Allgemeine Frage zum Laden
Ich kann das Laden meines Firmenwagens an meiner Wallbox zuhause leider bisher nicht abrechnen (Finanzamt hat da wohl Bedenken…). Daher die Frage: Wenn ich ihn zuhause anschließe, kann ich da auch sagen, dass er nicht laden soll, sondern nur Morgens vorklimatisieren? Das würde ja sicher nicht zu viel Strom ziehen?
55 Antworten
Gleiches bei uns. Die Wallbox braucht einen MID konformen Stromzähler (oder einen separaten Stromzähler) und dann reicht der CSV Export, eingereicht über die Reisekosten.
Zitat:
@trolfs schrieb am 25. August 2024 um 22:00:48 Uhr:
Theoretisch mag das so sein… praktisch reicht bei uns ein monatliches Foto des Zählerstands bzw. Csv Datei von meiner Go-e charger Wallbox… gab nie ein Problen bei der jährlichen Betriebsprüfung
Das wird bei uns leider auch nicht akzeptiert. Vielleicht bekommen wir zukünftig eine Wallbox von der Firma, bzw. der Leasingfirma…
Zitat:
@Etronista schrieb am 25. August 2024 um 23:44:40 Uhr:
Gleiches bei uns. Die Wallbox braucht einen MID konformen Stromzähler (oder einen separaten Stromzähler) und dann reicht der CSV Export, eingereicht über die Reisekosten.
Dann müsste der AG immer noch mitspielen. Aber leider ist meine Easee nicht MID konform…
Zitat:
@PhiMinga schrieb am 25. August 2024 um 18:15:30 Uhr:
Da geht es eher um die Betriebsprüfung des Arbeitgebers, dass die Zahlung an den MA kein verstecktes Gehalt ist und dass da Lohnsteuer, Sozialangaben fällig wären. Die Pauschalen wiederum sind ein Witz. Bei Industriestrompreisen von 7-9Cent ja KW hat die Firma eh wenig Interesse Arbeitnehmer für deren PV Strom oder gar Privattarif zu vergüten.
Ich denke es wäre für einige Arbeitgeber deutlich günstiger den Privattarif zu vergüten. So lade ich irgendwo an einem Schnelllader in der Nähe, der wesentlich teuerer ist für den AG!
Bei meinem AG (sehr große deutsche Firma) darf ich nämlich auch nicht an unserer eigenen Wallbox laden und dies abrechnen, aber dank Logpay fast überall ...
Verstehe ich nicht, aber wenn er das so will?!
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Finde es auch schwachsinnig. Werde zu 90% in der Firma laden, da habe ich an „meinem“ Stellplatz eine Ladestation.
Fussläufig sind privat zig AC-Lader, in 3km stehen 12 Ionitiy mit 200 & 300Kw
Thema ist natürlich die Abrechnung.
Zahlst Du mit einer Firmenladekarte, so kann diese die 19% Vst in Abzug bringen.
Lädst Du zu Hause und rechnest den Tarif ab, dann ist das Brutto wie netto.
Und 19% VSt ist schon ein Betrag.
Gleiches Problem werde ich haben mit der Sammelwallbox. Die RG geht an den Verwalter, der rechnet mit dem Eigentümer ab und ich zahle es über die Umlagen
Zitat:
@vogel70 schrieb am 26. August 2024 um 00:13:41 Uhr:
Zitat:
@Etronista schrieb am 25. August 2024 um 23:44:40 Uhr:
Gleiches bei uns. Die Wallbox braucht einen MID konformen Stromzähler (oder einen separaten Stromzähler) und dann reicht der CSV Export, eingereicht über die Reisekosten.Dann müsste der AG immer noch mitspielen. Aber leider ist meine Easee nicht MID konform…
Ich hab auch ne Easee zu Hause (haben wir auf Arbeit auch). In dem Export ist doch sogar die mwst sichtbar. Meinem AG reicht das. Ich hab extra nochmal gefragt weil die Easee nicht MID konform ist aber das passt wohl so.
Ich frage mich immer, wie ihr das bisher/zuvor beim Verbrenner gemacht habt. Habt ihr da auch euren Ersatz-benzinkanister aus dem Keller geholt und ins Firmenauto gekippt und dann versucht, diesen Sprit mit dem AG abzurechnen? Es gibt etliche Finanzierungsmodelle für Firmenfahrzeuge, die allesamt unterschiedliche finanzielle bzw. steuerrechtliche Anforderungen stellen. Einfach AG mit AG zu vergleichen und sagen der eine macht es, der andere nicht ist u.U. ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Und dann ist es auch eine Frage der Buchhaltung und ggfl. der Expertise des Buchhalters und wieviel Aufwand bei der Abrechnung betrieben werden kann - ein Standard Rechnung von der E-Tanke mit ausgewiesener MwSt ist halt einfach als Beleg zu den anderen zu heften - Dauer 10 Sek und keine Diskussion mit dem Fi-Amt. Fotos von Wallboxen anerkenne, CSV Exceldateien drucken, auswerten und der Steuerklärung anhängen ist für manch einen Buchhalter einfach unverhältnismäßig viel Aufwand, wer kennt schon alle Gründe warum es gemacht oder nicht gemacht wird.
Amen
Zitat:
@B2nerd schrieb am 26. August 2024 um 22:02:53 Uhr:
Ich frage mich immer, wie ihr das bisher/zuvor beim Verbrenner gemacht habt. Habt ihr da auch euren Ersatz-benzinkanister aus dem Keller geholt und ins Firmenauto gekippt und dann versucht, diesen Sprit mit dem AG abzurechnen? Es gibt etliche Finanzierungsmodelle für Firmenfahrzeuge, die allesamt unterschiedliche finanzielle bzw. steuerrechtliche Anforderungen stellen. Einfach AG mit AG zu vergleichen und sagen der eine macht es, der andere nicht ist u.U. ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Und dann ist es auch eine Frage der Buchhaltung und ggfl. der Expertise des Buchhalters und wieviel Aufwand bei der Abrechnung betrieben werden kann - ein Standard Rechnung von der E-Tanke mit ausgewiesener MwSt ist halt einfach als Beleg zu den anderen zu heften - Dauer 10 Sek und keine Diskussion mit dem Fi-Amt. Fotos von Wallboxen anerkenne, CSV Exceldateien drucken, auswerten und der Steuerklärung anhängen ist für manch einen Buchhalter einfach unverhältnismäßig viel Aufwand, wer kennt schon alle Gründe warum es gemacht oder nicht gemacht wird.
Sehe ich nicht so. Zumindest hier in AT ist das eine simple abgaben- und sachbezugsfreie Kostenerstattung (es wird jedes Jahr ein durchschn. Strompreis als Basis für die Abrechnung festgelegt).
Wenn das in DE komplizierter ist, ist hier mE der Gesetzgeber gefordert.
Richtig!
Würde ich auch in D so sehen.
Das FA rechnet bei Nachkalkulationen auch den durchschnittlichen Spritpreis der jährlich veröffentlich wird.
Und meines Erachtens gibt es auch Strompreistabellen.
Was nicht in Abzug gebracht werden kann ist die Vorsteuer, weil keine unternehmensbezogene RG vorliegt, zudem sind die Stromlieferungen aus PV ja eh befreit!!
Habe demnächst auch das Problem, Einspeisevergütung 8 cent
50 kw laden = 4 Euro!!
Zitat:
@B2nerd schrieb am 26. August 2024 um 22:02:53 Uhr:
Ich frage mich immer, wie ihr das bisher/zuvor beim Verbrenner gemacht habt. Habt ihr da auch euren Ersatz-benzinkanister aus dem Keller geholt und ins Firmenauto gekippt und dann versucht, diesen Sprit mit dem AG abzurechnen? Es gibt etliche Finanzierungsmodelle für Firmenfahrzeuge, die allesamt unterschiedliche finanzielle bzw. steuerrechtliche Anforderungen stellen. Einfach AG mit AG zu vergleichen und sagen der eine macht es, der andere nicht ist u.U. ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Und dann ist es auch eine Frage der Buchhaltung und ggfl. der Expertise des Buchhalters und wieviel Aufwand bei der Abrechnung betrieben werden kann - ein Standard Rechnung von der E-Tanke mit ausgewiesener MwSt ist halt einfach als Beleg zu den anderen zu heften - Dauer 10 Sek und keine Diskussion mit dem Fi-Amt. Fotos von Wallboxen anerkenne, CSV Exceldateien drucken, auswerten und der Steuerklärung anhängen ist für manch einen Buchhalter einfach unverhältnismäßig viel Aufwand, wer kennt schon alle Gründe warum es gemacht oder nicht gemacht wird.
Tja an deinem Beitrag sieht man, dass du kein E-Fahrer bist!
Wie kann man denn einen Ersatz-Benzinkanister mit einer Wallbox vergleichen?
Eine Wallbox entspricht in etwa einen Zapfhahn an der Tankstelle, aber keinen Reservekanister!
Das Gute bei einem E-Auto ist ja, dass man zu Hause sein Auto voll machen kann und das, wenn man es selbst steuern kann, wenn Stromüberschuss (meist an sonnigen Tagen, um die Mittagszeit) im Netz ist.
Ich habe schon lange einen Dienstwagen und fahre sehr viel, auf die Idee einen Reservekanister in meinen Wagen zu füllen und dann versuchen abzurechnen, kam ich noch nie!
Ja, am Aufwand wird es vermutlich liegen.
Wie Lars1704 schon schrieb, um die Bürokratie abzubauen, sollte der Staat was machen. Aber der scheint daran nicht interessiert zu sein. Wahrscheinlich sind die Steuereinnahmen so höher und er hat kein Interesse. Die Grünen könnten mal hier was machen, aber man sieht es ja an der E-Auto-Förderung.
Es ist eigentlich alles im letztgültigen BMF-Schreiben dazu geregelt, siehe Anlage. Kurz gesagt, das Aufladen des Dienstfahrzeugs an der heimischen Wallbox kann der AG unbürokratisch steuerfrei erstatten. Auch von der Notwendigkei eines zertifizierten Zählers ist keine Rede. Dennoch ist es jedoch empfehlenswert, einen solchen zu installieren.
Zitat:
@343434 schrieb am 25. August 2024 um 22:49:17 Uhr:
Zitat:
@trolfs schrieb am 25. August 2024 um 22:00:48 Uhr:
Theoretisch mag das so sein… praktisch reicht bei uns ein monatliches Foto des Zählerstands bzw. Csv Datei von meiner Go-e charger Wallbox… gab nie ein Problen bei der jährlichen BetriebsprüfungExakt wie bei uns ( großer deutscher Konzern). Geht ganz einfach per Reisekosten…
Das ist das Problem - der AG "kann"... Meistens will er nicht wegen zusätzlichem Admin Aufwand. Sich dann auf steuerliche Probleme rauszureden ist dann gegenüber dem Mitarbeiter oft die einfachste Lösung...
@Izzmir - ein kurzer Blick auf meine Signatur hätte dich eines Besseren belehrt - ich fahre E, rechne Dienstwagen ab und habe PV. Und den Benzinkanister habe ich lediglich als Metapher benutzt, um den Versuch, den Privatstrom mit dem AG abzurechnen, mal in die "Verbrennerwelt" zu übertragen - und wie du richtig feststellst, da wäre keiner auf die Idee gekommen.
Nun in der "Stromwelt" IST es möglich, u.a. durch intelligente Technik, und das ist gut so. Aber es MUSS NICHT zwangsläufig durch den AG angeboten werden. Die Gründe sind vielfältig, das ist alles was ich sagen wollte.
@jcwww - volle Zustimmung