als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt Probleme! Bitte um Hilfe
Hallo Zusammen!
Ich schildere kurz mein Anliegen.
Ich habe vor 10 Tagen ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft. Es handelt sich um einen Golf 3. Das Auto hatte neuen Tüv bekommen und lief immer einwandfrei. Aufgrund des Alters und hohen Laufleistung habe ich das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft (bin Privatmann). Das Auto ist deutlich unter den marktüblichem Preis verkauft. Bei der Besichtigung hat der Käufer den Wunsch geäßert den Wagen auf die bühne "draufzupacken" und das Auto von unten zu begutachten. Anschließend sind wir auch zur Mietwerkstatt gefahren und dies getan. Im Kaufvertrag steht ausdrücklich " Verkauf erfolgt Privat, das Fahrzeug wird als BAstlerfahrzeug veräußert". In 2 tagen ruft er an und sagt mir, dass der Gebläsermotor außer Betrieb ist. Der Käufer war mir sympatisch und nur aus persönlicher Sympathie habe ich ihm 50Euro in bar als "Entschädigung" gezahlt (das auch quitiert). das Auto lief einwandfrei und der Gebläsermotor auch, das ist/war in der tat tierischer Zufall, dass es bei ihm kaputt gegangen ist. heute ruft er mich an, völlig verärgert und gestresst " Bin auf der Autobahn, das Auto hat sich überhitzt und fährt nicht mehr, werde meinen Anwatl kontaktieren müssen!"
Also, ich haße Betrug und habe wirklich nichts davon gewußt, dass der Motor kaputt sein kann oder ähnliches. Die karre lief tatsächlich super. Ich habe ihn nicht betrogen, 100% nicht. Die Rücknahme ist nicht möglich, da ich mit dem Auto ncihts anfangen kann. Ich habe auch einen bekannten Mechaniker kontaktiert, bei dem das Auto auch gepflegt wurde, er meinte es kann sein, dass der Schlauch vom Kühler sich selbstständig gemacht hat oder so... Mich wurde interessieren,wie ich da rechtlich stehe. das Auto als Bastlerfahrzeug verkauft,jetzt macht auf mich Druck. Wenn ADAC bescheinigen wird, dass es am Schlauch liegt, hat er eher keine Chance aber auch so, ich habe ihm den Wagen als Bastlerfahrzeug verkauft und noch auf die Bühne in der Mietwerkstatt gepackt. Wie siehts aus?
mfg Chak
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chak
genau das wollte ich sagen. vor allem ich bin immer mehr de Meinung, dass dieser Dep den Wagen überhitzt hat. Es auch irgendwie im Sinne eines durchschittlichen Fahrers auf die Themperaturanzeige (Motorthemperatur) ab und zu zu achtenZitat:
Original geschrieben von H1B
Hier gehts ja nicht um verschwiegene Mängel und vorsätzlichen Betrug, sondern darum das nach 10Tagen an dem Auto was kaputt gegangen ist, und das passiert halt schon mal...
In meinem obrigen post gehts eher darum hinzuweisen dass verkäufer auch als privatverkäufer haftbargemacht werden können wenn sie auf mängel nicht hinweisen..
Viele hier denken wenn man ein autole loswerden will den käufer bequatschen, Bastlerfahrzeug vertrag unterschreiben lassen und schon ist man alle sorgen los, darum hat der gesetzgeber auch dies geändert..
Das dem te keine schuld trifft ist sieht man schon am 1ten post, ohne grund hätte er sonst nicht einfach 50 eurs nachlass gegeben..Auch ein gebläsemotor ist kein mangel und kann nun mal unvorhergesehen seinen dienst quitieren..
Auch glaub ich kaum dass der Käufer etwas erreicht denn schäden die plötzlich passieren, (motorplatzer, kopfdichtung, schlauchplatzer) können nicht dem verkäufer haftbar gemacht werden und sind auch keine Verschwiegene Mängel außer der verkäufer könnte nachweisen dass du mit defekten kopfdichtung bei ner werkstatt warst und kurz daraufhin den verkauf getätigt hast...
Der Käufer wird jetzt nach verschwiegenen fehlern suchen nur so hat er eine möglichkeit das auto zurückzugeben oder ein teil seines geldes zurückzufordern.. Dumm ist er auf alle fälle nicht denn die 14tage regelung ist eher unter händlern bekannt, somit kennt er sich mit autos aus und ist kein 0815 käufer..
Also immer mit der ruhe abwarten und auf post warten..
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chak
Hallo,ich habe in den letzten 3 Jahren 4 Fahrzeuge verkauft.also da sehe ich es schwer mir das autohandel vorzuwerfen. aberl selbst wenn, wie soll er das beweisen wollen?
Du kannst an der Sachlage nichts mehr verändern, hast eine RS-Versicherung und dazu einen Verkaufsvertrag mit Bastlerfahrzeug. Nun heißt es einfach abwarten was kommt und dann ab zum Anwalt.
Um dich zu beruhigen kannst du bereits jetzt zur Beratung zum RA, sofern die Kosten dafür abgesichert sind.
Wir schreiben hier zwar viel und gerne, beim Rechtsstreit zählen hingegen nur Fakten und keine Wünsche 🙄
Sorry, aber bei dem Preis nebst Baujahr passen die Vorstellungen des Käufers nicht zum Sachverhalt. Das ist ne uralte Möhre die von privat als Bastlerfahrzeug gekauft wurde. Händler bieten solche Fahrzeuge zudem nicht mehr an.... auch wegen der möglichen überzogenen Vorstellungen ihrer Kunden.
Wie soll bei der Gesetzeslage da auch was vom Gebrauchtwagenhandel kommen, da müssen halt die Käufer von Privat kaufen und da kann dann zum Glück die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Da lobe ich mir die Gebrauchtwagengarantie der Amis ( one and one, as is ), gilt eine Minute oder eine Meile whatever comes first .😁
Wer sich so eine alte Schlurre kauft soll halt das Risiko eingehen und nicht jammern, er kann ja auch zu Fuß laufen oder Busfahren oder sich einen Neuen auf 6 Jahre finanzieren, mir geht so ein Anspruchsdenken total gegen den Strich .
Hallo!
ich habe einen bekannten Autohändler kontaktiert, er meinte beim Privatverkauf als Baslterfahrzeug kann mir nichts passieren. Vor allem die Tatsache,dass ich ihm 50Euro kulanterweise ausgezahlt habe, verbessert meine Chancen. Das Auto ist in Ordnung gewesen, der Grund des Motorschadens ist mir nicht bekannt. Wir vermuten dass der Schlauch vom Kühler gelöst hat - Wasserverlust- MOtorschaden. Bin auch extra zur Mietwerkstatt gefahren und hatte nichts zu verbergen. MAcht es einer bei einem 700Euro teuren FAhrzeug? Laufleistung 192 000km, falls es noch einen interessiert...ich warte mal ab, ob die Post kommt. BAslterfahrzeug= keine Gewährleistung, im Falle von BAstlerfahrzeug muss die Gewährleistung nicht extra ausgeschloßen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Chak
Wir vermuten dass der Schlauch vom Kühler gelöst hat - Wasserverlust- MOtorschaden. Laufleistung 192 000km, falls es noch einen interessiert...
192 tkm, gerade mal gut eingefahren ;-)
Demnach müsste jetzt schon der vierte Zahnriemen drin sein, also auch dreimal das Wechseln des Wasserpumpenriemens. Da kann schon mal was bei kaputt gehen, unbeabsichtigt und unbemerkt.
Einen schleichenden Wasserverlust durch abgerutschten Schlauch kann ich mir so nicht vorstellen, wenn dann ist einer geplatzt. Und wer auf der Autobahn bei solch einer riesigen Wasserwolke weiterfährt.....
Denkt Euch den Rest, soooo blöd kann keiner sein. Mir ist mal am Polo ein kleiner Schlauch an der Wapu geplatzt, mitten in der Stadt auf ner Kreuzung, die dann kurzzeitig komplett vernebelt war.
Und bei schleichendem kommt irgend wann die Warnlampe das der Behälter leer ist. Wer die nicht sieht......
Warte erstmal die genaue Begründung ab, und ob der Käufer ein Gutachten in Auftrag gibt. Ein halbwegs vernünftiger Richter gibt für ein 700 Euro KfZ sicherlich kein Gutachten für 2000 Euro in Auftrag, der müsste ja total bescheuert sein. Und selbst die Rechtsschutzversicherung wird dann abwinken.
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Als ich damals meinen 3er Variant VR6 gekauft hatte war auch bei der Probefahrt und dem Check alles top. 1000 km später fing die Steuerkette an Geräusche zu machen. Da hab ich dem Verkäufer auch keinen Streß gemacht weil zum Zeitpunkt des Verkaufs ja alles top in Ordnung war. Warum auch, es kann Jederzeit irgendwas kaputt gehen. Solche Leute die dann im Nachhinein versuchen was zu drehen sind das Letzte was einem passieren kann.
Aber du brauchst dir keine Gedanken machen. Erstens bist du im Recht und zweitens geht es hier um ein Auto im Wert von 700 euro. Sicher kann ein Anwalt der sehr gut bezahlt wird das Recht verdrehen, aber mal ehrlich, das wird in diesem Fall nicht passieren. Wer würde schon angenommen ein paar tausend euro dafür ausgeben seine Wünsche durchzudrücken wenn das sehr wahrscheinliche Risiko besteht den Fall zu verlieren und auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
hallo,
ich habe auch meinen Anwalt kontaktiert, er meinte ich kann ruhig schlafen, bin im Recht. und noch kleiner Zusatz "deinen Fall würde jede Jurastudent hinkriegen". Bei dem Fahrzeug zu beweisen, dass der Schaden bereits vor dem Verkauf gegeben war, ist fast unmöglich. Den Beweislast hat der Käufer.also ...
Ich bin mir auch ziemlich sicher, das es hier einzig und allein darum ging, dich einzuschüchtern um dich um weiteres Geld zu drücken/betrügen..
Den Betrügern keine chance! 😮
Hallo,
Solange du kein Gewerbetreibender bist,kann dir nicht passieren.Falls doch ist die Klausel Bastlerfahrzeug nicht rechtsgültig.Ein Gewerbetreibender kann sich nicht mit dem Begriff Bastlerauto rausreden,nur um die Gewährleistung zu umgehen.Wenn ein Auto zu dem ortsüblichen Verkehrswert verkauft wird,ist der Händler zur Gewährleistung verpflichtet.
OLG Oldenburg Beschluss v3.7.2003;9W 30/3
Ich denke nach 8 Jahren sollte die Sache vom Tisch sein und der Golf im Rosthimmel.