als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt Probleme! Bitte um Hilfe

VW Golf 3 (1H)

Hallo Zusammen!

Ich schildere kurz mein Anliegen.

Ich habe vor 10 Tagen ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Es handelt sich um einen Golf 3. Das Auto hatte neuen Tüv bekommen und lief immer einwandfrei. Aufgrund des Alters und hohen Laufleistung habe ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft (bin Privatmann). Das Auto ist deutlich unter den marktüblichem Preis verkauft. Bei der Besichtigung hat der Käufer den Wunsch geäßert den Wagen auf die bühne "draufzupacken" und das Auto von unten zu begutachten. Anschließend sind wir auch zur Mietwerkstatt gefahren und dies getan. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich " Verkauf erfolgt Privat, das Fahrzeug wird als BAstlerfahrzeug veräußert". In 2 tagen ruft er an und sagt mir, dass der Gebläsermotor außer Betrieb ist. Der Käufer war mir sympatisch und nur aus persönlicher Sympathie habe ich ihm 50Euro in bar als "Entschädigung" gezahlt (das auch quitiert). das Auto lief einwandfrei und der Gebläsermotor auch, das ist/war in der tat tierischer Zufall, dass es bei ihm kaputt gegangen ist. heute ruft er mich an, völlig verärgert und gestresst " Bin auf der Autobahn, das Auto hat sich überhitzt und fährt nicht mehr, werde meinen Anwatl kontaktieren müssen!"

Also, ich haße Betrug und habe wirklich nichts davon gewußt, dass der Motor kaputt sein kann oder ähnliches. Die karre lief tatsächlich super. Ich habe ihn nicht betrogen, 100% nicht. Die Rücknahme ist nicht möglich, da ich mit dem Auto ncihts anfangen kann. Ich habe auch einen bekannten Mechaniker kontaktiert, bei dem das Auto auch gepflegt wurde, er meinte es kann sein, dass der Schlauch vom Kühler sich selbstständig gemacht hat oder so... Mich wurde interessieren,wie ich da rechtlich stehe. das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt macht auf mich Druck. Wenn ADAC bescheinigen wird, dass es am Schlauch liegt, hat er eher keine Chance aber auch so, ich habe ihm den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft und noch auf die Bühne in der Mietwerkstatt gepackt. Wie siehts aus?
mfg Chak

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Chak



Zitat:

Original geschrieben von H1B


Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...
genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achten

In meinem obrigen post gehts eher darum hinzuweisen dass verkäufer auch als privatverkäufer haftbargemacht werden können wenn sie auf mängel nicht hinweisen..

Viele hier denken wenn man ein autole loswerden will den käufer bequatschen, Bastlerfahrzeug vertrag unterschreiben lassen und schon ist man alle sorgen los, darum hat der gesetzgeber auch dies geändert..

Das dem te keine schuld trifft ist sieht man schon am 1ten post, ohne grund hätte er sonst nicht einfach 50 eurs nachlass gegeben..Auch ein gebläsemotor ist kein mangel und kann nun mal unvorhergesehen seinen dienst quitieren..

Auch glaub ich kaum dass der Käufer etwas erreicht denn schäden die plötzlich passieren, (motorplatzer, kopfdichtung, schlauchplatzer) können nicht dem verkäufer haftbar gemacht werden und sind auch keine Verschwiegene Mängel außer der verkäufer könnte nachweisen dass du mit defekten kopfdichtung bei ner werkstatt warst und kurz daraufhin den verkauf getätigt hast...

Der Käufer wird jetzt nach verschwiegenen fehlern suchen nur so hat er eine möglichkeit das auto zurückzugeben oder ein teil seines geldes zurückzufordern.. Dumm ist er auf alle fälle nicht denn die 14tage regelung ist eher unter händlern bekannt, somit kennt er sich mit autos aus und ist kein 0815 käufer..

Also immer mit der ruhe abwarten und auf post warten..

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ja gut, ich habe auch Rechtschutz, ist kein Thema "im Fall der Fälle". aber ich meine er hat echt schlechte karten vor allem die Rechtschutzversicherung im Regelfall nicht die Kosten für den Zivilprozeß übernimmt

Zitat:

Original geschrieben von Red_Rabbit


ihr vergesst alle das man auch bei einem privatverkauf 14 tage rückgaberecht hat^^ das sogenannte "gekauft wie gesehen" gibts nicht mehr. ist halt die frage wie das mit der beschädigung ist - das weiß ich nicht genau. aber rein theoretisch könnte er dir den wagen wieder vor die tür stellen. weiß halt nur nich ob du ihm den vollen kaufpreis zurückgeben müsstest.
andererseits isses auch fragwürdig ob der typ wirklich zum anwalt geht. hab ich z.b. bei ebay auch schon oft angedroht und dann doch nicht gemacht weil ich zu faul war bzw. es sich nicht gelohnt hat...

100% zustimmung.. Hier geht auch nicht um ein rückgaberecht...

Bei jedem privat kauf hat man ein fenster von 14werktagen um einen verschwiegenen Mangel festzustellen und auch zu bemängeln.. "gekauft wie gesehen" "Privatverkauf" "Bastelfahrzeug" können drinstehen bringt aber nichts, wenn der käufer nachweisen kann dass man ihm erhebliche mängel am fahrzeug absichtlich verschwiegen hat, ist der verkäufer fällig..

Ich habe mal einen kadett gekauft angeblich rostfrei für 800eurs und privat "gekauft wie gesehen"
Daheim angekommen stellte man fest dass unter den verbreiterungen der kadett dermaßen verrostet war dass ein neuaufbau nicht mehr zu denken war und nebenbei kamen noch ein paar verschwiegene Mängel zu tage.. Der kadett ging zum gutachter und die sache ging vor gericht und ich habe den kadett behalten und eine rückerstattung von 600 eurs von verkäufer..
Ich konnte nachweisen dass er mir Mängel am fahrzeug verschwiegen hat somit ist der kaufvertrag ungültig..

ja ok, moment, Rost ist eine Sache,aber Motor ganz andere. Es ist jedem Trottel und auch jedem Richter klar, dass der Rostschaden nicht auf ein Mal kommt/kommen kann. Jedoch, dass die Zylinderkopfdichtung hinüber ist oder sich der Schlauch löst, kann jederzeit passieren. Er wird es schwer haben zu beweisen, dass der Mängel schon vorher da war

Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...

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Zitat:

Original geschrieben von call0174



Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


könnte auch ne Masche sein um den Preis zu drücken. Denke aber auch dass du da sehr entspannt bleiben kannst.
Das könnte nicht nur, das ist eine. Und eine nicht mal völlig unbekannte 😉

Also, entspannen, wenn er wieder anruft gleich sagen, "schick alles an meinen Anwalt". Dann ruft der nie wieder an.

In dem fall würd ich sagen, "Kollege ich schick dir mein Anwalt, weil du hier versuchst mich zu Betrügen" 😉

Zitat:

Original geschrieben von H1B


Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...

genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achten

Zitat:

Original geschrieben von Chak



Zitat:

Original geschrieben von H1B


Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...
genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achten

In meinem obrigen post gehts eher darum hinzuweisen dass verkäufer auch als privatverkäufer haftbargemacht werden können wenn sie auf mängel nicht hinweisen..

Viele hier denken wenn man ein autole loswerden will den käufer bequatschen, Bastlerfahrzeug vertrag unterschreiben lassen und schon ist man alle sorgen los, darum hat der gesetzgeber auch dies geändert..

Das dem te keine schuld trifft ist sieht man schon am 1ten post, ohne grund hätte er sonst nicht einfach 50 eurs nachlass gegeben..Auch ein gebläsemotor ist kein mangel und kann nun mal unvorhergesehen seinen dienst quitieren..

Auch glaub ich kaum dass der Käufer etwas erreicht denn schäden die plötzlich passieren, (motorplatzer, kopfdichtung, schlauchplatzer) können nicht dem verkäufer haftbar gemacht werden und sind auch keine Verschwiegene Mängel außer der verkäufer könnte nachweisen dass du mit defekten kopfdichtung bei ner werkstatt warst und kurz daraufhin den verkauf getätigt hast...

Der Käufer wird jetzt nach verschwiegenen fehlern suchen nur so hat er eine möglichkeit das auto zurückzugeben oder ein teil seines geldes zurückzufordern.. Dumm ist er auf alle fälle nicht denn die 14tage regelung ist eher unter händlern bekannt, somit kennt er sich mit autos aus und ist kein 0815 käufer..

Also immer mit der ruhe abwarten und auf post warten..

Wer als Privatmann einen Wagen als Bastlerfahrzeug unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft hat wenn er einen vernünftigen Vertrag gemacht hat absolut nichts zu befürchten, das kann dann auch die letzte Grotte sein.
Und noch etwas, unbekannte Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug sind nicht automatisch verschwiegene Mängel und damit keinesfalls Betrug und Grund für eine Rückgabe ( bei einem Privatverkauf ) .
Wer allerdings eine Zusicherung wie Rostfreiheit dem Käufer macht muß auch dafür gerade stehen und ist bei einem alten Wagen nur einfach saublöd.
Man sollte immer noch in den Vertrag aufnehmen das keine weiteren mündlichen Zusagen zum Zustand des Fahrzeugs gemacht wurden, damit läßt sich umgehen das so schlaue Vögel auf einmal die Kumpels als Zeugen benennen .
Anarchie, bitte benenne doch mal den Gesetzestext zur 14 Tage Regel, sowas existiert nicht .

das kommt auch noch dazu...der Vertrag ist eher nicht "vernünftig". Handschriftlich auf einem DIN A4 Blatt, aber Anschrifte des Verkäufers und des Käufers sind da, Unterschriften gut lesbar.reicht es?

Zitat:

Original geschrieben von Chak


das kommt auch noch dazu...der Vertrag ist eher nicht "vernünftig". Handschriftlich auf einem DIN A4 Blatt, aber Anschrifte des Verkäufers und des Käufers sind da, Unterschriften gut lesbar.reicht es?

Handschriftlich reicht genauso .

Zitat:

Und noch etwas, unbekannte Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug sind nicht automatsch verschwiegene Mängel und damit keinesfalls Betrug und Grund für eine Rückgabe ( bei einem Privatverkauf ) .

das ist richtig.. Wenn ich einem Verkäufer aber nachweisen kann dass dieser Mangel dem verkäufer bekannt war/ist und er hat ihn nicht genannt ist er auch dran trotz gültigem privat kaufvertrag..

Für Mängel die bei "nicht fachmännern" auch nachvollziehen sind wie beispiel tierisches Lenkrad spiel, ausfall von elektrischer fahrhelfer, schweres einseitiges bremsen, beeinträchtigung der betriebssicherheit durch starke vibrationen starken geräuschen ect ect muss das gericht davon ausgehen dass der mangel dem Verkäufer bewusst war zumal der verkäufer damit regelmäßig gefahren ist und es hätte wissen müssen..

Beispiel am golf geht keine beleuchtung wegen eines kabelbrands.. Der verkäufer sagt er wäre kein fachmann und wusste es nicht, also kein verschwiegener mangel..
Der Richter wird aber anderer meinung sein und argumentieren dass bei normalem betrieb des fahrzeugs durch den verkäufer auch die situation einer nachtfahrt auftreten wird und es wäre völlig unglaubwürdig dass ein verkäufer diesen defekt nicht gesehen hat und nicht darauf hingewiesen hat beim verkauf des fahrzeuges, somit ist es ein verschwiegener mangel..

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon



Zitat:

Original geschrieben von fitzner36


...sein Anwalt wird ihm das schon erzählen das die Chancen für ihn gegen 0 gehen
Das wird sein Anwalt bestimmt nicht erzählen.(auch wenns eigentlich stimmt)

Der Anwalt wird ihm erzählen wo er die Prozeßvollmacht unterschreiben soll.
Denn der Anwalt verdient ja an diesem Fall.
Ihm ist völlig egal wie der Prozeß ausgeht.

Dann darf er gleich Anzeige erstatten. Der Anwalt ist

verpflichtet

seinen Mandaten über die Aussichten des Falles zu informieren!!

Zitat:

Original geschrieben von Chak


danke für Eure Antworte. Eine Kleinigkeit habe ich noch. Ich habe in den KV noch ein Mal reingeguckt, das steht "Verkauf erfolgt von Privat. Aufgrund von der hohen Laufleistung und des Alters wird das Fahrzeug als BAstlerfahrzeug verakuft. Ich habe aber nicht geschrieben "unter Ausschluß jeglicher Garantie und Gewährleistung"...wie siehts da aus?

Danke für Eure Hilfe
Mfg Chak

selbst ein privatverkauf unterliegt garantie wenn man dies nicht gesondert ausgrenzt...

hast du leider nicht gemacht... 🙁 ...

heißt in dem fall müßtest du quasi mit etwas rechnen können!

ABER!!!

es steht drin bastlerfahrzeug und somit ist der wagen quasi als "defekt" verkauft und defekte sachen fallen automatisch unter die nicht garantie pflichtigen sachen!

Sollte was kommen, was ich nicht glaube, kannst du in jedem fall einen gegendarstellung von deinem anwalt schreiben lassen, erstmalige beratung machen viele sogar kostenlos!!!

und selbst wenn dann gewinnst du den prozess sowieso!!!

du bist im recht!!!

Moin.

Schön wäre zu wissen, WORÜBER man sich hier überhaupt unterhält...

Bisher wissen wir nicht, was das überhaupt für ein Golf ist, Alter, Ausstattung, Kilometerstand, Motor, etc...

Und obendrein kennen wir den Kaufpreis bisher noch nicht...
Selbst wenn der TE hier schreibet, der Wagen sei "unter Marktpreis"..., tja, was heisst das eigentlich???

Wäre es für den TE bitte möglich, hier mal reinzuschreiben, WORUM es eigentlich geht?
Fakten..., Fakten..., Fakten.

Könnte doch sein, dass der Verkauf von vorne herein sittenwidrig ist...
Oder WER kann hier das Gegenteil belegen? (!!!).

Also bitte Butter bei die Fische...

das wichtigste ist das Wort "Bastlerfahrzeug"! Damit ist der Grundsatz "Gekauft wie gesehen" erfüllt. Jeglicher
Anspruch gegen dich entfällt und das Risiko bleibt beim Käufer!

Daher niemals ein Gebrauchtwagen privat ohne den Zusatz "Bastlerfahrzeug" verkaufen!

Grüße
Jubi

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