Aktuelles Urteil zu einem Unfall mit zugelassenem Beweis per Dash Cam

BMW 3er E46

Gerade gab es ein Urteil vom Amstgericht in Duisburg nach dem Aufnahme einer Dash Cam in Zivilprozessen als Beweis zugelassen werden dürfen. Das ständige Filmen mit einer Dash Cam bleibt aber weiterhin verboten.

https://www.bild.de/.../...am-bewies-meine-unschuld-60762560.bild.html

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dash cam macht sinn, hätte heute live einen unfall aufnehmen können wenn ich eine gehabt hätte. wäre gutes material für eine crash sendung gewesen :-D
wer nicht gefilmt werden will sollte sich im keller einschließen und bitte nicht mehr raus kommen. als ob das in der heutigen zeit noch irgendwo möglich ist nicht gefilmt zu werden. und in anderen Ländern erst recht nicht.
die debatten (welche geschlechter es gibt, welche worte man daher benutzen kann etc.) die in diesem land geführt werden :-D als hätten wir nichs wichtiges.

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Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 20. März 2019 um 20:51:38 Uhr:


Das macht eigentlich jede Dashcam.

Kann man einstellen, eine Endlosschleife macht auch wenig Sinn. Dazu würde auch keine noch so große Speicherkarte reichen.

20 Stunden gehen bei meiner bei voller Auflösung auf eine 128 GB Karte. Kann man auch endlos laufen lassen.

Wie sieht es mit Parkremplern aus, aktiviert sich die Cam bei leichten Stößen oder bei Annäherung?

Kann man bei manchen Cams einstellen. Dann braucht es aber Strom, dafür hängt man am besten eine Powerbank zwischen.

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Zitat:

@307CC-User schrieb am 21. März 2019 um 09:03:02 Uhr:


Wie sieht es mit Parkremplern aus, aktiviert sich die Cam bei leichten Stößen oder bei Annäherung?

Dann aktiviert die Cam ein Chrash Sensor. Dabei wird natürlich nur alles im Sichtfeld mit Standord aufgenommen, man kann aber auch einen Cam zusätzlich im Heck anschließen. Funktioniert aber nur wenn der Wagen nicht zu lange steht, denn die Batterie hält nicht lange.

Ich versteh nicht warum man nicht filmen darf. Wieso sollte ich nicht das was ich aus meiner perspektive im straßenverkehr sehe filmen dürfen? Es ist doch öffentlich, ich darf doch auch so in der stadt rumlaufen und filmen. Was ist auf der Straße anders? Dass man es dann nicht ins Internet hochladen darf macht sinn, aber wenn ich es für mich Privat filme kann mir doch keiner was. Deutschland mit ihren Gesetzen immer...

Ok, aber wer will das kontrollieren. Meinst man bekommt das mit wenn irgendein Hirni meint was auf Fuckbook, Zwitscher, YT etc. hochladen zu müssen.

Fragen tut ja vorher auch keiner.

Bisher habe ich es im Leben sehr gut verstanden das es keine (hoffe ist aktuell noch so) Daten, Bilder Filme usw. von mir im Netz gibt. Auch ohne Datenschutzverordnung.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 21. März 2019 um 12:48:43 Uhr:


Ok, aber wer will das kontrollieren. Meinst man bekommt das mit wenn irgendein Hirni meint was auf Fuckbook, Zwitscher, YT etc. hochladen zu müssen.

Fragen tut ja vorher auch keiner.

Bisher habe ich es im Leben sehr gut verstanden das es keine (hoffe ist aktuell noch so) Daten, Bilder Filme usw. von mir im Netz gibt. Auch ohne Datenschutzverordnung.

Ich habe die Cam jetzt über 3 Jahre drin. Ich habe mir die aufgenommen Videos nur am Anfang mal angeschaut um zu testen ob auch alles funktioniert.
Bisher nie wieder angeschaut was die den ganzen Tag so aufnimmt. Das ist für mich nur wichtig sollte es mal einen Unfall geben. Bei meiner Cam ist auch einen GPS Software dabei, damit kann man dann so einiges Analysieren und auswerten.

Schön. Aber du sind nicht Andere!!!!

Und ich wette wenn du einen Unfall drauf hast dann macht das ganz schnell die Runde und wenn es nur der Stammtisch ist.

Was anderes braucht mir keiner erzählen.

Fazit des Ganzen: Niemals zugeben, dass man Bild.de liest.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sollte eine moderne Dachcam so funktionieren, das sie zwar filmt, aber nur im Falle eines Unfalls (sprich erhöhte G-Beschleunigung) einige wenige Minuten davor und danach auf die Karte speichert. Der Rest ist weg!!! Das ist dann eine Dashcam. Das was die meisten in ihren Autos hängen haben, sind aber normale ActionCams. Diese filmen quasi alles oder wenn sie eine Bewegung registrieren. Das sind aber keine zugelassenen Dashcams vor Gericht. 😉 also entweder eine richtige Dashcam oder darauf verzichten.

So inetwa ist es richtig.
Eine Cam darf nicht durchweg filmen,
sprich, wenn wie bei fast allen Cams die Szene
aller 2min überschrieben wird ist es safe.

Hier das Urteil:

https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Aber unabhängig von den datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Aufnahme als Beweis zulässig, egal wie lange die Cam gefilmt hat.

Sowas nennt sich dann Crachrecorder mit Videofunktion. Das ist wie gesagt ok für mich. Alles andere nein!!

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