Alufelgen kommen nicht durch den Tüv!
Hallo Leute,
ich habe mir Rondell Alufelgen gekauft 7.5 J x 18 H2 mit den Reifen 225/40 R18, auch gleich rangemacht und leider festgestellt das die Karosserie von einem Golf V vorne schmaler ist als hinten, was leider dazu führt das die Alufelgen nur vorne 2-4 mm rausgucken. Ich war dann auch sofort bei GTÜ und der Typ sagte das ich so nicht durch den Tüv komme und die Felgen lieber wieder abmachen soll... da es für mich nicht in Frage kommt Kotflügel zu verbreiten und ich die schönen Alufelgen auch behalten möchte brauche ich eure Hilfe!
Was könnte man da machen?
Könnte man die Alufelgen "schwarz" eintragen lassen?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Kastelo
Könnte man die Alufelgen "schwarz" eintragen lassen?!
Bei manchen Leuten hier kann ich mir echt nur noch an den Kopf fassen... 😠
51 Antworten
Im übrigen sauen die breiten Reifen doch bei jedem leichten Regen das Auto ohne Ende voll, da die ja bestimmt 2 cm überstehen, dürfte beim TÜV bestimmt keiner eintragen :-( Aber dafür die Kotflügel vergewaltigen, das macht das Auto später unverkäuflich, ich kaufe keine Auto mit gezogenen oder gebördelten Kanten , gibt alles nur Rost.
meine sind 100% rostfrei dank GFK 😉
aber wenn man es richtig und gut macht rostet da gar nichts am kotflügel
Also ich würd ja einfach passende Räder montieren 🙂 .. Das bekommt man nicht nur nicht eingetragen, es sieht auch noch ziemlich dämlich aus, wenn die Räder rausstehen, finde ich ..
Beim Smart früher hab ich auch 175er Reifen vorne und 195er Reifen hinten eingetragen bekommen (Einzelabnahme aber), obwohl keine Verbreiterung dran war (weil hässlig 😁), aber der TÜV-Mann meinte, es wäre ok, weil die Laufflächen abgedeckt sind. Geht übrigens wohl primär um den Spritzschutz, der nicht mehr da ist, wenn die Lauffläche übersteht.
hm also ich würd den golf verkaufen, und mir nen passendes auto zu den felgen kaufen 😁
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Hi Leutz,
versteh die ganze Diskussion nicht, wenn ich so was auf mein Auto machen will, dann frage ich vorher ist es zulässig und wenn ja wie und nicht danach.
Ein seriöser Ingenieur von TÜV oder anderer Stelle wird sich auch mit einem 100er Lappen keine Laus in den Pelz setzen und da eine Ausnahme mit einem Eintrag machen.
Dann zu dem Thread von G0lf-V-GT , also sorry da muss ich echt krank sein, wenn ich mit so was rum fahre und dann keinen Versicherungsschutz habe, weil dadurch die Zulassung meines Fahrzeuges erloschen ist. Denn da muss ich mittellos sein und es kann keiner was bei mir holen im Falle eines Unfalls. Muss ja den Unfall nicht selber verschulden, aber angenommen es kommt zu einem solchen mit Todesfolge ( logo kann Dir G0lf-V-GT nicht passieren ), dann werden die Autos auseinander genommen und Du hast eine Mitschuld und zahlst mit, da Deine Versicherung es dann nicht zahlt.
Ob Du dann mit Deinem Gewissen klar kommst, steht auf einem anderen Blatt, aber wer so Tips gibt, der hat damit keine Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von atomic-atc
Geht übrigens wohl primär um den Spritzschutz, der nicht mehr da ist, wenn die Lauffläche übersteht.
mir wurde damals gesagt es geht um das aufwirbeln von gegenständen auf der fahrbahn...dass die nicht nach hinten fliegen sondern sich im Kotflügel sammeln
Doch schnurz pies egal weshalb, nicht zulässig oder nur mit Änderungen ist nun mal vorgegeben und da kann keiner was dran ändern, außer einem Karosseriebauer.
Frag mich wieso hier eigentlich ich und andere noch antworten, ist doch klare Sache
Zitat:
Original geschrieben von GTITyp
Dann zu dem Thread von G0lf-V-GT , also sorry da muss ich echt krank sein, wenn ich mit so was rum fahre und dann keinen Versicherungsschutz habe, weil dadurch die Zulassung meines Fahrzeuges erloschen ist. Denn da muss ich mittellos sein und es kann keiner was bei mir holen im Falle eines Unfalls. Muss ja den Unfall nicht selber verschulden, aber angenommen es kommt zu einem solchen mit Todesfolge ( logo kann Dir G0lf-V-GT nicht passieren ), dann werden die Autos auseinander genommen und Du hast eine Mitschuld und zahlst mit, da Deine Versicherung es dann nicht zahlt.
Ob Du dann mit Deinem Gewissen klar kommst, steht auf einem anderen Blatt, aber wer so Tips gibt, der hat damit keine Probleme.
Dann hab ich ja glück gehabt dass ich meine Felgen dieses Jahr eintragen lassen habe.
Und falls ich dann damit einen Unfall baue bei dem jemand stirbt hab ich kein so schlechtes gewissen mehr wie mit nicht eingetragenen Felgen ?!?!
Sorry,das mit der Versicherung verstehe ich ja,aber das mit dem Gewissen sicher nicht!
Das das Auto keine ABE mehr hat ist klar,dass es stillgelegt werden kann ist auch klar:
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln
versicherungstechnisch aber (im falle eines unfalls) ist es so ,daß der Versicherungschutz im Streitfall nicht verloren geht, wenn das Bauteil z. Bsp. zur Zeit eines Unfalls zwar nicht eingetragen war, hätte aber eingetragen werden können und ursächlich nicht zum Unfall beigetragen hat.
Und dies galt bisher für alle meine Felgen 🙂
Hi G0lf-V-GT,
nun durch Deine Zeilen im letzten Thread sieht ja alles wohl etwas anders aus. Im ersten hast Du geschrieben dass Du einfach nichts eintragen läßt und da es ja bei dem Eröffner des Threads hier um was ging, was so nicht eingetragen werden kann, musste man davon ausgehen, dass Du auch so rum fährst.
Aber das hast Du ja nun richtig gestellt, daß Du es zwar nicht eintragen lässt, aber trotzdem alles zulässig wäre und das ist klar kann dann keinen Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. also muss ich mich für das krank entschuldigen, denn hast ja auch nochmal zusätzlich aufgelistet was Fakt ist .
Und mit dem Gewissen, nun traurig wenn es jemand nicht belastet egal ob selber oder ein anderer Schuld ist, so habe ich das nicht gemeint, nur eben wenn man was verursacht was wegen etwas verbotenem passiert ist, ich denke dann ist diese Belastung noch gewaltiger.
Ich verabschiede mich nun aus diesem Thread, denn dazu gibts nichts mehr zu sagen, G0lf-V-GT hat nochmal alles wichtige erwähnt an was viele nicht denken
moin,
also als aller erstes DANKE an alle für die hilfreichen beiträge!
ich werde die felgen morgen wieder demontieren.
ich hab mich davor nicht darüber informiert, weil ich mir über sowas keine gedanken gemacht habe, weil....... ich nicht daran gedacht habe das der so "geliebte" golf V vorne schmaler ist als hinten. hinten passen die perfekt. als die drauf waren ist mir das erst eingefallen, und in die ABE habe ich natürlich erst dannach reingesehen.
ich dachte nur aus so vielen beiträgen hier auf der seite, dass die ABE einfach nur bedeutet das ich sie nicht eintragen muss und mit einem teilgutachten schon!! 😁 😁
naja ist aber nicht so schlimm morgen sind die auf mein vaters e90. das war außerdem mein erster felgen kauf, das nächste mal werde ich ganz bestimmt darauf achten.
war aber eine sehr gute lektion DANKE nochmal an alle 😁
außerdem ist das auch ein dummes gesetz... ich sehe oft viele mit halber alufelge draußen und da kann mir doch auch keiner erzählen, das sie die nicht eingetragen haben.
diese 5 mm schaden niemanden meiner meinung nach aber egal so ist das halt.
sehr gut 🙂
gute Passform hätten z.b. 8x18 mit 215/40 oder 225/40 und ET 45 - 55 ,kannst ja ein wenig durchstöbern mal und dann ein paar felgen mit größen hier posten
sorry...aber die anderen sind schwul.....wirste jetzt auch schwul..?
was andere haben ist egal....wenn ich das sehe kann ich dir sofort sagen, bei nem schlagloch ist der kotflügel direkt kaputt....
Hatte selber die situation, das meine passgenauen eingetragenen felgen, mit serienfahrewerk (sportsline) mir den kotflügel zerfetzt haben als ich mit eingeschlagenen rad auf nem bordstein gerollt bin (30-40km/h). bei dir wäre das ja schon beim geradeausrollen passiert...O.o
und noch mal an alle: Was andere haben ist egal. Wenn es bei euch nicht klappt, dann lasst es. und meist stehen die räder auch hinten über und nicht vorne. sieht doch völlig beschissen aus, wenn vorne das rad weiter raus steht als hinten.......^^
8x18 mit et 45-50 sind super. und dazu nen reifen in der dimension 225/40/18....so hab ich es immer auf meinem Ver und das passt dicke....🙂
Zitat:
Original geschrieben von GTITyp
...wenn ich so was auf mein Auto machen will, dann frage ich vorher ist es zulässig und wenn ja wie und nicht danach.
Eben.
Dieser Kardinalsfehler scheint sich aber wie ein roter Faden durch diverse Threads auf MT zu ziehen. Eigentlich sollte man meinen, daß die User dieses Forums aus den Fehlern anderer User lernen würden. Scheint aber wohl oftmals nicht der Fall zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von Kastelo
diese 5 mm schaden niemanden meiner meinung nach aber egal so ist das halt.
Na zum Glück darf das nicht jeder selbst beurteilen was anderen evtl. schaden könnte .... 😰
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eben.Zitat:
Original geschrieben von GTITyp
...wenn ich so was auf mein Auto machen will, dann frage ich vorher ist es zulässig und wenn ja wie und nicht danach.Dieser Kardinalsfehler scheint sich aber wie ein roter Faden durch diverse Threads auf MT zu ziehen. Eigentlich sollte man meinen, daß die User dieses Forums aus den Fehlern anderer User lernen würden. Scheint aber wohl oftmals nicht der Fall zu sein.
das problem ist, das vorher nicht gelesen wird. erst wenn es probleme gibt kommen se alle hierhin und fragen nach.