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Alu-Felgen eintragunsfrei?

Themenstarteram 9. Dezember 2006 um 10:56

Alu-Felgen eintragungsfrei?

 

Hallo,

fahre meinen Mondi mit den Original-Ford-Alufelgen und habe jetzt 4 Alus von Fa. CMS Modell C1 mit Reifen angeboten bekommen: Reifendimensionen wie aktuell 205/55 R16

Laut Gutachten (siehe Anhang) darf ich diese montieren (ich fahre den B5Y).

Darf ich diese jetzt einfach so montieren oder muss ich beim TÜV vorstellig werden? Hab in dem Bereich absolut keine Erfahrung und frage deshalb mal ganz dumm.

Dazu noch eine Frage zur der Einpresstiefe. Die Originalfelgen haben ja ET52, die CMS-Felgen ET50. Muss ich mir darüber irgendwelche Gedanken machen?

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21 Antworten

Gute Frage, das würde mich auch interessieren, da ich mir auch Winteralus zugelegt habe und eben auch nur so ein "Nachtrags zur Erteilung der ABE-Geschichte" dabei habe.

Du brauchst nichts eintragen zu lassen wenn du alle Auflagen beachtest.

Die Auflagen, die zu erfüllen sind, stehen in dem Gutachten auf Seite 2 in der ganz rechten Spalte: 10B, 11G, 11H usw.

Für den B5Y gibt es keine Auflagen die eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfordern. (Ich hab zumindest nichts gelesen - Bitte sofort berichtigen, falls ich was übersehen habe !)

Also keine Eintagung erforderlich.

Zur ET kann ich leider auch nichts sagen; hier ist die Antwort der Fachleute gefragt.

gruß

rainbas

am 9. Dezember 2006 um 20:21

Waren die Felgen auf einen Mondeo trauf? ET50 darfst du nicht fahren wenn es nicht drin steht.Bei mir (B5Y) steht ET52.5 . Du kannst ja mal eine Felge anpassen.Wenn sie frei dreht dann kannst ja mal zum TÜV fahren.Aber pass auf das der TÜV die Felgen nicht in der Verbindung mit den Reifen einträgt weil dann darfst du nur den Hersteller des Reifen die trauf sind fahren.

ja was denn nun!?

Eintragungsfrei oder nicht??

Bei mir steht auch die ET 52,5 im Schein. Die Aluflege mit dem oben benannten Gutachten hat bei mir ET 40. Die darf ich auch ohne Auflagen laut Gutachten fahren.

Ich verstehe die letzte Aussage von Diesel Maik nicht!

da die reifendimensoinen bei dir ja schon in den papieren stehen, musst du nichts machen, auflage beachten ( schrauben usw.....) draufschrauben und losfahren.

aber die papiere immer bei haben.

mfg

Danke, jetzt hab ich es verstanden!

Alu-Felgen eintragungsfrei

 

@firebirder78:

Hab mich mal schlau gemacht wegen der ET. Zitat:" Die Einpresstiefe ist der Abstand der Felgenmitte von der Anlagefläche an der Radnabe." Siehe hierzu: http://www.hunny.de/autofelgen.htm

Oder auch: Zitat: "Die Einpresstiefe gibt die Abweichung zwischen der Radmitte und der inneren Auflagefläche der Felge auf der Radnabe (genannt: Spiegel), also der Bremstrommel oder der Bremsscheibe, an. Sie wird in mm angegeben. Ist die Einpresstiefe 0 mm, liegt das Rad in der Symmetrieebene des Reifens auf der Bremstrommel auf. Ist sie größer als 0, reicht das Rad weiter nach innen als nach außen." Siehe hierzu: http://www.felgen-outlet.de/alu-felgen.htm

D.h.: die Felge mit ET 50 steht 2,5 mm weiter nach aussen als die mit ET 52,5. Beim Mondeo ist da soviel Platz, das 2,5 mm nichts ausmachen.

Bei meinem MK3 Turnier (BWY) steht in den Papieren auch ET 52,5. Meine Winteralus haben auch nur ET 50.

Mein Auto war in dieser Woche beim TÜV. Für die Felgen hat sich keiner interresiert. Hauptsache die Reifen haben noch genug Profil. Und da du für die Felgen ein Gutachten hast, wo nirgends eine Auflage zu lesen ist, das du was Eintragen lassen musst, bist du auf der sicheren Seite.

gruß

rainbas

Wegen der ET braucht man sich in diesem Fall keine Gedanken machen.Meine Winteralus lassen auch noch genügend Platz und das sind 7,5x16 mit ET 38.Die mußte ich allerdings beim Tüv oder einem halbwegs gleichgestellten Gutachter abnehmen lassen,eintrag in die Papiere ist aber nicht nötig.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Wegen der ET braucht man sich in diesem Fall keine Gedanken machen.Meine Winteralus lassen auch noch genügend Platz und das sind 7,5x16 mit ET 38.Die mußte ich allerdings beim Tüv oder einem halbwegs gleichgestellten Gutachter abnehmen lassen,eintrag in die Papiere ist aber nicht nötig.

Das stimmt so nicht ganz ;-)

Entweder die Felgen besitzen eine ABE /Nachtrag zur bestehenden ABE des Fahrzeugs und sind ( bei Verwendung der vorgegeben Reifengrößen ) damit abnahme- und eintragungsfrei, oder es liegt nur ein TÜV-Gutachten bei.

In diesem Fall müssen die Felgen bei TÜV, Dekra etc. abgenommen werden. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere muss erst bei der nächsten Beschäftigung ( Ummeldung, Wiederanmeldung) mit denselben vorgenommen werden.

Völlig eintragungsfrei sind die somit nicht.

Den Prüfbericht muss man aber im Fahrzeug mitführen und auf Verlangen vorzeigen :-))

Ich stimme razor1 zu, wenn du kein Gutachten für dein Auto hast must du zum TÜV aber mit montierten Felgen und Reifen.

Ich wollte damals bei einen Mazda H Reifen rauf haben (W waren drauf)dafür mußte ich die Reifen erst rauf ziehen und dann zum TÜV.Aber ich hätte dann nur den Reifenhersteller fahren dürfen die auf der Felge drauf waren, das waren die Auflagen vom Felgen Hersteller,und ich hätte das Tacho neu einstellen lassen müssen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil !!!

Würde beim B5Y unter Auflagen 11B stehen, und die montierte Reifengröße stände noch nicht im Fahrzeugschein, so müssten bei der (Zitat) "...nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren...", sprich beim nächsten TÜV, die Papiere berichtigt werden. Da aber keine derartige Auflage gefordert wird, die Reifengröße 205/55R16 als Serienbereifung in den Papieren steht, können die Felgen ohne Eintragung und ohne Probleme montiert und gefahren werden.

Sogar Schneeketten dürfen montiert werden (siehe Auflage 12M), obwohl an anderer Stelle hier im Forum fälschlicherweise behauptet wurde, auf Alufelgen dürfen grundsätzlich keine Schneeketten montiert werden.

Fazit: beim B5Y im Serienzustand mit Serienbereifung (205/55R16) - Felgen montieren und fahren. (Aber nicht zum TÜV, denn das braucht hier nicht.)

gruß

rainbas

Ich hab auch Winteralus von CMS. Weiß jetzt aber nicht, ob das die C1 oder C4 sind. Wenn du das Gutachten zu den Felgen immer mitführst, passende Radmuttern für die CMS-Felgen verwendest passiert da gar nix. Du darfst sie ohne Eintragung fahren! Dafür haste ja die ABE.

Gruß

Themenstarteram 11. Dezember 2006 um 7:38

D.h. die Radmuttern von den (jetzt gefahrenen) Original-Felgen kann ich nicht benutzen?

Nö, höchstwahrscheinlich nicht. Also mich würds sehr wundern, wenn die passen würden. Aber normalerweise gibts die zu den Felgen quasi inklusive dazu.

Gruß

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