allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände
Hallo zusammen,
auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?
Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)
Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)
Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)
163 Antworten
Ich stelle mir jetzt mal vor, dass einige MTler Informationen aus diesem Thread mit zum Stammtisch nehmen und dies dort als "Wissen" verkaufen. Es kommt mit Sicherheit zum Streit.
Allerdings bin ich zu blöd, auf den Bildern den "Tatort" zu erkennen, an dem die "Staatsmacht" sich "strafbar" gemacht hat und gegen das "BGB" verstoßen hat. Ich hätte als Privatmann ohne besonderen Grund an jeder dort abgelichteten Stelle geparkt und hätte mich gegen ein privates Abschleppen des Eigentümers mit Erfolg gewehrt.
Bei uns steht auch unregelmäßig (4-6x im Jahr) die Polizei in der asphaltierten Zufahrt,
und führt Verkehrsüberwachung durch.
Aber sobald einer die Zufahrt benutzen will,
machen die Beamten ohne Aufforderung Platz,
und suchen sich ein neues Plätzchen.
Was solls, die machen ja nix kaputt,
und es dient der Verkehrssicherheit,
das sie den Verkehr überwachen.
Im täglichen Leben geht vieles leichter,
wenn man miteinander arbeitet,
und nicht jeder gleich wegen einer Kleinigkeit zum Kadi rennt!
Und NEIN, ich verdien nix an den "Spenden" der Autofahrer,
die da manchmal was hergeben müssen.
Viktor
Zu dem Thema Polizeikontrolle auf Privatgrundstück kann ich folgendes sagen. Vor Jahren hatte ich einen zugelassenen Wagen auf einem nicht abgegrenzten Privatgrundstück stehen, der Tüv vorbereitet werden sollte. Er bekam Umbauten die noch nicht eingetragen waren. Und weil ich keine Zeit hatte diese Arbeiten binnen eines kurzen Zeitraums fertig zu stellen, stand der Wagen eben auf diesem besagten Grundstück, direkt neben dem Haus 5m neben der Straße. Jetzt wurde die Polizei darauf aufmerksam, fotografierte den Wagen, nahm ihn ordentlich in Augenschein und ich bekam eine ordentliche Geldbuße aufgebrummt. Da der Wagen zu dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen benutzt wurde, ließ ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Fazit, die Anklage wurde fallen gelassen und die beiden Beamten bekamen eine Belehrung über Eigentumsverhältnisse und über deren unbefugte Benutzung.
Meiner Meinung nach, hat man gute Karten wenn man gegen sowas angeht. Ob man sich mit so einem beißernsten Verhalten allerdings Freunde im Ort macht, sei dahin gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von nitro groundshaker
Zu dem Thema Polizeikontrolle auf Privatgrundstück kann ich folgendes sagen. Vor Jahren hatte ich einen zugelassenen Wagen auf einem nicht abgegrenzten Privatgrundstück stehen, der Tüv vorbereitet werden sollte. Er bekam Umbauten die noch nicht eingetragen waren. Und weil ich keine Zeit hatte diese Arbeiten binnen eines kurzen Zeitraums fertig zu stellen, stand der Wagen eben auf diesem besagten Grundstück, direkt neben dem Haus 5m neben der Straße. Jetzt wurde die Polizei darauf aufmerksam, fotografierte den Wagen, nahm ihn ordentlich in Augenschein und ich bekam eine ordentliche Geldbuße aufgebrummt. Da der Wagen zu dieser Zeit nicht auf öffentlichen Straßen benutzt wurde, ließ ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Fazit, die Anklage wurde fallen gelassen und die beiden Beamten bekamen eine Belehrung über Eigentumsverhältnisse und über deren unbefugte Benutzung.
Meiner Meinung nach, hat man gute Karten wenn man gegen sowas angeht. Ob man sich mit so einem beißernsten Verhalten allerdings Freunde im Ort macht, sei dahin gestellt.
Sorry, aber das passt hier nicht ganz zum Thema; wenngleich es auch interessant ist.
Im hiesigen Thread geht es nicht darum, ob Kraftfahrzeuge, die auf privaten Grund- und Boden abgestellt sind bzw. dort benutzt werden, von der Polizei einer Kontrolle unterzogen werden dürfen.
Hier geht es darum, ob sich die Polizei auf einem Privatgrundstück positionieren darf und von diesem Privatgrundstück dann den öffentlichen Verkehr (also von der Straße) kontrollieren darf. Es geht hier also lediglich um die Frage, ob die Polizei ein Privatgrundstück (ungefragt) benutzen darf.
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Hallo @all,
ich habe den Eindruck, dass Frank_68 wissen möchte, ob jemand das Grundstück betreten darf oder nicht. Ich behaupte ich, dass dem nicht so ist. Als Eigentümer hat er das Recht vorher gefragt zu werden, ob sein Grundstück für solche Zwecke betreten werden darf.
Aus Erfahrung kann ich sagen ( Vollzugsbeamter ) , dass man für solche Zwecke die Zustimmung des Eigentümers braucht. Zumindest ist das in meinem Bundesland so, vielleicht hat ja z.B. Bayern ein anderes Grundgesetzt 😁
Schließlich muss heutzutage - wo viele Menschen keine Schmerzgrenzen mehr haben - damit gerechtet werden, dass Haßmassnahmen gegen einen Grundstückseigentümer gerichtet werden, nur weil von seinem Grundstück aus, rechtliche Eingriffe stattfanden. Frei nach dem Motto: " Ich wurde von Deinem Grundstück aus geblitzt, du Arsch bist Schuld "
Das ist nicht nur so ausgedacht !!!
Netten Gruß an alle
Rolf
erkennst DU auf den fotos WO das privatgrundstück endet und der öffentliche grund beginnt ???????????
ICH nicht
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
erkennst DU auf den fotos WO das privatgrundstück endet und der öffentliche grund beginnt ???????????ICH nicht
Problemlos:
Gepflastert: Privat; Geteert: öffentlich.
Was ändert das?
Amen
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Schließlich muss heutzutage - wo viele Menschen keine Schmerzgrenzen mehr haben - damit gerechtet werden, dass Haßmassnahmen gegen einen Grundstückseigentümer gerichtet werden, nur weil von seinem Grundstück aus, rechtliche Eingriffe stattfanden. Frei nach dem Motto: " Ich wurde von Deinem Grundstück aus geblitzt, du Arsch bist Schuld "
ist doch verständlich.
ich würde die polizei zum blitzen auch nicht auf meinem grundstück haben wollen. und die begründung zum schutze der allgemeinheit geht gar nicht, denn an fast allen stellen geht es nur ums geld machen.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Problemlos:Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
erkennst DU auf den fotos WO das privatgrundstück endet und der öffentliche grund beginnt ???????????ICH nicht
Gepflastert: Privat; Geteert: öffentlich.Was ändert das?
Amen
na demnach ist auf bild 1 der gesammte bereich öffentlich,
Zitat:
Original geschrieben von infuso
wieso ist das schwer zu erkennen?da wo die laterne steht, ist wieder öffentlicher bereich.
das ist wohl richtig, aber bist du sicher das der öffentliche grund nicht auch noch weiter richtung haus gehen kann???
stehen laternen immer auf der grenze????
wieso weiter richtung haus?
vom haus bis zur laterne ist privat. die laterne steht schon wieder auf dem öffentlichem bereich. da ist doch sogar extra eine fuge.
die "fuge" könnte aber einfach blos die abgrenzung des gehweges sein,
wenn du auf bild 1 mal auf das vorfahrtschild auf der anderen straßenseite guggst,
is der rasen öffentlich oder privat????
der rasen ist auch privatbesitz. wenn man sich nicht ganz sicher ist, wieso kann man dann nicht einfach dem grundstück fern bleiben? wenn ich mir irgendwo unsicher bin, dann parke ich dort nicht.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
und die begründung zum schutze der allgemeinheit geht gar nicht, denn an fast allen stellen geht es nur ums geld machen.
Wenn du diese Begründung bei einem Rechtstreit vor Gericht vorträgst, wirst du damit nicht weit kommen, da du das nicht beweisen kannst.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
ich würde die polizei zum blitzen auch nicht auf meinem grundstück haben wollen. und die begründung zum schutze der allgemeinheit geht gar nicht, denn an fast allen stellen geht es nur ums geld machen.
Nicht? Ich würde ihnen sogar Kaffee bringen, wenn sie die Tempo 30-Zone vor meinem Haus endlich mal kontrollieren würden. Leider stehen sie lieber 500 m weiter an der Bundesstraße. Ist lukrativer...