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allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

Themenstarteram 11. Juni 2012 um 18:54

Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.

Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern;)) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.

Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???:confused:

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso

ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.

ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?

Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)

Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)

Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)

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Ja, das ist zulässig, da das Gelände nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist und durch den vorübergehenden Gebrauch auch keine Nutzungseinschränkung eingetreten ist.

am 11. Juni 2012 um 19:06

Naja... das ist trotzdem immer noch erkennbarer Privatbesitz.

Auch wenn auf Klingeln niemand reagiert und das Haus unbewohnt aussieht, halte ich eine solche Vorgehensweise für ziemlich bedenklich.

Ich würde ihnen eine Nutzungsgebühr von 50 Euro pro Stunde, zzgl. Hofreinigungspauschale von weiteren 50 Euro in Rechnung stellen.

Würde mich echt mal interessieren, wie sie darauf reagieren.

am 11. Juni 2012 um 19:07

Abwägung über Aufwand, Nutzen und persönlichen Einschränkungen, bzw. in wie weit wird in die persönlichen Rechtsgütern (darunter fallen auch die aus dem Grundgesetz bekannten Artikeln) eingegriffen...

 

Wie Drahke bereits anführte.....zwar ganz klar zu erkennenden Eingriffe in die persönlichen Rechtsgütern, jedoch ohne Störungen oder tatsächliche Nachteile zu Ungunsten des rechtmäßigen Eigentümers......es sei denn die Viecher sind nun traumatisiert.....;):D

 

Hinterlassener Müll oder tiefe Reifenspuren im Boden könnten schon für Ärger sorgen; zu Ungunsten der Staatsmacht...

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Naja... das ist trotzdem immer noch erkennbarer Privatbesitz.

Das hat ja auch niemand bestritten.

Aber es war ja offensichtlich, daß dieser Privatbesitz ungenutzt und nicht umfriedet war.

am 11. Juni 2012 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Aber es war ja offensichtlich, daß dieser Privatbesitz ungenutzt und nicht umfriedet war.

Das bedeutet wirklich, dass die den Hof einfach so, ohne sich vorher beim Besitzer zu erkundigen, quasi vorübergehend annektieren können?

Kann ich irgendwie nicht so recht glauben.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Davidoff

Naja... das ist trotzdem immer noch erkennbarer Privatbesitz.

Auch wenn auf Klingeln niemand reagiert und das Haus unbewohnt aussieht, halte ich eine solche Vorgehensweise für ziemlich bedenklich.

das spielt aber keine rolle. der unterschied ist eben: das ist im sinne der stvo kein privatgelände sondern gehört zum öffentlichen verkehrsraum.

die frage is halt WAS genuzt wurde. nur der weg? eventuell der parkplatz? oder einfach n beleuchtungs lkw in die wiese gestellt? bei letzterem würd ich mich auch fragen was das soll.

am 11. Juni 2012 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Da Herr Davidoff seinen Post gelöscht hat...lösche ich meine dazugehörige Antwort auch mal...:D

Sorry, ich wollte etwas nachträglich anfügen und hab auf zitieren gedrückt.

am 11. Juni 2012 um 19:15

Sorry....Eigentum verpflichtet! ;) Und das sogar bis an die Schmerzgrenzen! Wo die liegen, sagt dann die Staatsmacht....

 

Die feine Art ist vorher anzufragen...die verwaltungsrechtliche Art ist es ohne zu fragen einfach zu tun!

 

 

 

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