im Falle eines Unfalls kann es dann auch noch Probleme mit dem Versicherungsschutz geben.

Hätte noch eine Frage: Weiß wer ob wenn ein Auto original ist und ich Felgen kauf mit DEUTSCHER ABE - kann ich die eintragen lassen ohne das Auto vorzuzeigen oder muß man mit Auto kommen??? (Erfahrungen aus Wien wären mir sehr willkommen) sonst nix veränder.

Ciao quadrifoglio.

Wird eigentlich beim Felgentypisieren auch ein Foto vom Auto gemacht oder is das nur bei Bodykits usw der Fall???

ja wird gemacht.....

muss schön mittig drauf sein, darf kein anderes Fzg. in unmittlbarer nähe auf dem Foto sein...usw....

mbG microft

Aber die landesabgabe darf man ja trozdem zahlen, weil man muß es ja bei der landesregierung trozdem melden, oder hab ich da wieder mal was falsch verstanden (geb zu ich hab den text nur grob überflogen 😉 )

so is es..das land kassiert wieder mal mit...wie immer halt...

mbg

Na da bin ich aber auch gespannt, ob das wirklich von jedem Polizisten in Österreich dann so durchgeführt wird. Ich glaube auch noch eher daran, dass viele Polizisten geil auf eine Eintragung sind, die im EIGENEN Typenschein steht, weil neues Gesetz hin oder her, bei allen Polizisten ist das sicher noch nicht angekommen.

Da zahl ich doch lieber die 40 Euro herum für die Eintragung und muss mich dann doch wieder zur Eintragungsstelle quälen, weil ich eine Kopie von irgendeinem anderen Typenschein mitführe und der Polizist noch denkt, ich möcht mir die Eintragung sparen. Bei meinem jetztigen A3 ist sowieso schon wurscht, weil eh schon eingetragen. Also falls wer folgende Felge und Reifenkombi an seinem A3 montieren will, jetzt aufpassen:
Felge: MAM 6 (S-Line Nachbau)
225/45 R17

In diesem Sinne wünsch ich allen viel Freude mit der neuen Gesetzgebung, weil sinnvoll find ich sie auf jeden Fall.

Ich hoffe Du hast Dich wieder beruhigt, und beim neuerlichen Durchlesen des Threads erkannt, welchen Unsinn Du teilweise verzapfst ?

Zitat:

Original geschrieben von David996


Bauchgleiches Modell sind alle Audi A3 8P von 05/03 bis heute. Die Motorisierung spielt ja bei den Rädern und Reifen keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von David996


Nochmal, es spielt dabei keine Rolle ob es ein 1.9 oder 2.0 Liter ist. Es geht um die Karosse, nicht um den Motor. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von David996


Bin mir aber sicher das der 3,2 Liter nicht Typengleich mit dem A3 1,6-2.0 Liter ist.

Kein Kommentar 😁

Zitat:

Original geschrieben von David996


Weil weniger als im Typenschein kannst ja bekanntlich immer raufgeben ohne Probleme zu bekommen.

Ich könnte also nach Deiner Aussage die kleinen Felgen vom 1,6er am 3,2er montieren....

Und genau das ist (wie schon auch von anderer Seite bemerkt) falsch - denn dafür müsste man (mal unabhängig von der Traglast der Felgen) beim 3,2er die Bremsanlage verkleinern, aber diesen Wink mit dem Zaunpfahl hast Du auch nicht verstanden...

Zitat:

Original geschrieben von David996


Hat auch keiner was anderes behauptet. Es steht NACHWEISEN kann im Gesetz, nicht Kopie vom Typenschein. Nur ist wohl für alle der Typenschein der beste Nachweis.

Zitat:

Original geschrieben von David996


hmmm, naja, nur die ABE glaub ich nicht, weil das Rad muss ja schon mal montiert und am Auto typisiert und abgenommen worden sein.

Dann solltest Du wenigstens wissen, was eine ABE ist und wie sie zustande kommt 😉

Zitat:

Original geschrieben von David996


Und eine Kopie reicht aus, und wenn der Polizist das nicht weiss ist er erstens selber schuld. Kann nur peinlich für ihn werden

Zitat:

Original geschrieben von David996


Für einen Polizisten ist es egal. Der kann im Zweifel eh zur Überprüfung schicken...

Wie jetzt, peinlich für den Beamten, oder er schickt mich zur Überprüfung ??? Was dann MICH Zeit und vielleicht auch noch Geld kostet, Zeit vor allem, wenn man dann der BH noch erklären muss, dass sich die Beamten schulen lassen sollten (hab ich selbst schon erlebt)....

Hier fehlt vielleicht der Hinweis, dass man dann eigentlich offiziell Beschwerde gegen den Beamten einlegen sollte, denn warum darf nur ich mich ärgern wenn er keine Ahnung hat ? 😠

Also nochmal der gutgemeinte Rat:
Jeder ist hier für solch positive Infos dankbar, gibt es sie gerade seitens des TÜV`s bzw. des KFG leider viel zu selten.
Wenn man aber nicht in der Lage ist, detailierte Informationen dazu zu geben bricht man sich keinen Zacken aus der Krone, wenn man dies auch klar darlegt.
Aber solche Halbwahrheiten und teilweise gravierende Falschaussagen, noch dazu von einem Exekutivbeamten, werfen erstens ein schlechtes Licht auf Euren Berufsstand, und machen zweitens eine sinnvolle Informationssuche sehr schwer.

MFG

TFFY

Zitat:

Ich könnte also nach Deiner Aussage die kleinen Felgen vom 1,6er am 3,2er montieren....
Und genau das ist (wie schon auch von anderer Seite bemerkt) falsch - denn dafür müsste man (mal unabhängig von der Traglast der Felgen) beim 3,2er die Bremsanlage verkleinern, aber diesen Wink mit dem Zaunpfahl hast Du auch nicht verstanden...

Du checkst das nicht, stimmts?? Wenn du die Bremse ändern musst ist das ganze hinfällig. Weil im Gesetz steht "wenn keine Änderungen oder Umbaumaßnahmen notwendig sind".

Jetzt begriffen oder immer noch nicht??

Zitat:

Hier fehlt vielleicht der Hinweis, dass man dann eigentlich offiziell Beschwerde gegen den Beamten einlegen sollte, denn warum darf nur ich mich ärgern wenn er keine Ahnung hat ?

Da wirst nicht weit kommen. Aber wenn wir dabei einer abgeht, bitte. *lol*

Und allgemein zu deinen beschissenen A3 3.2 Fragen. Ich sagte schon ich hab keine Ahnung was bei deinem 3.2 im Typenschein steht und ob der Baugleich mit einem normalen A3 ist von den Maßen her. Wennst nicht fähig bist nachzusehen und das zu vergleichen tuts mir leid.

Ich hab außerdem schon gesagt auf Seite 1 oder 2, dass man bei solchen Spezialfragen am besten beim TÜV oder der MA nachfragt.
Freut mich das du allwissend bist, ich habe auch niemals behauptet das etwas 100% so ist. Sondern immer "ich denk schon" "ich glaube" etc dazugeschrieben, weil wie schon erwähnt kann ich nicht alle paar Tausend Gesetze wissen.
In meinem Fall, mit meinem Audi klappt das 100% mit dem Gesetz, das ist sicher. Und das interessiert mich.
Und ob du auf deinen 3.2 jetzt die 16 Zoll raufgibst und ob das erlaubt ist oder nicht, ist mir im Grunde scheiss egal.

Ich denke es haben hier alle Begriffen um was es in dem Gesetz geht und alle haben es verstanden.
Nur scheinst du hier etwas beweisen zu wollen, keine Ahnung wieso.
Machst dich aber ziemlich lächerlich mit deinen Bremsen downgraden und 16 Zoll am 3.2.
Hab schon an die 4 private Messages bekommen, wo sie gemeint haben wie lächerlich deine Beiträge sind. Soviel dazu.

Aber bitte, lass deinen Frust freien Lauf und zieh weiter drüber, finde das nur mehr amüsant so wie alle anderen und werde da auch nichts mehr dazu schreiben.

So und nun mach weiter mit deinen super Beiträgen, wir wollen wieder was zu lachen. Erwarte aber keine Antwort mehr. *lol*

Ein Vorschlag, wie wärs wenn du deinen A3 optisch auf einen RS4 umbaust, aber einen 1,6 Liter Motor reinhängst. Darfst dann trotzdem 26 Zoll Felgen montieren??

@david..

servus,

bist du wirklich polizist - ich habe da meine zweifel? weil mich ein paar wörter in deinem text nicht von deinem polizistensein
überzeugen.

gruß willi

Zitat:

Original geschrieben von one o


@david..

servus,

bist du wirklich polizist - ich habe da meine zweifel? weil mich ein paar wörter in deinem text nicht von deinem polizistensein
überzeugen.

gruß willi

Und was juckt mich das was dich überzeugt und was nicht?? *lol*

Hallo!

Also ich kann mich 2fast4you nur anschließen, Wenn Du David 996 nur, zitiere, "glaubst" und "denkst" und es aber nicht weißt, dann würde ich gerne wissen was der Thread für einen Sinn hat? Willst du, dass Leute die sich nicht auskennen ohne Eintragung fahren und nur mit einer Kopie??? Wenn man was postet, so bin ich der Meinung, dass man das was man schreibt auch wissen sollte, nur leider gibt es da ja viele die glauben sie "helfen" einem wenn sie Ihre persönliche Meinung abgeben, die womöglich von dem Tatsächlichen abweicht.

Eine Frage hät ich aber noch an dich David996, habe diese schon zuvor gestellt und keine Antwort bekommen: WER ENTSCHEIDET, OB AM FAHRZEUG WAS GEÄNDERT WERDEN MÜß? Weil oft "passt " ja ein Reifen schon irgendwie drauf, nur werden dann nicht ganz die gesetzlichen Toleranzen eingehalten.

Und wegen den 1000 Gesetzen die es zu wissen gilt - zumeist gibt es da Fachjuristen die diese interpretieren und eine Stellungnahme und Anwendungsrichtlinien erarbeiten - ich würde daher nicht aus einzelnen § aus dem Gesetz selbst was herleiten, sondern eher nach einer Interpretation von einem Experten Fragen - weil die hält im Zweifel auch vor gericht. Weil auch Unwissenheit, was ja wohl bei dir zutrifft, schützt vor Strafe nicht.
Würd mich eh interessieren wo du dich da erkundigt hast (wie du am Anfang geschrieben hast) ist wohl ein echter Insider :-)

Wünsch euch ein schönes Wochenende,
ciao quadrifoglio

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