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Allgemeines zu Felgen und Reifen

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 16:23

Hi Leute,

habe eine Frage....

und zwar würde ich gerne wissen, ob ich Felgen irgendeines Herstellers(nicht BMW) auf mein Auto machen darf in einer Größe, die in den Papieren von Werk aus eingetragen sind, aufziehen, ohne zum Tüv zu einer Abnahme müssen? Dies natürlich dann auch mit einer angegebenen Reifengröße in den Papieren.

Danke für Eure Hilfe, hab da nicht so den Durchblick, weil wenn ich z.B. bei salesafter.de Felgen von BMW kaufe, die für den E46 bestimmt sind, aufziehe, ist ja keine Eintragung mehr nötig

 

Gruß Stephan

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29 Antworten

Man muß nicht immer zum TÜV eintragen lassen. Wenn das Gutachten es nicht verlangt und man alle Auflagen erfüllen kann, ist es nicht notwendig.

Ich habe z.B. Felgen von BBS und in den Gutachten steht:

"Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter

Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den

heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich

entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,

die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der

DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95"

Natürlich könnte da auch stehen:

"Abnahme des Anbaus

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverst

ändigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von

- Fahrzeughersteller

- Fahrzeugtyp

- Fahrzeugidentifizierungsnummer

bescheinigen zu lassen."

dann müsste man es Eintragen lassen.

Zu ergänzen wäre natürlich noch, dass der zitierte salesafter.de ein ganz normaler BMW-Händler ist und viele BMW-Felgen verkauft.

Wenn es originale für E46 sind, müssen sie natürlich nix dabei haben - das war zwar nicht die Frage, streift sie aber... ;)

Gruß, Timo

am 19. Dezember 2006 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von wyzi318iE46Limo

Man muß nicht immer zum TÜV eintragen lassen. Wenn das Gutachten es nicht verlangt und man alle Auflagen erfüllen kann, ist es nicht notwendig.

Ich habe z.B. Felgen von BBS und in den Gutachten steht:

"Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter

Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den

heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich

entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,

die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der

DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95"

Natürlich könnte da auch stehen:

"Abnahme des Anbaus

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverst

ändigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4 a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von

- Fahrzeughersteller

- Fahrzeugtyp

- Fahrzeugidentifizierungsnummer

bescheinigen zu lassen."

dann müsste man es Eintragen lassen.

Das ist doch absoluter Schrott was du hier schreibst, da fehlen doch die entscheidenden Details, wie welche Größe du hast oder sind die Felgen von BBS im BMW Auftrag produziert worden.

Ab mich jetzt mal schlau gemacht, was aber wahrscheinlich Zeitverschwendung war, denn wenn Alufelgen vom Zubehör dann doch ander Dimensionen ! Punkt !

Wer angeblich soviel Kohlen hat daß er das gleiche Format mit anderen Design kauft wird auch die 50 € für die Eintragung aufbringen können und daß muß er auch sollte es genau das gleiche Format wie eine BMW Alufelge haben !!

Man kann sich nämlich nur die Eintragung für org. BMW Felgen sparen, weil diese bereits vom Werk eingetragen wurden ! wers nicht glaubt braucht nur in seinen "alten Brief" schauen, sollte noch einer da sein.

zu beachten der Zusatz: "nur auf BMW Guss- od. Schmiede-LM Rad.

Also muß sogar ein 7x16 ET 46 oder 47 von Borbet ohne ABE eingetragen werden (theoretisch, falls jemand so was an seinen BMW ranhaben will !?!)

Hehe, wie du meinst!

Dann gehe mal eintragen, schaden tut es bei Dir auf jeden Fall nicht :)

am 19. Dezember 2006 um 21:01

Naja dann sag doch mal auf welche Felgengröße das zutrifft.

Die BBS Felgen mit größerenMaßen die man aber vom Freundlichen bekommt müssen eingetragen werden:

Ich würde auch mal gerne Zubehörfelgen sehen, die genau die BMW Maße haben. Ich würde mal behaupten, das gibt es nicht.

am 19. Dezember 2006 um 21:51

Wenn dann führt nur ATU solche Ladenhüter ! :D

Themenstarteram 19. Dezember 2006 um 22:11

Jungs, meine Frage ist doch schon längst beantwortet. Sorry aber ihr müsst euch nicht wie Zicken aufführen. Es ist kurz vor Weihnachten, kommt ma alle runter und versucht besinnlich zu werden. Ich will hier keine Streits und keine Besserwisserei. Wenn ich mich für irgendwelche Felgen entscheide, werde ich sehen, ob ich zum Tüv muss oder nicht. Wenn ja ist es gut und wenn nicht noch besser. Woher soll ich wissen, dass die Maße von BMW andere sind, als die von Mercedes? Hab mich vorher noch nie damit beschäftigt. Wusste bisher lediglich, das bei einer im Fahrzeugschein nicht angegebenen Reifengröße eine Eintragung durch den Tüv notwendig ist; das andere weiß ich ja jetzt.

Danke für eure Bemühungen.... :)

Stephan

am 19. Dezember 2006 um 22:27

Was ! Jetzt bleibst da !

Das wird dir jetzt reingedrückt, bis dir schwindlich wird ! :D

wo wir gerade dabei sind:

Bei meinem ´99er 320d E46 ist keine Eintragung der 7x17 Stahlfelgen (ET47) zu verzeichnen

Bereifung 205/50/17.

Ich müßte diese eintragen lassen, da sie nicht im Brief/Schein stehen.

Bei neueren E46 sehr wohl bereits ab Werk zulässig.

Gibt es von BMW irgendwo Unbedenklichkeitsbescheinigungen,eine Möglichkeit des Download´s oder ist das Werk anzuschreiben?

Beste Grüße

Die Felgen selbst haben folgende Grösse: 7x16 EH2 ET34 und laut Gutachten dürfen 205/55R16 oder 225/50R16 montiert werden. Das die Felgen nicht die gleichen Daten haben wie die von BMW interessiert mich doch überhaupt nicht.

Da mein 3er sonst den Serienzustand entspricht, erfülle ich die Auflagen die in Gutachten aufgeführt sind. Es wäre nicht der Fall, wenn ich z.B. andere Federn verbaut hätte (Auflage A05).

Somit muss ich nicht eintragen.

Man kann zur Sicherheit aber auch eintragen, jeden selbst überlassen.

Hier das Gutachten:

Wer streitet denn hier? Bis jetzt is die Diskussion doch noch ganz sachlich :)

am 20. Dezember 2006 um 13:32

Ich weiß nicht, dem Gutachten entnehme ich wasd anderes !?

Beim E46 muß mit 225er schon eine Berichtigung vorgenommen werden, auch wenn diese Reifengröße bereits drin steht.

Bei E36 steht überall Auflage "A01" (Eintragung grundsätzlich)

So verstehe ich das Gutachten.

Will jetzt nicht rechthaben, denn ein ABE müßte auch noch vorhanden sein, weil oben steht "Gutachten zur ABE"!

Wissen mußt du es aber selber !

Zitat:

Original geschrieben von Windsorblau

wo wir gerade dabei sind:

Bei meinem ´99er 320d E46 ist keine Eintragung der 7x17 Stahlfelgen (ET47) zu verzeichnen

Bereifung 205/50/17.

Ich müßte diese eintragen lassen, da sie nicht im Brief/Schein stehen.

Bei neueren E46 sehr wohl bereits ab Werk zulässig.

Gibt es von BMW irgendwo Unbedenklichkeitsbescheinigungen,eine Möglichkeit des Download´s oder ist das Werk anzuschreiben?

Beste Grüße

Hallo Alex-998,

so was habe ich gesucht!

Besten Dank.

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