Allgemeine Frage
Hallo,
Hab mal ne Frage die eventuell nicht ganz hier rein passt. Es geht um 12 Monatige Gewährleistung vom Händler. Habe einen E60 vor ein Monat gekauft und der qualmt jetzt bissel aus dem Motorraum wenn man im Leerlauf Gas gibt. Vermutlich Krümmer riss oder dichtung vom Turbolader. Ich weiß es nicht war bei der Übergabe nicht so gewesen also mir ist da nichts aufgefallen. Haftet der Händler dafür bzw. muss er mir das jetzt kostenlos reparieren lassen.
Danke an alle.
Mit freundlichen Grüßen🙂
22 Antworten
Der Ton macht wie immer die Musik... 😉
Außerdem habe ich gerade gelesen, dass deine Version der Rechtslage zwar korrekt ist, aber auch erst seit 1.1.2022 so in Kraft getreten ist... also verglichen mit dem vorher viele Jahre gültigen Sachverhalt (wie ich ihn noch 'abgespeichert' hatte) auch noch nicht soooo lange. Es gilt nämlich weiterhin der Grundsatz, dass die Beweislastumkehr nach Ablauf der halben Gewährleistungsfrist eintritt. Da diese für Gebrauchtwagen von 12 auf 24 Monate erhöht wurde - damit steigt dann auch die Frist für die Beweislastumkehr von ehemals 6 Monaten auf 12 - aber eben nicht schon immer sondern seit 1.1.2021.
Das hättest du gerne auch erläutern können, anstatt hier einen auf altklug zu machen.
Das ist richtig und hab auch nie das Gegenteil behauptet.
Mir geht das nur auf den Sck das ewig die gleiche Mär runter gerattert wird.
Nicht umsonst hab ich wohl kaum den Gesetzestext angeregt und das mehrfach.
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Das ist immer das eleganteste, wenn man nur mit Minimalinformation aufwartet und ein anderer sich die Mühe macht, den Sachverhalt einigermaßen vollständig und verständlich darzustellen - man sagt, 'ich habe ja nie was anderes oder das Gegenteil behauptet'. Ein einfacher Satz wie 'ja, das mit den 6 Monaten war früher so... aber seit 2021 wurde auch für Gebrauchtfahrzeuge die gesetzliche Gewährleistung auf 24 Monate verlängert und damit wuchs die Frist für die Beweislastumkehr auch von 6 auf 12 Monate an' hätte genügt um uns allen dieses seitenlange Geplänkel zu ersparen und dir deine künstliche Aufgeregtheit.
Ja ich weiß, was jetzt kommt: Es ist nicht deine Aufgabe uns hier zu unterrichten. Aber eine sachliche Richtigstellung hätte dich nicht mehr Tipparbeit gekostet als deine widerholten Beteuerungen wie richtig du liegst und wie falsch ich.
Sei's drum, Sachverhalt geklärt (auch der Grund warum sich das mit den 6 Monaten so hartnäckig hält - nämlich weil es noch gar nicht so lange her ist, dass sich das geändert hat. Ich nehme mich selbst von dieser Unkenntnis nicht aus). Umso schöner wäre es gewesen, wenn du nicht nur mehrfach (aber stupide) auf das Lesen des Gesetzes gedrungen hättest, sondern proaktiv mit ein wenig Hintergrundwissen aufgewartet hättest. Aber lassen wir das - ich bin hier raus und du hattest Recht! 😉
Habe doch oben geschrieben das es 2022 schon so war.
Scheinbar nicht gelesen oder nicht geglaubt.
Habe extra mit dem kaufen gewartet bis das auf 12 Monate geändert wurde.
Zitat:
@Tomtom2. schrieb am 25. Oktober 2024 um 20:22:18 Uhr:
Habe doch oben geschrieben das es 2022 schon so war.
Scheinbar nicht gelesen oder nicht geglaubt.
Habe extra mit dem kaufen gewartet bis das auf 12 Monate geändert wurde.
Gelesen schon, aber in Verbindung mit deiner Frage nicht in den richtigen Kontext gesetzt.
Wie gesagt, dass es 2022 eine Gesetzesänderung gab diesbezüglich hatte ich nicht auf dem Schirm und ich glaube, ich bin da nicht der einzige... der Hinweis, dass es 2022 eine Änderung gegeben hat, hätte eine Menge Diskussion erspart.
Auch das hab ich hier bei MT schon zig mal gemacht.
Ich bin doch nicht der Laufbursche für euer Unwissen. Da müsst ihr euch auch schon mal selber bewegen und jetzt ist Schluss damit.