allg. Fahrzeugkontrolle auf Privatgelände

Hallo zusammen,

auf dem Hof unseres Bauernhauses (liegt an der Ortsdurchfahrt) hat die Polizei letzte Woche ab ca. 20 Uhr ne Verkehrskontrolle durchgeführt.
Also die Streifenwagen, Beleuchtungsfahrzeug, usw. haben sie auf dem Privatgelände abgestellt. Der Hof ist nicht baulich vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt. Da das Bauernhaus unbewohnt ist (außer ein paar Schafen und Hühnern😉) hab ich es erst am Wochenende von einem Kumpel mitbekommen.
Darf die Polizei ohne zu fragen solch eine Kontrollstation aufbauen???😕

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von infuso


ist leider richtig und deswegen sollte man da, wo man die macht hat, es auch verhindern. sonst hat man nicht einmal mehr auf seinem eigenen grundstück was zu sagen.

ich verstehe nicht, warummanch einer so auf dem kenntlich machen rumreitet. jeder nicht öffentliche parkplatz sollte tabu sein. warum muss man sowas kennzeichnen? können die leute nichtmal das gehirn einschalten?

Wenn die Leute ihr Gehirn einschalten würden gäbe es diesen T. gar nicht weil dann eigenmtlich nicht einmal geblitzt werden müsste weil Leute mit Gehirn sich an die gegebenen Regeln halten oder versuchen diese auf anderen Wegen zu ändern oder abzuschaffen und sich nicht hirnlos darüber hinwegsetzen. :-)

Und wie schon erwähnt: Warum sollte ein Paketdienst nicht mal 2 Minuten auf einem freien privaten Parkplatz kurz halten um Dir oder Deinen Nachbarn Dein lang ersehntes Paket mit Absperrband zu bringen anstatt behindernd (vielleicht auch für Dich) mitten auf der Straße stehen zu bleiben...am besten noch direkt vor der Einfahrt zu Deinem Parkplatz (und diskutier nicht rum. Die haben Sonderrechte und dürfen das; das heißt: von Deinem Parkplatz hättest du auch dann nichts) ?! Warum soll nicht die Polizei auf deinem Grundstück halten und Blitzer aufbauen oder was auch immer wo Du nicht mal annähernd in der Nähe bist und nicht mal im Ansatz eingeschränkt wirst um Dich und andere zu schützen ? Sehe es positiv. In dem Moment wo die Polizei da stand ist schon mal keiner eingebrochen, hat keiner vandaliert. Wäre dies der Fall gewesen wärst du der erste der nach Anwesenheit der Polizei geschrien hätte...so war die schon da bevor überhaupt was passiert ist. Der Idealfall von dem man nur träumen kann :-)
Vielleicht sollte künftig auch die Feuerwehr erstmal anfragen ob Sie auf Dein Grundstück dürfen um dein Haus zu löschen...oder halt das Deines Nachbarn. Dauert halt aber egal. :-)

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Ich selbst habe mir aber die Frage, ob die Polizei auf privaten Grundstücken Kontrollen durchführen darf (ohne Erlaubnis des Eigentümers) schon oft gestellt.
Im vorliegenden Fall war es ja garnicht möglich, die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, weil dieser überhaupt nicht vor Ort war.

Das ändert aber an der Ausgangsfrage nur wenig. Mich interessiert das Thema allgemein und nicht nur auf den hiesigen individuellen Einzelfall bezogen.

Und im hiesigen Fall stellt sich eben die Frage, ob die Polizei vorher den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen muss, auch wenn er nicht vor Ort ist (ggf. im Grundbuch nachsehen und Kontakt aufnehmen). Oder darf die Polizei auch ohne explizite Erlaubnis bis auf Widerruf das Grundstück nutzen?

LEX SPEZIALIS...das BGB regelt grundsätzlich....das Spezialgesetz die speziellen, wie z.B. StVO o.ä. ......😉 

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Und im hiesigen Fall stellt sich eben die Frage, ob die Polizei vorher den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen muss, auch wenn er nicht vor Ort ist (ggf. im Grundbuch nachsehen und Kontakt aufnehmen). Oder darf die Polizei auch ohne explizite Erlaubnis bis auf Widerruf das Grundstück nutzen?

Davor stellt sich aber, wie bereits angedeutet, noch die Frage, ob und wie die Beamten überhaupt erkennen konnten, daß sie auf Privatgrund standen. Im Zweifelsfall kann man ihnen hier einen Verbotsirrtum zugestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Im vorliegenden Fall war es ja garnicht möglich, die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, weil dieser überhaupt nicht vor Ort war.

Nur weil der Grundstückseigentümer nicht vor Ort war, heisst das noch lange nicht, dass man sich nicht ungefragt auf fremdes Eigentum stellt.

Die Rennleitung hat ja gewisse Möglichkeiten den Besitzer ausfindig zu machen. Auserdem kann man den Besitzer auch vorher um Erlaubnis fragen. Per Post z.B.

"Sehr geehrter Herr XY

im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit würden wir gerne am xx.xx.xxxx um 2000 Uhr eine Verkehrskontrolle durchführen.

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Also die Damen und Herren werden mit dieser "Ausrede" nicht davon kommen, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Richter unterstellen würden, dass die speziell ausgebildeten Polizisten es hätte wissen müssen oder ermitteln müssten!

Was einem "Normalo" keinesfalls so unterstellt werden könnte.....😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Und im hiesigen Fall stellt sich eben die Frage, ob die Polizei vorher den Grundstückseigentümer um Erlaubnis fragen muss, auch wenn er nicht vor Ort ist (ggf. im Grundbuch nachsehen und Kontakt aufnehmen). Oder darf die Polizei auch ohne explizite Erlaubnis bis auf Widerruf das Grundstück nutzen?
Davor stellt sich aber, wie bereits angedeutet, noch die Frage, ob und wie die Beamten überhaupt erkennen konnten, daß sie auf Privatgrund standen. Im Zweifelsfall kann man ihnen hier einen Verbotsirrtum zugestehen.

Das ist sicherlich ein Aspekt, den man zusätzlich berücksichtigen muss. Allerdings nur dann, wenn die Beamten im Vorfeld eine Genehmigung bräuchten.

Ich würde im Zweifel die Grundstücksgrenze im hiesigen Fall am Gehweg ziehen bzw. zumindest davon ausgehen, dass ich mich abseits des Gehweges auf einem Privatgrundstück befinde.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nope - guggscht Du hier :

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Mein Radieschenbeet im Garten ist auch nicht gegen Enduro-Fahrer abgezäunt. Und wenn ich die Terrassentür aufmache, kann so ein Möppi vor meinem Sofa stehen. Das ist sicher kein öffentlicher Verkehrsraum.

Der Unterschied ist aber, dass Dein Radieschenbeet für jeden als solches erkennbar ist bzw. sein sollte. Da fährt niemand, der bei Sinnen ist, mit Absicht drauf. Das kann bei einer geteerten Fläche schon anders sein. Wer von Euch hat nicht schon einmal eine private Hofeinfahrt zum Umlenken genutzt? - Und, habt Ihr dabei etwas beschädigt - vermutlich (und hoffentlich) nicht. Es ist einfach lebensfremd, dass man nie fremde private Grundstücke nutzt bzw. überfährt. Das ist immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit...

Passt schon. Ich habe bewusst ein extremes Beispiel gewählt, um klarzustellen, dass man nicht zwangsläufig das eigene Grundstück zu 100 % einzäunen muss. Bei einer geteerten Hofeinfahrt würde ich ganz sicher kein Fass aufmachen, wenn da jemand mal kurz wendet.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen


Original geschrieben von Drahkke

Ich würde im Zweifel die Grundstücksgrenze im hiesigen Fall am Gehweg ziehen bzw. zumindest davon ausgehen, dass ich mich abseits des Gehweges auf einem Privatgrundstück befinde.

nö,ich nicht,

gibt genug stellen,wo neben dem fußweg auch noch weiterer verkehrsraum zum allgemeingut gehört,also nicht schon privat ist.

und wie schon gesagt, ich kann dort keine grenze erkennen,wie sollen es die beamten können?

denke nicht das die ständig mit karten vom katasteramt unterwegs sind,

ich würde eher davon ausgehen,das es sich hier um eine grenzbebauung handelt und das privatgrund erst an der hausmauer beginnt

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ich würde eher davon ausgehen,das es sich hier um eine grenzbebauung handelt und das privatgrund erst an der hausmauer beginnt

Ja, das war auch mein erster Gedanke.

Aber vielleicht zeigt uns der TE ja noch die Stellen, wo man auf den Fotos eine eindeutige Grenzmarkierung finden kann.

evtl glaubt ja der te auch nur, das dass andere zu seinem grundstück gehört

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


ich würde eher davon ausgehen,das es sich hier um eine grenzbebauung handelt und das privatgrund erst an der hausmauer beginnt
Ja, das war auch mein erster Gedanke.

Aber vielleicht zeigt uns der TE ja noch die Stellen, wo man auf den Fotos eine eindeutige Grenzmarkierung finden kann.

Na bis zum Bordstein. Sieht man doch auch an der weiteren Einfriedung durch die Hecke beim angrenzenden Grundstück.

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971


Sieht man doch auch an der weiteren Einfriedung durch die Hecke beim angrenzenden Grundstück.

Könnte man vermuten. Da das Nachbargebäude aber jüngeren Datums zu sein scheint, wäre das IMHO ein relativ schwaches Indiz. Gerade in alten, gewachsenen Ortschaften sind die Grenzverläufe oftmals recht eigenartig.

1. Was hat dieses Thema mit "Verkehr und Sicherheit" zu tun?

2. In China ist ein Sack Reis umgefallen.
Das ist mit Sicherheit wichtiger, als darüber zu diskutieren, ob die Polizei 1,5 Meter gepflasterten Raum, welcher neben dem Bürgersteig liegt, auf dem Grundstück eines unbewohnten Gebäudes mitnutzt, um der wichtigen und sinnvollen Tätigkeit des Herausfilterns von Verkehrssündern nachzugehen.

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2


1. Was hat dieses Thema mit "Verkehr und Sicherheit" zu tun?

2. In China ist ein Sack Reis umgefallen.
Das ist mit Sicherheit wichtiger, als darüber zu diskutieren, ob die Polizei 1,5 Meter gepflasterten Raum, welcher neben dem Bürgersteig liegt, auf dem Grundstück eines unbewohnten Gebäudes mitnutzt, um der wichtigen und sinnvollen Tätigkeit des Herausfilterns von Verkehrssündern nachzugehen.

🙄

Toll, dass Du das hier mal so verbindlich festlegst.

Warum zählst Du nicht die Körner im umgefallenen Reissack, wenn Du schon sonst nicht sinnvolles zum Thema beizutragen hast?

🙄 🙄 🙄

Ach komm, such dir einen anderen Weg, um deine latenten Agressionen loszuwerden. 🙂

Deine Signatur und dein Benutzerbild zeigen ja schon, wie du zum Thema "Polizei" stehst. Darum ist es verständlich, warum du das Thema relevant findest.

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