Altes Auto in Zahlung geben
Hallo zusammen,
vor ungefähr zwei Jahren habe ich eine E-Klasse von einer Mercedes Benz Niederlassung (ohne Finanzierung )gekauft und jetzt hätte ich Interesse an einen GLC Coupé. Meine Frage wäre, macht es Sinn die E-Klasse bei der Mercedes-niederlassung Inzahlung zu geben, um quasi mehr Geld für die E-Klasse zu verlangen, oder sollte ich die E-Klasse doch privat verkaufen? Meint ihr, dass ich überhaupt auch mehr Geld bei einer Inzahlungnahme verlangen kann, wenn ich es von der gleichen Niederlassung gekauft habe?
31 Antworten
Cool, wenn das Gegenüber mitspielt!
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 14. Dezember 2020 um 21:17:01 Uhr:
Cool, wenn das Gegenüber mitspielt!
Bei dem Händler, bei welchem ich kaufe, bin ich 2 x im Jahr zur Inspektion, da 50.000 km Fahrleistung. Somit habe ich schon seit 13 Jahren nachgewiesen, daß ich Rechnungen pünktlich zahlen kann.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@clk320fan schrieb am 14. Dezember 2020 um 06:03:48 Uhr:
Das ist alles Verhandlungssache privat wirst du aber den besseren Preis erzielen können.
nicht zwingend, zumal man manchmal das alte Fahrzeug braucht, um beim Inzahlungnahmepreis Rabatt für den Neuwagen einzubauen. Ich habe es mal bei meinem gerade abgegebenen 212er probiert. Es kam nicht ein Angebot nur ansatzweise an den Wert ran, der angesetzt wurde.
Zitat:
@moritz11 schrieb am 14. Dezember 2020 um 10:19:12 Uhr:
Habe bei Mercedes einen Jahreswagen gekauft und wollte, wie ich es immer früher gemacht habe, bei der Bank vom Konto das Geld abheben, zu Mercedes fahren, das Geld auf den Tisch legen und zugleich die Papiere bekommen. Weit gefehlt, die wollten kein Bares, geht nur noch durch vorherige Überweisung ( Schiss vor Geldwäsche). Also habe ich mit mulmigem Gefühl im Magen das Geld überwiesen, obwohl ich die Papiere noch nicht! hatte und habe mir die Karre erst 2 Tage später abholen können. Theoretisch hätte ja inzwischen die Mercedes Filiale in Konkurs gehen können und was dann?
War bei meiner NL auch so. Bargeld will man nicht, steht auch so in den Vertragsbedingungen drin. Zur Frage der Absicherung muss man sich seine Gedanken machen, gerade in der aktuellen Zeit, selbst wenn man direkt beim Konzern kauft. Bezahlen bevor das Fahrzeug fertig ist, würde ich nie machen (dürfte für ein Aussonderungsrecht reichen). Am sichersten ist es natürlich, wenn man die Papiere schon hat, auch wenn dies im Ernstfall auch nicht problemfrei ist. Man muss dennoch das Auto aus einer eventuellen Insolvenzmasse herausbekommen und ohne die "heiligen" Torpass bekommt man nix.
Dieses Mal war's übrigens zeitlich auch so, dass ich vor den Papieren überwiesen habe, da ich den Termin erst einen Tag vor der Ab-/Anmeldungsaktion und zwei Tage vor der Auslieferung hatte. Da hätte es nicht mehr gereicht, an den Torpass zu kommen. Beim 212er davor hatte ich die Papiere gut 1,5 Wochen vor der Auslieferung und habe erst danach bezahlt. Den Torpass gab's dann einen Tag vor Auslieferung bei Abgabe des 211ers.
Viele Grüße
Peter
Ich habe bisher bei Mercedes auch immer einen Tag vor der Übergabe "mit leichten Bauchgrimmen" überwiesen. Davor bei OPEL habe ich bei der Übergabe immer eine Rechnung bekommen und anschließend bequem von zuhause aus überwiesen.
Zulassungen erfolgten immer ohne Zusatzkosten durch den Händler.
Hat schon mal jemand per sog. Sofortüberweisung am Tag der Abholung beim Händler bezahlt?
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Die Frage ist doch, ab welchem Zeitpunkt das Fahrzeug dem Käufer gehört, auch wenn es beim Händler parkt wenn dieser in die Insolvenz schlittert.
Es gibt einen Kaufvertrag und eine Überweisung. Damit müsste der Wagen klar im Eigentum des Käufers stehen, Papiere hin oder her.
Wenn das so einfach wäre, gäbe es ja keine solchen Probleme bei Insolvenzen.
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 15. Dezember 2020 um 07:50:09 Uhr:
Die Frage ist doch, ab welchem Zeitpunkt das Fahrzeug dem Käufer gehört, auch wenn es beim Händler parkt wenn dieser in die Insolvenz schlittert.Es gibt einen Kaufvertrag und eine Überweisung. Damit müsste der Wagen klar im Eigentum des Käufers stehen, Papiere hin oder her.
So kenne ich das (ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung) : Wenn der Händler in die Insolvenz geht, gehört das Auto zur Insolvenzmasse. Das heißt: Geld weg, Auto weg. Der Kaufvertrag wird vom Insolvenzverwalter einfach nicht erfüllt.
Von dem, was nach Abschluß der Insolvenz vom Autohaus übrig ist, werden vom Insolvenzverwalter zunächst Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Wenn dann noch was übrig ist, wird dieser Rest unter allen anderen Anspruchsinhabern aufgeteilt.
Der Kunde kann dann froh sein, von seinem überwiesenen Kaufpreis ein paar Prozent zurück zu bekommen.
Beim nächsten Mal ziehe ich den Sonntagsanzug an, wenn ich auf Autokauf gehe.
Bei meinen Jeans kriege ich die Papiere wohl nicht ohne Kohle.
Viele Grüße
Moritz11
wirkaufendeinauto.de.....ohhh man...wie ich diese Werbung hasse!
Zitat:
@alphafisch schrieb am 15. Dezember 2020 um 14:27:55 Uhr:
wirkaufendeinauto.de.....ohhh man...wie ich diese Werbung hasse!
Wir haben mit ihnen sehr gute Erfahrungen gemacht...
Zitat:
@mxsolid schrieb am 14. Dezember 2020 um 10:22:16 Uhr:
Zitat:
@OM403 schrieb am 14. Dezember 2020 um 10:18:05 Uhr:
Ich schau das Mal andersrum an . Ich käme im Leben nicht auf die Idee einem Privatverkäufer > 30k in die Hand zu drücken. Beim Händler hab ich zumindest Gewährleistung oder sogar eine Garantie. Beim Privatmann hab ich als Kunde den Ärger wenn was defekt ist.Es sei denn der Wagen hat Junge Sterne Garantie. Die ist übertragbar.
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 15. Dezember 2020 um 07:50:09 Uhr:
Die Frage ist doch, ab welchem Zeitpunkt das Fahrzeug dem Käufer gehört, auch wenn es beim Händler parkt wenn dieser in die Insolvenz schlittert.Es gibt einen Kaufvertrag und eine Überweisung. Damit müsste der Wagen klar im Eigentum des Käufers stehen, Papiere hin oder her.
Ist doch zweifelsfrei in unserem Land geregelt: Eigentumsübertragung an einer beweglichen Sache durch Einigung und Übergabe. In § 929 BGB steht nichts von Überweisung. Die Überweisung ersetzt die Übergabe gerade nicht!
Auf deutsch heißt das: Kaufvertrag und Überweisung ohne Übergabe und Insolvenz = Geld weg.
Hallo ins Forum,
ganz so einfach ist es leider (oder hier gottseidank) nicht, da es noch Aus- und Absonderungsrechte gibt. Es ist aber ein größerer Aufwand, so dass man die unsichere Zeit möglichst kurz halten sollte.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:19:00 Uhr:
Hallo ins Forum,ganz so einfach ist es leider (oder hier gottseidank) nicht, da es noch Aus- und Absonderungsrechte gibt. Es ist aber ein größerer Aufwand, so dass man die unsichere Zeit möglichst kurz halten sollte.
Viele Grüße
Peter
Ein Aussonderungsrecht zugunsten Dritter besteht im Insolvenzverfahren dann, wenn diese Eigentümer einer beweglichen, im Besitz des Insolvenzverwalters befindlichen Sache sind. Ohne Übergabe des bezahlten Fahrzeugs ist der Käufer nicht Eigentümer und somit auch nicht Aussonderungsberechtigter. Folglich ist das Geld - bis auf eine eventuelle geringe Quotenzahlung - weg.
Vieles ( 😉 ) stimmt (bin selbst Jurist). Daher noch ein paar "Binsenweisheiten":
Gier frisst Hirn. (Schnäppchen meist bei Fastinsolventen).
Rein, raus: macht Kasse leer. (Mehr Kaufvorgänge, mehr Risiko, mehr Wertverlust).
Für mich unterm Strich: kaufe alle >zehn Jahre beim Großen. Risiko sehr minimiert.