Alu-Felgen eintragunsfrei?
Alu-Felgen eintragungsfrei?
Hallo,
fahre meinen Mondi mit den Original-Ford-Alufelgen und habe jetzt 4 Alus von Fa. CMS Modell C1 mit Reifen angeboten bekommen: Reifendimensionen wie aktuell 205/55 R16
Laut Gutachten (siehe Anhang) darf ich diese montieren (ich fahre den B5Y).
Darf ich diese jetzt einfach so montieren oder muss ich beim TÜV vorstellig werden? Hab in dem Bereich absolut keine Erfahrung und frage deshalb mal ganz dumm.
Dazu noch eine Frage zur der Einpresstiefe. Die Originalfelgen haben ja ET52, die CMS-Felgen ET50. Muss ich mir darüber irgendwelche Gedanken machen?
21 Antworten
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Beim Gutachter (TÜV, Dekra, KÜS, etc.) vorstellig werden müssen oder nicht?!
Welche Art von Papieren liegen den Felgen bei?
ABE / ABG? - Ist eine allgemeine Betriebserlaubnis /-genehmigung für genau Deine Felgen mit genau Deiner Bereifung für genau Dein Fahrzeug vorhanden? Dann brauchst Du niemanden aufzusuchen. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich!
Am wahrscheinlichsten ist dies: Teilegutachten einer anerkannten Organisation (z.B. TÜV). Sind hier Deine Felgen(größe) mit möglichen Bereifungen für Dein Fahrzeug aufgeführt, stehen dabei meist die zu erfüllenden Auflagen. Da Du ja nur eine geringfügig andere ET verwendest, dürften keine Veränderungen am Fahrzeug erforderlich werden. Aber jetzt kommt der Knackpunkt: Ob das so ist, darfst nicht Du entscheiden! Und auch kein MT-Papst! Sondern ein Prüfer einer der o.g. Organisationen! Mit korrekten Radschrauben korrekt montierte Räder und das Teilegutachten einem Prüfer vorführen, der kurz einen Blick drauf wirft und Dir eine Abnahmebescheinigung erstellt. Dürfte Dich - je nach Organisation - so um die 40€ kosten. (Preisbeispiele KÜS München) Diese Abnahmebescheinigung muß mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren (und das ist nicht der nächste HU / AU - Termin, sondern Ab-/Ummeldung, etc.) wird der "Inhalt" dieser Bescheinigung in die Fahrzeugpapiere mit aufgenommen und Du brauchst den Wisch nicht mehr spazieren zu fahren.
Sind keine der o.g. Papiere vorhanden (z.B. nur ein Materialgutachten, sehr beliebt bei Billigprodukten), muß Dein Wille, dieses Produkt zu montieren wirklich außerordentlich groß sein, denn: Du müßtest eine Einzelabnahme durchführen lassen, die mit meist unwirtschaftlich hohen Kosten verbunden wäre!
Und das alles habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen oder dem Buch "Das oblatendünne Eis des halben Zweidrittelwissens" (von Sarah Kuttner 🙂) entnommen, sondern ich interpretiere dieses TÜV-.pdf! Ach ja, ein Quentchen Erfahrung aus in den letzten Jahren vorgenommenen Fahrzeugänderungen ist auch noch dabei ... 😁
Gruß
ja_fix!
Zitat:
ABE / ABG? - Ist eine allgemeine Betriebserlaubnis /-genehmigung für genau Deine Felgen mit genau Deiner Bereifung für genau Dein Fahrzeug vorhanden? Dann brauchst Du niemanden aufzusuchen. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich!
Das Ding von firebirder78 heißt doch "Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE".
Dann ist doch eine ABE bereits vorhanden. Nur wird sie durch dieses Papier von TÜV erweitert. Um eben genau die 205/55R16 (Serienbreifung) und genau die Felge für genau den B5Y.
Die ABE hat der Hersteller der Felgen. Der Nachtrag müsste dann dem ABE-Inhaber = Hersteller erteilt werden und nicht dem Felgenbesitzer.
Ich versteh das so: ABE vorhanden, Gutachten für die Felgen (mit Serienbreifung) ist auch von TÜV vorhanden, also montieren und losfahren.
Mit dem Ändern der Papiere scheint es im Süden anders zu sein als in NRW. Ich musste z.B. die nachträglich angebrachte AHK vor ein paar Jahren beim nächsten TÜV-Termin eintragen lassen. Ich erinnere mich an Zeiten, wo das sofort nach dem Anbau passieren musste. Aber ich lass mich da gerne eines besseren belehren.
gruß
rainbas
wenn deine jetzigen felgen auch alu felgen sind, dann kannst du die muttern benutzen ( würd ich aber nicht machen, da diese vom streusalz angegriffen werden und dann nicht mehr so schön aussehen, aber DAS KANNST DU MACHEN)
mach dir auch keine sorgen wegen der ET, da du eine ABE für die felge hast, hat sich da schon jemand nen kopf gemacht und auch gepfüft ob das passt, wurde ja auch vom kba freigegeben.
und die reifen kannst du auch ohne prob. fahren, scheiß egal welcher hersteller, do diese schon in den papieren drin sind.
mfg
Zitat:
wenn deine jetzigen felgen auch alu felgen sind, dann kannst du die muttern benutzen
Darf er nicht ! Siehe Auflage 74A im Gutachten !
gruß
rainbas
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was glaubst du den bitte was an den mitgelieferten muttern anders sein wird als an den originalen von ford????
so ziemlich genau GARNIX!!!!
einzige bedingung: min 7 umdrehungen und oben geschloßen. punkt aus ende.
Immer schön locker bleiben.
Wenn du dieses Gutachten mitführst und die entsprechenden Radmuttern verwendest braucht du gar nix weiter zu machen.
Mit dem Schreiben hast du ja schon ne entsprechende Abnahme für dein Auto.
Also den Wisch ins Handschubfach und gut ist. Der ist ja quasie wie die ABE und sowas müsstest du auch zu den Felgen mit erhalten.
Die Muttern müssen bei den Felgen dabei sein.
Ich hatte mir auch andere Alus zugelegt und da waren die Muttern bei.
Denn nicht jede Felge hat die gleiche Steigung des Kegels.
Gruß Ingo