Am ersten Tag Automatik-Getriebe defekt 525d

BMW 5er F10

Hallo leute
Ich hab am donnerstag einen gebrauchten BMW 525d (f10)
Gekauft, und am selben tag hatte ich auf dem BC die Meldung "Getriebe gestört"
Das auto musste abgeschleppt werden..

Die frage ist soll ich das auto zurück geben, oder übers Garanthie neues Automatik Getriebe bauen lassen? Das auto gefällt mir sehr, er hat auch sonst keine Probleme..
Was würdet ihr mir vorschlagen? Wo und wie soll ich am besten das Automatikgetriebe reparieren lassen?
Brauche eure Erfahrung 🙁

Beste Antwort im Thema

Hallo motor talk familie
So ich habe mit händler geklärt ich geb den wagen heute zurück und kauf mir ein anderes 5er...
Der Händler wusste dass mit Getriebe nicht gestimmt hat, anstatt es gescheit reparieren und dann zu verkaufen, haben sie den so gebastelt dass das Auto fahren kann, aber Gott sei dank ist es am ersten tag passiert..
Habe echt glück gehabt..
Ich bin selber mit Türkische Herkunft aber die meisten tüekischen Händler sind wirklich unseriös.. schande sowas
Bei dem nächsten Autokauf werd ich sehr vorsichtig sein

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Warum der ganze Hickhack? Wenn es vom gewerblichen Händler gekauft wurde, muss ER sich um Schadensbehebung kümmern.

Und nach meinem Kenntnisstand in den ersten 6 Monaten voll dafür aufkommen (ohne Eigenanteil), weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Schaden bereits bei Übergabe bestand.

Erst bei Schäden nach >6 Monaten darf er anteilig etwas verlangen.

Die Sache ist hier relativ einfach, es wurde auch schon alles gesagt...da braucht man eigentlich gar nicht mehr zu diskutieren:
Der Händler ist in der Gewährleistung...und zwar zu 100%

Du solltest das Fahrzeug nirgendwo hinbringen, lass das mal schön dem Händler seine Angelegenheit sein (außer nach schriftlicher Absprache, wo auch die Transportkosten geregelt sein sollten)

Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht, daher kannst Du nicht von Kaufvertrag zurücktreten. Es sei denn, Du kannst dem Händler eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz/Betrug beweisen.

Ganz wichtig: Setze dem Händler eine angemessene Frist der Nachbesserung...und zwar SCHRIFTLICH und per EINSCHREIBEN ! Sollte er diese Frist nämlich nicht einhalten, besteht durchaus die Möglichkeit einer Rückgabe und Erstattung des vollen Kaufpreises!!

Was ist eine angemessene Frist? Ich würde hier eine Woche veranschlagen. Sollte er diese Frist nicht einhalten können, da ein neues Getriebe bestellt wurde und dies schon zB. 14 Tage bis zur Lieferung dauert, würde ich mich freuen und es so hinnehmen. Alle Reparaturversuche sind bei diesem komplexen Getriebe nur Pfuscherei und würde ich nicht wollen, daher die Fristsetzung! Das an dem Getriebe ja schon mal eine Reparatur war, hast Du ja wohl schon mitbekommen, das Ergebnis sieht man ja......

Das wäre MEINE Vorgehensweise ohne wenn und aber!

Was auch immer dabei herauskommt: Ich wünsche Dir viel Glück dabei!

Mich würde hier wirklich interessieren was hier rausgekommen ist. Azad sobald du mehr weißt las uns doch wissen.
Ich bin nämlich auch in Überlegung mir einen F10 zu holen, bin aber aus Österreich.
Auch die Option ein Fahrzeug aus Deutschland zu importieren ist eine Überlegung, allerdings gerade aus solchen Gründen eher nicht. Solche schwarzen Schafe gibt es überall, damit mich keiner falsch versteht nur - ich möchte damit bezwecken das es für mich umso komplizierter wäre wenn ich so einen Fall hätte und ich aus AUT bin, deswegen suche ich nur Österreichweit von einem seriösen Händler. Auch wir haben diese unterdurchschnittlichen von gestern auf Heute 0815-Händler, besonders in Wien. Von diesen aber halte ich mich einfach fern. Gerade bei so einem Wagen , wo es um doch einiges an Geld geht ist so etwas sehr bitter.

Dein Fall ist aber klar, ich meine du hast ihn nicht einmal einen einzigen Tag gefahren. Ich würde ihn die Kiste vor die Tür stellen und sofort mein Geld verlangen. Solche Typen gehören nur etwas eingeschüchtert. Für mich einfach nicht nachvollziehbar wie man so etwas abziehen kann. Auch das ist eben meine große Angst bei einem neuen Autokauf..
Ich wünsche dir viel Glück und alles Beste

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Zitat:

@mp2222 schrieb am 30. Januar 2017 um 09:42:00 Uhr:


...und zwar SCHRIFTLICH und per EINSCHREIBEN ! ...

Ich weiß nicht, ob das vor Gericht Bestand hätte -> am besten vorher vom Anwalt / Anwaltshotline beraten lassen.
Aus einem anderen Streitfall weiß ich, dass eine Übergabe durch einen Boten, der den Inhalt kennt, sinnvoller ist, weil er bei Bedarf vor Gericht Zustellung und Inhalt des Schreibens bezeugen kann. Der Bote sollte kein direkter Familienangehöriger sein. Falls der Empfänger es darauf anlegt, die Annahme zu verweigern: der Brief gilt auch dann als zugestellt, wenn er dem Empfänger vor die Füße geworfen wird.

Ansonsten sehe ich es wegen Rückgabe, etc. genauso wie mp2222: das ist kein Wunschkonzert, sondern gesetzlich geregelt.

Hier ist auch noch ein Infotext vom ADAC. Die für dich relevanten Stellen sind rot markiert
Quelle: ADAC

Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

Sachmängelhaftung
Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat.
Wer in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

Gebrauchtwagengarantie
Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt.
Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.
Allerdings kann es durchaus passieren, dass eine Garantie die Reparaturkosten nicht oder nicht vollständig abdeckt. So kann es z. B. sein, dass die Garantie nur bestimmte Fahrzeugbauteile umfasst oder eine Selbstbeteiligung des Käufers vorgesehen ist. Wichtig ist hier immer, gleich zu Beginn die Garantiebedingungen ganz genau durchzulesen! Diese geben auch Aufschluss darüber, wie lange die Garantie läuft oder welche Pflichten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.
Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder einer Kaufpreisminderung ist bei einer Garantie regelmäßig nicht vorgesehen.

Vorteile einer Gebrauchtwagengarantie
Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten sechs Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur in einigen Fällen auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann.
Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen.
Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie nicht eingeschränkt.

Zitat:

@real-toni schrieb am 30. Januar 2017 um 10:28:39 Uhr:



Zitat:

@mp2222 schrieb am 30. Januar 2017 um 09:42:00 Uhr:


...und zwar SCHRIFTLICH und per EINSCHREIBEN ! ...

am besten vorher vom Anwalt / Anwaltshotline beraten lassen.

DAS ist natürlich auch sehr Sinvoll, aber ich versuche es halt immer erst ohne RA.
Schriftlich-----freundlich, nett-----aber mit Nachdruck. RA ist die letzte Option bei mir.....

PS.: sehr guter Auszug von Dir, da steht alles relevante drin!😉

Zitat:

@mp2222 schrieb am 30. Januar 2017 um 10:48:29 Uhr:



Zitat:

@real-toni schrieb am 30. Januar 2017 um 10:28:39 Uhr:


am besten vorher vom Anwalt / Anwaltshotline beraten lassen.

DAS ist natürlich auch sehr Sinvoll, aber ich versuche es halt immer erst ohne RA.
Schriftlich-----freundlich, nett-----aber mit Nachdruck. RA ist die letzte Option bei mir.....

Beratung durch Anwalt heißt ja nicht, dass der Anwalt auch gleich einen Brief schreibt. Geht nur darum zu wissen, wie die ersten Schritte sein sollten, und was zu beachten ist.

Bei manchen Rechtschutzversicherungen, und für ADAC-Mitglieder, gibt's kostenlose Beratungshotlines.

Welche Adresse steht denn im Kaufvertrag? Händler Adresse
Oder name des Händlers mit Privatadresse???

Sofern letzteres versuch das ganze Geschäft rückgängig zu machen, sollte das nicht funkionieren geh direkt zum Anwalt.
Der Händler will sich ja vor seinen pflichten drücken und wird dir immer ärger machen wenn was am Auto ist.

Es hinterlässt alles einen sehr faden Beigeschmack. Der Händler verkauft im Kundenauftrag und schreibt dann seinen eigenen Namen als Verkäufer in den Kaufvertrag. Und dann kommt gleich am ersten Tag eine Fehlermeldung vom Automatikgetriebe. Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

Ich drücke die Daumen, das alles glatt läuft.

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 30. Januar 2017 um 15:08:34 Uhr:


Der Händler verkauft im Kundenauftrag und schreibt dann seinen eigenen Namen als Verkäufer in den Kaufvertrag.

Der Händler kann viel erzählen, dass er angeblich im Kundenauftrag verkauft. Wenn seine Firma als Verkäufer im Kaufvertrag steht, dann ist er der Verkäufer und nicht der Vermittler.

Bei einem Verkauf im Kundenauftrag muss der private Verkäufer im Vertrag genannt sein und der Händler muss eine Vollmacht des privaten Verkäufers vorlegen, dass er das Fahrzeug verkaufen darf. Ebenso wird der Händler als Vermittler im Vertrag benannt.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. Januar 2017 um 16:06:06 Uhr:



Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 30. Januar 2017 um 15:08:34 Uhr:


Der Händler verkauft im Kundenauftrag und schreibt dann seinen eigenen Namen als Verkäufer in den Kaufvertrag.

Der Händler kann viel erzählen, dass er angeblich im Kundenauftrag verkauft. Wenn seine Firma als Verkäufer im Kaufvertrag steht, dann ist er der Verkäufer und nicht der Vermittler.

Bei einem Verkauf im Kundenauftrag muss der private Verkäufer im Vertrag genannt sein und der Händler muss eine Vollmacht des privaten Verkäufers vorlegen, dass er das Fahrzeug verkaufen darf. Ebenso wird der Händler als Vermittler im Vertrag benannt.

Gruß
Der Chaosmanager

Genau das meinte ich auch mit meinem kurzen Beitrag - daher der fade Beigeschmack ;-)

Zitat:

Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

das Möhrchen muß einen sehr attraktiven Preis gehabt haben, damit jemand früh aufsteht... 😮

:-) Kanne :-)

Zitat:

@Azad93 schrieb am 29. Januar 2017 um 22:22:50 Uhr:



Zitat:

@allesgeht schrieb am 29. Januar 2017 um 14:31:17 Uhr:


Moin,

Du hast doch die Frage selbst beantwortet TS, das Du eine Garantie abgeschlossen hast und trägst 40% der Neuteile! Also lass das AT-Getriebe einbauen und zahle die 40% des Preises! Aber wie und wo? Das kläre mal brav mit dem Verkäufer und Versicherung ab. Denn hier wirst Du wohl kaum eine Klärung finden, denn sonst nimm Dir bei Unzufriedenheiten einen Rechtsanwalt oder dort Rat!

40 % von einem neuem Automatik Getriebe würden mir schon paar tausende Euros kosten, drauf hätte ich kein lust..
Ich werd morgen hier berichten wie es weiter gehen wird

Moin,

keine Lust?😕 Meinst Du, Du bist bei : Wünsch Dir was?! Wieso schließt man eine Garantie mit den Bedingungen ab, und findet es doof, das man 40% zahlen muß!! He? Wo lebst Du? Verträge sind da, um sie einzuhalten! Das gilt auch für Dich TS!

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