allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände
Hallo zusammen,
auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von infuso
ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?
Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)
Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)
Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)
163 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Ich hätte als Privatmann ohne besonderen Grund an jeder dort abgelichteten Stelle geparkt und hätte mich gegen ein privates Abschleppen des Eigentümers mit Erfolg gewehrt.
Ob ein "privates" Grundstück "umfriedet" ist oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass Du dich gegen den Willen des Besitzers darauf aufhältst. Und das ist schon "Hausfriedensbruch"
Deshalb würde ich zugerne Wissen, wie Du dich mit Erfolg gegen ein Abschleppen wehren willst ?
Am Stammtisch wird viel erzählt. Nur Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Ob ein "privates" Grundstück "umfriedet" ist oder nicht, ändert nichts an der Tatsache, dass Du dich gegen den Willen des Besitzers darauf aufhältst. Und das ist schon "Hausfriedensbruch"
Deshalb würde ich zugerne Wissen, wie Du dich mit Erfolg gegen ein Abschleppen wehren willst ?
Am Stammtisch wird viel erzählt. Nur Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
Hört 'mal bitte mit der Unsitte auf, jedes Betreten oder Befahren eines Privatgrundstücks gleich als Hausfriedensbruch darzustellen.
Man befindet sich so oft auf Privatgrundstücken und weiß es gar nicht. In der Regel haben die Eigentümer da auch nichts dagegen, solange man nichts beschädigt. Beispiele sind der Spaziergang im Wald, das Liegen auf der Wiese oder Grillen am Fluss, das Drachsteigen auf Bauers abgemähter Wiese... - Das ist alles kein Hausfriedensbruch, solange nicht klar kenntlich gemacht wird, dass keiner das Gebiet betreten soll.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Nicht? Ich würde ihnen sogar Kaffee bringen, wenn sie die Tempo 30-Zone vor meinem Haus endlich mal kontrollieren würden. Leider stehen sie lieber 500 m weiter an der Bundesstraße. Ist lukrativer...Zitat:
Original geschrieben von infuso
ich würde die polizei zum blitzen auch nicht auf meinem grundstück haben wollen. und die begründung zum schutze der allgemeinheit geht gar nicht, denn an fast allen stellen geht es nur ums geld machen.
nein, ganz und gar nicht. ich kann dieser raubrittersache nichts abgewinnen.
mein letztes ticket ist schon ewig her und trotzdem wünsche ich mir weniger kontrollen oder nur da, wo es auch sinn macht.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Sorry....Eigentum verpflichtet! 😉 Und das sogar bis an die Schmerzgrenzen! Wo die liegen, sagt dann die Staatsmacht....Die feine Art ist vorher anzufragen...die verwaltungsrechtliche Art ist es ohne zu fragen einfach zu tun!
Gott sei Dank bei uns nicht. Ein paar Häuser weiter ist eine Tanke. Die Grenzwache lost gerne zu Überprüfende auf die Tanke (ab 10 geschlossen). Ebenso die Polizei. Dumm nur. Der Besitzer zog deshalb fort den Kadi. Und gewann.
Bei uns dürfen die nicht ohne vorherige Erlaubnisanfrage fremden Grund befahren.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein zu schützendes Rechtsgut das Vorrang vor privaten Interessen und Bedürfnissen hat! Natürlich wird und muss immer abgewägt werden, damit in die Rechte der Einwohner und Bürger so wenig wie möglich eingegriffen wird!
Der Spruch wurde auch schon vor über 70 Jahren gedrückt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Frank_68
Ich bin beeindruckt.
So viele Antworten in paar Minuten, sauber 😁Hab mal zwei Fotos rausgesucht auf denen man die Örtlichkeit gut erkennen kann.
Es ist ganz klar als Privatgrundstück erkennbar. Und da dürfen sich dann auch die Leute vom Trachtenverein nicht einfach so draufstellen. zumal das Messen auch sonst möglich wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Nix, nehme ich an....weil eben die Einschränkungen des Eigentümer, mit besonderen Rechten versehen, wegen der Geschwindigkeitsmessungen, einfach höher zu bewerten sind....Staatsmacht persönliches Pech gehabt....😉
Falsch. Sie hätten spätestens bei Auffordung das Grundstück verlassen müssen. Sie dürfen dieses Grundstück einfach nicht in Beschlag nehmen. So einfach. Trotz erweiterter Rechte i.S: STVO gilt weiterhin der BGB. So einfach ist die Geschichte nicht zu lösen. Selbst vor Gericht wäre dies eine Einzelfallbetrachtung.
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was machste denn im winter wenn schnee liegt???
da erkennste leider noch schlechter als jetzt wo die angebliche grenze sein soll,also kann er mich , wenn ich dort parke ruhig anzeigen und abschleppen lassen,
damit würde er dann dev. nicht durchkommen
klar kommt der besitzer damit durch. du, also fahrzeugführer, hast dich zu informieren. irgendwann ende 2011 kam es erst im fernsehen. da parkte jemand auf einem behindertenparkplatz weil er die markierung wegen dem schnee nicht erkennen konnte. zahlen musste er trotzdem, da man zur not auch etwas schnee zur seite schieben muss.
ne is klar, wenns über nacht 20 cm schnee gegeben hat, und ich such nen parkplatz, bleib ich ich erstmal ne std auf der straße stehen, und fang an den parkplatz vom schnee zu befreien , um zu sehen wo ich denn stehen darf , is klar,
und iwo wurde letztes jahr erst geurteilt, das diese seltsamen nur auf dem boden gemalten markierungen für beh parkplätze ebend NICHT ausreichend sind, wenn dort NICHT noch die schilder stehen
Zitat:
Der Behindertenparkplatz ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet.
Durch das Verkehrszeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10 wird eine eingeschränkte Parkerlaubnis für Schwerbehinderte
Häufig sind zusätzlich Bodenmarkierungen angebracht, um auf das Schild hinzuweisen
und ich erkenne auf den bildern immernoch keine grenze, die in einem verfahren belastbar angegeben werden könnte
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
ne is klar, wenns über nacht 20 cm schnee gegeben hat, und ich such nen parkplatz, bleib ich ich erstmal ne std auf der straße stehen, und fang an den parkplatz vom schnee zu befreien , um zu sehen wo ich denn stehen darf , is klar,
Das Problem ist halt, wenn du dir nicht sicher bist wo du parkst, dann musst du halt dort parken wo du dir sicher bist parken zu können.
Wie ich schon schrieb "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und für die Konsequenzen kommst Du natürlich auf.
Wenns Recht ist wäre ich dafür, wieder zum eigentlichen Thema zurück zu kehren.
Mit einfachen Mittel kann man verhindern, dass Fremde auf meinem Grundstück stehen. Da gibt es z.B. Plastikketten ... oder im extremsten Fall Findlinge ... Schon ist das Problem gelöst.
Es könnte ja auch, so blöd es klingt, eine Tiefgarage unter dem Stück sein. Oder das Stück Grund ist nicht genug befestgt, so das ein PKW schon Schäden verursachen könnte. Deshalb: Nicht lamentieren ... HANDELN! Eine Kette 2-3 Pfähle und das Problem ist aus der Welt ... PUNKT! UND ... wir müssen nicht wieder unsinnige 7 Seiten füllen ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Mit einfachen Mittel kann man verhindern, dass Fremde auf meinem Grundstück stehen.
Das schrieb ich ja schon ein paar Seiten weiter vorn im Thread. Tatsache ist, daß viele Eigentümer kein Interesse daran haben, hier selbst tätig zu werden.
Naja ... inzwischen ist es ja hier das Problem, dass kaum noch jemand 7 Seiten immer wieder das Gleiche liest ... Deshalb konnte ich Deinen Beitrag auch nicht lesen, Pardon! 😎
Wenn die Eigentümer aber dann hier rumjammern ... ok, lassen wir das, weil es zu nix führt 😁
Sind oder ist bei den beteiligten Usern auch jemand der Eigentum/Immobilien selbst besitzt oder kennt er/sie das auch nur vom Stammtisch oder hören sagen....😉
Wo kein Kläger..auch kein Richter! Schon mal gehört....seit nicht so Weltfremd!
Beim nächsten Einsatz auf dem möglichen privaten Grund, sofort Staatsmacht inkl. SEK verständigen....😉
Wow wow wow,
das ist ja der Hammer, was ich da losgetreten habe 😉
Da immer wieder gerätselt wurde wo das Privatgelände anfängt beschreib ich kurz die Lage.
Also auf dem Bild 0012 kann man sehr gut erkennen, daß die Laterne ziemlich genau auf der Grenze steht.
Dieser schmale "graue" Randstein zwischen Bürgersteig und Hof markiert exakt die Grundstücksgrenze. Die Grenzmarkierungen sind in diesen Streifen eingebracht.
Was mich halt irritiert, das es sich bei dieser Kontrolle nicht um eine spontane Blitzeraktion gehandelt hat, sondern um eine geplante Verkehrskontrolle mit mehreren Fahrzeugen incl. Ausleuchtung.
Da wundere ich mich halt, daß da nicht im Vorfeld mit dem Eigentümer gesprochen wurde.
Gruß
PS: Baden-Württemberg ist Ort des Geschehens
Zitat:
Original geschrieben von Frank_68
Da wundere ich mich halt, daß da nicht im Vorfeld mit dem Eigentümer gesprochen wurde.
Was mir dazu ein- und auffällt: Wenn die Polizei im Vorfeld mit dem Eigentümer spricht, gibt sie ja letztendlich die Einsatzplanung im Voraus bekannt und hat somit ein "Leck". - Das ist natürlich anders, wenn sich die Polizei eine Dauer-Erlaubnis holen würde und erst in zwei Jahren das erste Mal unankekündigt das Grundstück zur Verkehrskontrolle nutzt.
Ansonsten freut es mich, dass ich mit meiner Vermutung hinsichtlich der Grundstücksgrenze richtig lag. 😁