als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt Probleme! Bitte um Hilfe

VW Golf 3 (1H)

Hallo Zusammen!

Ich schildere kurz mein Anliegen.

Ich habe vor 10 Tagen ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Es handelt sich um einen Golf 3. Das Auto hatte neuen Tüv bekommen und lief immer einwandfrei. Aufgrund des Alters und hohen Laufleistung habe ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft (bin Privatmann). Das Auto ist deutlich unter den marktüblichem Preis verkauft. Bei der Besichtigung hat der Käufer den Wunsch geäßert den Wagen auf die bühne "draufzupacken" und das Auto von unten zu begutachten. Anschließend sind wir auch zur Mietwerkstatt gefahren und dies getan. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich " Verkauf erfolgt Privat, das Fahrzeug wird als BAstlerfahrzeug veräußert". In 2 tagen ruft er an und sagt mir, dass der Gebläsermotor außer Betrieb ist. Der Käufer war mir sympatisch und nur aus persönlicher Sympathie habe ich ihm 50Euro in bar als "Entschädigung" gezahlt (das auch quitiert). das Auto lief einwandfrei und der Gebläsermotor auch, das ist/war in der tat tierischer Zufall, dass es bei ihm kaputt gegangen ist. heute ruft er mich an, völlig verärgert und gestresst " Bin auf der Autobahn, das Auto hat sich überhitzt und fährt nicht mehr, werde meinen Anwatl kontaktieren müssen!"

Also, ich haße Betrug und habe wirklich nichts davon gewußt, dass der Motor kaputt sein kann oder ähnliches. Die karre lief tatsächlich super. Ich habe ihn nicht betrogen, 100% nicht. Die Rücknahme ist nicht möglich, da ich mit dem Auto ncihts anfangen kann. Ich habe auch einen bekannten Mechaniker kontaktiert, bei dem das Auto auch gepflegt wurde, er meinte es kann sein, dass der Schlauch vom Kühler sich selbstständig gemacht hat oder so... Mich wurde interessieren,wie ich da rechtlich stehe. das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt macht auf mich Druck. Wenn ADAC bescheinigen wird, dass es am Schlauch liegt, hat er eher keine Chance aber auch so, ich habe ihm den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft und noch auf die Bühne in der Mietwerkstatt gepackt. Wie siehts aus?
mfg Chak

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chak



Zitat:

Original geschrieben von H1B


Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...
genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achten

In meinem obrigen post gehts eher darum hinzuweisen dass verkäufer auch als privatverkäufer haftbargemacht werden können wenn sie auf mängel nicht hinweisen..

Viele hier denken wenn man ein autole loswerden will den käufer bequatschen, Bastlerfahrzeug vertrag unterschreiben lassen und schon ist man alle sorgen los, darum hat der gesetzgeber auch dies geändert..

Das dem te keine schuld trifft ist sieht man schon am 1ten post, ohne grund hätte er sonst nicht einfach 50 eurs nachlass gegeben..Auch ein gebläsemotor ist kein mangel und kann nun mal unvorhergesehen seinen dienst quitieren..

Auch glaub ich kaum dass der Käufer etwas erreicht denn schäden die plötzlich passieren, (motorplatzer, kopfdichtung, schlauchplatzer) können nicht dem verkäufer haftbar gemacht werden und sind auch keine Verschwiegene Mängel außer der verkäufer könnte nachweisen dass du mit defekten kopfdichtung bei ner werkstatt warst und kurz daraufhin den verkauf getätigt hast...

Der Käufer wird jetzt nach verschwiegenen fehlern suchen nur so hat er eine möglichkeit das auto zurückzugeben oder ein teil seines geldes zurückzufordern.. Dumm ist er auf alle fälle nicht denn die 14tage regelung ist eher unter händlern bekannt, somit kennt er sich mit autos aus und ist kein 0815 käufer..

Also immer mit der ruhe abwarten und auf post warten..

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Golf 3, 1,6 Maschine, Servo,Zentral, 4Türig, BJ. 94, Tüv NEU, Preis 700Euro.Also Rostfrei war/ist er auch.Ich glaube diese Angaben ändern nicht die Tatsache. Mfg Chak

laufleistung?

@Chak: Hast du die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag ausgeschlossen? Sollte dies nicht der Fall sein ist das in meinen Augen schlecht. Rechtlich möchte ich dies, auch im Hinblick auf Textpassagen wie "gekauft wie gesehen" oder "Bastlerfahrzeug", nicht beurteilen, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Ich würde empfehlen immer einen Musterkaufvertrag z.B. vom ADAC zu verwenden, die Gewährleistung Sachmängelhaftung auszuschließen und alle bekannten Mängel im Vertrag zu dokumentieren.

Verkaufst du des Öfteren Fahrzeuge? Gehst du ansonsten einer selbstständigen Tätigkeit (eigenes Gewerbe) nach? Dann besteht die Gefahr, dass der Verkäufer versucht dir eine gewerbliche Tätigkeit im Zuge dieses PKW-Verkaufs anzuhängen um dich als Händler darstehen zu lassen.

Ich möchte hier niemanden kritisieren oder ähnliches, aber ich glaube du befindest dich hier für deine Fragen im Zusammenhang mit dem Privatverkauf des Gebrauchtfahrzeugs im falsches Forum. Im Internet gibt es zahlreiche Foren in denen du eine erste rechtliche Orientierung erhalten kannst. Das ersetzt natürlich nicht den Gang zum Rechtsanwalt. Auch hier gilt: Einzelne Sachverhaltsangaben können eine rechtliche Beurteilung bzw. das daraus resultierende Ergebnis stark beeinflussen.

Meine Empfehlung:
1. Nicht einschüchtern lassen. Auf Argumente wie Preisminderung nicht eingehen.
2. Prüfen ob deine Rechtsschutzversicherung im Falle einer Klage einspringt.
3. Ggf. Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen für eine erste (meist kostenlose!) Beratung / rechtliche Orientierung.

PS: Viele Rechtsschutzversicherungen bieten bereits im Vorfeld eine Infoline an, bei der man sich ebenfalls eine rechtliche Orientierung einholen kann bevor man einen Rechtsanwalt einschalten muss.

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit


ihr vergesst alle das man auch bei einem privatverkauf 14 tage rückgaberecht hat^^ das sogenannte "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr. ist halt die frage wie das mit der beschädigung ist [...]

Soso. Quelle?

Zitat:

- das weiß ich nicht genau.

Den Eindruck habe ich auch.

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Hallo,

ich habe in den letzten 3 Jahren 4 Fahrzeuge verkauft.also da sehe ich es schwer mir das autohandel vorzuwerfen. aberl selbst wenn, wie soll er das beweisen wollen?

Zitat:

Original geschrieben von cracky87


@Chak: ...
Verkaufst du des Öfteren Fahrzeuge? Gehst du ansonsten einer selbstständigen Tätigkeit (eigenes Gewerbe) nach? Dann besteht die Gefahr, dass der Verkäufer versucht dir eine gewerbliche Tätigkeit im Zuge dieses PKW-Verkaufs anzuhängen um dich als Händler darstehen zu lassen.

Diese Prüfung würde ich an Deiner Stelle mal beim Käufer vornehmen. Ohne ihn zu kennen, schätze ich mal, dass es einer unserer geachteten Mitbürger mit Migrationshintergrund ist, die gerne mal ein Grundstück zum Autoverkauf unterhalten, also womöglich selbst Händler. Dann siehts auch wieder anders aus...

Gruß, timon

Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


Als Privatperson musst du weder Garantie noch Genwehrleistung denn Käufer geben also mal ganz ruhig bleiben und denn Typen machen lassen aber sein Anwalt wird ihm das schon erzählen das die Chancen für ihn gegen 0 gehen

Beim Verkauf von Privat an Privat musst du aber die Gewährleistung vertraglich ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von Chak


Golf 3, 1,6 Maschine, Servo,Zentral, 4Türig, BJ. 94, Tüv NEU, Preis 700Euro.Also Rostfrei war/ist er auch.Ich glaube diese Angaben ändern nicht die Tatsache. Mfg Chak

OK.

Jeder "vernünftige" Mensch weiss, dass bei einem solchen FZ, dessen Preis wirklich als günstig einzustufen ist..., keinerlei "Garantie oder Gewährleistung" greifen kann.

7oo Euro von "Privat-An-Privat" ist ein (mit TÜV neu!!!) absolut fairer Preis.

Meine vernünftige Meinung...

Allerdings haben wir in Deutschland sehrwohl ein recht stringentes und ebenso bescheuertes Vertragsrecht, insbesondere bei KFZ-An/Verkäufen..., auch unter Privatleuten...😠

Es kann so kommen, dass -wenn nicht der Passus "unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung" der Fragesteller sehrwohl in der Pflicht ist...

DEUTSCHLAND!😕😎🙄🙁😠😕

...kann man da nur sagen.

Das ist ja auch der Grund, warum man als Endkunde keine günstigen Autos mehr bekommt und die Kisten alle nach Russland oder Afrika gehen...
Kein noch so anständiger KFZ-Händler dieser Welt kann sich eine Garantie leisten bei FZgen um die 1000 Euro... Geht nicht.
Und weil unsere Politiker sich in dieser Preislage nicht umsehen müssen (für ihre Kinder oder als Zweitwagen...) deshalb kommen solche beknackten Gesetzt raus...

Vielen Dank auch...

An den Fragesteller:
Erkundige Dich sicherheitshalber an sachkundiger Stelle..., nicht im Forum.
Du merkst ja, jeder meint es sicher gut..., aber keiner weiss es 100%ig.
Nicht, dass Du in ein paar Tagen einen Brief vom gegnerischen Anwalt bekommst und bist nicht vorinformiert...

(Ans Forum:
Stellt Euch mal vor, die Fragestellung wäre genau umgekehrt..., also der Fragesteller würde hier schreiben, er habe einen Golf gekauft, von Privat..., dann hätte es gleich den Motor zerrissen... / Ich wette, alle Eure Antworten gingen 100% in die andere Richtung...😎😉 Meint Ihr nicht auch...???😕😕).

GUTE FAHRT !!!

Gruß!!!

wer weiß was passiert ist ob der ZR gerissen ist oder sich die Ölpumpe verabschiedet hat das wären beides Sachen die man als Laie wohl kaum beeinflussen kann.

Zitat:

Original geschrieben von maerzhase



Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


Als Privatperson musst du weder Garantie noch Genwehrleistung denn Käufer geben also mal ganz ruhig bleiben und denn Typen machen lassen aber sein Anwalt wird ihm das schon erzählen das die Chancen für ihn gegen 0 gehen
Beim Verkauf von Privat an Privat musst du aber die Gewährleistung vertraglich ausschließen.

Das wäre im vorliegenden Fall sinnvoll gewesen, um sich -hinterher- nervige Diskussionen zu ersparen (also ähnlich wie bei "ebay"😉. Wirklich nötig wäre es, nach meinem laienhaften Verständnis nicht gewesen. Grund:

Beim Privatverkauf gilt nicht die Beweislastumkehr. Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate wird also nicht automatisch angenommen, daß der Fehler schon vor "Gefahrübergang" in der Sache vorhanden war (Beim normalen Verkauf von Händler an Verbraucher muß der Händler in den ersten 6 Monaten gerade das Nichtvorhandensein des Fehlers bei Übergabe beweisen).

Weiterhin kommt es darauf an, was am Auto kaputtgeht. Selbst einem gewerblichen Händler kann man nicht vorwerfen, wenn Verschleißteile kaputtgehen. Da gab es doch vor einiger Zeit mal vom ADAC eine Veröffentlichung, wie lange generell zu halten habe sowie AFAIK ein Kommentar zu eben den Verschleißteilen.

Hat der TE schon genannt, was schlußendlich am Auto kaputtgegangen ist?

"§444BGB Haftungsausschluß

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
"
Da der te die Gewährleistung nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen hat, könnte theoretisch der käufer hier ansetzen und eine Reparaturkosten übernahme oder auch Rücknahme des Fahrzeugs verlangen+ kostenübernahme der zulassung+ zinsen..

Edit: mann seit mal bisschen langsamer da kann man sich ja mit der materie nicht beschäftigen, das mit §476 deren bestimmungen und ausnahme regelungen ect ist echt umfangreich typisch deutsch 😁😁

Sag' ich doch...🙄

§ 476 zieht nicht 😉

Zitat:

BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

b) Der Käufer, der sich auf die ihm günstige Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beruft, muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB erfüllt sind, er insbesondere beim Abschluss des Kaufvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat.

Dazu § 474:

Zitat:

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

Dokumentieren werde ich dies nicht, das ist dann schon fast eine Beratung. Wenn ihr schon irgendwelche Behauptungen aufstellt, prüft bitte, ob diese Anwendung finden können. Selbst wenn der TE die 4 Autos in einem Jahr verkauft hätte, kommt er nie an die Bestimmungen heran, die eine selbstständige Arbeit ausweisen.

Also, Fakten. Und es gibt keine 14 Tage Umtauschrecht im Direkthandel. Dazu müsste der Käufer das als Haustürgeschäft auslegen 😉

Und auch die Form des Vertrages ist völlig unerheblich, in Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Und zusätzlich auch noch Formfreiheit.

Es wird immer Gute und Böse Menschen geben, genauso wie schlaue und DUMME.

Ich fasse das mal so zusammen:

Der TE ist wohl relativ gut mit dem KfZ umgegangen, pfleglich, war wohl auch für Reparaturen bei jemandem, der sich auskennt, und hatte keine Probleme. Dazu gehört natürlich auch das Vermeiden von stundenlangem Autobahnvollgasfahren, also eine dem Alter des KfZ angemessene Fahrweise.

Der Käufer gehörte wohl eher zu den anderen Gruppen von Menschen: Bösartig und dumm, hat das Autofahren bei Need for Speed gelernt, wo sich die Autos ja auf wundersame Art selbst heilen und reparieren.... Autobahnvollgas reicht nicht, das Gaspedal muss schleifen, wenn es duch den heilen Unterboden gedrückt wurde. Pflege und Wartung, oder Inspektion, schlägt er im Fremdwörterlexikon nach.

Das ist halt so in Deutschland, laut Straßenverkehrsordnung muss man auch auf den größten Trottel Rücksicht nehmen, der sich den Führerschein "kaufen" kann. Leider läuft das auch ähnlich vor Gericht, eine pauschale Aussage, wie die Sache vor Gericht ausgehen würde, die gibt es nicht, sogar Richter sind käuflich!!!
Wer halt den besten "verlogenen" und Vitamin B geschwängerten Anwalt hat hat auch die besseren Karten vor Gericht. (Bananenrepublik Deutschland :-)))

Der TE sollte nach Möglichkeit Beweise haben, z.B. einen sachkundigen Schrauber, der den Wagen gelegentlich gewartet hat, eventuell auch Bilder vom KfZ, die den Zustand des KfZ zeigen, Ölwechsel nachweisen usw..
Leider hat er die rechtsverbindlichen Formulierungen im Kaufvertrag nicht stehen wegen Gewährleistungsausschluß usw.

Und noch etwas wünsche ich mir: Eine Kartei, die ehrliche Menschen vor so Leuten wie dem Käufer schützt. Seine Aussage mit Überhitzung usw. zeigt eindeutig, das er von Autos entweder keine Ahnung hat oder aber nur auf Betrug aus ist. Eine solche Kartei wäre gut, damit man als ehrlicher Mensch nicht an solche Leute gelangt. Ähnlich einer Datei für verurteilte Kinderschänder.

Falls es vor Gericht gehen sollte, was ich nicht glaube, schick doch mal die Daten vom Amtsgericht, falls es in der Nähe ist würd ich mir das Schauspiel gene angucken (Gaffersyndrom)
Der Anwalt wird wohl auf einen Vergleich mit Erstattung oder zumindest Teilerstattung aus sein und dementsprechend einen Vergleich vorschlagen. Hauptsache, er kann Kasse machen.

Frage noch an Chack wegen der Laufleistung? Und ob bekannt ist, warum der Motor denn überhitzt ist. Muss ja irgendwas kaputt gegangen sein, was nachweisbar ist und beim Kauf schon kaputt war.

Hierzu mal folgenden Link lesen

http://www.frag-einen-anwalt.de/...stlerfahrzeug-In-Ebay-__f70701.html

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